Weiteres Vorgehen Christkindlesmarkt 2020

Vorlage: 2020/1108
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinderat Christkindlesmarkt neu
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister GEÄNDERTE BESCHLUSSVORLAGE - bitte austauschen - Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1108 Dez. 4 Weiteres Vorgehen Christkindlesmarkt 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 06.10.2020 9 x vorberaten Hauptausschuss 13.10.2020 12 x vorberaten Gemeinderat 20.10.2020 7 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der seit 19. Oktober 2020 geltenden dritten Pandemiestufe des Landes Baden-Württemberg (Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung), den Christkindlesmarkt 2020 sowie die Stadtwerke Eiszeit 2020 abzusagen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch einzuberufen, um ein Not- programm für die Karlsruher Schausteller*innen zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Machbarkeit eines Riesenrads auf dem Marktplatz zu prüfen. 4. Zusätzlich zu diesem „Notprogramm“ wird die Karlsruher Marketing und Event GmbH (KME) beauftragt, die Innenstadt in der Vorweihnachtszeit durch zusätzliche Illumination und dezentrale Überraschungsmomente analog dem Citymobil im Sommer attraktiv und weihnachtlich zu gestalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Derzeit nicht abschätzbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KME, KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Erläuterungen: Auf Grundlage der Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 06. Oktober 2020 und im Hauptausschuss am 13. Oktober 2020 und der aktuellen Pande- mieentwicklung bleibt folgendes festzuhalten: - Der Christkindlesmarkt 2020 sollte – unter Beachtung der derzeit geltenden Corona - VO des Landes – vom 26.11.2020 bis 06.01.2021 durchgeführt wer- den. Dabei ging die Verwaltung davon aus, dass die Personenzahl von 500 Per- sonen pro abgetrennter Veranstaltungsfläche eingehalten werden kann; dies gilt auch für die Fläche der Stadtwerke Eiszeit vor dem Schloss. - Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Zeitgleich wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigen- de Infektionsgeschehen angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist auf 100 Teil- nehmende begrenzt worden – unabhängig des Inzidenzwertes des jeweiligen Stadt- und Landkreises. - Karlsruhe befindet sich zwar derzeit noch unter dem kritischen Inzidenzwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner, dennoch ist ein starker und kontinuierli- cher Anstieg zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass Karlsruhe in den nächsten Wochen über diesem kritischen Schwellenwert liegen wird. - Die wirtschaftlichen Aspekte werden sowohl für die Beschicker*innen als auch für die Stadt immer schlechter. Die Gefahr einer kompletten Veranstaltungsab- sage kurz vor Beginn oder einem Abbruch während der Veranstaltungszeit wäre wegen der sehr dynamischen Entwicklung sehr hoch und das damit verbundene zusätzliche wirtschaftliche Risiko ist nicht mehr verhältnismäßig. - Hinzu kommt, dass fast alle größeren Märkte im Umland bereits abgesagt wur- den (beispielsweise Heilbronn, Heidelberg, Freudenstadt, Bad Wimpfen). Das würde einen noch größeren Besucherandrang auf einem Karlsruher Christ- kindlesmarkt bedeuten. Bei lediglich 100 zugelassenen Personen pro Veranstal- tungsfläche wäre mit erheblichen Warteschlangen zu rechnen, die ein Sicher- heitsrisiko und ein noch größeres Gefahrenpotenzial darstellen. Ein Sicherheits- und Hygienekonzept kann dann nicht mehr mit der notwendigen Verlässlichkeit umgesetzt werden. Fazit: Daher empfiehlt die Verwaltung, den Christkindlesmarkt 2020 und die Stadtwerke Eis- zeit 2020 abzusagen. Dies ist ein wichtiges Signal dafür, dass die bisher gewohnten Anziehungspunkte der Weihnachtsstadt Karlsruhe mit entsprechend hohem Besucher- aufkommen nicht gewollt sind und dem Pandemieschutz durch die Absage Rechnung getragen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Alternative: Als Alternative zu einem Christkindlesmarkt wird die Verwaltung beauftragt, einen Run- den Tisch einzuberufen, um ein „Notprogramm für die Karlsruher Schausteller*innen“ zu prüfen. Auch die Machbarkeit eines Riesenrads auf dem Marktplatz soll geprüft wer- den. Durch ein solches Notprogramm könnte flexibel und kurzfristig auf die sich verändernde Infektionslage reagiert werden. Den Schausteller*innen sollen im Rahmen eines solchen Notprogramms verschiedene Plätze in der Innenstadt (Kirchplatz St. Stephan, Friedrichs- platz, Marktplatz, Schlossplatz, Kaiserstraße Abschnitt zwischen Lammstraße und Marktplatz, Kronenplatz, Festplatz, Zoo etc.) für Stände zur Verfügung gestellt werden. Das wäre mit einem geringeren wirtschaftlichen Risiko verbunden, und auch das Ver- hältnis der Besucherzahl zu der Anzahl an Ständen könnte attraktiver gestaltet werden. Um die Innenstadt in der Vorweihnachtszeit trotz allem attraktiv und weihnachtlich zu gestalten, wird die Karlsruher Marketing und Event GmbH KME beauftragt, Möglichkei- ten für eine zusätzliche Illumination und dezentrale Überraschungsmomente analog dem Citymobil im Sommer zu prüfen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der seit 19. Oktober 2020 geltenden drit- ten Pandemiestufe des Landes Baden-Württemberg (Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung), den Christkindles- markt 2020 sowie die Stadtwerke Eiszeit 2020 abzusagen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch einzuberufen, um ein Not- programm für die Karlsruher Schausteller*innen zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Machbarkeit eines Riesenrads auf dem Marktplatz zu prüfen. 4. Zusätzlich zu diesem „Notprogramm“ wird die Karlsruher Marketing und Event GmbH (KME) beauftragt, die Innenstadt in der Vorweihnachtszeit durch zusätzli- che Illumination und dezentrale Überraschungsmomente analog dem Citymobil im Sommer attraktiv und weihnachtlich zu gestalten.

  • Abstimmungsergebnis TOP 7
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Weiteres Vorgehen Christkindlesmarkt 2020 Vorlage: 2020/1108 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der seit 19. Oktober 2020 geltenden dritten Pande- miestufe des Landes Baden-Württemberg (Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung), den Christkindlesmarkt 2020 sowie die Stadtwerke Eis- zeit 2020 abzusagen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch einzuberufen, um ein Notprogramm für die Karlsruher Schausteller*innen zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Machbarkeit eines Riesenrads auf dem Marktplatz zu prüfen. 4. Zusätzlich zu diesem „Notprogramm“ wird die Karlsruher Marketing und Event GmbH (KME) beauftragt, die Innenstadt in der Vorweihnachtszeit durch zusätzliche Illumination und dezentrale Überraschungsmomente analog dem Citymobil im Sommer attraktiv und weihnachtlich zu gestalten. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtung und im Hauptausschuss: Hier haben sich die Entwicklungen etwas beschleunigt. Wir haben Ihnen deswegen heute eine neue geänderte Beschlussvorlage vorgelegt. – 2 – Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Bis letzte Woche sind wir davon ausgegangen, dass wir das in den Ausschüssen vorgestellte Konzept mit einer Gesamtkonzeption Weihnachtsstadt in Karlsruhe durchführen können. Dann wurde am 19. Oktober die 3. Pandemiestufe seitens der Landesregierung ausgerufen. Das hat zur Folge, dass wir Veranstaltungen im öffentlichen Raum von 500 Personen auf 100 Personen beschränken müssen. Nach Prüfung sowohl für die Eiszeit als auch für den Christkindlesmarkt – auch in Absprache mit den Schaustellern – ist das nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar in der Ihnen präsentierten Konzeption. Deswegen schlagen wir Ihnen vor – wir haben den Christkindlesmarkt ausgeschrieben, deswe- gen müssen wir die Ausschreibung aufheben, daher benötigen wir einen Beschluss -, dass Sie uns ermächtigen, beides abzusagen. Wir werden, und sind auch schon dabei, einen Runden Tisch mit den Schaustellerinnen und Schaustellern, aber auch mit unseren Festwirten zu konzi- pieren, um mit denen ein Notfallprogramm zu erarbeiten, analog dieses dezentralen Plätzekon- zeptes im Sommer, das Sie schon kennen. Das wird sich über die ganze Stadt verteilen. Wir wer- den versuchen, Flächen zu finden, wo wir alle auch unterbringen können, gemeinschaftlich mit den Akteuren. Das hat bei dem Sommer-Plätzekonzept sehr gut funktioniert. Sie sollen uns bitte beauftragen, die Machbarkeit eines Riesenrades auf dem Marktplatz zu prüfen. So sieht der neue Beschluss aus. Es ist bedauerlich. Aber das sind die Rahmen und Fakten, mit denen wir arbeiten müssen und deswegen dieser Beschlussvorschlag. Der Vorsitzende: Mir ist noch einmal wichtig darauf hinzuweisen, dass die derzeitige Verord- nung des Landes nur bis zum 30. November gilt. Trotzdem ist aus unserer Sicht das Risiko zu hoch, davon auszugehen, dass es anschließend wieder anders wird und jetzt einen Aufbau zu machen, den wir gegebenenfalls dann zum 1. Dezember gar nicht in Betrieb nehmen können. Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus, dass wir jetzt nämlich mit diesem dezentralen Konzept weiter planen. Sollte sich dann doch eine Veränderung ergeben, könnte man eher noch flexibel reagieren. Aber man ist auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Ich würde Sie auch gerne noch darüber informieren, dass wir im Moment keine Signale aus Stuttgart haben, die uns erwarten lassen, dass an der Messeverordnung etwas geändert wird. Die Offerta ist durch diese Messeverordnung des Landes weiter möglich. Es ist wohl nicht zu er- warten, dass sich daran in den nächsten Tagen auf Landesseite etwas ändert. Die Infektionszah- len in den letzten zwei Tagen in Karlsruhe sind eher in eine Seitwärtsbewegung, sogar in eine kleine Rückwärtsbewegung, so dass wir im Moment keinen Anlass sehen – wir hätten dann das volle Schadensersatzrisiko – diese Messe abzusagen. Wir werden dazu aber noch einmal ver- tiefte Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen. Wir werden das auch presseöffentlich im Laufe der Woche kommunizieren, wenn es dabei bleibt und werden uns damit auch mit den ganzen Zuschriften auseinandersetzen, die uns im Moment erreichen, die das schwer nachvollziehbar finden, warum man Großveranstaltungen auf 100 reduziert, aber Messen weiter ermöglicht. Aber das ist im Moment einfach die Verordnungslage des Landes Baden-Württemberg und nicht das, was ich mir jetzt vielleicht vorgestellt hätte. Insofern würden wir in dieser Weise im Moment vorgehen. Es wird dennoch eine Verordnung der Stadt geben in den nächsten ein, zwei Tagen, und zwar eine Verordnung, die die Straßenprostitution verbietet, weil spannenderweise die Straßenpros- titution theoretisch möglich ist, aber praktisch die Bordellbetriebe sich bei Gericht nur durchge- setzt haben, weil sie nachweisen konnten, dass es umfangreiche Hygieneschutzmaßnahmen – 3 – gibt, dass alle Kunden entsprechend dort festgehalten und notiert sind. Das sind alles Rahmen- bedingungen, die ich mir bei der Straßenprostitution so nicht vorstellen kann. Deswegen wür- den wir an diesem Punkt eine entsprechende Verordnung erlassen. Ansonsten werden wir morgen im Verwaltungsstab alles Weitere besprechen. Es kann natürlich sein, dass sich das in zwei Tagen alles wieder anders darstellt. Da ist die Situation im Moment einfach sehr volatile. Wir haben abgestimmt, dass wir weiter mit dem Landkreis unterwegs sind. Auch der Landkreis steht hinter der Aussage, dass wir die Offerta nicht absagen, weil die die Rechtslage genauso einschätzen. Mit dem Landkreis würden wir auch gemeinsam dann zum Beispiel zu Sperrstunden oder so etwas greifen, falls die Infektionszahlen wieder deutlich hoch gehen. Wir haben vereinbart, dass es kein Alleingang geben kann. Das ist ganz wichtig. Denn sonst hat der, der keine Sperrstunde hat, immer das Problem derer, die die Sperrspunde haben. Das kann es dann natürlich auch nicht sein. – Das vielleicht noch als ergänzende Information. Stadtrat Hock (FDP): Es ist leider Gottes tragisch, das muss man ganz ehrlich sagen, was jetzt auf die Schausteller hier in unserer Region zukommt. Ich habe schon einmal hier im Gemeinde- rat gesagt, es gibt mittlerweile schon Tränen. Das Leid der Leute ist Wahnsinn, wenn man sich mit denen unterhält. Wichtig ist mir, dass das, was Sie, Frau Erste Bürgermeisterin, schon ge- sagt haben ... (Zuruf Stadträtin Rastätter/GRÜNE) - Das ist schön, Frau Rastätter, wenn Sie das alle so sehen, wenn Sie mich jetzt schon maßregeln wollen, wenn ich sprechen möchte. Das können Sie gerne tun. Sie haben es vorhin festgemei- ßelt in drei Minuten. Aber die müssen Sie mir dann schon noch zugestehen. (Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Hock, kommen Sie zum Thema!) - Wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, das zulassen, dass sie mir ins Wort fällt, dann ist das auch in Ordnung. (Der Vorsitzende: Ich hätte mich schon noch eingemischt!) Es ist schön, Frau Erste Bürgermeisterin, dass Sie sich mit den Leuten zusammen an einen Tisch setzen. Wichtig ist mir in dem Fall aber auch, dass die Leute aus unserer Stadt zum Zuge kom- men. Nicht, dass man dann versucht, die Plätze in dieser Stadt aufzuteilen und auch noch Leute, die nicht aus der Stadt sind, dann bei uns die Geschäfte machen. Das wollen wir auf keinen Fall. Von daher ist uns wichtig, dass die Ortsansässigen zum Zuge kommen, denn bei denen geht es wirklich ums Überleben. Das haben Sie gesagt. Da sind wir auch dankbar und froh darüber. Die Hygienekonzepte müssen umgesetzt werden. Das ist selbstverständlich. Aber ich bitte schon darum, auch bei dem Runden Tisch eine Lösung herbeizuführen. Normalerweise beginnt man am 26.11. Es ist die Frage, ob man das nicht schon ein paar Tage früher machen könnte. Denn jeder Euro zählt jetzt in diesem Bereich. Deshalb wäre mir wichtig, dass man das etwas flexibel handhabt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion geht diese Vorlage natürlich mit. Ich möchte es jetzt gar nicht ausführen. Aber eine Frage kam bei uns gestern auf. Wenn jetzt dieses – 4 – dezentrale Konzept umgesetzt wird, was bedeutet das für Alkoholverkauf? Das war für uns noch eine wichtige Frage. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Sie haben es angesprochen, Herr Oberbürgermeister. Es ist schwer zu verstehen, warum die Offerta stattfinden darf, aber der Christkindlesmarkt nicht hier bei uns in Karlsruhe, wo die Fallzahlen sehr niedrig sind. Wir wissen natürlich, dass sie in Baden-Würt- temberg insgesamt höher sind. Aber hier in Karlsruhe sind sie niedriger. Wir wissen, dass Regelungen, wie beispielsweise das Beherbergungsverbot, schon von Gerich- ten gekippt wurden. Deswegen jetzt der Vollständigkeit halber die Frage: Sind wir als Stadt Karlsruhe beschwert? Können wir dagegen klagen, dass der Christkindlesmarkt nicht stattfin- det? Könnten wir auf dem Weg der Klage, vor dem Hintergrund, dass wir sehr niedrige Fallzah- len haben im Vergleich zum restlichen Baden-Württemberg, durchsetzen, dass der Christ- kindlesmarkt doch stattfindet? Denn hier geht es wirklich um elementare Interessen von vielen betroffenen Anbietern. Deswegen würden wir es gerne der Vollständigkeit halber fragen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Meine Frage geht dahin: Die allgemeine Vereinbarung war die, dass wir regional reagieren. Jetzt wird es bundesweit oder landesweit gemacht. Können wir nicht darauf einwirken, da unsere Zahlen sehr gut sind, dass man es wirklich an den Zahlen fest- macht? So war es ursprünglich vereinbart. Warum bricht das Land jetzt diese Vereinbarung? Da würde ich Sie gerne bitten nachzufragen, ob das nicht möglich wäre, sich daran zu halten. Der Vorsitzende: Ich fange mit dem letzten an. Am Freitag hat noch der Herr Ministerpräsident in einer Vollversammlung des Städtetags angekündigt, dass alle Maßnahmen immer die Offen- heit behalten werden, dass man sie dann auch in den einzelnen Land- und Stadtkreisen ent- sprechend der dortigen Infektionslage umsetzt oder nicht. Das ist schon zwei Stunden später deswegen wieder in Frage gestellt worden, weil Frau Eisenmann die Maskenpflicht an allen Schulen angekündigt hat ab Montag. Wobei ich das noch einigermaßen nachvollziehen kann. Für so Themen, wie diese Geschichte mit den Großveranstaltungen, hätte ich mir ehrlich gesagt auch eine regional bezogene Lösung vorstellen können. Auch das Thema, wer kommt zu so ei- nem Markt. Sicherlich kommen zur Offerta die Leute von einer weiteren Entfernung als zu un- serem Christkindlesmarkt. Aber das sind alles Spekulationen. Das Land hat sich jetzt so ent- schieden in einer Sonderkabinettssitzung am Samstagnachmittag. Das ist jetzt Fakt. Wir können gerne noch etwas zu den Klagemöglichkeiten sagen. Da bin ich jetzt nicht der Fach- mann. Aber es ist nicht so, dass wir den Christkindlesmarkt nicht durchführen könnten. Wir müssten den dann nur auf 100 Personen beschränken in diesen Feldern. Da sagen uns die Schausteller, dass sich das für sie überhaupt nicht rentiert. Das ist im Grunde im Moment die Situation. Ich würde Sie auch einladen wollen, dass wir zwar damit sagen, wir sagen den Christkindles- markt in der von uns schon veränderten Variante ab, aber die Weihnachtsstadt wird es weiter geben. Wir haben dezentrale Stände. Wir haben dezentrales Kunsthandwerk. Wir haben alles Mögliche in der Stadt. Wir wollen, wie unter der Ziffer 4 aufgeführt, auch noch zusätzliche Illu- minationen und Stimmung in die Stadt bringen. Zum Thema Alkohol kann Frau Kollegin noch etwas sagen. Von daher ist es nicht so, dass wir nicht doch versuchen, die Stadt attraktiv zu hal- ten. Nur, es erscheint uns im Moment der sicherere Weg zu sein. Meine Einflussmöglichkeiten auf Landesebene, selbst im Städtetag, sind durchaus begrenzt. Wenn ich mir meine anderen – 5 – Städtekollegen anschaue, die im Moment alle mit Infektionsraten von über 50 oder 100 zu kämpfen haben, die werden für so ein Sonderproblem in Karlsruhe im Moment kein großes Verständnis haben. In Stuttgart zum Beispiel sind wegen der dortigen Zahl auch alle Messen verboten worden. Aber das liegt daran, dass die mittlerweile bei 100 – nein, das ist der Land- kreis Esslingen, der liegt mittlerweile über 100 oder über 50. Ich bin sowieso immer der, der e- her eine etwas liberale Rolle spielt. Von daher halte ich das nicht für besonders aussichtsreich. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Wir hatten bei dem vorgelegten Konzept für den Christ- kindlesmarkt Ihnen gesagt, wir hätten den konzentriert auf Glühwein, ohne harte Spirituosen. Das wären jetzt eigentlich auch die Verhandlungsgrundlagen, mit denen wir in diese Runden Tische gehen. Das muss natürlich dann mit dem Ordnungsamt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Das ist jetzt meine Haltung dazu. Es ist erforderlich, dass das Land kein landesrechtliches Verbot ausspricht. Das ist natürlich etwas, das haben wir auch nicht im Griff, wissen nicht, wie sich das entwickelt. Aber das wäre die Zielrichtung, dass die Rahmenbedin- gungen, die wir beim Christkindlesmarkt im Konzept zugrunde gelegt haben – Glühwein ohne harte Spirituosen -, die Marschrichtung wäre, mit der ich in die Verhandlungen mit dem Ord- nungsamt und mit dem Gesundheitsamt gehen würde. Der Vorsitzende: Beim Thema Alkohol hatte schon vorletzte Woche das Sozialministerium an- gekündigt, dass man das in die Kompetenz der örtlichen Behörden geben will. Daran würde ich mich jetzt auch festhalten und halte das mit diesen harten Spirituosen für einen guten Weg. Das ist mit den Veranstaltern der sogenannten Bier-Börse schon seit Jahren auch so vereinbart, die immer Ende August hinterem Schloss stattfand, und hat dort zu einer deutlichen Befriedung der Situation geführt, weil einfach nur Bier ausgeschenkt wurde und sonst nichts. Sollen wir zur rechtlichen Frage noch einmal vertiefen? Wären wir überhaupt klageberechtigt, Herr Koch? Können wir dazu etwas sagen? – Können wir nicht sagen. Dann fragen wir das noch einmal nach. Aber ich bin noch nicht einmal sicher, ob wir gegen diese Auflagen klagen könnten oder ob das nicht dann eventuell die Schausteller tun müssten, nach meinem Verständnis. Ich glaube auch nicht, dass wir hier eine Mehrheit dafür bekämen, jetzt gegen die Landesregierung zu klagen. Wir erkundigen uns, geben Ihnen die Rückmeldung. Aber ich würde dieses Thema im Moment nicht weiterverfolgen wollen aufgrund der unklaren Rechtslage. Dann steht jetzt zur Abstimmung unsere geänderte Beschlussvorlage zum Christkindlesmarkt und allem anderen. – Das ist einstimmig. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. November 2020