Sicherheit in den Schulen während der Corona-Pandemie / Schulen mit Filteranlagen gegen SARS-CoV2-Viren ausstatten
| Vorlage: | 2020/1177 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.10.2020 Vorlage Nr.: 2020/1177 Sicherheit in den Schulen während der Corona-Pandemie / Schulen mit Filteranlagen gegen SARS-CoV2- Viren ausstatten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.10.2020 9.6 x 1. Welche Lüftungskonzepte gibt es? Vor allem in den Schulen, in denen sich die Fenster nicht öffnen lassen. 2. Welche Schulen können nicht mit einer Filteranlage ausgestattet werden? Was kann statt- dessen zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals getan werden? 3. Ist es möglich, mobile Raumluftreiniger mit Hochleistungsfiltern mindestens der Klasse H14 aufzustellen? 4. Können die Schulen mit entsprechenden Filteranlagen gegen die SARS-CoV2Viren ausgestat- tet werden und kann dies noch vor Beginn des Winters umgesetzt werden? 5. Können vorhandene, aber defekte Fenster in Schulen sofort, ohne Zuwarten, repariert wer- den? Begründung: Offizielle Studien belegen, dass Luftfilter die Virenlast in geschlossenen Räumen deutlich vermindern können. Insbesondere in Schulräumen, die wenige oder keine Fenster haben, sollte über einen al- ternativen Luftaustausch nachgedacht werden. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser Sibel Uysal
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1177 Dez. 6 Sicherheit in den Schulen während der Corona-Pandemie / Schulen mit Filteranlagen gegen SARS-CoV2- Viren ausstatten Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 9.6 x 1. Welche Lüftungskonzepte gibt es? Vor allem in den Schulen, in denen sich die Fenster nicht öffnen lassen. Die Lüftungskonzepte basieren auf Fensterlüftung oder einer Lüftung mittels raumlufttechni- scher Anlagen. Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass alle Räume insbesondere sogenannte Dauer- aufenthaltsräume, beispielsweise Klassenräume, Büros, Betreuungsräume in Kitas usw., generell eine geordnete und gesicherte Lüftung haben müssen. Dies wird je nach technischer Ausstattung entweder durch manuelle Fensterlüftung oder Lüftungsanlagen sichergestellt. 2. Welche Schulen können nicht mit einer Filteranlage ausgestattet werden? Was kann stattdes- sen zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals getan werden? Eine Ausstattung mit Filteranlagen ist bei maschinell gelüfteten Räumen technischer Standard. Unter rein technischer Betrachtung lassen sich grundsätzlich alle Räume mit individuell zu konzi- pierenden lüftungstechnischen Filtersystemen ausstatten. 3. Ist es möglich, mobile Raumluftreiniger mit Hochleistungsfiltern mindestens der Klasse H14 aufzustellen? Grundsätzlich ja. Die Voraussetzung für eine Aufstellung von Raumluftreinigern in Klassenräumen ist eine verfüg- bare Aufstellfläche, sowie eine ausreichende Spannungsversorgung. Darüber hinaus muss die Geräuschentwicklung eines Luftreinigungsgerätes den Anforderungen an den jeweiligen, nut- zungsabhängigen Schallschutz erfüllen. Da Luftreinigungsgeräte gleichzeitig betrieben werden, müsste die Leistungsfähigkeit der jeweiligen versorgenden Stromkreise vorab geprüft werden. Die Verwaltung bezieht sich bei der Bewertung zum Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten auf Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (UBA) und favorisiert, sofern notwendig, die Verbesserung einer geordneten, wirksamen Lüftungsmöglichkeit. Das Umweltbundesamt (UBA) führt dazu aus: „Mit einfachem Lüften werden neben den potenti- ell virenhaltigen Aerosolen auch CO 2 , Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO 2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwä- chen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO 2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innen- raumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet.“ Quelle: Pressemitteilung UBA vom 15.10.2020; Corona-Schutz-in-Schulen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auch bei einem Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten müssen notwendige Lüftungsmaß- nahmen vollumfänglich durchgeführt werden. 4. Können die Schulen mit entsprechenden Filteranlagen gegen die SARS-CoV2Viren ausgestattet werden und kann dies noch vor Beginn des Winters umgesetzt werden? Eine Ertüchtigung der Lüftungsanlagen mit zusätzlichen Filtern bedarf stets einer Einzelfallbe- trachtung. Eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich. Die Standardkonzeption von lüftungstechnischen Anlagen ist der Außenluftbetrieb mit Wärme- rückgewinnungseinrichtung. Hier wird dem Raum direkt die notwendige Außenluft über die je- weiligen technischen Luftbehandlungseinrichtungen und Luftverteilungen zugeführt. Diese Luft ist analog zu einer Fensterlüftung als virenfrei zu betrachten und bedarf daher keiner Ertüchti- gung der Filtereinrichtung. Darüber hinaus hat die Verwaltung alle Lüftungsanlagen mit Mischluft- oder Umluftbetrieb be- sichtigt und auf einen Außenluftbetrieb umgestellt. 5. Können vorhandene, aber defekte Fenster in Schulen sofort, ohne Zuwarten, repariert wer- den? Reparaturen an defekten Fenstern werden umgehend veranlasst. Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt wurde, besitzen alle Daueraufenthaltsräume ohne mecha- nische Lüftungsmöglichkeit ausreichend bemessene Fassadenöffnungen zur manuellen Lüftung. Bei Auffälligkeiten, Mängeln oder Defekten wendet sich der Nutzer an die zuständige Dienststel- le. Von dort aus erfolgt die umgehende Veranlassung der notwendigen Schritte.