Kitas und Schulen fit für Corona
| Vorlage: | 2020/1092 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1092 Kitas und Schulen fit für Corona Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.3 x 1. Die Verwaltung prüft, in welchen Räumen an Schulen und kommunalen Kindertagesstätten in Karlsruhe aufgrund baulicher Voraussetzungen (z.B. keine oder nicht öffenbare Fenster bzw. be- sonders enge Raumsituation) Probleme bei der Raumbelüftung herrschen. Sofern notwendig und ohne größere bauliche Veränderungen kurzfristig möglich, werden Maß- nahmen ergriffen, um in betroffenen Räumen das effektive Stoßlüften zu ermöglichen. 2. Die Verwaltung stattet die übrigen Räume, in denen bestehende Durchlüftungsprobleme nicht anderweitig behoben werden können, zeitnah mit Raumluftfiltergeräten aus, um Kinder, Jugend- liche, Lehr- und Betreuungskräfte effektiv vor Sars-CoV-2-Aerosolen zu schützen. 3. Die Stadt prüft an den Karlsruher Schulen den Bedarf an Plexiglas-Trennscheiben oder ähnlichen Trennmöglichkeiten, die in Lehrer*innenzimmern eine geschützte Arbeitsumgebung sicherstel- len, und stattet die Schulen entsprechend aus. 4. Die Verwaltung stellt über das Stadtmedienzentrum eine kleinere Zahl digitaler Endgeräte mit mobiler Internetanbindung oder entsprechende Anbindungsmöglichkeiten bereit, die im Fall weiterer Klassen- oder Schulschließungen von Schüler*innen ausgeliehen werden können, die zuhause über keine zuverlässige Internetverbindung verfügen. 5. Die Verwaltung bereitet eine Abrechnungsmöglichkeit vor, die im Falle erneuter Kita- und Hort- schließungen die tagesgenaue Abrechnung von in Anspruch genommenen Betreuungstagen in Höhe der städtischen Beiträge erlaubt und wendet diese in betroffenen Fällen an. In den folgenden Monaten wird sich das Infektionsrisiko in der anhaltenden Pandemie-Situation in Kindertagesstätten und Schulen durch die zunehmend kälteren Temperaturen verschärfen. Die an- haltende Pandemie-Situation macht verschiedene Maßnahmen notwendig, um Kinder, Schü- ler*innen, Betreuungs- und Lehrkräfte auch in den kommenden Monaten effektiv vor Ansteckung zu schützen und gleichzeitig ein bestimmtes Maß an Normalität im Schul- und Arbeitsalltag zu gewähr- leisten. Der kommende Winter wird die Notwendigkeit eines regelmäßigen Stoßlüftens von Betreuungs- und Klassenräumen verschärfen. Da Gebäude, in denen Kinder betreut und Jugendliche unterrichtet werden, teilweise baulich so ausgerichtet sind, dass Fenster gar nicht oder nur sehr eingeschränkt geöffnet werden können, kann dieses erforderliche Lüften in manchen Fällen nicht in gebotenem Maße erfolgen. Somit werden anwesende Personen im Verlauf eines Schul- oder Betreuungstages kumulativ sehr hohen Aerosolbelastungen und somit einem deutlich gesteigerten Infektionsrisiko ausgesetzt. Auch die dem Kohorten-Prinzip geschuldete Neuverteilung von Klassenzimmern und Begründung/Sachverhalt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Fachräumen an vielen Schulen lässt Situationen entstehen, in denen Schüler*innen und Lehrkräfte mit sehr beengten Raumverhältnissen konfrontiert sind. Eine aktuelle Studie der Universität der Bundeswehr in München kommt zu dem Ergebnis, dass “leis- tungsstarke Entkeimungsgeräte die Aerosolkonzentration in Räumen schnell reduzieren und auf einem niedrigen Niveau halten können. Daher kann das indirekte Infektionsrisiko auch bei geschlos- senen Fenstern und ohne geeignete RLT Anlage durch diese Geräte minimiert werden.” 1 Um diesem Ziel zu entsprechen, müssen die verwendeten Geräte laut Studie H14-Schwebstofffilter sein, die nach der EU-Norm EN1822-1 geprüft sind. Zudem bieten auch Lehrer*innenzimmer an vielen Schulen nur beengte Arbeitsverhältnisse an gro- ßen Gruppentischen, an denen das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Da diese Arbeitsplätze nicht selten den einzigen zugänglichen Arbeitsort für Lehrkräfte in Hohlstun- den darstellen, kann durch zusätzliche Trennwände (z.B. aus Plexiglas) für zusätzlichen Infektions- schutz gesorgt werden und perspektivisch ein Arbeiten ohne MNS ermöglichen.2 Für den wahrscheinlichen Fall erneuter Teil- oder Komplettschließungen von Betreuungseinrichtun- gen oder Schulen müssen auch diejenigen Schüler*innen, deren Zuhause über keine feste oder zu- verlässige Internetanbindung verfügt, die Möglichkeit haben, uneingeschränkt am digitalen Unter- richt teilnehmen zu können. Dafür eignen sich beispielsweise Tablets oder Laptop mit eingebauter Mobilfunkanbindung oder auch Zusatzgeräte zu vorhandenen Endgeräten, die eine solche Anbin- dung ermöglichen (mobile LTE- oder 5G-fähige Router sowie Netzwerk-Sticks), die über das Stadt- medienzentrum ausgegeben werden können. Um bei zukünftigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft Eltern nicht zusätzlich zur schwierigen Organisation einer eigenständigen Kinderbetreuung erneut auch finanziell zu belasten, ist eine tagesgenaue Abrechnung der tatsächlich erfolgten Betreuungsleistungen geboten. Nachdem eine pauschale Abrechnung der gesamten Monatsbeiträge während der langen Schließung der Ein- richtungen im Frühjahr verwaltungstechnisch nicht anders umsetzbar war, sollte dies aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber Eltern und den freien Trägern bei eventuellen zukünftigen Schließun- gen ermöglicht werden. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Aljoscha Löffler Renate Rastätter Verena Anlauf Jorinda Fahringer Christina Bischoff Christine Großmann 1 https://www.unibw.de/lrt7/entkeimungsgeraet.pdf 2 abhängig von den Infektionsschutzbestimmungen des Kultusministeriums
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1092 Dez. 3 Kitas und Schulen fit für Corona Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.3 x Kurzfassung 1. Für die ausreichende Lüftung ist in allen städtischen Gebäuden gesorgt. Der Verwaltung liegen derzeit keine Meldungen über eventuell unzureichende Lüftungsmöglichkeiten vor. 2. Der Einsatz von sogenannten Luftreinigern ist derzeit nicht vorgesehen. Der Deutsche Städtetag gibt derzeit keine Empfehlung zum Kauf mobiler Raumlüfter. 3. Bei Bedarf können die Schulen selbst entsprechende Spuckschutzscheiben beauftragen. 4. 100 Prozent aller Haushalte in Karlsruhe verfügen über eine 16 Mbit/s Anbindungsmöglichkeit, welche für Mailings, Internetrecherchen und Downloads ausreichend ist. Möglichkeiten für Fami- lien, die im Augenblick keinen Zugang zu diesen Anbindungen haben, werden derzeit durch Inter- netdienstanbieter entwickelt und anschließend durch die Verwaltung auf ihre Einsatzmöglichkei- ten geprüft. 5. Im Falle von punktuellen Gruppen- oder Einrichtungsschließungen sollte aus Sicht der Verwaltung der bisherigen Vorgehensweise gefolgt werden. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag auf tages- genaue Abrechnung von in Anspruch genommenen Betreuungstagen im Falle erneuter Kita- und Hortschließungen abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung prüft, in welchen Räumen an Schulen und kommunalen Kindertagesstätten in Karlsruhe aufgrund baulicher Voraussetzungen (z.B. keine oder nicht öffenbare Fenster bzw. besonders enge Raumsituation) Probleme bei der Raumbelüftung herrschen. Sofern notwendig und ohne größere bauliche Veränderungen kurzfristig möglich, werden Maßnahmen ergriffen, um in betroffenen Räumen das effektive Stoßlüften zu ermöglichen. Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass alle Räume insbesondere sogenannte Dauer- aufenthaltsräume, beispielsweise Klassenräume, Büros, Betreuungsräume in Kitas und so weiter, generell eine geordnete und gesicherte Lüftung haben müssen. Dies wird je nach technischer Ausstattung entweder durch manuelle Fensterlüftung oder Lüftungsanlagen sichergestellt. Für die ausreichende Lüftung ist in allen städtischen Gebäuden gesorgt. Aufenthaltsräume mit ein- geschränkten Fensterlüftungsfunktionen, zum Beispiel durch abgesperrte Öffnungsflügel, besit- zen generell ausreichende bedienbare Fensterelemente. Zur Kontrolle einer effektiven Fensterlüftung wurden den Schulen und Kinderbetreuungseinrich- tungen auf Anfrage sogenannte CO 2 -Ampeln zur Verfügung gestellt. Aktuell wurden weitere 140 CO 2 -Ampeln beschafft und den verschiedenen Einrichtungen dauerhaft zur Verfügung gestellt. Damit haben die Nutzer die Möglichkeit die Fensterlüftungsmaßnahmen nachhaltig zu kontrol- lieren. Bei Auffälligkeiten wendet sich der Nutzer, analog zum Procedere von technischen Stö- rungen aller Art, an die zuständige Dienststelle. Der Verwaltung liegen derzeit keine Meldungen über eventuell unzureichende Lüftungsmöglichkeiten vor. 2. Die Verwaltung stattet die übrigen Räume, in denen bestehende Durchlüftungsprobleme nicht anderweitig behoben werden können, zeitnah mit Raumluftfiltergeräten aus, um Kinder, Ju- gendliche, Lehr- und Betreuungskräfte effektiv vor Sars-CoV-2-Aerosolen zu schützen. Nach Informationen des Städtetags Baden-Württemberg lassen das Wirtschafts- und Wissen- schaftsministerium die Sinnhaftigkeit des Luftfiltereinsatzes und deren Wirksamkeit hinsichtlich der Reduzierung von Aerosolen zur Vermeidung von Virusübertragungen untersuchen. Das Er- gebnis liegt jedoch noch nicht vor. Die Kultusministerkonferenz hat eine Lüftungsempfehlung des Umweltbundesamts veröffentlicht. Als Anlage ist ein Merkblatt beigefügt, das allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe übersandt wurde. Weitere Beratungen auf Landes- und Bun- desebene werden stattfinden. Nach Mitteilung des Deutschen Städtetags bestand in einem Fachgespräch weitgehend Einigkeit, dass mobile Raumlüfter in Klassen beziehungsweise Schulen wenig effektiv und sinnvoll sind und allenfalls als Ergänzung des viel wichtigeren Querlüftens eingesetzt werden können. Der Deutsche Städtetag gibt daher zurzeit keine Empfehlung zum Kauf solcher Geräte. Bezüglich des möglichen Einsatzes von Luftreinigern in Gebäuden ohne Lüftungsanlagen stützen sich das örtliche Gesundheitsamt und die Verwaltung auf die Veröffentlichung der Kommission lnnenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die IRK führt hierzu wie folgt aus: ,,Im Sinne des Infektionsschutzes sollen Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies gilt gleichermaßen für freies Lüften über Fenster wie beim Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen." Nach Einschätzung der IRK reichen Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern in Klassenräumen nicht aus, um wirkungsvoll Schwebepartikel aus der Raumluft zu entfernen. Ein Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen nicht ersetzen. Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt. Aus diesen Gründen ist der Einsatz von sogenannten Luftreinigern derzeit nicht vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Stadt prüft an den Karlsruher Schulen den Bedarf an Plexiglas-Trennscheiben oder ähnli- chen Trennmöglichkeiten, die in Lehrer*innenzimmern eine geschützte Arbeitsumgebung si- cherstellen, und stattet die Schulen entsprechend aus. Die Karlsruher Schulen wurden bereits darüber informiert, dass das Gesundheitsamt Karlsruhe das Aufstellen von Spuckschutzscheiben in Lehrerzimmern eher nicht als eine sinnvolle Methode zur COVID-19 Prävention ansieht. Bei Bedarf können die Schulen jedoch selbst entsprechende Spuckschutzscheiben beauftragen, die Finanzierung erfolgt über das Schulbudget. Für weitere Informationen wurde den Schulen empfohlen, sich direkt an das Gesundheitsamt Karlsruhe oder den Betriebsärztlichen Dienst für die Schulen zu wenden. 4. Die Verwaltung stellt über das Stadtmedienzentrum eine kleinere Zahl digitaler Endgeräte mit mobiler Internetanbindung oder entsprechende Anbindungsmöglichkeiten bereit, die im Fall weiterer Klassen- oder Schulschließungen von Schüler*innen ausgeliehen werden können, die zuhause über keine zuverlässige Internetverbindung verfügen. Während der Schulschließungen von April bis Juli 2020 wurde der Bedarf an Verleihgeräten jeder Schule abgefragt. Diese Geräte befinden sich bereits an den Schulen oder stehen noch zur Liefe- rung aus. Während der gesamten bisherigen Pandemiezeit gab es seitens der Schulen bisher nur eine ein- zige Rückmeldung über keine beziehungsweise keine zuverlässige Internetverbindung in den je- weiligen Haushalten. Laut BMVI-Breitbandatlas haben in Karlsruhe 99 Prozent aller Haushalte die Möglichkeit einer Anbindung von mindestens 50 Mbit/s, 97 Prozent eine Anbindungsmög- lichkeit von 100 Mbit/s und 95 Prozent sogar eine Anbindungsmöglichkeit von 200 Mbit/s. 100 Prozent haben eine 16 Mbit/s Anbindungsmöglichkeit, welche für Mailings, Internetrecherchen und Downloads von Unterrichtsmaterialien aus einer Cloud durchaus ausreichend ist. Bisher wurden aus den genannten Gründen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Mehrkos- ten Cellular-Funktion beim iPad circa 140 Euro) weder vom Stadtmedienzentrum noch von der Stadt Karlsruhe Endgeräte mit SIM-Karten-Funktion beschafft. Im Augenblick werden von ver- schiedenen Internetdienstanbietern Angebote und Tarife, speziell für Familien, welche keinen Zugriff auf Internetzugänge mit ausreichender Bandbreite haben, entwickelt. Die Verwaltung wird nach Verfügbarkeit die Einsatzmöglichkeiten prüfen. 5. Die Verwaltung bereitet eine Abrechnungsmöglichkeit vor, die im Falle erneuter Kita- und Hortschließungen die tagesgenaue Abrechnung von in Anspruch genommenen Betreuungsta- gen in Höhe der städtischen Beiträge erlaubt und wendet diese in betroffenen Fällen an. Nach derzeitigem Informationsstand sind soweit möglich keine weiteren Lockdowns für Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Zur Unterbrechung von Infektionsketten sind jedoch punktuelle Gruppen- oder Einrichtungsschließungen nicht auszuschließen. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass eine Notbetreuung nicht angeboten werden kann, da sich alle Kinder und Mitarbeitenden der jeweiligen Gruppe beziehungsweise Einrichtung bei einer Schlie- ßung in Quarantäne befinden werden. Insofern sollte aus Sicht der Verwaltung der bisherigen Vorgehensweise gefolgt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein x Ja positiv negativ geringfügig erheblich Begründung/ Optimierung:
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