Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (3. Fortschreibung)
| Vorlage: | 2020/1188 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1188 Dez. 3 Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (3. Fort- schreibung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 9.1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die erforderliche Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich des Schul- und Sportamts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 11.980 Euro für Mehraufwendungen zur Kom- pensation der Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern an der Gartenschule durch den Verein „Hort an der Gartenschule e.V.“ für den Schließungszeitraum laut Coronaverordnung vom 17. März bis zum 19. April 2020 und für den Verzicht auf Elternentgelte bis zum 30. April 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf ein Hilfsnetz für Familien in der Corona-Krise verständigt. Im Rahmen von zwei Soforthilfeprogrammen wurden rund 200 Mil- lionen Euro bereitgestellt. Diese sind beispielsweise für die Erstattung von Elternentgelten und Ge- bühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtun- gen vorgesehen. Bezogen auf die Vertragsverhältnisse, die sich beispielsweise in der Ergänzenden Betreuung mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler ergeben, entsteht die Leistungspflicht der Stadt Karlsruhe, die Betreuung für einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten, während die Erzie- hungsberechtigten sich zur Leistung der sogenannten Elternentgelte verpflichten. Wendet man die Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts auf diese Rechtsverhältnisse an, dann ist im Hinblick auf die Leistungspflicht der Stadt Karlsruhe durch die vom Land verfügten Schließungen der Schulen und damit verbundener Betreuungen Unmöglichkeit eingetreten. Das heißt, die Erbringung der Leistung ist für die Stadt Karlsruhe unmöglich geworden. Dadurch wird die Stadt Karlsruhe von ihrer vertragli- chen Pflicht, die Betreuung durchzuführen, befreit. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Eltern auch von ihrer Gegenleistung befreit werden, also kein Entgelt für die Dauer der Schließung der Schulen bezahlen zu müssen. Damit entsteht keine Forderung der Stadt Karlsruhe. Diese allgemeinen Grundsätze gelten entsprechend auch umgekehrt, wenn die Stadt Karlsruhe Leistungsabnehmer ist. Auch sie wird dann von der Pflicht zur Zahlung der Leistung befreit. Es sollen die Elternentgelte für Betreuungsleistungen bei freien Trägern übernommen werden. Grundsätzlich können die freien Träger einen Ausgleich für entgangene Elternentgelte in Höhe des kommunalen Satzes erhalten. Für die freien Träger gilt, dass sämtliche, auch zukünftige Finanzie- rungsansprüche auf Bundes- oder Landesebene vorrangig geltend zu machen sind. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 17. März bis 30. April 2020 und 4. Mai bis 15. Juni 2020 wurden bereits in den Vorlagen Nummern 2020/0432 und 2020/0563 für die Gemeinderatssit- zung am 26. Mai 2020 und in der Vorlage Nummer 2020/0874 für die Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020 skizziert. Ihnen wurde einstimmig zugestimmt. Dieser Vorgang konnte nicht in einer der oben genannten Gemeinderatsitzungen behandelt werden, da der Hort an der Gartenschule e.V. erst mit Schreiben vom 8. Juli 2020 die Verwaltung auf seine finanziellen Probleme hinwies. Leistungen an Hort an der Gartenschule e.V. Durch die Unmöglichkeit der Leistungserbringung sind die Eltern von den Entgeltzahlungen befreit. Jedoch sind kleine Träger auf die Fortzahlung der Entgelte angewiesen, um ihre Liquidität sicherzu- stellen. Die finanzielle Auswirkung in dem Zeitraum vom 17. März bis 30. April 2020 für den „Hort an der Gartenschule e.V.“ ist folgend dargestellt: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Leistungen Schließungszeitraum Mehraufwand (€) (ohne Personalkosten) Kompensation Flexible Nachmittagsbetreuung an der Gartenschule 17.März bis 30. April 2020 11.980 Gesamtsumme 11.980 Ertragsausfall beim freien Träger bedeutet bei einer Kompensation einen Mehraufwand für die Stadt Karlsruhe ohne Gegenleistung. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein X Ja positiv negativ geringfügig erheblich Begründung/ Optimierung: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die erforderliche Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich des Schul- und Sportamts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 11.980 Euro für Mehraufwendungen zur Kom- pensation der Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern an der Gartenschule durch den Verein „Hort an der Gartenschule e.V.“ für den Schließungszeitraum laut Coronaverordnung vom 17. März bis zum 19. April 2020 und für den Verzicht auf Elternentgelte bis zum 30. April 2020.
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