Verzicht auf Genderschreibweisen
| Vorlage: | 2020/1116 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1116 Dez. 1 Verzicht auf Genderschreibweisen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 21 x Kurzfassung Sprache verändert sich stetig. Sie passt sich immer wieder neuen Lebensverhältnissen an. Artikel 3 Grundgesetz verpflichtet alle staatlichen Organe, Benachteiligung aufgrund des Ge- schlechts entgegen zu wirken und Gleichberechtigung zu fördern. Durch den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache kommt die Stadt Karlsruhe dieser Ver- pflichtung in einer einfachen und wirkungsvollen Form nach. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Sprache verändert sich stetig. Sie passt sich immer wieder neuen Lebensverhältnissen an. Das Deutsch von Luther und Goethe würde heute kaum noch jemand verstehen. Dabei ist Sprache nicht neutral. Sie bildet die Welt nicht einfach ab. Sprache spiegelt unsere Wahrnehmung der Welt wider. Gleichzeitig beeinflusst sie die Art und Weise, wie wir denken und die Welt wahrnehmen. Sozialpsychologische Studien belegen, dass durch die ausschließliche Verwendung der männli- chen Sprachform Frauen nicht mitgedacht, sondern gedanklich ausgeschlossen werden. Nur eine geschlechtergerechte Sprache macht Frauen, Männer und andere Geschlechter in der Sprache sichtbar und erlaubt so ein gleichwertiges Mitdenken aller Menschen. Artikel 3 Grundgesetz verpflichtet alle staatlichen Organe, Benachteiligung aufgrund des Ge- schlechts entgegen zu wirken und Gleichberechtigung zu fördern. Durch den Gebrauch ge- schlechtergerechter Sprache kommt die Stadt Karlsruhe dieser Verpflichtung in einer einfachen und wirkungsvollen Form nach. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
-
Extrahierter Text
Kein Text verfügbar