PArksituation im unteren Teil der Max-Liebermann-Straße
| Vorlage: | 2020/1112 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 29.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 14.08.2020 eingegangen am: 14.08.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 07.10.2020 8 öffentlich OA / Dez. 2 Parksituation im unteren Teil der Max-Liebermann-Straße Der untere Teil der Max-Liebermann-Straße ist werktags komplett von Leuten des In- dustriegebäudes an der B3 zugeparkt. Die Anlieger haben Probleme, z. B. Handwerker oder Zulieferer vor ihren Häusern parken zu lassen. Da die Straße zu schmal ist und Gehwegparken nicht erlaubt ist, kann nicht auf der Straße geparkt werden. Ein Problem ist auch, dass es keine direkte Zufahrt zu den Häusern im unteren Bereich der Max- Liebermann-Straße bzw. Paula-Modersohn-Straße gibt. Wir stellen deshalb den Antrag, dass folgende Maßnahmen geprüft werden, um hier dem Missstand abzuhelfen: 1. Die Straße bis zur nächsten Kreuzung mit wechselseitigem Parkverbot verse- hen, 2. Straßenmarkierungen für Parkbereiche bzw. Ladezonen anbringen, 3. Anliegerparken für einige Bereiche ausweisen, 4. am Ende der Emil-Nolde-Straße Parkplätze bauen, 5. einige Bereiche mit Parkscheibe ausweisen, 6. Parkbuchten anlegen. gez: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stefan Noé
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 14.08.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1112 OA / Dez. 2 Parksituation im unteren Teil der Max-Liebermann-Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 07.10.2020 8 x Kurzfassung Die Verkehrssituation im unteren Teil der Max-Liebermann-Straße wurde von der Verwaltung geprüft. Die einzelnen Fragen sind in den ergänzenden Erläuterungen beantwortet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Straße bis zur nächsten Kreuzung mit wechselseitigem Parkverbot versehen Ein Versatz mit wechselseitigen Parkverboten führt zu weniger Stellflächen in einer Straße. Die Parkierung im unteren Abschnitt der Max-Liebermann-Straße erfolgt in der Regel auf der Nord- seite. In Einzelfällen können Handwerker und Handwerkerinnen auch auf der Südseite ihre Fahrzeuge abstellen. Die Fahrbahnbreite lässt dies zu. 2. Straßenmarkierungen für Parkbereich bzw. Ladezonen anbringen Im Rahmen der nächsten Befahrung im Zuge der Nacharbeiten zum „Fairen Parken“ wird der Antrag auf Markierungen von Parkplätzen oder Ladezonen nochmal geprüft werden. Hierzu wird es im Oktober einen gemeinsamen Termin mit dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbau- amt geben. Das Ordnungs- und Bürgeramt informiert das Stadtamt Durlach über das Ergebnis. 3. Anliegerparken für einige Bereiche ausweisen Bewohnerparkvorrechte sind nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks der Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Woh- nung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Voraussetzungen liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor. 4. Am Ende der Emil-Nolde-Straße Parkplätze bauen Die vorhandene Bebauung weist die notwendigen Stellplätze auf. Für die Anliegenden sind in der Emil-Nolde-Straße Garagen vorhanden. 5. Einige Bereiche mit Parkscheiben ausweisen Diesen Vorschlag halten wir nicht für zielführend. Parkscheibenregelungen werden in Bereichen eingerichtet, wo eine hohe Frequenz an Besucherinnen und Besuchern, die kurzzeitig parken sollen, besteht. Dies können wir in diesem Bereich nicht erkennen. 6. Parkbuchten anlegen Das Anlegen von Parkbuchten kann das Stadtplanungsamt prüfen, wenn hierzu genauere An- gaben vorliegen. Inwieweit ein Umbau in den nächsten Jahren durchgeführt werden kann, um eine solche Maßnahme auch umsetzen zu können, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.