Erhaltungssatzung Milieuschutz

Vorlage: 2020/1121
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 29.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 11.1.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 10.5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Ergänzungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1121 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.10.2020 10.5 x Der Gemeinderat möge beschließen, 1. Für den Bereich der Südlichen Südstadt (wie von der Stadtverwaltung abgegrenzt) wird ein Auf- stellungsbeschluss, als Verfahrensschritt im Verfahren „Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB, Abschnitt 1, Satz 2 zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, unmittelbar umgesetzt. 2. Die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einer vertiefenden Untersuchung mit dem Ziel des Beschlusses einer Erhaltungssatzung werden durchgeführt. 3. Für weitere Teile der Südstadt (nördlicher und östlicher Teil) werden die ermittelten Zahlener- gebnisse des Amt für Stadtentwicklung nochmals hinsichtlich besonders relevanter Indikatoren geprüft, um Aussagen zu relevanten Faktoren eines Verdrängungsdrucks und Baulichem Auf- wertungspotential auch für diese Bereiche zu präzisieren. 4. Notwendige finanzielle Mittel zur Umsetzung dieses Beschlusses werden im Rahmen der Haus- haltsberatungen beantragt. Begründung: Ein Milieuschutz gemäß §172 BauGB ist ein Instrument, um im Sinne einer gewünschten städtebauli- chen Entwicklung auf die Erhaltung der Zusammensetzung der bestehenden Wohnbevölkerung hin- zuwirken. Der Verkauf von Wohnhäusern als auch der Neubau oder Baumaßnahmen, die über einen ortsüblichen Standard hinausgehen, können durch die Stadtverwaltung überprüft werden. Im Falle von Verkäufen kann mittels einer Vorkaufssatzung der potentielle Käufer zu Maßnahmen entspre- chend der städtischen Ziele verpflichtet werden (mittels einer Abwendungserklärung) bzw. die Stadt ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen. Baumaßnahmen können untersagt werden, falls sie städtischen Zielen widersprechen. Eine genaue Definition der städtischen Ziele erfolgt im Zusammenhang des Beschlusses der Erhal- tungssatzung und damit nach weiteren vertieften Untersuchungen. Der §172 BauGB bietet ausdrücklich die Möglichkeit zur Durchsetzung eines übergeordneten Ziels – eines Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, was im Falle der Südlichen Südstadt mit einer Verlangsamung von Mieterhöhungen erreicht würde – in die Rechte von privaten Eigentü- mer*innen einzugreifen. Dies ist der Kern dieses Paragraphen im BauGB – ohne dies wäre eine Erhal- tungssatzung ein lahmes Schwert. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu den Ergebnissen der städtischen Untersuchungen: - In der Sitzung der Arbeitsgruppe des Gemeinderats zum Milieuschutz am 14.09.20 haben die städ- tischen Ämter umfassende Untersuchungsergebnisse vorgestellt. Die Informationen des Amts für Stadtentwicklung, aber auch die Darstellung des Zentralen Juristischen Dienstes, des Bauordnungs- amtes und des Stadtplanungsamtes führt uns zu einem anderen Ergebnis, als jetzt mit der dem so- genannten „Städtischen Massnahmepaket“ als alleinigem Handlungsvorschlag von der Stadtverwal- tung empfohlen. Ein Zusammengehen von „Städtischem Massnahmepakete UND Milieuschutzsatzung für die Südliche Südstadt wäre möglich, ein Verzicht auf eine Milieuschutzsatzung aus unserer Sicht nicht. Wir erach- ten den Milieuschutz für die Südstadt als prioritär. Kurz zu den Untersuchungsergebnissen der Stadt und Schlüssen daraus: - Die Methodik der Auswertung und Bewertung der untersuchten Indikatoren war aus unserer Sicht der Fragestellung nicht optimal angemessen. Es wurden eine Menge von (u.U. widersprüchlichen) Indikatoren gemittelt, statt einzelne Indikatoren, die aufgrund der Fragestellung für die Südstadt besonders relevant erscheinen, hervorzuheben. Es ist, so unser Wissenstand, hinsichtlich einer Ent- scheidung für oder gegen eine Milieuschutzsatzung, ausdrücklich sinnvoll und rechtlich zulässig Ge- wichtungen vorzunehmen. Beispielsweise die dargestellte Mietpreisentwicklung (+27,9 % 2016 - 2019) und die Veränderungen insb. hinsichtlich abnehmenden Anzahl an Hartz-IV Empfänger*innen (-22,4% (!) SGB II Bezug 2016 -2019) und Ausländer*innen (-2,4 % 2016 – 2019) in der Südstadt, so- wie den festgestellten deutlichen und von der Stadtverwaltung präsentierten Hinweisen zum Bauli- chen Aufwertungspotential geben deutlichste Hinweise. - Die vorgenommene Auswertung der Stadt, als auch die rechtliche Einschätzung des ZJD, die gut auf die Notwendigkeiten hinsichtlich einer rechtssicheren Fassung einer Erhaltungssatzung hingewiesen hat, sowie die dargestellte Gesamtschau lassen ausdrücklich den Weg der Erhaltungssatzung zu. Aus unserer Sicht gebieten sie ihn fast. Die alternative Herangehensweise: das "Städtische Maßnahmen- paket" erscheint, bezogen auf die aktuelle Situation in der Südstadt, wie in der Vergangenheit auch vom Bürgerverein Südstadt umfassend beschrieben, aus unserer Sicht als unzureichend. - Die plakative Gegenüberstellung des Personalaufwands für die möglichen Maßnahmen in der Ar- beitssitzung am 14.09.20 mit notwendigen 5 Personenstellen und damit sehr hohen Kosten für den Milieuschutz würden wir gerne im Gespräch mit der Stadtverwaltung nochmals hinterfragen. Uns ist aufgefallen, dass im Zuge der Befassung mit dem Thema im Gemeinderat in 2019 diesbezüglich von der Stadtverwaltung auf das Beispiel Freiburg verwiesen wurde, und in diesem Zusammenhang 2 Personalstellen als notwendig aber wohl auch ausreichend (?) angesehen wurden. Wir hielten es für ein sehr schlechtes Signal an Investoren, die Immobiliengeschäfte in der Südstadt, aber auch in Karlsruhe gesamt, erwägen, wenn die Stadt wiederum und nach langer Prüfungszeit Möglichkeiten des BauGB zur Durchsetzung übergeordneter Ziele der städtebaulichen Entwicklung nicht nutzen würde. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Klare, nachvollziehbare und legitime Vorgaben im Sinne der Wohnbevölkerung mit geringerem Ein- kommen in der Südstadt zu treffen, anstatt auf den „Good-Will“ von Investoren zu bauen, erschiene uns als der bessere und erfolgsversprechendere politische Weg - in Karlsruhe, wie in vielen anderen Städten in Deutschland. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1121 Dez. 6 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 11.1 x Gemeinderat 20.10.2020 10.5 x Kurzfassung sh. „Ergänzende Erläuterungen“ Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 330.000 € (THH6100, zusätzl. Personalaufwand) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Für den Bereich der Südlichen Südstadt (wie von der Stadtverwaltung abgegrenzt) wird ein Aufstellungsbeschluss, als Verfahrensschritt im Verfahren „Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB, Abschnitt 1, Satz 2 zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, un- mittelbar umgesetzt. 2. Die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einer vertiefenden Untersuchung mit dem Ziel des Beschlusses einer Erhaltungssatzung werden durchgeführt. Zu 1. und 2.: Die von der Stadtverwaltung untersuchten Daten weisen nicht auf einen dringenden Handlungsbe- darf hin. Die Verwaltung hält daher einen sofortigen Aufstellungsbeschluss nicht für erforderlich. Das von der Verwaltung vorgeschlagene „städtische Maßnahmenpaket“ beinhaltet eine intensive Be- obachtung der Situation in den nächsten drei Jahren, mit der Möglichkeit, bei Veränderungen umge- hend mit einem Aufstellungsbeschluss zu reagieren. Die im Maßnahmenpaket enthaltenen Untersu- chungen sind umfassend und detailliert und können mit einer vertiefenden Untersuchung verglichen werden. Für den Fall, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, kann die erforderliche flurstücksscharfe Gebietsabgrenzung erst nach einer Begehung erfolgen. Gerade im südlichen Bereich der Südstadt sind auch die Genossenschaftswohnungen enthalten, die nicht Ziel- gruppe bei der Erstellung einer sozialen Erhaltungssatzung sind. Im städtischen Maßnahmenpaket sind dagegen neben dem südlichen auch der nördliche und der östliche Teil der Südstadt enthalten, sowie der südwestliche Teil der Innenstadt-Ost. 3. Für weitere Teile der Südstadt (nördlicher und östlicher Teil) werden die ermittelten Zahlen- ergebnisse des Amtes für Stadtentwicklung nochmals hinsichtlich besonders relevanter Indi- katoren geprüft, um Aussagen zu relevanten Faktoren eines Verdrängungsdrucks und Bauli- chem Aufwertungspotential auch für diese Bereiche zu präzisieren. Die Auswahl und Verarbeitung der Indikatoren für die Voruntersuchung erfolgten nach dem derzeit anerkannten wissenschaftlichen Stand als z-Transformationsanalyse mit gleichgewichteter Bewer- tung aller Indikatoren. Hierbei wurde die jeweilige Wirkrichtung der Indikatoren durch eine zusätzli- che Variablentransformation berücksichtigt. Die Auswahl der Indikatoren wurde mit dem Ziel vorge- nommen, für alle 70 Stadtviertel in Karlsruhe im Hinblick auf erfolgte und potentielle Verdrängungs- prozesse im Rahmen der Voruntersuchung Vergleichbarkeit herzustellen. 4. Notwendige finanzielle Mittel zur Umsetzung dieses Beschlusses werden im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt. Die Erstellung und Umsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung ist fachübergreifend zu erarbeiten. Hierbei sind die Kompetenzen aus dem Amt für Stadtentwicklung (VU, Analyse und Monitoring), Stadtplanungsamt (Erstellung Satzung), Bauordnungsamt (Prüfen, Genehmigen und Bauaufsicht), Liegenschaftsamt (Vorkaufsrecht, Abwendungserklärungen) und dem Zentralen Juristischen Dienst (rechtliche Begleitung) erforderlich. Entsprechend ist ein Team mit den erforderlichen Stellenantei- len in den jeweiligen Fachdienststellen zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt weiterhin das in der Vorlage 2020/1078 dargestellte „städtische Maßnah- menpaket“ zur Umsetzung vor, nämlich: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgeschlagenen städtischen Maßnahmenpakets. Die Realisierung der Maßnahme ist abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 10 5 und 10 2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 29.09.2020 TOP 11.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Gemeinderat 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 11.1 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz: Umsetzung Maßnahmen- paket Vorlage: 2020/1078 dazu: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2019/0403 Soziale Erhaltungssatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Interfraktioneller Änderungsantrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0460 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/1121 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgeschlagenen städti- schen Maßnahmenpakets. Die Realisierung der Maßnahme ist abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Geschäftsordnungsantrag auf Vertragung: Bei 24 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen mehr- heitlich zugesagt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss: Mir ist ein Geschäftsordnungsantrag angekündigt. – 2 – Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir haben eine Problematik. Dadurch, dass das Antragsanliegen der Verwaltung sehr kurzfristig gekommen ist, haben wir als LINKE.-Fraktion noch einmal einen Änderungsantrag gestellt, der für die Beschlussfassung Richtung Milieuschutzsatzung einen wei- teren Schritt gehen möchte. Wir haben aber festgestellt, dass es auch bei den ursprünglichen Antragstellern für diesen Antrag durchaus noch einmal Diskussionsbedarf gibt, wenn wir jetzt eine Milieuschutzsatzung erlassen wollen als weiteren Schritt zum Verwaltungsantrag. Deshalb würden wir darum bitten, diesen Änderungsantrag in der kommenden Gemeinderatssitzung, wohl wissend, dass dort die Haushaltsreden sind, nochmals aufzurufen als zusätzlichen Tages- ordnungspunkt, um dann darüber zu diskutieren, ob wir als zusätzlichen Schritt die Milieuschutz- satzung erlassen wollen. Der Vorsitzende: Ich habe das Problem, dass im originären Antrag ein Aufstellungsbeschluss für eine Milieuschutzsatzung begehrt wird. Mehr können wir auch auf Ihren Antrag nicht machen. Sie wollen jetzt gleich die Milieuschutzsatzung beschließen. Aber Sie müssen uns erst einmal auf- fordern, einen Aufstellungsbeschluss zu formulieren. Insofern ist das Antragsbegehr auch schon Teil der bisherigen Anträge. Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, dass wir jetzt einen Teil der Anträge beraten und entscheiden, und dann noch einmal dasselbe auf der Grundlage Ihres Er- gänzungsantrags. Deswegen würde ich das Paket gerne zusammenlassen und würde dann Ihren Geschäftsordnungsantrag so verstehen, dass Sie bitten, dass wir das ganze Paket noch einmal eine oder zwei Gemeinderatssitzungen vertagen. Was aus unserer Sicht der Sache keinen Scha- den anrichtet. Aber das entscheiden letztlich Sie. Es gab auch einen großen Unmut in der Öffent- lichkeit, dass es schon einmal verschoben wurde. Das muss auch sehen. Es gibt den Antrag der LINKE., dass wir diesen ganzen Tagesordnungspunkt verschieben. Gibt es eine Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag? Stadtrat Löffler (GRÜNE): Es ist, wie Sie gerade angesprochen haben, aus der Bürgerschaft schon kritisiert worden, dass wir es seit April vor uns her schieben. Zu dem Zeitpunkt standen die An- träge auf der Tagesordnung. Egal, wie wir uns heute entscheiden, wir können mit dem vorliegen- den Antragsbegehren auch schon nur das Maßnahmenpaket, nur die Milieuschutzsatzung oder beides beschließen. Das ist noch offen. Egal, was dabei herumkommt, könnte im Nachhinein die Milieuschutzsatzung als Weiterführung dessen immer noch beantragt werden. Deswegen sehe ich aus unserer Sicht nicht die Notwendigkeit, das komplette Thema zu verschieben. Wir wollen es auf jeden Fall heute diskutieren und erste Schritte einleiten. Der Vorsitzende: Dann gibt es einen Antrag auf Vertagung, es gab die Gegenrede. Jetzt entschei- den wir über diesen Antrag. – Der Antrag auf Vertagung hat eine Mehrheit gefunden. Ich kann Ihnen nicht zusagen, dass wir es auf den 20. Oktober schieben, weil wir da natürlich von der Zeit schauen müssen, wie wir damit umgehen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir würden Sie darum bitten, wohlwollend zu prüfen, ob wir es im Oktober behandeln können. Es hat natürlich auch eine symbolische Bedeutung für die Stadt. Auch im Zuge der Haushaltsberatungen wäre es natürlich sehr wichtig. Der Vorsitzende: Ich sehe einen gewissen Widerspruch, dass Sie es auf der einen Seite vertagen und dann soll es so schnell wie möglich sein. Aber ich nehme den Auftrag an. Das ist eine der Dilemmata, in die man als Sitzungsleiter kommt. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 23. Oktober 2020

  • Protokoll GR 20.10.2020 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 10 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz: Umsetzung Maßnahmepa- ket Vorlage: 2020/1078 Erhaltungsatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2019/0403 Soziale Erhaltungsatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Interfraktioneller Änderungsantrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0460 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Ergänzungsantrag: DIE LINKE: Vorlage: 2020/1121 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgeschlagenen städti- schen Maßnahmenpakets. Die Realisierung der Maßnahme ist abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe, ein Aufstellungsbeschluss ist vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: TOP 10.1: Bei 38 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt TOP 10.2 und 10.5: Bei 34 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 19:05 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir möchten an der Stelle zunächst einmal unseren Dank für die um- fangreiche Arbeit der Verwaltung ausdrücken, weil wir jetzt objektive Zahlen zur Entwicklung in – 2 – der Südstadt haben, die sich auch mit den subjektiven Beobachtungen aus der Südstadt decken. Das heißt, dass wir von der Bürgergesellschaft Südstadt sehr gute Informationen als erste Grundlage erhalten haben, um uns ein Bild über die Lage in der Südstadt zu machen. Als GRÜNE-Fraktion unterstützen wir an erster Stelle das städtische Maßnahmenpaket, das vor allem Ankaufs- und Leerkaufsmanagement beinhaltet, weil das auch den Anträgen, die wir als GRÜNE-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt haben, entspricht. Das ist aus unserer Sicht auch das, was vom zeitlichen Horizont her als Erstes angegangen und umge- setzt werden müsste. Wir sehen aber auch, dass davon ein großer Teil schon von dem beste- henden Personal in den entsprechenden Ämtern geleistet werden kann, wenn dort die Prioritä- ten entsprechend gesetzt werden. Insbesondere der Leerstand in der Südstadt muss gemein- sam mit der Bürgergesellschaft und dann auch mit einer vertiefenden Untersuchung weiter un- tersucht werden. Für diese vertiefende Untersuchung werden wir auch die Mittel im Haushalt noch einmal beantragen, da diese extern zu vergeben sein werden. Gleichzeitig halten wir aber auch an dem ursprünglichen gemeinsamen Anliegen fest, dass wir eine Milieuschutzsatzung für die Südstadt erlassen wollen. Denn Seitens der Juristen und Juris- tinnen in der Verwaltung ist uns mitgeteilt worden, dass die vorliegenden Informationen ausrei- chend sind, was Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck angeht, und dass daher auch eine rechtssichere Satzung erlassen werden könnte. Deswegen wollen wir auch, dass die Ver- waltung damit einhergehend die zugehörige Vorkaufsrechtssatzungen für das entsprechende Stadtviertel mit auf den Weg bringt. Die Entwicklung für Verdrängungsdruck und Verdrängungspotential sollte uns regelmäßig be- richtet werden im Planungsausschuss oder gegebenenfalls auch in der Arbeitsgruppe Sozialer Wohnungsbau, damit wir diese Entwicklung in der Südstadt und auch für die weiteren Stadt- teile beobachten können. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich bin etwas irritiert, ich höre, wir hätten jetzt andere Erkenntnis- grundlagen, die ich bisher noch nicht kenne, Informationen von Juristen, die viel Mut ausspre- chen, so eine Satzung gleich zu verabschieden und wir hätten Zahlen, die das auch rechtferti- gen. Ehrlich gesagt, von all dem weiß ich nichts und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Ich warne nur, sich abseits der von der Verwaltung vorgezeigten Linie zu bewegen. Über meh- rere Etappen, das muss man sagen, drehen sich Kreise. Der Oberbürgermeister hört und geht natürlich auf diese Dinge ein und sieht, man will etwas, was man eigentlich nicht kann im Mo- ment. Also wird eine weitere Besprechung abgehalten, also werden weitere Ideen gesammelt. Da war jetzt das Maßnahmenpaket, das in einem Vortermin im September gemacht wurde, sachlich, inhaltlich nicht zu beanstanden. Wir brauchen weitere Vorermittlungen, um uns überhaupt über das Wenn und Aber dieses Pro- jektes seriös unterhalten zu können. Das schaffen Sie irgendwie nicht, gedanklich auf die Reihe zu bringen. Wenn man diese weiteren Ermittlungen dann in dem Sinne, wie Sie gefühlt meinen, dass die Lage in der gesamten Stadt heruntergebrochen ist, dann hat, dann kann man sich an eine Milieuschutzsatzung heranmachen. Dagegen ist die CDU nicht per se, sondern wir sind nur dagegen, dass wir sehenden Auges an die Wand fahren mit einem Projekt, das der erstbeste betroffene Eigentümer mit einer juristischen Aktivität wieder vom Tisch bringt. – 3 – Was Sie auch nicht so sehen – das ist für Sie eine Leichtigkeit -, dass wir dann bei allen Vor- kaufsrechten, die wir haben – wenn alles klappen würde, wenn die Satzung rechtskräftig bliebe -, so richtig reinlangen müssten. Auch personell, was aus den letzten Mitteilungen der Verwal- tung hervorgeht, müssten wir einiges investieren. All das ist in diesen Haushaltszeiten nicht so einfach. Deshalb können wir zwar zustimmen, was in diesem Maßnahmenpaket zusammenge- schnürt ist., wir können aber im jetzigen Moment sicher nicht weiteren Personalsteigerungen zustimmen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, ganz im Sinne von Herrn Löffler, dass man das eine oder andere versucht aus der Masse herauszustemmen. Ich weiß, das Liegenschaftsamt ist nicht so unterbelichtet, sondern die haben viel Arbeit. Ob das geht, ist eine andere Frage, aber vielleicht schafft man wenigstens einmal einen Anfang. Dann würde man Zahlen bekommen. Stadtrat Zeh (SPD): Wohnungen zu finden in Karlsruhe, ist schon äußerst schwierig. Preiswerte Wohnungen zu finden, ist fast unmöglich, weil die, die drin wohnen, auch drin wohnen bleiben. Wir haben große Anbieter für preiswertes Wohnen. Das sind die Genossenschaften, aber auch unsere Volkswohnung. Deshalb sind wir auch dafür. Wir haben Leerstandsgebäude in der Süd- stadt identifiziert, schlecht genutzte Häuser in der Südstadt. Es ist nicht die Masse, es ist 1 %. Das ist sehr bescheiden. Aber man muss sich fragen, warum lassen diese Hausbesitzer ihre Wohnungen oder ihre Häuser leer stehen. Da fängt das vorgeschlagene Maßnahmenpaket – da bin ich ganz bei Herrn Löffler – sofort an zu greifen. Man könnte sofort diese 20 Hausbesitzer anschreiben, nachfragen, ob sie Pläne ha- ben. Wir haben eine erfolgreiche Wohnraumakquise. Wir waren auch überrascht, wie viele Wohnungen doch über das Sozialdezernat akquiriert werden können. Wenn das Liegenschafts- amt eine genauso schöne Hausakquise macht und entsprechende Häuser beibringt, die käuflich zu erwerben sind, ist es eine gute Geschichte. Die Volkswohnung hat Geld, um Häuser anzukau- fen. Da sind wir auch dafür, dass solche Häuser in das Volkswohnungseigentum oder Genossen- schaftseigentum kommen, um preiswerte Wohnungen zu erhalten. Denn wir wissen, preiswer- ter Wohnraum ist besser zu erhalten. Gebaut werden muss er mit vielen Zuschüssen über Ka- WoF und Landesförderung, um zu versuchen, mehr Sozialwohnungen zu bauen. Deshalb ist es auf jeden Fall der richtige erste Schritt und erste Weg, um das zu machen. Aber lassen wir uns einmal überraschen. Ich würde es schon als großen Erfolg bezeichnen, wenn wir ein einziges von diesen 20 Häusern erwerben könnten. Deshalb muss in einem zweiten Schritt die Satzung zum Milieuschutz weiter vorangetrieben werden. Sicherlich sind noch etliche Fragen zu stellen. Aber zumindest einen Aufstellungsbe- schluss als ersten Schritt, vielleicht auch gleich mit Vorkaufsrechten wie bei anderen Sanie- rungsgebieten, das ist dann der Weg, um Bewegungen auf dem Häusermarkt besser zu kontrol- lieren. Sicher wird man auch nicht jedes Haus erwerben können. Aber vielleicht würde mit die- sen Absichtserklärungen der Hausbesitzer, dass sie sich dem Ziel unterwerfen, auch etwas Dem- entsprechendes erreicht werden. Deshalb stimmen wir sowohl dem Maßnahmenpaket als auch der Fortsetzung der Milieuschutzsatzung – das ist der Ergänzungsantrag der LINKE. – zu, mehr Wohnungsbestand, nur 6 % sind bei Genossenschaften, in der Südstadt zu erhalten. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Nach den Worten können die Menschen in der Südstadt heute schon die Sektkorken knallen lassen. Es ist eine ganz tolle Anerkennung für das super Engage- ment, das sie geleistet haben, denn dass wir heute hier sind, liegt an den Menschen in der Süd- stadt. Aber so viel zur Freude. – 4 – Jetzt zum Ernst der Lage, denn wir haben eine vertiefende Datenerhebung in der Südstadt, die zeigt einen deutlichen Handlungsdruck. Ich habe gestern richtig Bauchschmerzen bekommen, als ich mir die wieder angeschaut habe. Da ist vor allem der Anteil an Ausländer*innen in der südlichen Südstadt zu nennen, der deutlich zurückgegangen ist, und das in einem Zeitraum, in dem er in der Gesamtstadt gestiegen ist. Das macht mir wirklich Bauchschmerzen. Der zweite Punkt ist, wir haben in der Südstadt noch viele Menschen mit SGB II-Bezug. Das ist toll. Aber der Anteil, der dort lebt, ist stärker zurückgegangen als in der Gesamtstadt. Auch das ist beunruhigend. Der letzte Punkt, der auch noch sehr beunruhigend ist, ist, dass der Quadratmeterpreis für die Neuvermietungen deutlich stärker gestiegen ist, als in der Reststadt. 2016 war die Südstadt noch leicht unter dem Durchschnitt. Jetzt ist sie über dem Durchschnitt, das heißt, sie bewegt sich langsam in Richtung teurer Stadtteil. Das ist eine Entwicklung, die wir auf jeden Fall nicht ohne Handlung passieren lassen können. Die Spitzen sind interessant. Eine Ermittlung von verschiedenen Daten macht keinen Sinn. Wir sehen hier einen ganz deutlichen Handlungsbedarf. Vor allem, weil wir sehen, dass wir in der Südstadt eine ganz geringe Eigentümerquote haben und gleichzeitig ein großes Sanierungspo- tential. Es ist juristisch begründbar. Da war ich ganz begeistert, als ich das gesehen habe. Ich möchte es jetzt nicht zitieren, aber Sie können sich die Vorlage durchlesen, die damals in der Präsentation war. Wir müssen uns jetzt die Frage stellen, was ist uns die multikulturelle und so- zialgemischte Südstadt wert, die wir so lieben. Wir haben einen Handlungsdruck. Wir haben die juristische Grundlage. Jetzt ist es an uns, diese politische Entscheidung auch mutig zu treffen. Denn wir müssen uns bewusst machen, was es uns kostet, nichts zu tun. Nicht nur für die funk- tionierende Nachbarschaft Südstadt. Es ist auch sehr teuer für die Allgemeinheit, wenn Men- schen den Zugang zum Wohnungsmarkt verlieren. Denn um zu sehen, dass es bereits passiert und passiert ist, muss man nur sozialen Trägern wie SozPädal einen Besuch abstatten. Da sieht man, dass Menschen schon teilweise Zugang zum Wohnungsmarkt verloren haben. Für nicht wenige Menschen ist ein größerer Balkon nicht die Frage des Komforts, sondern ob sie in ihrer Wohnung bleiben können. In der Wohnung bleiben zu können, die man liebt, und in der Nach- barschaft bleiben zu können, die man liebt, sollte doch das höchste Ziel sein. Neubau von günstigen Wohnungen allein reicht nicht aus. Wir müssen auch bestehende güns- tige Wohnungen erhalten. Innenstadtnahes Wohnen muss für alle Menschen möglich sein. Des- halb sollten wir als Stadt auch unsere Handlungsspielräume, die uns das Baugesetz gibt, mutig nutzen und kennen und auch ein Signal senden, dass wir nicht alle Entwicklungen unkommen- tiert stehen lassen, sondern dass wir auch viele Entwicklungen korrigieren wollen. Das städti- sche Paket reicht in dem Fall nicht aus, weil, wie Herr Zeh angesprochen hat, ohne Vorkaufs- rechte ist es ein ziemlich zahnloses Schwert. Sobald wir diesen Aufstellungsbeschluss getroffen haben – das können wir jetzt bald –, haben wir auch Vorkaufsrechte. Die sollte man dann auch nutzen. Ich hoffe auf ein großes, breites ... (Der Vorsitzende: Sie sind fertig! - Heiterkeit) Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Erst einmal herzlichen Dank für die Antwort der Verwaltung und die Vorlage zu allen Anträgen und Ergänzungsanträgen. Wir Freien Wähler|FÜR Karlsruhe sind froh, dass Sie die Maßnahmen dargestellt haben, was auch der Kollege Löffler uns ausführlich – 5 – dargestellt hat. Wir tragen das mit. Heute lag die Broschüre „Bevölkerungszahlen in Karlsruhe 2019“ auf dem Tisch. Wir sehen, der Boom scheint gestoppt zu sein, Karlsruhe wächst nicht weiter. Aber wir sehen die Entwicklung der Südstadt mit dem Balken. Die Südstadt ist tatsäch- lich einer der Stadtteile, die ein Bevölkerungswachstum haben, was natürlich auch zu den Kom- plikationen und zur Verdrängung führt. Die Maßnahmen unterstützen wir daher, damit der Druck auf die Bevölkerung in der Südstadt, die in der Vergangenheit sehr günstigen Wohnraum hatte, der natürlich auf den Häuserbestand zurückzuführen ist, genommen wird. Die Entwick- lung mit Vorkaufsrecht usw. halten wir für gut. Letztendlich ist es der Bürgergemeinschaft in der Südstadt zu verdanken, dass wir dieses Thema hier über zwei Jahre eingehend diskutiert haben. Wir goutieren das auch. Wir sind mit unserer Gruppierung bereit, die Anträge, vor allem die der Stadt und des ursprünglichen Antrags, mitzu- tragen. Der Vorsitzende: Mir ist für das Protokoll noch einmal wichtig festzuhalten, dass wir als Stadt nicht der Meinung sind, dass die Voraussetzungen für eine solche Milieuschutzsatzung gegeben sind, und dass wir auch der Meinung sind, dass wir das in diesem Arbeitskreis klar formuliert hätten. Wir haben gerade überlegt, ob wir das noch einmal ausführlich erläutern. Das werden wir jetzt nicht tun. Aber ich möchte das nur noch einmal, so wie ich es wahrgenommen habe und wie es mir gerade noch einmal signalisiert wurde, deutlich machen. Auch wenn ich persön- lich jetzt in dieser Thematik nicht so drinstecke. Das Zweite ist, Frau Stadträtin Göttel, die Beispiele, die Sie genannt haben, könnte ich auch ge- nau andersherum interpretieren. Nämlich, dass es funktioniert, dass es keine Segregation in be- stimmte Stadtteile gibt, und dass die Südstadt ihrer historisch gewachsenen Aufgabe ein Stück weit folgt, dass sie ein Ankommensstadtteil ist, von dem aus man sich dann in andere Stadtteile weiter verteilt. Insofern ist die Tatsache, dass dort die Bewohnerinnen und Bewohner mit ande- rer Staatsangehörigkeit zurückgehen, nicht automatisch ein Beispiel dafür, dass hier Gentrifizie- rung besteht. Es kann so sein, aber allein diese Zahl, die Sie erwähnt haben – Sie sind aber viel- leicht tiefer in der Materie drin – gibt es per se noch nicht unbedingt her, wenn ich von Herrn Stadtrat Wenzel höre, dass gleichzeitig die Bevölkerungszahl weiter steigt. Das Typische von Gentrifizierung ist, dass die Bevölkerungszahl sinkt, weil in größeren Wohnungen sich weniger Menschen das luxuriös einrichten. Von daher müssen wir das aus unserer Sicht noch weiter un- tersuchen. Das wollen wir Ihnen auch neben den anderen Maßnahmen in unserem Maßnah- menpaket vorschlagen. Dennoch sind Sie natürlich frei in Ihren Entscheidungen. Ich wollte nur noch einmal deutlich machen, dass wir noch einen gewissen Dissens in der Interpretation der verschiedenen Zahlen haben. Wir kommen damit zur Abarbeitung der ganzen Anträge. Für mich ist der weitestgehende An- trag der Antrag der LINKE., das ist der 10.5. Hier wird begehrt, dass als Verfahrensschritt der Aufstellungsbeschluss unmittelbar umgesetzt wird. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie heute keinen Aufstellungsbeschluss fassen können, sondern dass es lediglich darum geht, die Vorbereitung für einen Aufstellungsbeschluss zu treffen. Dann sind wir uns an der Stelle einig. Dann passt es ein Stück weit im Grund auch zu dem gemeinsamen Antrag 10.2, wo wir beauftragt werden, eine Erhaltungssatzung zu arbeiten. Dem geht dann ein Aufstellungsbe- schluss voraus. Das ist im Grunde mehr oder weniger dasselbe. Wenn Sie das auch so sehen, dann würde ich den Antrag 10.5 und den Antrag 10.2 gleichzeitig aufrufen. Es geht darum, dass Sie uns beauftragen, möglichst zügig einen solchen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und – 6 – damit eine entsprechende Satzung einzuleiten. – Damit ist diese etwas verschärfte Beauftra- gung angenommen. Der Antrag der LINKE. und der KAL/Die Partei hat sich damit erübrigt, weil Sie sagen, wir sollen das alles vorziehen. Das haben Sie im Grunde schon gemacht. Ich stelle jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, ergänzt um die Thematik, dass wir einen solchen Aufstellungsbeschluss zügig vorbereiten. – Das ist eine deutliche Mehr- heit. Damit hätten wir diesen Tagesordnungspunkt heute abgeschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2020