Kunst im öffentlichren Raum: Graffitiarbeit für die Stützmauer an der Fischtreppe in Karlsruhe-Grötzingen
| Vorlage: | 2020/1179 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 111 OV Grötzingen Kunst im öffentlichen Raum: Graffitiarbeit für die Stützmauer an der Fischtreppe in Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 24.06.2020 5 x mehrheitliche Zustimmung Kunstkommission 08.07.2020 6 x Ablehnung Ortschaftsrat Grötzingen 21.10.2020 3 x Beschlussantrag 1. Der Ortschaftsrat beschliesst nach der Beratung durch die Kunstkommission die Umsetzung eines Graffitis für die Stützmauer an der Fischtreppe an der Pfinz in Grötzingen unter den seitens des Lan- des Baden-Württemberg formulierten künstlerisch-inhaltlichen Auflagen. 2. Die vorgestellte Vartiante „Natürliches Grün Ton in Ton“ wird umgesetzt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 16.500 Euro 8.250 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 24.06.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 24. Juni 2020 beschloss der Ortschaftsrat mehrheitlich, die Stützmauer an der Fischtreppe an der Pfinz mit einem Graffiti in einer Fairytale Kolorierung und dem Schriftzug „Grötzingen“ zu versehen. Die Kunstkommission sprach sich in seiner Sitzung am 08. Juli 2020 grundsätzlich gegen die Anbrin- gung eines Graffitis an dieser Stelle aus und empfahl Ablehnung. Da die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Ortschaftsrat Grötzingen als auch der Kunst- kommission nicht gänzlich klar war, wurde sowohl von Seiten des Kulturamtes als auch von Seiten der Ortsvorsteherin darum gebeten, die Abgrenzung genauer zu betrachten und zu würdigen. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sind dem Ortschaftsrat des Stadtteis Grötzingen die Pflege des Ortsbildes (....) zur selbständigen Entscheidung übertragen, soweit diese Angelegenheiten nur den Stadtteil Grötzingen betreffen. Der Ortschaftsrat Grötzingen entscheidet daher über das Erscheinungsbild des Ortsteils in seiner Gesamtheit und ist hierfür auch zuständig. Wie sich das Verhältnis zu anderen Gremien regelt, ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall zu entschei- den. Da das betreffende Kunstwerk von solcher Bedeutung und Größe ist, wird es sich auf die Gesamtheit des Erscheinungsbildes von Grötzingen auswirken. Es wird auch davon ausgegangen, dass es sich auch lediglich auf Grötzingen auswirkt. Der Ortschaftsrat kann daher in diesem Fall alleine entscheiden und ist für die Entscheidung alleine zuständig. Die städtische Kunstkommission nimmt jedoch eine beratende Funktion ein. Damit diese auch aus- geübt werden kann, sollten die Beratung und das Votum der Kunstkommission vor einer Entschei- dung stattfinden. Eine erneute Beschlussfassung des Ortschaftsrates ist, damit die Kunstkommission ihre beratende Funktion ausüben und der Ortschaftsrat eine Beschlussfassung auf Grundlage des Votums fällt, als auch im Interesse einer guten Zusammenarbeit und des Ausgleichs der Interessen zwischen der Ge- samtstadt und der Ortschaft geboten. Ansonsten ist noch mitzuteilen, dass das „Konzept zur Graffiti-Gestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe“, welches auf Antrag der CDU vom 4. November 2015 und auf Beschluss des Gemeindera- tes erstellt wurde, vorsieht, geprüfte Flächen, die für Graffiti-Gestaltung möglich wären, an die Künstlerszene, vertreten durch die Combo e.V. (Farbschall e.V.), zu deren Auswahl herangetragen werden. Farbschall e.V. präferiert die Umsetzung des Graffiti „Natürliches Grün Ton in Ton“ – eine eher sanf- te, natürliche Farbgebung.
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Extrahierter Text