Erneuerung der Turmbergbahn

Vorlage: 2020/1111
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.10.2020

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Beschlussvorlage Erneuerung Turmbergbahn Final
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0926 Dez. 1 Erneuerung der Turmbergbahn Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 07.10.2020 5 X Hauptausschuss 13.10.2020 X Gemeinderat 20.10.2020 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der barrierefreien Erneuerung und ebenerdigen Verlängerung der Turmbergbahn, bis zur Bundesstraße B3 zur Einbindung in das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, inklusive einer hö- henfreien Querungsmöglichkeit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen im Bereich des jetzi- gen Knotenpunktes Bergbahnstraße/Posseltstraße zu einem Kostensatz von 20,863 Mio. Euro, zuzustimmen. Die Kosten werden von der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH – getragen. Die barrierefreie Erneuerung und ebenerdige Verlängerung der Turmbergbahn wird gemäß Be- schluss des Aufsichtsrats der VBK nur umgesetzt, sofern eine Förderung des Projektes mit einem Fördersatz von mindestens 50% der zuschussfähigen Kosten durch das Land Baden- Württemberg erfolgt. Ergänzend gibt es einen Vorstoß der VBK beim Ministerium für Verkehr um einen höheren Fördersatz oder zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein (indirekt 20,863 Mio. €) (indirekt mindestens 50% Förderung) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 07.10.2020 OR Durlach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Durch den veralteten Stand der Turmbergbahn in Karlsruhe-Durlach und dem angekündigten Erlöschen der Betriebserlaubnis zum 31.10.2022 ist es zwingend notwendig, eine Erneuerung durchzuführen. Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates der VBK am 27. April 2018, die Turm- bergbahn zu erneuern und die historische Idee, die Bahn bis zur Bundestraße 3 zu verlängern, wurden hierfür die Weichen gestellt. Mit der Erneuerung und Verlängerung der Turmbergbahn eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Anbindung an den bestehenden ÖPNV. Durch diese kann sicherlich der positive Fahrgasttrend der Turmbergbahn in den letzten Jahren auch in Zu- kunft fortgesetzt werden. Ebenso soll mit der Erneuerung und Verlängerung die Barrierefreiheit sowie ein fahrerloser, automatischer Betrieb bei gleichzeitiger Verlängerung der Betriebszeiten hergestellt werden. Der VBK-Aufsichtsrat hatte sich in seiner Sitzung im April 2018 für eine ebenerdige Trassenfüh- rung zu einem Kostensatz von 14,7 Mio. Euro (Preisstand 04/2018) ausgesprochen. Im Rahmen der Vorplanung hat sich jedoch gezeigt, dass diese Variante mit einem hohen Kosten- und Ge- nehmigungsrisiko versehen ist. Daher streben die VBK jetzt eine Fußgänger- und Fahrradunter- führung an. Des Weiteren haben Baukostensteigerungen dazu beigetragen, dass der Kostenan- satz nunmehr bei ca. 20,863 Mio. Euro (VBK-Wirtschaftsplan 2021) liegt. Bisherige Vorstellungen, Abstimmungen und Präsentationen (Auszug) ▪ Vorstellung im OR Durlach Juni 2017 ▪ Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung Durlach Juli 2017 ▪ Öffentliches Bürgerforum Durlach Oktober 2017 ▪ Vorstellung in der Gemeinderatssitzung Stadt Karlsruhe November 2017 ▪ Vorstellung im VBK-Aufsichtsrat November 2017 ▪ Vorstellung in der Ämterübergreifende Planungsrunde Januar 2018 ▪ Vorstellung im Jahresgespräch mit den städt. Ämtern März 2018 ▪ Beschluss Aufsichtsratssitzung VBK April 2018 ▪ Präsentation: Die Zukunft der Turmbergbahn Oktober 2019 ▪ Sachstandbericht im VBK-Aufsichtsrat Mai 2020 ▪ Sachstandsbericht im Techn. Ausschuss des OR Durlach Juni 2020 ▪ Beschluss Aufsichtsratssitzung VBK Juli 2020 ▪ Geplant: Bürgerinformationsveranstaltung in Durlach 08.10.2020 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Planung und Bau der neuen Turmbergbahn: Dem Auftrag des Aufsichtsrates der VBK aus 2018 folgend, haben die VBK die Generalleistung zur Planung und Bau der neuen Turmbergbahn in 2019 europaweit ausgeschrieben und das Verhandlungsverfahren am 12.07.2020 abgeschlossen. Zwei präqualifizierte Unternehmen ha- ben letztlich ein Angebot abgegeben. Die Leistungen der Ausschreibung beinhalten im Wesentlichen • Neubau der Talstation, • Neubau der Bergstation, • Architektonisches Konzept, • Neubau der Strecke mit Brücken, einschl. Unterführung in Höhe der heutigen Talstation in Abstimmung mit Stadt Karlsruhe, • Neubau der Gleisanlage, • Neubau der Fahrzeuge, • Neubau der Antriebstechnik und der Steuerung. Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe in Zu- sammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Schweiger durchgeführt. Die Bewertungskriterien um- fassten nicht nur den Preis sondern auch Konzept, Gestaltung, Technik und Design. Nach Wertungsergebnis hat die Fa. Garaventa das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt und soll mit Planung und Bau der neuen TBB beauftragt werden. Die Fa. Garaventa erreichte hierbei 93,5 von 100 möglichen Punkten, der Zweitbieter erreichte 78,6 Punkte. Die von der Fa. Garaventa zu erbringenden Leistungen werden in ihrer Vorgehensweise dem Projekt angepasst und in zwei Stufen durchgeführt. Zunächst soll in der Stufe 1 die Ausfüh- rungsplanung erstellt und mit den städtischen Ämtern abgestimmt werden. Nach erneuter Be- teiligung des Gemeinderates kann anschließend das Planfeststellungsverfahren beim Regie- rungspräsidium Karlsruhe eingeleitet werden. Mit der Einreichung des Planfeststellungsantrages wird zum Jahresbeginn 2021 gerechnet. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und den förderrechtlichen Voraussetzungen kann anschließend in der Stufe 2 die Vergabe der Leis- tungen für den Bau der Infrastruktur und der Lieferung der Fahrzeuge an die Fa. Garaventa vollzogen werden. Fahrzeugentwurf: s. Anlage 1 Architektonische Umsetzung Das Architekturkonzept wurde vom Architekturbüro Forum 4 aus Interlaken im Auftrag der Fa. Garaventa entworfen. Es sieht vor, den Verlust des Grünraumes in der Freihaltetrasse der Berg- bahnstraße zu kompensieren und will mit schlichten baumartigen Stützenreihen der Stationsdä- cher die Magnolienbaumreihen - abstrahiert - gestalterisch in Erinnerung behalten. Hierzu trägt auch die im Hinblick auf die Stationsgebäude identische Gestaltung des erforderlichen Sicher- heitszaunes sowie eine kontrollierte Gleisbegrünung bei. So werden durch die zurückhaltende Fassadengestaltung, die fein differenzierte Farbabstufung und die Folieneinlagen in den Gläsern der Einhausung, ein Äquivalent zum Buschwerk und Un- terholz geschaffen, um eine gute landschaftsarchitektonische Integration der neuen Anlage auf der ganzen Strecke zu erreichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die sichtbare Seilbahn-Technik in der Talstation ist ein weiterer Aspekt der Gestaltung, die so- wohl technikaffine Fahrgäste begeistern wird, als auch die Wartezeit auf den Bahnsteigen spannender werden lässt. Architektonischer Entwurf Gebäude und Strecke: s. Anlage 2 Mittelstation Vom Bau einer Mittelstation wird aus Kapazitätsgründen der Fahrgastbeförderung derzeit abge- sehen. Falls diese aber zu einem späteren Zeitpunkt für eine bessere Anbindung der dortigen Bewohner/innen an den ÖPNV erforderlich wird, kann im Bereich talwärts vom jetzigen Kno- tenpunkt Posseltstraße/Kastellstraße/Turmberstraße/Bergbahnstraße in der Bergbahnstraße eine Mittelstation mit Seitenbahnsteigen geplant, genehmigt und errichtet werden. Die Fahrgastka- pazität würde dann von etwa 840 Pers./h auf 475 Pers./h sinken, da sich die Fahrzeit von ca. 210 Sekunden ohne Mittelstation auf ca. 440 Sekunden mit Mittelstation verlängert. Knotenpunkte Bergbahnstraße/Posseltstraße: Rad- und Fußgängerquerung Durch die Verlängerung der Turmbergbahn wird der heutige Knotenpunkt Bergbahnstra- ße/Posseltstraße aufgelassen und es muss der Verkehr neu geordnet werden. Hierzu gibt es einen mit den städtischen Ämtern abgestimmten Entwurf des Ing.-Büros Köhler-Leutwein. Die- ses Verkehrsgutachten hat die Neuordnung (Teilaufhebung der Einbahnstraßenregelung, Neu- ordnung von Parkständen) des motorisierten Individualverkehrs am Knotenpunkt und im dorti- gen Gebiet geprüft und das Ergebnis zeigt, dass eine Sperrung dieses Bereichs möglich und umsetzbar ist. Unerlässlich ist aber für die Anwohner die Notwendigkeit einer Querungsmöglichkeit für Fuß- gänger und Radfahrer im Bereich des jetzigen Knotenpunktes Bergbahnstraße/Posseltstraße. Diese sollte zunächst höhengleich gestaltet werden. Sowohl aus wirtschaftlichen, gestalteri- schen und auch verfügbarkeitstechnischen Gründen wurde vom Aufsichtsrat der VBK in der Sitzung am 16.07.2020 beschlossen, die Querung als Fußgänger- und Fahrradunterführung (höhenfreie Querung) zu realisieren. Auch hier sieht der Architektur-Entwurf von Forum 4 / Garaventa eine offene, platzähnliche Gestaltung vor, die sich weit öffnet und durch ihren hellen Charakter freundlich und sicher wirkt. Architektonischer Entwurf höhenfreie Querung: s. Anlage 3 Ingenieurtechnische Gutachten und Abstimmung mit den städtischen Ämtern Im Vorfeld der Ausschreibung wurden folgende Untersuchungen durchgeführt und abge- stimmt: • Verkehrsuntersuchung mit Leistungsfähigkeitsbetrachtung und Aussagen zum ruhenden Verkehr, aufgestellt vom Ing.-Büro Köhler-Leutwein in 2018 und abgestimmt mit Stadt- planungsamt und Tiefbauamt. • Erstellung Baugrundgutachten • Erstellung schalltechnische Untersuchung Ergänzende Erläuterungen Seite 5 • Vorstellung der architektonischen Vorschläge für die Tal- und Bergstation sowie die Si- cherung der Streckenführung Mittelbereitstellung: Neben der Vergabesumme für die Generalleistungen sind bzw. werden zusätzlich noch Kosten für die Entwurfsplanung, Untersuchungen, vorbereitenden Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio. Euro erforderlich. Um den Bietern das Risiko der Baupreisentwicklung zu nehmen, wurde eine Indexierung verein- bart. Dies bedeutet, dass der Wirtschaftsplanansatz je nach Baupreisentwicklung ab dem Jahr 2022 fortgeschrieben werden muss. Im Wirtschaftsplan 2021 der VBK sind für die Erneuerung und Verlängerung insgesamt 20,863 Mio. Euro vorgesehen. Fördermittel: Die barrierefreie Erneuerung und ebenerdige Verlängerung der Turmbergbahn wird gemäß Be- schluss des Aufsichtsrats der VBK nur umgesetzt, sofern eine Förderung des Projektes mit einem Fördersatz von mindestens 50% der zuschussfähigen Kosten durch das Land Baden- Württemberg erfolgt. Ergänzend gibt es einen Vorstoß der VBK beim Ministerium für Verkehr um einen höheren Fördersatz oder zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Beschluss: Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Gemeinderat– nach Vorberatung im Hauptausschuss – der barrierefreien Erneuerung und ebenerdigen Verlängerung der Turmbergbahn, bis zur Bun- desstraße B3 zur Einbindung in das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, inklusive einer höhen- freien Querungsmöglichkeit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen im Bereich des jetzigen Knotenpunktes Bergbahnstraße/Posseltstraße zu einem Kostensatz von 20,863 Mio. Euro, zuzu- stimmen. Die Kosten werden von der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH – getragen. Die barrierefreie Erneuerung und ebenerdige Verlängerung der Turmbergbahn wird gemäß Be- schluss des Aufsichtsrats der VBK nur umgesetzt, sofern eine Förderung des Projektes mit einem Fördersatz von mindestens 50% der zuschussfähigen Kosten durch das Land Baden- Württemberg erfolgt. Ergänzend gibt es einen Vorstoß der VBK beim Ministerium für Verkehr um einen höheren Fördersatz oder zusätzliche Fördermittel zu erhalten.

  • Turmbergbahn_Anlage 1-3
    Extrahierter Text