Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 17.01.2020 auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut
| Vorlage: | 2020/1098 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OV Neureut Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 17.01.2020 Antrag auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 06.10.2020 4 x Ausschuss Umwelt und Verkehrsangelegenheiten 07.07.2020 1 x Priorisierung von 5 Standorten Ortschaftsrat 29.06.2020 1 x In Ausschuss verwiesen Ausschuss Umwelt und Verkehrsangelegenheiten 17.03.2020 1 x Standorte reduziert Ortschaftsrat 03.03.2020 3 x grundsätzliche Zustimmung Ortschafstrat 04.02.2020 4 x abgesetzt Antrag Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 17.01.2020 auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut Der Ortschaftsrat entscheidet über die Einrichtung von Mitfahrerhaltebänken entspre- chend der im Ausschuss für Umwelt und Verkehrsangelegenheiten vorgenommenen Priorisierung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Einrichtung von Mitfahrhaltestellen ist ohne Genehmigung der Baurechtsbehörde und der Straßenverkehrsstelle möglich. Die Sitzbänke dürfen den Fußgänger- und Rad- verkehr nicht behindern. Kosten fallen jeweils nur für ein Hinweisschild und eine entsprechende Sitzbank an. Ge- gebenenfalls muss noch die Aufstellfläche unter der Bank her gerichtet werden. Je Standort geschätzt maximal 2.500 €. Die Maßnahme kann die Ortsverwaltung mit Eigenmitteln und eigenem Personal suk- zessive durchführen. Die Bürgervereine Kirchfeld und Heide werden vor Umsetzung einer Maßnahme ent- sprechend informiert. Beschluss: Der Ortschaftsrat entscheidet über die Einrichtung von Mitfahrerhaltebänken entsprechend der im Ausschuss für Umwelt und Verkehrsangelegenheiten vor- genommenen Priorisierung. A. Neureuter Hauptstraße gegenüber Hardtstiftung, Richtung TuS Neureut Standort im Ausschuss am 17.03.2020 abgelehnt B. Oberfeldstraße bei TC Neureut, Richtung Welschneureuter Straße - Empfehlung zur Umsetzung 07.07.2020 C. Oberfeldstraße Ecke Pralistraße, Richtung Welschneureuter Straße, Standort im Ausschuss am 17.03.2020 abgelehnt D. Flughafenstraße Ecke Erikaweg, Richtung Alter Postweg Standort im Ausschuss am 17.03.2020 abgelehnt E. Bocksdornweg nach der Straße Am Wald, Richtung Alte Bahnlinie, Standort im Ausschuss am 07.07.2020 nicht priorisiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 F. Bocksdornweg, Richtung und in der Nähe der Straße Am Wald – Empfehlung zur Umsetzung G. Am Wald bei der Überquerungshilfe, Richtung Erzbergerstraße - Standort im Ausschuss am 07.07.2020 nicht priorisiert. H. Bocksdornweg Ecke Goldregenweg, Richtung Am Wald Standort im Ausschuss am 17.03.2020 abgelehnt I. Bocksdornweg Ecke Goldregenweg, Richtung Alte Bahnlinie Standort im Ausschuss am 17.03.2020 abgelehnt J. An der Trift Ecke An der Waldschule, Richtung Moldaustraße Wunsch Ausschuss: Weiter Richtung Kaserne zu verschieben – Empfehlung zur Umsetzung 07.07.2020 K. Kiefernweg beim Joseph-Groß-Platz, Richtung Donauschwabenstraße - Empfeh- lung zur Umsetzung 07.07.2020 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 L. Zehntwaldstraße Ecke Forlenweg, Richtung Blankenlocher Weg Standort im Ausschuss am 17.03.2020 mit Fragezeichen versehen - Standort im Ausschuss am 07.07.2020 nicht priorisiert. M. Spöcker Straße kurz Vor BNN, Richtung Neureuter Querallee - Standort im Aus- schuss am 07.07.2020 nicht priorisiert. N. Alte Friedrichstraße beim Hauptfriedhof, Richtung Teutschneureuter Straße Emp- fehlung zur Umsetzung 07.07.2020 O. Neureuter Hauptstraße vor dem Neureuter Rathaus in Richtung Norden - Empfehlung zur Umsetzung 07.07.2020 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 P. Neureuter Hauptstraße vor dem Lammsaal in Richtung Süden Standort im Aus- schuss am 07.07.2020 nicht priorisiert. Beschluss: Der Ortschaftsrat entscheidet über die Einrichtung von Mitfahrerhaltebänken entsprechend der im Ausschuss für Umwelt und Verkehrsangelegenheiten vorgenommenen Priorisie- rung. Neureuter Ortsplan mit Buslinien und Straßenbahnhaltestellen: