Erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler)
| Vorlage: | 2020/1091 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1091 Dez. 2 Erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2020 3.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt die vorrübergehende Aussetzung der Sondernutzungsricht- linie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 mit folgender Maßgabe: Die unter Ziffer 5 der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässigen Sondernutzungen „Heizpilze und sonstige Wärmeerzeu- ger“, sowie „Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen“, oder ähnliches können bis zum 31. März 2021 zugelassen werden. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtge- stalterischen Festlegungen mit folgender Maßgabe: Die Nutzung von „Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen“ und sonstigen Wärmeerzeu- gern kann für die Sondernutzung im Rahmen einer Außengastronomie bis zum 31. März 2021 zugelassen werden. 3. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verwendung von Heiz- strahlern und weiteren Aufbauten im Bereich von Außenbestuhlungsflächen zur Kennt- nis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat Durlach (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkungen: In Anbetracht der sich seit Jahresbeginn ausbreitenden Corona-Pandemie (SARS-CoV-2-Erreger) wurde durch die Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am 17. März 2020 zur Eindämmung der sich entwickelnden Pandemie beschlossen. Von den darin verordneten Maßnahmen (Ladenschließungen, Abstandsregelungen und so weiter) waren ins- besondere die Gastronomie und der Handel in besonders starkem Maße betroffen, welche in der Folge massive Umsatzrückgänge bei weiterhin laufenden Fixkosten zu verzeichnen hatten. Die Verwaltung erreichen derzeit verschiedene Anfragen, ob und inwieweit eine Möglichkeit besteht, die bereits genehmigten Sondernutzungen durch Verwendungen von Heizstrahlern oder sonstigen Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum in der nun anstehenden kälteren Jah- reszeit weiterhin nutzen zu können. Die Betriebe benötigen die Möglichkeit, die im Innenbereich weggefallenen Sitzplätze zu kom- pensieren. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass dies für die Umsätze in der Gastronomie extrem wichtig ist, da sich sonst häufig die Frage nach der betriebswirtschaftlichen Tragbarkeit des Betriebes stellt. Wie das City-Gutachten aus dem Jahr 2019 gezeigt hat, wird es künftig für eine attraktive und lebendige Innenstadt neben einer ansprechenden Gestaltung und Bespielung auch auf die richtige Nutzungsmischung ankommen. Die Gastronomie nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein und hat Synergien mit Handel, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und vielem mehr. Ein Wegbrechen der Gastronomie als belebendes Element in der Innenstadt hätte für Karlsruhe deutlich negative Auswirkungen. Gleiches gilt für die B-Zentren Durlach und Mühlburg. Zu den Herausforderungen der Corona-Pandemie kommen für die innerstädtische Gastronomie in den kommenden Jahren noch die oberirdischen Arbeiten zur Neugestaltung der Kaiserstraße und weiterer innerstädtischer Plätze hinzu. Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich Art, Umfang und Ausge- staltung der Sondernutzung bildet § 16 Absatz 1 Straßengesetz Baden-Württemberg. Demnach bedarf die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungser- laubnis. Zu dem Begriff der Straße gehören auch Wege und Plätze, die dem Verkehr gewidmet sind. Auf Erteilung der Erlaubnis besteht in der Regel kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung sind grundsätzlich nur straßenrechtliche Aspekte, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen, insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zu würdigen. Die Praxis zeigt, dass bei den straßenrechtlichen Belan- gen im weiteren Sinne vor allem städtebauliche Erwägungen (zum Beispiel bauplanerische und baupflegerische Belange, baugestalterische Aspekte zum Schutz bestimmter Straßen oder Plät- ze) eine große Bedeutung zukommt. In der Rechtsprechung werden städtebauliche Ermessens- abwägungen zum Schutz eines bestimmten Straßen- und Ortsbildes dann akzeptiert, wenn sie einen wirklichen Bezug zur Straße haben. Verlangt wird allerdings ein stadtgestalterisches Kon- zept, damit entsprechende Erwägungen im Rahmen des behördlichen Ermessens willkürfrei umgesetzt werden können. Zur Ziffer 1: Die Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 wurde im Rahmen des Sanierungsprogramms „Sozia- le Stadt“ für die Rheinstraße im Stadtteil Mühlburg unter Berücksichtigung der Wünsche und Anregungen aus einer umfangreichen Bürgerbeteiligung erarbeitet. Ziel dabei war und ist es, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 den unterschiedlichen Nutzungen angemessene, konfliktfreie Flächen zur Verfügung zu stellen, aber auch durch die Erneuerung von Pflasterbelägen, die Sicherung und Ergänzung der Baum- standorte und eine zeitgemäße attraktive Beleuchtung und Möblierung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen und zu einem positiven Image des Stadtteilzentrums beizu- tragen. Ziel der Sondernutzungsrichtlinie ist es, eine Privatisierung des öffentlichen Raumes zu vermei- den. Die unter Ziffer 5 der Richtlinie genannten Sondernutzungen (wie zum Beispiel Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger, Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen und an- dere) wurden explizit ausgeschlossen, da sie den der Allgemeinheit zustehenden öffentlichen Raum maßgeblich zerschneiden und beeinträchtigen. Mit der vorrübergehenden Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg vom 18. Februar 2014 wird die Sondersituation durch die Corona-Pandemie für Gastronomiebetrei- bende für den räumlichen Geltungsbereich der Richtlinie entsprechend berücksichtigt. Zur Ziffer 2: In den „Hinweisen zur Möblierung des öffentlichen Raums" unter Ziffer C. 2. der Begründung zur Gestaltungssatzung "Altstadt Durlach" wird ein Verbot von Abgrenzungen, Abschrankun- gen, Sichtschutz, Raucherzelten und Heizpilzen ausgesprochen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Hinweise nicht Regelungsgegenstand der Gestaltungssatzung beziehungsweise der darin enthaltenen örtlichen Bauvorschriften im Sinne von § 74 Landesbauordnung Baden- Württemberg sind. Aus den Vorbemerkungen unter Ziffer C. der Begründung geht deutlich hervor, dass der Satzungsgeber mit diesen Hinweisen keine eigenen straßenrechtlichen Rege- lungen, jedenfalls in der Satzung treffen wollte: "Für die Warenpräsentationen und Außenmöblierungen im öffentlichen Raum sind grundsätz- lich entsprechende Genehmigungen der zuständigen städtischen Behörde einzuholen. Gestalte- rische Maßgaben für Warenpräsentationen und Außenmöblierungen sind im Rahmen einer Gestaltungssatzung nach Landesbauordnung rechtlich nicht möglich. Deshalb werden an dieser Stelle lediglich Hinweise gegeben, unter welchen gestalterischen Vo- raussetzungen eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann: [...]" Daher können durch die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssat- zung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtgestalterischen Festlegun- gen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnis- sen für die dargestellten Nutzungen zu ermöglichen. Mit der vorgeschlagenen, temporären Änderung der „Hinweise zur Möblierung des öffentlichen Raums" zunächst bis zum 31. März 2021 wird die Sondersituation durch die Corona-Pandemie für Gastronomiebetreibende für den räumlichen Geltungsbereich der Hinweise berücksichtigt. Zur Ziffer 3: Über die genannte Richtlinie beziehungsweise Satzung hinaus, gibt es in der Stadt Karlsruhe keine weitere durch den Gemeinderat festgelegte Regelung zur Gestaltungen von Außenbe- stuhlungsflächen. Demnach sind Anträge auf Errichtung von Abgrenzungen, zeltartigen Über- bauungen von Außenbestuhlungsflächen oder das Aufstellen von Heizstrahler im jeweiligen Einzelfall unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an den gesetzlichen Erfordernissen zu prüfen. Es ist anzumerken, dass es sich bei handelsüblichen Zelten um sogenannte fliegende Bauten handeln dürfte. Sofern diese Anlagen für mehr als sechs Monate aufgestellt werden, „wach- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 sen“ sie in die baurechtliche Genehmigungspflicht hinein und müssten auch baurechtlich ge- nehmigt werden. Bei zeltartigen Bebauungen ist die Genehmigungspflicht im Einzelfall zu klä- ren. In jedem Fall dürfen die baulichen Anlagen keine Rettungsmöglichkeiten einschränken. Dies wäre über entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen sicherzustellen. Ein gesetzliches Verbot, insbesondere unter umwelt- oder immissionsrechtlichen Aspekten für das Aufstellen von Heizstrahlern, besteht nicht. Da im Rahmen der Sondernutzungserteilung nur Bezüge des Straßenrechts geprüft werden, sind klimapolitische Argumente nicht entscheidungs- relevant und bilden auch keinen zu berücksichtigen Bewertungsmaßstab. Antragstellende haben ein Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung. Sofern keine Ablehnungsgründe bestehen, ist die Erlaubnis zu erteilen. Um den Bedürfnissen des Klimaschutz auch in Zeiten der Corona- Pandemie Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung bei den zu erteilenden Genehmigungen die Empfehlung aussprechen, bei der Verwendung von Heizstrahlern auf die Verwendung fossi- ler Energieträger zu verzichten. Vorzugsweise sollten elektronisch betriebene Heizstrahler (Infra- rot) unter Verwendung von Ökostrom genutzt werden. Darüber hinaus werden die Antragstel- lenden sensibilisiert, Heizstrahler möglichst wenig einzusetzen, um den zusätzlichen Energiever- brauch zu minimieren. Wohl auch aufgrund der öffentlichen Debatte und der überwiegend ablehnenden Haltung zur Nutzung von Heizstrahlern spielten diese rechtlichen Ausführungen in der Praxis seit vielen Jahren keine Rolle mehr. In Anbetracht der pandemiebedingten Sondersituation wird die Verwaltung weiterhin einge- hende Anträge auf räumlich und/oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbe- stuhlungsflächen bis zum 31. März 2021 im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die vorrübergehende Aussetzung der Sondernutzungsricht- linie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 mit folgender Maßgabe: Die unter Ziffer 5 der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässigen Sondernutzungen „Heizpilze und sonstige Wärmeerzeu- ger“, sowie „Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen“, oder ähnliches können bis zum 31. März 2021 zugelassen werden. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtge- stalterischen Festlegungen mit folgender Maßgabe: Die Nutzung von „Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen“ und sonstigen Wärmeerzeu- gern kann für die Sondernutzung im Rahmen einer Außengastronomie bis zum 31. März 2021 zugelassen werden 3. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verwendung von Heiz- strahlern und weiteren Aufbauten im Bereich von Außenbestuhlungsflächen zur Kennt- nis.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3.1 der Tagesordnung: Erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heiz- strahler) Vorlage: 2020/1091 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die vorrübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 mit folgender Maßgabe: Die unter Ziffer 5 der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässigen Sondernutzungen „Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger“, sowie „Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen“, oder ähnliches können bis zum 31. März 2021 zugelassen werden. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Ge- staltungssatzung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtgestalteri- schen Festlegungen mit folgender Maßgabe: Die Nutzung von „Abgrenzungen, Abschran- kungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen“ und sonstigen Wärmeerzeugern kann für die Sondernutzung im Rahmen einer Außengastronomie bis zum 31. März 2021 zugelassen wer- den 3. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verwendung von Heizstrah- lern und weiteren Aufbauten im Bereich von Außenbestuhlungsflächen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Bei 25 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3.1 zur Behandlung auf: Ich möchte gerne noch ergänzen, dass wir bisher davon ausgegangen sind, dass diese entspre- chenden Heizpilze und Heizstrahler generell verboten sind, und haben mit dieser Situation – 2 – eigentlich gut gelebt. Das Ganz ist jetzt durch Corona natürlich etwas verändert worden. Ich habe eine Mehrheit wahrgenommen, dass wir jetzt angesichts von Corona und den Möglichkei- ten, die Außengastronomie auch in die Wintermonate hinauszuziehen, von diesem Verbot Ab- stand nehmen sollen. Wir haben jetzt festgestellt, dass es außer in einer Sondernutzungsrichtli- nie in Mühlburg und einer Gestaltungssatzung in Durlach bisher kein generelles Verbot gab und schlagen Ihnen deswegen jetzt vor, diese beiden entsprechenden Satzungen zu beschließen, wobei mir noch einmal wichtig ist festzustellen, dass nicht im Satzungstext selber auf die Heizpilze Bezug genommen wird, sondern in ergänzenden Erläuterungen, dass wir das jetzt bis zum 31. März aussetzen, womit dann die Aufstellung solcher Heizpilze/Heizstrahler stadtweit erlaubt wäre. Wir lockern auch die Rahmenbedingungen für andere Maßnahmen in der Außen- gastronomie ausdrücklich auf, um hier ein bisschen die Möglichkeiten zu vergrößern. Dennoch muss im Einzelfall dann mit dem Ordnungsamt geklärt werden, was zulässig ist und was nicht. Ich kündige auch an, dass wir dann im Rahmen einer die Stadtgesamtheit betreffenden Richtli- nie Ihnen bis zur nächsten Heizsaison das Thema Heizstrahler/Heizpilze und deren Verbot hier noch einmal zur Abstimmung stellen, damit auch diese ursprünglich gefühlte Situation dann in eine politische Entscheidung einfließt, dass man das verbieten will oder nicht. Das würde dann rechtzeitig zur Heizperiode im nächsten Sommer/Frühherbst/Herbst hier in die Gremien kom- men. Das steht jetzt so nicht in der Beschlussvorlage drin. Aber ich kündige es hier verbindlich an. Damit steht diese Beschlussvorlage hier zur Diskussion. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Diese Vorlage der Verwaltung zielt auf ein berechtigtes Anliegen. Die Möglichkeit zur Nutzung gastronomischer Angebote in diesem ersten Winter der Corona- Pandemie soll verbessert werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass gastronomische Betriebe un- ter dem Lockdown erheblich leiden mussten. Genauso wie die Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot nicht nutzen konnten. Daher sind wir durchaus für sinnvolle Maßnahmen, die die gast- ronomischen Betriebe stärken und den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive Innenstadt bie- ten. Die Vorschläge der Verwaltung jedoch lehnen wir ab. Dies hat mehrere Gründe: 1. Klimaschutz Heizstrahler im Außenraum sind Energieschleudern. Wenn sie mit Gas betrieben werden, verursachen sie zudem gewaltige Mengen an CO 2 -Immissionen. Wir hatten den dritten tro- ckenen Hitzesommer in Folge. Den Zustand des Klimas können wir an den unter schweren Schäden leidenden Wäldern rund um die Stadt deutlich ablesen. Es ist nicht vertretbar, den Klimaschutz auf später zu verschieben, da der Klimawandel bereits hier und jetzt stattfin- det. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Innovationskraft der gastronomischen Be- triebe. Warum nicht Wärmeflaschen verteilen, wenn es kühler wird? Dann kommt die Wärme zielgenau dorthin, wo sie benötigt wird und wird nicht abgestrahlt in die freie At- mosphäre. 2. Infektionsschutz Die Vorlage geht ausführlich auf Zelt- und andere Bauten ein. Dem Infektionsschutz wird dann nicht gedient sein, wenn durch solche Bauten der Außenraum zum Innenraum wird. – 3 – Die Menschen werden sich in den von Heizstrahlern kaum vertriebenen kalten Räumen zu- sammenkauern. Sinnvoller Infektionsschutz durch Abstand halten wird da nicht möglich sein. 3. Investitionsschutz Investitionen in Heizstrahler, Zelte und Ähnliches lohnen sich nicht für einen Winter. Diese Anlagen müssen über mehrere Jahre betrieben werden, um sich zu rechnen. Das ist in der Vorlage nicht vorgesehen. Dass es so nicht vorgesehen ist, halten wir für sehr sinnvoll. Eine Verstetigung einer solchen Ausnahme kann keine gute Entwicklung für die Innenstadt sein. Aufgabe der Stadt und des Gemeinderates ist es vielmehr, nach Wegen zu suchen, wie alle gast- ronomischen Betriebe sinnvoll unterstützt werden können. Nicht nur solche, die die Möglich- keit haben, Außenbestuhlung zu nutzen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Kollege Dr. Cremer, man würde eine Vielzahl an Argumenten fin- den, um das, was Sie eben gesagt haben, zu zerpflücken, um nicht zu sagen, durch den Heizpilz zu schießen. Aber lassen Sie uns bitte einen Satz dazu sagen. Es geht in erster Linie um das wirt- schaftliche Überleben der Gastronomie in der Innenstadt. Es geht darum, die Entwicklung der Innenstadt – das sehen wir total anders als Sie – zu fördern. Wir brauchen die Menschen in der Stadt. Die Stadt muss wieder mit Leben gefüllt werden, obwohl wir Corona haben. Es gilt Ab- standsregeln einzuhalten. Es gilt die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten. Wenn diese Heizpilze bis zum März – wie Sie gesagt haben, Herr Oberbürgermeister – einen kleinen Beitrag für das Überleben der Gastronomie bedeuten würden, dann sagen wir zu diesem Zeitpunkt Ja zu Ihrer Vorlage und sagen der Gastronomie unsere Unterstützung zu. Wenn es nur solche kleinen Dinge sind, meine Damen und Herren, dann geht es darum, dass das Gesamte zu sehen ist. Das Gesamte zu sehen bedeutet für uns Gastronomie, Leben in der Innenstadt und die Wirtschaft- lichkeit der Unternehmen. Stadträtin Ernemann (SPD): Wenn ich mich auf die Verwaltungsvorlage beziehe, besteht unter Umwelt- und emissionsrechtlichen Aspekten kein Verbot von Heizstrahlern. Zu Recht wird da- her auch in der Verwaltungsvorlage darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sondernutzungs- erteilung nur Bezug auf die Prüfung des Straßenrechts genommen wird. Die klimapolitischen Argumente sind nicht entscheidungsrelevant und bilden auch keinen zu berücksichtigten Be- wertungsmaßstab. So viel zur Verwaltungsvorlage. Aber jetzt die persönliche Anmerkung beziehungsweise die Anmerkung meiner Fraktion. In den Pandemie-Zeiten macht die Gastronomie schwere Zeiten mit und bedarf unserer Unterstüt- zung. Wir befürworten deshalb die Aufstellung der Heizstrahler bis zum 31. März 2021. Lassen Sie mich einmal Bezug nehmen auf eine Fußgängerzählung, die wir am letzten Donnerstag im Ausschuss für Wirtschaftsförderung vorgestellt bekommen hatten, wo ganz klar ersichtlich war, dass die Attraktivität, in die Stadt zu fahren, einzukaufen und die Stadt Karlsruhe zu erleben mit der Gastronomie zusammenhängt. Das ist die eine Anmerkung. Die zweite Anmerkung: Ich habe sehr viel mit Leuten gesprochen, die gesagt haben, ich gehe raus, so lange ich draußen sitzen kann - ältere Leute, teilweise auch vorbelastet und risikoge- fährdet, wie man das so nennt. Ich überlege es mir aber ganz klar, ob ich das auch in schlechte- ren Zeiten mache, wo ich drinnen sitze. Das heißt für mich ganz klar, die Gastronomie braucht diese Unterstützung, um noch relativ lang diese Phase der Außenbewirtung zu nutzen. Im – 4 – Winter wird es wahrscheinlich schlechter sein. Aber jetzt ist es noch eine Phase, wo wir das durchaus machen können. Deshalb unterstützen wir die Aufstellung der Heizstrahler bis zum März 2021. Stadtrat Hock (FDP): Es macht mich doch etwas sprachlos, was Kollege Dr. Cremer hier vorge- tragen hat. In der größten Krise, die Deutschland nach dem Krieg erlebt, die auch ins Sterben der Gastronomie schon Einzug gehalten hat, sich auf diese Argumente, die er vorgetragen hat, zu beschränken, ist meines Erachtens absolut an der Sache vorbeidiskutiert. Wenn wir mit die- sen Kleinigkeiten und den Hygienevorschriften, die es gibt und die man akzeptieren und befol- gen muss, der Gastronomie helfen können, dann muss dem gesunden Menschenverstand doch klar sein, dass es in diesem Fall eine Ausnahme geben muss. Deshalb wird meine Fraktion die- sen Weg, Herr Oberbürgermeister, der eigentlich noch gar nicht verboten ist, mitgehen. Es ist eigentlich noch erlaubt, das muss man feststellen. Wenn Ihnen die Gastronomie nicht am Her- zen liegt, dann stellen Sie den Antrag und machen Sie auch klar, für war Sie stehen. Dann stel- len Sie den Antrag, dass das sofort abgeschafft wird. Dann können wir das gerne nochmals dis- kutieren. Sie stellen das, was Sie heute vorgetragen haben, über das Wohl der Menschen und der Gewerbetreibenden in dieser Stadt. Die sind doch froh, dass sie in der Außengastronomie auch jetzt noch ihr Geld verdienen können, weil es doch logisch ist, dass die Leute nicht in die Innenräume sitzen wollen. Das ist doch völlig in Ordnung. Die Leute wollen nicht nach innen in die Räumlichkeiten. Manche haben auch nur kleine Räumlichkeiten, sind froh, dass sie draußen noch einige Tische hinstellen können, und das Geld verdienen, das sie unbedingt brauchen, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, über diesen Winter zu kommen. Was glauben Sie, was in diesem Winter, wenn wir das nicht machen, noch alles passiert in der Gastronomie. Da werden Ihnen noch die Ohren wackeln, was noch alles auf uns zukommt. Im Moment ist alles gerade noch am Rande der Überlebensfähigkeit. Aber wenn Sie eine solche Kleinigkeit mit dem „wichti- gen“ Klimaschutz abdecken und erledigen wollen, dann muss ich ganz ehrlich sagen, da fällt mir nichts mehr ein. Meine Fraktion macht diesen Weg gerne mit, Herr Oberbürgermeister. Die Vorlage ist gut. Ich hoffe, dass, wenn es um Kleinigkeiten geht, um das Überleben mancher hier in der Stadt zu gewährleisten, auch weiterhin von der Verwaltung solche Vorlagen kommen. Herzlichen Dank dafür. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion sieht das anders als die SPD, die CDU und die FDP. Wir sehen nicht die Pandemie als die größte Krise, die wir haben. (Vereinzelter Beifall) Wir sehen sehr wohl das Klima als die größte Krise. Ich habe wirklich den Eindruck seit über ei- nem halben Jahr, dass hier beides gegeneinander ausgespielt wird. Dass das, was wir für das Klima machen müssen, keine wirkliche Relevanz mehr hat. Natürlich kann man sagen, es ist eine Kleinigkeit. Aber das Problem ist, dass wir überall, was das Thema Klima betrifft, immer in Kleinigkeiten zurückweichen. Das ist in der Bebauung usw. Das ist, wie Grün, wie Bäume ge- schützt werden. Immer heißt es, diese eine Kleinigkeit macht doch nichts aus. Ich denke, wir müssen jetzt einfach einmal Kante zeigen und diesen Weg nicht mitgehen. Herr Hock oder Herr Ehlgötz, so ein Heizpilz wirkt nur, wenn man ganz nah dabeisteht. Entwe- der muss ich zehn Stück, für jeden Tisch einen, aufstellen, oder ... (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) – 5 – - Ja, das können Sie gerne machen! Letztendlich ist es so, dass man dann wieder so eng zusammenstehen muss, um die Wärme ei- nes Heizpilzes abzubekommen, dass das dann auch wieder nicht funktionieren wird. Leute, die Bedenken haben, in geschlossene Räume zu gehen, werden – so sehe ich das und höre das aus meinem Umfeld – dann diese Wärme, die von Heizpilzen ausstrahlt, nicht wahrnehmen. Meiner Ansicht nach sollten wir diesen Weg nicht mitgehen. Es ist klar, dass Sie das machen müssen, weil Sie meinen sich politisch etwas abholen zu können. Wir stehen dazu und haben keine Angst, Dinge zu tun, die wir – auch wenn es rein formal noch möglich wäre – nicht mehr wollten hier im Gemeinderat. Da sollten wir so konkret dabeibleiben. Stadtrat Schnell (AfD): In Ergänzung zu den Beiträgen, die bisher schon gefallen sind: Die AfD- Fraktion begrüßt die Vorlage der Stadt, geht da mit. Wir freuen uns, dass das Verbot in Mühl- burg und Durlach jetzt erst einmal aufgehoben wird. Generell ist aber wichtig für uns festzustel- len, dass Heizpilze grundsätzlich nicht verboten sind. Das sollte auch in Zukunft so bleiben. Denn die Frage, ob der Heizpilz sinnvoll ist, ob er mehr Umsätze bringt oder nicht, sollte in der Entscheidung des Gastwirtes liegen. Er wird sie nicht in Betrieb nehmen, wenn er damit keine Mehrumsätze generieren kann. Er wird es auch nicht tun, wenn sie technisch nicht so funktio- nieren sollten, wir das gerade Herr Cramer dargestellt hat. Deshalb gilt für uns ganz klar das Prinzip der Marktwirtschaft. Die Unternehmer sollen entscheiden, ob sie das wollen oder nicht. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Lieber Kollege Ehlgötz, Sie haben auf die Ausführung des Kolle- gen Dr. Cremer sehr deutlich gemacht, dass Sie zahlreiche Argumente hätten, die gegen seine Argumentation sprechen. Ich würde Sie doch bitten, beim nächsten Mal uns an Ihrer Weisheit teilhaben zu lassen. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) Denn anscheinend konnten Sie nicht einmal ein einziges anführen, was gegen die Ausführungen des Kollegen gesprochen hat. Das wäre doch sehr gut. Herr Kollege Hock, zum Thema Kleinigkeit eine schöne Zahl. Ein Heizstrahler bei achtstündigem Betrieb erzeugt so viel Schadstoffausstoß wie ein Auto bei 145 Kilometer Fahrt. Jetzt müssen wir keine mathematischen Rechenkünste machen. Ein achtstündiger Betrieb, ein Heizstrahler, rechnen wir das auf die Stadt hoch, das passt überhaupt nicht zu dem, was wir vor wenigen Monaten mit dem Klimaschutzkonzept beschlossen haben. Das ist eine verquere Logik, die wir an dieser Stelle machen. Deshalb ist es auch absolut ein klimapolitisch fatales Signal, vor allem, wenn die Gastronomen für diesen Winter die ganzen Heizstrahler anschaffen und dann im nächsten Winter, wenn vielleicht auch andere Fraktionen dem Verbot der Heizstrahler zustim- men werden, die dann nicht benutzen können. Das wäre wirklich ein fatales klimapolitisches Signal. Einen anderen Aspekt noch: Aus der stadtplanerischen Sicht finde ich es bemerkenswert, wie einfach wir heute eine Gestaltungssatzung kurzfristig ausheben können. Das war mir bisher nicht bewusst, dass das so einfach geht. Das können wir uns vielleicht bei anderen Gelegenhei- ten auch einmal zugute führen, wie einfach das möglich ist. Von unserer Seite ganz klar nein dazu. Es gibt andere Möglichkeiten. Die Gastronomen können Decken benutzen oder andere – 6 – Möglichkeiten, um ihren Kunden Wärme zu geben. Aber ein Heizstrahler ist ein absolut falsches Signal. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Die Heizstrahler werden zum Politikum! Ich bin wirklich über- rascht. Vielleicht müssen Sie einmal mit den Gastronomen reden. Wir reden heute nicht über eine Heizstrahlerverpflichtung, sondern wir reden heute darüber, den Gastronomen die Möglichkeit zu geben, wer es möchte und wer es wirtschaftlich für sinnvoll hält, einen Heizstrahler im Win- ter aufzustellen. Falls es überhaupt so kalt wird, dass wir den Heizstrahler brauchen. Das ist der eine Aspekt. Es gibt leider Gottes auch jetzt bei uns in Karlsruhe in der Gastronomie Betriebe, die so klein sind, dass nur zwei oder drei Gäste drinnen sitzen können. Das muss man ganz klar sehen. Viel- leicht gehen Sie einmal hinaus und reden mit ein paar. Ich habe einen Kollegen. Der wäre ge- zwungen, vier oder fünf Monate seinen Betrieb komplett zu schließen. Der hat auch nicht zu mir gesagt, ich kaufe mir einen Heizstrahler, sondern der hat gesagt, ich schaue erst einmal selbst, dass auf beiden Seiten zu ist. Ich schaffe Decken an, ich schaffe Möbel an. Wenn es gar nicht anders geht, hätte der Gastronom die Möglichkeit, einen Heizstrahler anzuschaffen. Das ist die Quintessenz, worüber wir heute reden. Wir reden nicht darüber, dass wir alle Gastrono- men verpflichten, mehrere Heizstrahler aufzustellen. Sondern, und das sehe ich als unsere Auf- gabe als Stadträte, wir müssen auf bestimmte Situationen reagieren können. Wie gesagt, falls es so kalt wird und wirklich 10 Gastronomen sagen, wir stellen jetzt ein paar Heizstrahler auf, dann werden wir diese paar Wochen auch überstehen. Es ist genauso, wie wir der Kunst, der Kultur oder den Schaustellern geholfen haben. Ich denke, dass das hier auch eine Möglichkeit ist, für sich zu entscheiden zur Selbsthilfe. Stadtrat Høyem (FDP): Nur zwei Bemerkungen: Herr Bimmerle, zurzeit ist es so, dass die Heizstrahler erlaubt sind. Das ist also keine Änderung. – Das war die eine. Herr Cramer, es ist klar, dass Sie und wir in dem Fall verschiedene Meinungen haben. Aber das bedeutet, wir oder Sie versuchen Stimmen abzuholen. Das ist schwierig zu beurteilen. Der Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, ist Herr Dr. Cremer. Ich finde, die größte Krise, die wir in unserer Zeit haben, ist die Klimaveränderung. Punkt! Aber das ist eine globale, sehr große Herausforderung. Falls Sie denken, dass wir mit Heizstrahlern hier etwas effektiv für die globale Klimasituation machen, Entschuldigung, dann banalisieren Sie eine für die Mensch- heit sehr ernste Situation. Dann ist es banal und lächerlich, vergleichbar mit der für die Mensch- heit größten Krise, die wir überhaupt haben. Dann sind die Heizstrahler eine Banalität eines großen Themas. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal zur Erläuterung darauf hinweisen, dass wir heute nur die Benutzung der Heizstrahler im öffentlichen Raum – auch nur im öffentlichen Raum und nicht in anderen Räumen – in Mühlburg und Durlach ermöglichen und eine etwas lockerere Umgehensweise mit Abgrenzung, Abschrankung, Sichtschutz usw. Hätte das die ganze Stadt – 7 – betroffen, hätte ich mir sehr überlegt, ob ich Ihnen heute den Vorschlag mache. Aber wir haben natürlich an der Stelle aktuell eine gewisse Ungleichbehandlung in zwei Stadtteilen, verglichen mit der Gesamtstadt. Nur, dass das nicht falsch ankommt. Das Zweite ist, ich glaube auch nicht, dass die Gastronomen gut beraten wären, überall alles mit Zelten so zu verriegeln, als seien es geschlossene Räume. Denn sie müssen in der Außengastro- nomie darauf reagieren, dass viele Menschen in die geschlossenen Räume nicht mehr gehen. Insofern erwarte ich da jetzt auch keine ganz gravierende Änderung, möchte aber ausdrücklich noch einmal sagen, dass wir jetzt mit diesen Dingen etwas freizügiger umgehen. Das ändert nichts daran, dass es sinnvoll ist, diese Dinge mit uns abzusprechen und gegebenenfalls zu be- antragen. Da könnte ich Ihnen jetzt nicht genau die Grenze erklären. Ich möchte nur, dass hier kein falsches Signal ausgeht. Zugesagt ist, dass wir nächstes Jahr das Thema noch einmal ge- samtstädtisch angehen. Das kann man aber nicht, indem wir hier so eben über das Verbot von irgendetwas reden. Da müssen wir dann vernünftige, juristisch auch handhabbare Richtlinien miteinander besprechen. - Das vielleicht noch dazu. Dann könnten wir jetzt zur Abstimmung kommen. Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Ich weiß jetzt nicht, warum ich nicht abgestimmt haben soll. Ich hatte mit Ja gestimmt, nur dass das auch kein Geheimnis bleibt oder ich mich um etwas drücken will. Damit ist es mehrheitlich so angenom- men. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2020