Entwicklung der Landwirtschaft in Karlsruhe zu naturnahen Bewirtschaftungsformen

Vorlage: 2020/1126
Art: Anfrage
Datum: 01.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.10.2020 Vorlage Nr.: 2020/1126 Entwicklung der Landwirtschaft in Karlsruhe zu naturnahen Bewirtschaftungsformen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 25 x 1. Wie hoch ist derzeit der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Bewirtschaftungsformen? Wie viele Flächen sind in städtischem Besitz und wie hoch ist der Anteil daran, der verpachtet ist? 2. In welchem Ausmaß sind landwirtschaftliche Flächen in den letzten zehn Jahren weggefallen und wofür wurden sie genutzt? 3. Wie viele landwirtschaftliche Flächen werden aufgrund von Planungen in Bebauungsplänen und Infrastrukturmaßnahmen in den nächsten Jahren in etwa wegfallen? 4. Inwieweit besteht dabei eine Verpflichtung, den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben zur Existenzsicherung Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen? 5. Wie viele landwirtschaftliche Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe gibt es derzeit in Karlsru- he und wie viele davon werden jeweils konventionell bzw. ökologisch bewirtschaftet? 6. Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft mit den Landwirt*innen über ihren Pestizideinsatz geführt? 7. Wurde inzwischen ein Arbeitskreis „Pestizidfreie Landwirtschaft Karlsruhe“ eingeführt mit dem Ziel der Erarbeitung eines Reduktions- und Ausstiegspfads sowie der Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung? 8. Durch welche Maßnahmen kann die Stadtverwaltung die Betriebe bei der Umstellung auf einen Ökobetrieb im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Biostädtenetzwerk sowie bezüglich der Umset- zung der Ziele des neuen Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg unterstützen? Die Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der traditionellen Kulturlandschaft unserer Stadt. Mit ihren Streuobstwiesen und Ackerflächen, ihrem Gemüseanbau und ihrer Tierhaltung prägt sie vor allem unsere Landschaftsschutzgebiete. In den letzten Jahrzehnten ist die Kulturlandschaft durch die Ausbreitung und Erweiterung von Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Infrastrukturmaßnah- men sehr stark reduziert worden. Gleichzeitig hat mit der Flurbereinigung, dem Einsatz von immer mehr synthetischem Stickstoffdünger sowie Pestiziden ein Strukturwandel begonnen, der die Arten- vielfalt zunehmend bedroht. Für uns Grüne ist der Erhalt der Landwirtschaft in unserer Stadt ein wichtiges Ziel. Sie trägt zur Erho- lung der Bürger*innen bei und veranschaulicht in idealer Weise den Wechsel der Natur in den Jah- reszeiten. Vor allem für Familien und Kinder ist sie ein wertvoller Lernort. Angesichts des dramati- schen Artenschwunds, der zu einem erheblichen Anteil durch Pestizideinsatz und Monopolisierung Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 verursacht wird, ist es auch eine Aufgabe der Stadt, sich für eine naturnahe und ökologische Land- wirtschaft zu engagieren. Mit dieser Anfrage soll die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten Jahren dargestellt werden. Bereits 2018 haben wir Grüne gefordert, dass die Stadt Anreize setzt, um die Entwicklung zur ökolo- gischen Landwirtschaft zu fördern. Dabei haben wir auch einen Runden Tisch mit den Land- wirt*innen in Karlsruhe für die Entwicklung und Umsetzung eines Pestizid-Reduktionsplans angeregt. Wir wollen jetzt erfahren, ob diese Gespräche stattgefunden haben und ein Ergebnis erzielt wurde. Im Juli 2020 wurde das neue Naturschutzgesetz im Landtag beschlossen. Es sieht vor, dass der Pesti- zideinsatz bis 2030 um 40 bis 50 % reduziert und 30 bis 40 % der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden soll. Mit dieser Anfrage sollen die Voraussetzungen dazu in Karlsruhe geklärt werden. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Christine Weber Zoe Mayer Christine Großmann

  • StN Entwicklung Landwirtschaf
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/11262 Dez. 6/LA Entwicklung der Landwirtschaft in Karlsruhe zu naturnahen Bewirtschaftungsformen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.12.2020 25 x 1. Wie hoch ist derzeit der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in Karlsruhe, aufge- schlüsselt nach Bewirtschaftungsformen? Wie viele Flächen sind in städtischem Besitz und wie hoch ist der Anteil daran, der verpachtet ist? Im Jahr 2016 betrug die Landwirtschaftsfläche im Stadtkreis gemäß https://www.statistik-bw.de/Landwirtschaft/Bodennutzung/05025033.tab?R=KR212 2.597 ha, davon 1898 ha Ackerland und 590 ha Grünland. Aktuellere Datenbestände lie- gen hierzu nicht vor. Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Karlsruhe als zuständige Fachbehörde hat auf Nachfrage folgende Stellungnahme übersandt: „Angaben zur Anbaustatistik im Stadtkreis Karlsruhe können unter den Seiten des Statis- tischen Landesamtes von Baden-Württemberg eingesehen werden. Die letzte Erhebung wurde im Jahr 2020 durchgeführt. Erste Ergebnisse auf Landesebene stehen ab Anfang 2021 zur Verfügung, im Jahresverlauf 2021 werden dann auch vielfältige Da- ten zur Agrarstruktur auf Gemeindeebene verfügbar sein. Die aktuellen Zahlen in den veröffentlichten Statistiken beziehen sich noch auf das Jahr 2016: https://www.statistik-bw.de/Landwirtschaft/Bodennutzung/05025033.tab?R=KR212 https://www.statistik-bw.de/Landwirtschaft/Bodennutzung/05025037.tab?R=KR212 Weitergehende Details zum Jahr 2016 können unter folgendem Link als CD-ROM beim Statistischen Landesamt erworben werden: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Daten/221617001.bs Das Statistische Landesamt erstellt auf Anfrage auch individuelle Auswertungen, ggf. auch schon für das Jahr 2020. Der unteren Landwirtschaftsbehörde stehen von Seiten der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg aufbereitete Daten nur gemeinsam zum Stadt- und Landkreis Karls- ruhe zur Verfügung. Darin enthalten sind Angaben zu den Anbauverhältnissen einzelner Kulturen als Summe des Stadt- und Landkreises aus dem Jahr 2019 sowohl zum Gesamt- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 anbau als auch speziell zum ökologischen Landbau (siehe Anlage „2019 - ULB Karlsruhe – Anbauverhältnisse.pdf“ und „2019 - ULB Karlsruhe – Ökolandbau.pdf“). Detailzahlen zur Flächenstatistik speziell im Stadtkreis Karlsruhe müssten zentral angefordert werden, was jedoch einen längeren zeitlichen Vorlauf erfordert.“ Im Stadtkreis Karlsruhe stehen insgesamt 6776,9 Hektar im Eigentum der Stadt. Davon sind 1231 Hektar Landwirtschaftsfläche; sie setzen sich aus verpachteten und eigenbe- wirtschafteten Flächen zusammen. Die Landwirtschaftsflächen sind in unterschiedliche Nutzungsarten aufgeteilt: Ackerland, Grünland (beinhaltet auch Streuobstflächen), Umweltschutzflächen, Sukzes- sionflächen, Landschaftselemente sowie Randzonen. Übersicht Verpachtung der Landwirtschaftsflächen in städtischem Eigentum, die Anga- ben der OV Neureut werden hierbei noch nachgereicht. gesamt Ackerland Grünland Liegenschaftsamt 544,7 394,94 149,76 OV Wettersbach 19,6 12,4 7,2 OV Grötzingen 95,7 80 15,7 OV Neureut 51,2 39,3 11,9 2. In welchem Ausmaß sind landwirtschaftliche Flächen in den letzten zehn Jahren weg- gefallen und wofür wurden sie genutzt? Wegfallende Landwirtschaftsflächen wurden und werden in der Regel für Siedlung und Verkehr, sowie Sport und den daraus resultierenden naturschutzrechtlichen, sowie forstrechtlichen Ausgleich in Anspruch genommen. Weitergehende Informationen und allgemeine Zahlen zu den Flächenverbräuchen kön- nen unter https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/GebietFlaeche/ 0151261.tab?R=KR212 eingesehen werden. Eine belastbare Aussage zum Flächenver- brauch der letzten 10 Jahre kann nur für die Inanspruchnahme durch die Bebauung ge- macht werden. Die Zunahme der Bebauung lag in den letzten 10 Jahren bei ca. 157 Hek- tar. Der Wegfall durch Kompensations- und Ausgleichsflächen wäre in einer separaten Erhebung gesondert zu erheben. 3. Wie viele landwirtschaftliche Flächen werden aufgrund von Planungen in Bebauungs- plänen und Infrastrukturmaßnahmen in den nächsten Jahren in etwa wegfallen? Nach derzeitigem Kenntnisstand sind laut FNP insgesamt 519,7 Hektar für unterschiedli- che Vorhaben auf Landwirtschaftsflächen vorgesehen, dies entspricht 3 % des gesamten Stadtgebietes, davon liegen ca. 400 Hektar auf landwirtschaftlichen Flächen. Es ist daher mittel- bis langfristig mit einem Flächenverlust von 400 Hektar Landwirtschaftsflächen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 (Privat und Stadt) zu rechnen. Nicht berücksichtigt sind hiervon Kompensationen und Ausgleichsforderungen, die aus den Vorhaben resultieren. 4. Inwieweit besteht dabei eine Verpflichtung, den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbe- trieben zur Existenzsicherung Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen? Flächen zur Produktion von Lebensmitteln sowie die darin integrierten Agrarumwelt- maßnahmen, wie Blühflächen oder ökologische Vorrangflächen für die Bevölkerung, stehen nicht unter einem Schutz, wie beispielsweise der Wald, Lebensraumtypen oder Biotope. Es gibt lediglich in den Gesetzesgrundlagen entsprechende Hinweise, dass mit den Flächen sparsam umgegangen werden muss und dass diese nur herangezogen wer- den sollen, wenn es nicht anders möglich ist (vgl. § 1 a Abs. 2 BauGB, § 15 Abs. 3 BNatSchG). Es besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung, Ersatzflächen für die Produktion von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen. Da die Flächen, die sich für die Nahrungsmittel- produktion sehr gut eignen (Vorrangflur 1 und 2 der digitalen Flurbilanz), alle in Bewirt- schaftung unterschiedlicher Betriebe sind, müsste eine Entpachtung eines Betriebes zu- gunsten eines anderen Betriebes erfolgen. Die Stadt Karlsruhe ist allerdings bemüht die Existenzen im Rahmen von Aufstellungen von Bebauungsplänen nicht zu gefährden. In Karlsruhe sind die Flächen im Vergleich zu anderen Regionen relativ klein strukturiert (Durchschnittlich 1-2 Hektar pro Schlag, in agrarindustriell geprägten Bereichen liegen die Schlaggrößen bei 20-30 Hektar). Durch diese Kleinstrukturen konnten sich in vielen Bereichen sehr wertvolle Lebensräume entwickeln (FFH Lebensraumtypen, Streuobst- wiesen, Landschaftselemente etc.), die nur durch Weiterbewirtschaftung erhalten wer- den können. Die Sicherung der Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben und die Si- cherung der Landwirtschaftsflächen - gerade regional - ist für den Erhalt der Kulturland- schaft und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit elementar. 5. Wie viele landwirtschaftliche Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe gibt es derzeit in Karlsruhe und wie viele davon werden jeweils konventionell bzw. ökologisch be- wirtschaftet? Der unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) Karlsruhe stehen für Stadt- und Landkreis Karlsruhe die unter „2019 - ULB Karlsruhe – Erwerbsform.pdf“ angehängten Informatio- nen zur Verfügung. Der ULB Karlsruhe sind im Stadtkreis Karlsruhe aktuell 51 landwirtschaftliche Unterneh- men bekannt, wovon neun Unternehmen nach den Kriterien des ökologischen Landbaus wirtschaften. Diese Zahl muss jedoch nicht mit den absoluten Zahlen des Statistischen Landesamtes übereinstimmen, da die Abgrenzungen nicht identisch sind. Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Karlsruhe hat auf Nachfrage der ULB Karlsruhe darauf hingewiesen, dass hierzu beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf das Jahr 2016 bezogen folgende Informationen abrufbar sind: fhttps://www.statistik-bw.de/Landwirtschaft/Agrarstruktur/05015025.tab?R=KR212 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 6. Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung im Rahmen einer freiwilligen Selbstaus- kunft mit den Landwirt*innen über ihren Pestizideinsatz geführt? Das Liegenschaftsamt als Verpächter steht in regelmäßigem Kontakt mit seinen Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern und hat diese um Selbstauskunft zum Thema Gly- phosat gebeten. Die Haupterwerbsbetriebe als auch einige Nebenerwerbsbetriebe ha- ben dies auch getan (50 %). Grundsätzlich sind Landwirtinnen und Landwirte aufgrund rechtlicher Vorgaben dazu verpflichtet, jeden Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zu dokumentieren. Diese Auf- zeichnungen werden bei jeder Betriebskontrolle durch das Landwirtschaftsamt über- prüft. Aufgrund der Vorschriften und der hohen Kosten von Pflanzenschutzmitteln liegt es im Interesse jeder Landwirtin und jedes Landwirts, den Einsatz auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist zukünftig geplant, neben den bereits etablierten Schutzgebietsrunden gemeinsam mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz und der unteren Jagdbehörde eine Gruppe zu bilden, die sich um zentrale Anliegen der Bewirtschaftenden kümmert. Hierbei bedarf es allerdings der Beteiligung des Landwirtschaftsamts als zuständiger Behörde. Das Landwirtschaftsamt Karlsruhe hat bereits signalisiert, dass es den Prozess beratend be- gleiten wird. 7. Wurde inzwischen ein Arbeitskreis „Pestizidfreie Landwirtschaft Karlsruhe“ eingeführt mit dem Ziel der Erarbeitung eines Reduktions- und Ausstiegspfads sowie der Umstel- lung auf ökologische Bewirtschaftung? Die Aufgabe der allgemeinen Zielausrichtung der Landwirtschaft obliegt dem Landrats- amt Karlsruhe bzw. den Landschaftserhaltungsverbänden sowie den Beratungsstellen des Landes. Versuche zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie die Publizierung der gewonnenen Ergebnisse erfolgen u. a. durch das Landwirtschaftliche Technologiezent- rum Augustenburg in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt. 8. Durch welche Maßnahmen kann die Stadtverwaltung die Betriebe bei der Umstellung auf einen Ökobetrieb im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Biostädtenetzwerk sowie bezüglich der Umsetzung der Ziele des neuen Naturschutzgesetzes Baden- Württemberg unterstützen? Allen landwirtschaftlichen Betrieben stehen Fördermöglichkeiten über die Landschafts- pflegerichtlinie (LPR) zur Verfügung. Insbesondere im Rahmen des Vertragsnaturschut- zes besteht die Möglichkeit, die extensive Nutzung von Grünland- und Ackerflächen in fünfjährigen Verträgen zu fördern. Diese Verträge werden zwischen der unteren Natur- schutzbehörde als Vertreterin des Landes Baden-Württemberg und dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen. Die Entgeltung richtet sich nach den vom Land in der aktuellen Landschaftspflegerichtlinie festgelegten Prämien, i.d.R. Flächen- prämien. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Auf Nachfrage hat das Landwirtschaftsamt Karlsruhe hierzu dezidiert wie folgt Stellung genommen: „Um Landwirtinnen und Landwirten bei der Umstellung auf Verfahren des ökologischen Landbaus und dessen Beibehaltung zu unterstützen, gibt es von Seiten des Landes Ba- den-Württemberg zahlreich direkte und indirekte Fördermaßnahmen. So steht die untere Landwirtschaftsbehörde (Landwirtschaftsamt am Landratsamt Karls- ruhe) als Erstanlaufstelle umstellungswilligen Landwirtinnen und Landwirten im Stadt- und Landkreis kostenfrei zur Verfügung. Das Land fördert über das Angebot „Bera- tung.Zukunft.Land.“ (https://bzl.landwirtschaft-bw.de/,Lde/2429139) die Beratung zur Umstellung und auch die weitere Produktion mit bis zu 80 % Zuschuss. Über das För- derprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) werden flächenbezo- gene Ausgleichleistungen gewährt (https://foerderung.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt+Klimaschutz+und+Tierwohl +_FAKT_). Über Zuschüsse werden investive Maßnahmen zum Bau von „Tierwohlstäl- len“ (https://foerderung.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung) und auch Einrichtungen der Gemeinschaftsvermarktung (https://foerderung.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/ Marktstrukturfoerderung) gefördert. In- direkt fördert das Land den „Ökolandbau“ auch durch Bildung und Beratung und durch Informationsangebote an Verbraucher zur Ernährungsberatung. Die Stadt Karlsruhe kann Unternehmen bei der Umstellung auf „ökologische Wirt- schaftsweisen“ unterstützen, indem sie den Anteil an biologisch erzeugten Lebensmit- teln aus der Region in ihren städtischen Einrichtungen (zum Beispiel Kantinen, Kitas, Schulen, Kliniken) erhöht. Hierzu gibt es beim Biostädtenetzwerk zahlreiche Handlungs- empfehlungen und Informationen. Durch eine nachhaltige Nachfragesteigerung lassen sich Landwirtinnen und Landwirte besser überzeugen, auf „ökologische Wirtschaftsweisen umzustellen, als durch direkte Zuschüsse zur Produktion. Direkte Fördermaßnahmen an Landwirtinnen und Landwirte müssen auch den EU-Vorgaben vor allem zur Verhinderung von Wettbewerbsverzer- rungen in der EU entsprechen und sind nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungs- aufwand für die Kommunen und die Landwirtinnen und Landwirte abzubilden (De- minimis-Beihilfen; https://foerderung.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/De_minimis_Beihilfen). Weiter können Kommunen die regionale Landwirtschaft, unabhängig ob Bio oder kon- ventionell, unterstützen, indem sie zum Erhalt oder der Wiedereinrichtung lokaler Un- ternehmen der Lebensmittelverarbeitung und –Vermarktung beitragen (zum Beispiel Schlachteinrichtungen, Mühlen, Bäcker, Metzger, Märkte). Um die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln und die regionale Wertschöpfung von der Er- zeugung über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung, der Außer-Haus-Verpflegung und der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu steigern, fördert das Land Baden-Württemberg die Einrichtung von Biomusterregionen (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/landwirtschaft/ oekologi- scher-landbau/bio-musterregionen/). In den Bio-Musterregionen wird die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure entlang der Wertschöpfungskette über das Regionalma- nagement besonders gefördert. Gemeinsam werden Ideen entwickelt, um regionales Bio entlang kurzer Wertschöpfungsketten voranzubringen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Entsprechend den Regelungen des Landes Baden-Württemberg zur Erhöhung der Flä- chenanteile ökologisch bewirtschafteter Flächen haben Kommunen auch die Möglich- keit, über den Bodenmarkt ökologisch wirtschaftende Betriebe zu unterstützen. Dies sollte zum Beispiel im Rahmen eines Bewirtschafterwechsels erfolgen und den Zielen und Vorgaben des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes von Baden-Württemberg (ASVG) nicht widersprechen. Alle aktuellen Unterstützungsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg für Landwir- tinnen und Landwirte und Kommunen zur Förderung des ökologischen Landbaus kön- nen auch den Seiten „www.bio-aus-bw.de“ entnommen werden.“

  • Anlagen_ULB_Karlsruhe
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 25
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 25 der Tagesordnung: Entwicklung der Landwirtschaft in Karlsruhe zu naturnahmen Be- wirtschaftungsformen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/1126 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Januar 2021