Erkenntnisse über Gewalteinsätze, Rechtsradikalismus und Racial Profiling bei Beamt*innen der Karlsruher Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)

Vorlage: 2020/1154
Art: Anfrage
Datum: 08.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 06.10.2020 Vorlage Nr.: 2020/1154 Erkenntnisse über Gewalteinsätze, Rechtsradikalismus und Racial Profiling bei Beamt*innen der Karlsruher Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 32 x In den letzten Wochen und Monaten häufen sich negative Meldungen über Polizeibeamt*innen in der Bundesrepublik. Immer häufiger wird die Öffentlichkeit Zeuge von gewalttätigen, eskalativen Polizeieinsätzen. Was für Demonstrant*innen, Fußballfans oder Menschen mit dunkler Hautfarbe längst Normalität ist, tritt immer stärker ins Bewusstsein des Rests der Bevölkerung. Polizeigewalt ist ein Problem auch hierzulande. Erste Befunde einer aktuellen Studie an der Universität Bochum deu- ten darauf hin, dass die Dunkelziffer bei Polizeigewalt sehr hoch liegt. 1 Ebenfalls zeigt die Studie auf, dass in den seltensten Fällen ein Strafverfahren gegen Polizist*innen eingeleitet wurde. Falls doch, führte nur ein Bruchteil auch zu einer Verurteilung. Polizeigewalt hat in den seltensten Fällen Aus- wirkungen für Polizist*innen in Deutschland. 2 Neben den hohen Zahlen zu Polizeigewalt ist auch eine Verstärkung rechtsradikaler Tendenzen in der Polizei zu vernehmen. Vorkommnisse, wie die „NSU 2.0-Drohmails“ bei der Hessischen Polizei, aber auch die kürzlich in NRW aufgedeckten Chatgruppen von Polizeibeamt*innen, in denen offen nationalsozialistisches Gedankengut und Symbolik geteilt wurden, offenbaren, dass es innerhalb der Polizei rechtsradikale Netzwerke gibt. Und es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle. Dies musste sogar der CDU-Innenminister von NRW, Herbert Reul, jüngst zugeben. Dass es innerhalb solcher Netzwerke auch Aufrufe gibt, sich auf den sogenannten „Tag X“ – also den Bürgerkrieg und System- sturz - vorzubereiten, muss zu denken geben und zum Handeln führen. Wir bitten die Verwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Eskalationen und Gewalteinsätze bei Polizeieinsätzen, wie beispielsweise bei Demonstrationen, Fußballspielen oder Personenkontrollen, sowie Einsät- zen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) durch die eingesetzten Beamt*innen vor? (Letzte 7 Jahre) 1.1. Wurden in dem Zusammenhang Disziplinar- oder Strafverfahren gegen entsprechende Per- sonen eingeleitet? 1.1.1. Falls ja, was waren die Gründe bzw. Vorwürfe für die Verfahren? Was waren die Kon- sequenzen der Disziplinar- und Strafverfahren? 1.2. Wurden in dem Zusammenhang Dienstaufsichtsbeschwerden gestellt? 1.2.1. Falls ja, was war das jeweilige Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde? Wie viele wurden weiter verfolgt, aus wie vielen sind Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden? Wie viele wurden nicht weiter verfolgt? 1 Vgl.: https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2019-09-17-kriminologie-zwischenbericht-im- forschungsprojekt-zu-rechtswidriger-polizeigewalt 2 Vgl.: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminologe-hohe-dunkelziffer-bei-polizeigewalt-in- deutschland-a-1279146.html Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2. Gingen bei den zuständigen Stellen (Dienstaufsichts-)Beschwerden wegen „Racial Profiling“, also Kontrollen aufgrund vermeintlich herkunftsspezifischer Merkmale, bei Einsätzen Karlsruher Poli- zeibeamt*innen oder dem KOD ein? 2.1. Falls ja, wie verliefen die Dienstaufsichtsbeschwerden? Wie viele wurden weiter verfolgt, aus wie vielen sind Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden? 2.2. Welche Maßnahmen werden beim KOD bzw. der Polizei durchgeführt, um das bewusste o- der unbewusste Anwenden von „Racial Profiling“ zu unterbinden und Mitarbeiter diesbe- züglich zu sensibilisieren? 2.3. Wie geht die Polizei und der KOD mit der Möglichkeit um, dass bisher fehlende Erkenntnisse zur Durchführung von „Racial Profiling“ auch die Folge einer unzureichenden Erfassungs- praxis sein können? 2.4. Wäre es denkbar, eine unabhängige Beschwerdestelle auf kommunaler oder Landesebene einzusetzen? 3. Werden Auffälligkeiten bezüglich der Häufigkeit von Eskalationen und Gewalteinsätzen bei Poli- zeieinsätzen durch Polizeibeamt*innen unter Aufsicht bestimmter Einsatzleitungen bzw. Polizei- gruppenführer*innen in Karlsruhe festgestellt? Bitte auch in Bezug auf Einsätze des KOD beant- worten. 3.1. Falls ja, welche Konsequenzen wurden in solchen Fällen bisher gezogen (z.B. Disziplinarver- fahren, Versetzung, Absetzung von Einsatzleiter*innen usw.)? 3.2. Falls bisher keine Konsequenzen gezogen wurden: Kann damit gerechnet werden, dass sich hieraus in Zukunft Konsequenzen ergeben, wie zum Beispiel solche Einsatzleiter*innen bei- spielsweise bei Demonstrationen oder Fußballspielen nicht mehr einzusetzen? 3.3. Gibt es Gespräche vor Kundgebungen, Demonstrationen, etc. zwischen der Ordnungsbehör- de und der Polizei, welche Einsatzleitungen bzw. Polizeigruppenführer*innen eingesetzt werden? 3.4. Gibt es Gespräche vor Kundgebungen, Demonstrationen, etc. zwischen der Ordnungsbehör- de und der Polizei, wie eine deeskalative Einsatzführung durchgeführt werden kann? 4. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über Disziplinar- oder Strafverfahren mit Bezug zu rechtsradika- len Verbindungen, Strukturen oder Überzeugungen innerhalb der Karlsruher Polizei und/oder des Kommunalen Ordnungsdienstes vor? (Letzte 7 Jahre). 4.1. Falls ja, welche? Bitte Nennung der Zahlen und Gründe bzw. Vorwürfe. 4.2. Falls keine Erkenntnisse hierzu vorliegen: Plant die Stadt Karlsruhe sich zukünftig einen ver- tieften Überblick über Disziplinar- und Strafverfahren im Kontext mit Rechtsradikalismus beim Land Baden-Württemberg zu machen? Falls nein, weshalb nicht? 5. Hat die Stadt Erkenntnisse darüber, ob innerhalb der Karlsruher Polizei bzw. des KOD dienstliche Chatgruppen genutzt werden? 5.1.1. Auf wessen Veranlassung, in welchem organisatorischen Rahmen und zu welchen konkreten Zwecken werden solche Chatgruppen genutzt? 5.1.2. Werden diese Chatgruppen moderiert, und falls ja, durch wen? 5.1.3. Welcher Chat-Anbieter wird hierfür verwendet und wer wählt diesen aus? 5.1.4. Ist bekannt, ob es private Chatgruppen innerhalb der Polizei bzw. des KOD gibt? Falls ja, werden diese Chatgruppen auf dienstlichen Smartphones verwendet? 6. Wie bewertet die Stadt die Offenlegung von rechtsradikalen Netzwerken innerhalb der Polizei? 6.1. Wurde sich nach den aktuellen bundesweiten Vorkommnissen hierzu seitens der Karlsruher Polizei bzw. dem KOD ein Überblick über die Situation vor Ort verschafft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6.2. Wie geht die Polizei mit der Möglichkeit um, dass bisher fehlende Erkenntnisse in diesem Be- reich auch die Folge einer unzureichenden Erfassungspraxis sein können? 6.3. Welche Maßnahmen könnten aus Ihrer Sicht getroffen werden, um der Bildung rechtsradika- ler Netzwerke in der Karlsruher Polizei vorzubeugen bzw. diese aufzudecken? 6.4. In welchem Rahmen wird beispielsweise die Problematik von rechtsradikalen Netzwerken zwischen Polizei und Verwaltung diskutiert? 6.5. Wäre es beispielsweise denkbar, eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n auf kommuna- ler oder Landesebene einzusetzen, der*die als Vermittler*in zwischen den zuständigen Stel- len fungiert? Welche Schritte wären nötig, um dies zu veranlassen? 6.6. Wie wird bei der Einstellung von entsprechendem Personal bei Polizei oder KOD auf rechts- radikale Betätigungen, Verbindungen und Gedankengut hin überprüft? 7. Wurden in der Vergangenheit Schulungen für Polizeibeamt*innen und Beamt*innen des KOD zum Thema „Rechtsradikalismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen von Diskriminie- rung durchgeführt? Bitte im Einzelnen aufführen. 7.1. Falls nein, sind solche Schulungen geplant? 7.2. Inwiefern wird bei der Ausbildung von Bundes- und Landespolizist*innen und Mitarbei- ter*innen des KOD auf das Problem eingegangen und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür verpflichtend vorgeschrieben? 7.3. Inwiefern wird bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen des KOD auf das Problem einge- gangen und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür verpflichtend vorgeschrieben? 7.4. Inwiefern wird hier auch die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Durch- führung von Schulungen etc. realisiert? Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder

  • DIE LINKE KOD
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage DIE LINKE.-Gemeinderatsfrakktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1154 Dez. 2 Erkenntnisse über Gewalteinsätze, Rechtsradikalismus und Racial Profiling bei Beamt*innen der Karlsru- her Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 32 x Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse oder Statistiken vor, die eine Beantwortung der Fragen 1 bis 7 im Hinblick auf den Polizeivollzugsdienst beziehungsweise auf das Polizeipräsidium Karlsruhe ermöglichen würden. Das Polizeipräsidium Karlsruhe wurde daher um eine entsprechende Stellung- nahme zu den einzelnen Fragestellungen gebeten. Die daraufhin bei der Stadtverwaltung eingegan- gene Antwort des Polizeipräsidiums Karlsruhe liegt als Anlage bei. Die weiteren Antworten der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 7 beziehen sich daher überwiegend auf den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Eskalationen und Gewalteinsätze bei Polizeieinsät- zen, wie beispielsweise bei Demonstrationen, Fußballspielen oder Personenkontrollen, so- wie Einsätzen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) durch die eingesetzten Be- amt*innen vor? (Letzte 7 Jahre) 1.1 Wurden in dem Zusammenhang Disziplinar- oder Strafverfahren gegen entsprechende Per- sonen eingeleitet? 1.1.1 Falls ja, was waren die Gründe bzw. Vorwürfe für die Verfahren? Was waren die Konsequenzen der Disziplinar- und Strafverfahren? 1.1.1 Wurden in dem Zusammenhang Dienstaufsichtsbeschwerden gestellt? 1.1.2 Falls ja, was war das jeweilige Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde? Wie viele wurden weiter verfolgt, aus wie vielen sind Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden? Wie viele wurden nicht weiter verfolgt? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden diese Fragen zusammenfassend beantwortet. Im Zusammenhang mit Einsätzen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) liegen keine entspre- chenden Erkenntnisse vor. Es wurden auch keine Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet. 2 Gingen bei den zuständigen Stellen (Dienstaufsichts-)Beschwerden wegen „Racial Profiling“, also Kontrollen aufgrund vermeintlich herkunftsspezifischer Merkmale, bei Einsätzen Karlsru- her Polizeibeamt*innen oder dem KOD ein? 2.1 Falls ja, wie verliefen die Dienstaufsichtsbeschwerden? Wie viele wurden weiter verfolgt, aus wie vielen sind Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden? Bei der Stadtverwaltung sind über Mitarbeitende des KOD keine entsprechenden Beschwerden be- kannt. 2.2 Welche Maßnahmen werden beim KOD bzw. der Polizei durchgeführt, um das bewusste oder unbewusste Anwenden von „Racial Profiling“ zu unterbinden und Mitarbeiter diesbezüglich zu sensibilisieren? Die Mitarbeitenden im Streifendienst des KOD absolvieren mehrere Monate lange theoretische Aus- bildungsmodule an der Verwaltungsschule Karlsruhe. Ein wichtiger Ausbildungsinhalt ist die Vorge- hensweise bei Personenkontrollen und beim Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Hier wird insbe- sondere auf die Neutralität der Personen und die Gleichbehandlung aller Menschen eingegangen Diese Themen sind Bestandteil mehrerer Schulungsfächer, wie beispielsweise Dienstrecht und Amtsdelikte, Psychologie sowie dem Einsatztraining. Des Weiteren bietet die Stadtverwaltung Karlsruhe Mitarbeitenden verschiedene Angebote an, um der Entstehung von Diskriminierung jeglicher Art vorzubeugen. Unter anderem enthält das städti- sche Fortbildungsprogramm zahleiche Seminare und Vorträge zu diesem Thema. Das Online-Seminar „Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ ist verpflichtend für alle neuen Mitarbei- tenden. 2.3 Wie geht die Polizei und der KOD mit der Möglichkeit um, dass bisher fehlende Erkenntnisse zur Durchführung von „Racial Profiling“ auch die Folge einer unzureichenden Erfassungspraxis sein können? Eine unzureichende Erfassungspraxis beim KOD ist nicht erkennbar. Generell wird seitens der unmit- telbaren Führungskräfte auf eine lückenlose und nachvollziehbare Einsatzdokumentation großen Wert gelegt und entsprechend geachtet. 2.4 Wäre es denkbar, eine unabhängige Beschwerdestelle auf kommunaler oder Landesebene einzusetzen? In Karlsruhe existiert bereits eine Antidiskriminierungsstelle, bei der auch Beschwerden eingereicht werden können. Diese Stelle steht in der freien Trägerschaft des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V. 3. Werden Auffälligkeiten bezüglich der Häufigkeit von Eskalationen und Gewalteinsätzen bei Poli- zeieinsätzen durch Polizeibeamt*innen unter Aufsicht bestimmter Einsatzleitungen bzw. Poli- zeigruppenführer*innen in Karlsruhe festgestellt? Bitte auch in Bezug auf Einsätze des KOD be- antworten. 3.1 Falls ja, welche Konsequenzen wurden in solchen Fällen bisher gezogen (z.B. Disziplinarverfah- ren, Versetzung, Absetzung von Einsatzleiter*innen usw.)? 3.2 Falls bisher keine Konsequenzen gezogen wurden: Kann damit gerechnet werden, dass sich hieraus in Zukunft Konsequenzen ergeben, wie zum Beispiel solche Einsatzleiter*innen bei- spielsweise bei Demonstrationen oder Fußballspielen nicht mehr einzusetzen? Beim KOD können solche Auffälligkeiten nicht festgestellt werden. 3.3 Gibt es Gespräche vor Kundgebungen, Demonstrationen, etc. zwischen der Ordnungsbehörde und der Polizei, welche Einsatzleitungen bzw. Polizeigruppenführer*innen eingesetzt werden? Das Polizeipräsidium Karlsruhe bestimmt die Einsatzleitung in eigener Zuständigkeit und teilt der Versammlungsbehörde den jeweiligen Ansprechpartner mit. 3.4 Gibt es Gespräche vor Kundgebungen, Demonstrationen, etc. zwischen der Ordnungsbehörde und der Polizei, wie eine deeskalative Einsatzführung durchgeführt werden kann? In der Regel findet vor Versammlungen, bei denen größerer Abstimmungsbedarf besteht (beispiels- weise aufgrund der zu erwartenden Anzahl an Teilnehmenden, Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum oder auch auf Anwohnende), ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsan- meldenden, der Polizei, der Versammlungsbehörde und erforderlichenfalls weiteren Fachdienststel- len statt. Gemeinsam werden dabei die Rahmenbedingungen abgestimmt, um einen möglichst störungsfreien und friedlichen Verlauf der jeweiligen Versammlung gewährleisten zu können. 4. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über Disziplinar- oder Strafverfahren mit Bezug zu rechtsra- dikalen Verbindungen, Strukturen oder Überzeugungen innerhalb der Karlsruher Polizei und/oder des Kommunalen Ordnungsdienstes vor? (Letzte 7 Jahre). 4.1 Falls ja, welche? Bitte Nennung der Zahlen und Gründe bzw. Vorwürfe. Über den KOD sind keine entsprechenden Erkenntnisse vorhanden. 4.2 Falls keine Erkenntnisse hierzu vorliegen: Plant die Stadt Karlsruhe sich zukünftig einen ver- tieften Überblick über Disziplinar- und Strafverfahren im Kontext mit Rechtsradikalismus beim Land Baden-Württemberg zu machen? Falls nein, weshalb nicht? Nein. Die Stadtverwaltung sieht keinen Anlass für ein solches Tätigwerden. Sollte im Einzelfall Ge- sprächsbedarf bestehen, würde der Kontakt mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe gesucht. 5. Hat die Stadt Erkenntnisse darüber, ob innerhalb der Karlsruher Polizei bzw. des KOD dienstliche Chatgruppen genutzt werden? 5.1.1 Auf wessen Veranlassung, in welchem organisatorischen Rahmen und zu welchen konkreten Zwecken werden solche Chatgruppen genutzt? 5.1.2 Werden diese Chatgruppen moderiert, und falls ja, durch wen? 5.1.3 Welcher Chat-Anbieter wird hierfür verwendet und wer wählt diesen aus? 5.1.4 Ist bekannt, ob es private Chatgruppen innerhalb der Polizei bzw. des KOD gibt? Falls ja, werden diese Chatgruppen auf dienstlichen Smartphones verwendet? Beim KOD sind keine entsprechenden Chatgruppen bekannt. 6. Wie bewertet die Stadt die Offenlegung von rechtsradikalen Netzwerken innerhalb der Poli- zei? Hierzu kann seitens der Stadtverwaltung keine Bewertung abgegeben werden. 6.1 Wurde sich nach den aktuellen bundesweiten Vorkommnissen hierzu seitens der Karlsruher Polizei bzw. dem KOD ein Überblick über die Situation vor Ort verschafft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Mitarbeitende des KOD werden bei der Einstellung und anlassbezogen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Hierbei ergaben sich bisher keine Auffälligkeiten. Die Notwendigkeit für ein darüber hinausgehendes Tätigwerden wird auch aktuell nicht gesehen. 6.2 Wie geht die Polizei mit der Möglichkeit um, dass bisher fehlende Erkenntnisse in diesem Bereich auch die Folge einer unzureichenden Erfassungspraxis sein können? Dazu liegen bei der Stadtverwaltung keine Informationen vor. 6.3 Welche Maßnahmen könnten aus Ihrer Sicht getroffen werden, um der Bildung rechtsradi- kaler Netzwerke in der Karlsruher Polizei vorzubeugen bzw. diese aufzudecken? Dazu kann seitens der Stadtverwaltung keine Bewertung abgegeben werden. 6.4 In welchem Rahmen wird beispielsweise die Problematik von rechtsradikalen Netzwerken zwischen Polizei und Verwaltung diskutiert? Polizei und Verwaltung stehen in ständigem Austausch, bei welchem auch solche Themen angespro- chen werden können. 6.5 Wäre es beispielsweise denkbar, eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n auf kommuna- ler oder Landesebene einzusetzen, der*die als Vermittler*in zwischen den zuständigen Stel- len fungiert? Welche Schritte wären nötig, um dies zu veranlassen? Dazu kann seitens der Stadtverwaltung keine Bewertung abgegeben werden. 6.6 Wie wird bei der Einstellung von entsprechendem Personal bei Polizei oder KOD auf rechts- radikale Betätigungen, Verbindungen und Gedankengut hin überprüft? Mitarbeitende des KOD werden bei der Einstellung und anlassbezogen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. 7. Wurden in der Vergangenheit Schulungen für Polizeibeamt*innen und Beamt*innen des KOD zum Thema „Rechtsradikalismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen von Dis- kriminierung durchgeführt? Bitte im Einzelnen aufführen. 7.1 Falls nein, sind solche Schulungen geplant? 7.2 Inwiefern wird bei der Ausbildung von Bundes- und Landespolizist*innen und Mitarbei- ter*innen des KOD auf das Problem eingegangen und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür verpflichtend vorgeschrieben? 7.3 Inwiefern wird bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen des KOD auf das Problem einge- gangen und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür verpflichtend vorgeschrieben? 7.4 Inwiefern wird hier auch die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Durch- führung von Schulungen etc. realisiert? Wie bereits unter Ziffer 2.2 ausgeführt, absolvieren die Mitarbeitenden im Streifendienst des KOD mehrere Monate lange Ausbildungsmodule an der Verwaltungsschule Karlsruhe, die auch solche Themen beinhalten. Wie bereits unter Ziffer 2.2 ausgeführt, gibt es auch entsprechende Fortbildungsangebote der Stadt- verwaltung für ihre Mitarbeitenden insgesamt. Dazu gehört auch das Angebot von Seminaren zur interkulturellen Kommunikation. Weitere Seminare sollen bei den Mitarbeitenden Interesse und Verständnis für die gesellschaftliche Bedeutung und die Auswirkung von Migration, Diversität und Vielfalt im Arbeitsumfeld der Stadtverwaltung vermitteln. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind bei der Verkehrsüberwachung und beim Kommunalen Ord- nungsdienst Mitarbeitende mit Migrationshintergrund beschäftigt. Bei entsprechend qualifizierten Bewerbenden soll diese Quote weiter erhöht werden, um in der direkten täglichen Zusammenarbeit das interkulturelle Verständnis der Mitarbeitenden weiter zu stärken.

  • Antwort des PP Karlsruhe
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    Dienstgebäude Durlacher Alle 31-33 · 76131 Karlsruhe · Telefonvermittlung 0721 666-0 · Fax 0721 666-1550 karlsruhe.pp@polizei.bwl.de www.polizei-karlsruhe.de · www.polizei-bw.de ÖPNV-Haltestelle Gottesauer Platz/BGV · Parkmöglichkeit im Hof POLIZEIPRÄSIDIUM KARLSRUHE Polizeipräsidium Karlsruhe ∙ Durlacher Allee 31-33 ∙ 76131 Karlsruhe per E-Mail an: Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Öffentliche Sicherheit / Polizeirecht Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe polizeirecht@oa.karlsruhe.de nachrichtlich: Thomas.Seemann@oa.karlsruhe.de Karlsruhe 19.10.2020 Name Herr Meyer Durchwahl 0721 666-2225 LVN 7-732-2225 Aktenzeichen ZD/Org 0602232020 – 0141.5 (Bitte bei Antwort angeben) Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zu Erkenntnissen über Gewalteinsätze, Rechtsradi- kalismus und Racial Profiling beim Polizeipräsidium Karlsruhe Ihre E-Mail Nachricht vom Donnerstag, 08. Oktober 2020, 15:07 Uhr Zu der Anfrage nimmt das Polizeipräsidium Karlsruhe wie folgt Stellung: Die anliegende Anfrage der Fraktion „Die Linke“ betrifft Erkenntnisse über Gewaltein- sätze, Rechtsradikalismus und Racial Profiling bei Beamtinnen und Beamte der Karls- ruher Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Karlsruhe. Nach § 24 Abs. 3 GemO kann eine Fraktion in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrich- tet. Bei den Erkenntnissen zu Vollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes dürfte es sich bereits begrifflich nicht um Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung handeln, auch sofern konkret nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung hierzu gefragt wird. Darüber hinaus können wir keine kommunalpolitische Dimension der Fragestellungen erkennen. Es handelt sich nach unserem Dafürhalten vielmehr um dienstrechtliche Fragestel- lungen. Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten unterstehen insoweit der Dienstauf- sicht des Landes. Wir bitten daher um Verständnis, dass das Polizeipräsidiums Karls- ruhe die im Einzelnen aufgeworfenen Fragen nicht beantworten kann. - 2 - Abschließend versichern wir, dass Fälle mit rechtsradikalen Tendenzen sowie mit Gewaltanwendung außerhalb rechtlicher Normen in Reihen der Beschäftigten seitens des Polizeipräsidium Karlsruhe stets sehr ernst genommen werden. gez. Caren Denner Polizeipräsidentin

  • Protokoll GR TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Erkenntnisse über Gewalteinsätze, Rechtsradikalismus und Ra- cial Profiling bei Beamt*innen der Karlsruher Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Anfrage: DIE LINKE Vorlage: 2020/1154 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ganz kurzer Kommentar, die Anlage, die in der Verwaltungs- vorlage angeführt wurde, bezüglich der Antwort der Polizei, ist nicht im RIS-Informationssystem hinterlegt worden. Da würden wir bitten, das nachzureichen. Wir hätten auch zwei oder drei Fragen, die wir schriftlich nachreichen würden an die entsprechenden Stellen. Der Vorsitzende: Alles klar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2021