Abschließender Beschluss zum Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) durch die Verbandsversammlung des NVK - Zustimmung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/1090 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oberreut, Rüppurr, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1090 Dez. 6 Abschließender Beschluss zum Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) durch die Verbandsversammlung des NVK – Zustimmung der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.10.2020 9 X Gemeinderat 20.10.2020 8.2 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Planungsausschuss den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe zum Beschluss des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Wirtschaft und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zusammenfassung Die Verbandsversammlung des NVK hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Flächen- nutzungsplan (FNP) und den Landschaftsplan (LP) gefasst. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe war am 14. Mai 2019 zuletzt damit befasst. Im März 2020 hat sich die Verbandsversammlung auf die endgültige Flächenkulisse geeinigt. Auf- grund der Herausnahme einer geplanten gewerblichen Baufläche in Ettlingen sowie kleinerer redak- tioneller Änderungen, war eine erneute beschränkte Offenlage nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erforderlich. Aus der Öffentlichkeit sind im Zuge dieser Offenlage keine Anregungen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine neuen Erkenntnisse an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe herangetragen worden, die eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 zur Folge haben. Eine redaktionelle Änderung auf der Gemarkung Karlsruhe hat sich aus dem zwischenzeitlich erledig- ten Rechtsstreit zur 2. Rheinbrücke ergeben. Der Planfeststellungsbeschluss hat Rechtskraft erlangt und die nördliche Lage der 2. Rheinbrücke wird im FNP 2030 nachrichtlich übernommen. Die gesamte Flächenkulisse, die mit dem Beschluss der Verbandsversammlung im März 2020 festge- legt wurde, ist dem Flächennutzungsplan 2030 zu entnehmen. Der FNP 2030 wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung des NVK zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe gegeben. Dieses hat gemäß § 6 Abs. 4 BauGB drei Monate Zeit, über die Genehmigung zu entschei- den. Nach erfolgter Genehmigung sowie Veröffentlichung dieser, erlangt der FNP 2030 Wirksamkeit. Historie Flächennutzungsplan 2030 Der Flächennutzungsplan wurde in mehreren Teilschritten erarbeitet. Aufbauend auf der Gewerbe- flächenstudie wurde erst das Thema der Gewerbeflächenvorsorge angegangen. Im Anschluss daran waren die Rahmenbedingungen gegeben, um die Wohnbauflächen zu behandeln. In einem letzten Schritt wurden alle ergänzenden Themen zu dem „Vorentwurf FNP 2030“ zusammengeführt, der nach den verschiedenen Beteiligungen und Beratungen nun zum „Entwurf FNP 2030“ ausgearbeitet werden konnte. Bei der Diskussion über die Gewerbeflächen wurde die Prüfkulisse durch Beschluss der Verbands- versammlung im Februar 2014 deutlich reduziert. Auch über die geplante Herausnahme von „Tauschflächen“ aus dem Flächennutzungsplan 2010 wurde dabei entschieden. Entgegen der Emp- fehlung der Planungsstelle hat Karlsruhe in dem Zuge beschlossen, sämtliche neue Prüfflächen in Autobahnnähe im Osten nicht weiter zu verfolgen. Dadurch resultierte für Karlsruhe damals zu- nächst ein Defizit beim Flächenkontingent von rund 6 Hektar. Um dem zu begegnen, sollten inter- kommunale Ansätze mit Ettlingen, Karlsbad, Rheinstetten und Stutensee geprüft werden. Nach Durchführung einer ersten frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2015 hat der Gemeinderat im Oktober 2015 entschieden, die Karlsruher Flächenkulisse anzupassen und die Prüffläche Im Horben- loch zu verkleinern sowie die Prüfflächen Gleisbauhof Süd und Güterbahngelände Fautenbruchstra- ße im Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen. Im Gegenzug wurde die 2014 beschlossene teilwei- se Herausnahme von Knielingen West I und II revidiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum „Vorentwurf FNP 2030“ Anfang 2018 hat sich im Wesentlichen der Tausch zweier Gewerbeflä- chen in Wolfartsweier ergeben: - Karlsruhe-Wolfartsweier, Im Horbenloch (KA-G-228), etwa 3 ha Die Fläche wird aufgrund der isolierten Lage südlich der Autobahn sowie ihrer Lage in einem re- gionalen Grünzug seitens der höheren Raumordnungsbehörde sowie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein abgelehnt. Die Fläche wird nicht weiterverfolgt. - Karlsruhe-Wolfartsweier, Hörgel (KA-G-227), etwa 1 ha Damit für Wolfartsweier weiterhin eine Möglichkeit zur Entwicklung im Bereich Gewerbe be- steht, soll die ursprüngliche Fläche aus dem FNP 2010 wieder in die Gesamtkulisse aufgenom- men werden. Zudem wird der Messplatz nicht mehr als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung“ aufgeführt, die im Vorentwurf noch zur gewerblichen Nutzung gerechnet wurde. Da eine Verlagerung des Messplatzes für nicht aussichtsreich gehalten wird, ist die Fläche nun als Son- derbaufläche „Festplatz“ im Bestand dargestellt. Zur Deckung des verbleibenden Defizits von knapp 13 Hektar bei den gewerblichen Bauflächen wur- den intensive Dialoge über interkommunale Ansätze geführt. Die Dialoge mit Karlsbad und Stutensee hatten zum Ergebnis, dass hier zunächst jeweils die Eigen- entwicklungen der Gemeinden im Vordergrund stehen. Die einzige Option für eine größere interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Verbandsgebiet bot die Fläche LTZ Augustenberg in Rheinstetten. Die Stadt Rheinstetten hat in der Verbandsver- sammlung am 22. Mai 2017 eine Darstellung der Fläche LTZ Augustenberg als „Besondere Eignungs- fläche für Gewerbe“ als interkommunales Gewerbegebiet mit Karlsruher Flächenkontingent jedoch per Änderungsantrag abgelehnt. Der Dialog mit Ettlingen mündete 2016 in die Erstellung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie für den Bereich „Seehof“. Derzeit wird in Kooperation mit der Stadt Ettlingen eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie erarbeitet. Dieser interkommunale Ansatz gilt somit als am weitesten vorange- schritten. Hier sind 1,4 Hektar des Bedarfes der Stadt Karlsruhe mit enthalten. Demnach verbleibt für Karlsruhe aktuell ein Flächendefizit von 11,4 Hektar im Bereich der gewerbli- chen Bauflächen, das nicht gedeckt werden konnte. In der Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2015 wurde bezüglich der Wohnbauflächen in Karlsruhe beschlossen, dass Karlsruhe bei der Realisierung seiner rechnerischen Wohnbauflächenbedarfe von 258 Hektar mit den Mitgliedsgemeinden im Nachbarschaftsverband Karlsruhe kooperiert. 173 Hek- tar sollen im Umland und 85 Hektar auf eigener Gemarkung ausgewiesen werden. Aus der Öffentlichkeit kamen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2016 vor allem Anre- gungen zu Flächen auf Karlsruher Gemarkung. Knapp 250 Hektar wurden in Karlsruhe auf ihre Eig- nung als Wohnbaufläche geprüft. Davon wurde rund ein Viertel der Flächen im Gemeinderat (April 2017) zur Weiterverfolgung beschlossen. Flächen in den Stadtteilen Hohenwettersbach, Oberreut sowie Rüppurr wurden äußerst negativ ge- sehen. Darüber hinaus wurde angeregt, Prüfflächen, die auf Kleingartenanlagen vorgesehen waren, herauszunehmen. Die Flächen in Hohenwettersbach und Rüppurr sind daraufhin stark reduziert Ergänzende Erläuterungen Seite 4 worden. In den Stadtteilen Oberreut und Rüppurr sind im vorliegenden Entwurf Kleingartenanlagen nicht mehr mit geplanten Bauflächen belegt. Die Gemeinbedarfsfläche entlang der Herrenalber Straße, südlich der Straße Am Rüppurer Schloss bleibt weiterhin als Bestand dargestellt, da es hier bereits einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, der an der Stelle „Fläche für Gemeinbedarf“ fest- setzt. Im Zuge der zweiten frühzeitigen Behördenbeteiligung zum „Vorentwurf FNP 2030“ Anfang 2018 sind Stellungnahmen eingetroffen, die eine zwingende Veränderung der Flächenkulisse auf Karlsru- her Gemarkung nach sich ziehen. Insgesamt können aufgrund von Widersprüchen mit dem Regio- nalplan rund 9 Hektar nicht umgesetzt werden: - Karlsruhe-Neureut, Neubruch (KA-W-062), etwa 2,5 ha Ein Teil der Fläche liegt in der Grünzäsur des Regionalplanes. Die Flächengröße ist an die Abgren- zung der Grünzäsur anzupassen. - Karlsruhe-Neureut, Südliches Oberfeld (KA-W-063), etwa 6,5 ha Die gesamte Fläche wird aufgrund ihrer Lage in der Grünzäsur seitens der höheren Raumord- nungsbehörde sowie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein abgelehnt. Die Fläche wird aus der Kulisse herausgenommen. Gleichzeitig bekamen einige Flächen andere Zuschnitte (Oberer Säuterich) bzw. erhielten erstmalig konkrete Nutzungsaussagen (Zukunft Nord). Schlussendlich liegt die Neuausweisung an Wohnbau- flächen auf der Gemarkung Karlsruhe bei ca. 62 Hektar und damit 23 Hektar unter dem angestrebten Wert von 85 Hektar. Verfahren Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde seitens der Planungs- stelle des NVK im Zeitraum vom 24. Juni 2019 bis 9. August 2019 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand von 8. Juli 2019 bis zum 23. August 2019 statt. Im Zuge dessen hat sich im Bereich Ettlingen-West nochmals eine Änderung ergeben, die eine erneute beschränkte Offenlage des FNP 2030 erforderlich gemacht hat. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange fand in der Zeit vom 8. April 2020 bis zum 8. Mai 2020 statt. Die Öffentliche Auslegung ist auf- grund der herrschenden Corona-Pandemie verspätet in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis zum 26. Juni 2020 durchgeführt worden. Die Karlsruher Ortschafträte sind im Vorfeld der ersten formellen Offenlage – die im Sommer durch- geführt wurde – im Frühjahr 2019 gehört worden (27.03.2019 OR Grötzingen, 02.04.2019 OR Wet- tersbach, 03.04.2019 OR Durlach, 10.04.2019 OR Wolfartsweier, 10.04.2019 OR Hohenwettersbach, 30.04.2019 OR Neureut). Im Bereich der Zuständigkeiten der jeweiligen Ortschaftsräte haben sich keine Änderungen ergeben haben. Die Verbandsversammlung des NVK wird im November 2020 den Flächennutzungsplan zum ab- schließenden Beschluss vorgelegt bekommen. Auf der Internetseite des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe sind der Flächennutzungsplan FNP 2030, die Begründung, der Umweltbericht inklusive Umweltsteckbriefe, die Gebietspässe für die geplanten Bauflächen sowie die Synopse aus der formellen sowie der erneuten beschränkten Betei- ligung Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter folgendem Link abrufbar: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_november_2020.de Ergänzende Erläuterungen Seite 5 CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein Ja positiv negativ geringfügig erheblich Begründung/ Optimierung: Der Flächennutzungsplan hat zunächst keine Auswirkungen auf den CO 2 -Ausstoß. Bei der Umsetzung eins Vorhabens gilt es, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung den CO 2 - Ausstoß zu ermitteln und Maßnahmen zu Minderung/Vermeidung zu benennen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Planungsausschuss den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe zum Beschluss des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 2. November 2020 Vorlage 10/2020 zu TOP 5 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 Abschließender Beschluss des Flächennutzungsplanes 2030 nach §§ 2 Absatz 1, 205 Absatz 6 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nachbarschaftsver- bandsgesetz Die Verbandsversammlung hat im März 2012 die förmliche Einleitung der Fortschrei- bung des Flächennutzungsplanes 2030 (FNP 2030) nach § 2 BauGB beschlossen. Parallel erfolgte der Beschluss zur Einleitung der Fortschreibung des Landschaftspla- nes. Fachliche Grundlage für die Umweltbelange bildet die Tragfähigkeitsstudie. Für die Fortschreibung sollten insbesondere die Bereiche Gewerbeflächen und Wohnbauflächen näher betrachtet werden. Für die gewerblichen Bauflächen lag bereits eine entsprechende Studie von CIMA/ Planquadrat vor, die Handlungsbedarf im Verbandsgebiet aufgezeigt hatte, so dass diese Thematik im Verfahren zunächst vorgezogen wurde. Die Fortschreibung „Wohnen“ wurde zu Beginn des Verfahrens von der Fortschrei- bung „Gewerbe“ zunächst entkoppelt und zurückgestellt. Gründe hierfür waren u. a. die anstehende Überarbeitung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächen- nachweise durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, die als landesweite Genehmigungsgrundlage für Flächenneuausweisungen im FNP sowie für genehmi- gungsbedürftige, nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne dienen und die ausstehende Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg, die eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Wohnbauflächenbe- darfe einnimmt. Mit der Veröffentlichung der Aktualisierung der Hinweise zur Plausi- bilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Jahr 2013 und der Bevölkerungsvoraus- rechnung im Juli 2014 lagen die Grundlagen für die Wiederaufnahme der Fortschrei- bung der Wohnbauflächen vor. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017 wurden die beiden genannten Themenfelder zusammengeführt. Am 3. Juni 2019 hat die Verbandsversammlung die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Während der Entwurf des FNP 2030 in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019 auslag, hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange im Zeitraum vom 24. Juni 2019 bis 9. August stattgefunden. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Anregungen ist eine erneute beschränkte Of- fenlage erforderlich. Diese wurde durch die Verbandsversammlung am 30. März 2020 beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 8. April 2020 bis zum 8. Mai 2020 statt. Die Öffentliche Auslegung ist aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie verspätet in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis zum 26. Juni 2020 durchgeführt worden. - 2 - Aus der Öffentlichkeit sind im Zuge der formellen Offenlage keine Anregungen einge- gangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine neuen Er- kenntnisse an die Planungsstelle Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe herangetra- gen worden, die eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 zur Folge haben. Redaktionelle Änderungen sind in der Begründung im Kapitel 8.5.3 Flächendecken- des Radverkehrsnetz (explizitere Definition des Radverkehrsnetzes im ersten Satz des Kapitels) und im Kapitel 10.3 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen, Vermerke (Anpassung an das geltende Gesetz) sowie im Umweltbericht im Kapitel 2.5.1 Derzeitiger Umweltzustand (Anpassung an die geltenden Gesetze) vorgenom- men worden. Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich der Rechtsstreit zur 2. Rheinbrücke erle- digt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Rechtskraft erlangt und die nördliche Lage der 2. Rheinbrücke wird im FNP 2030 nachrichtlich übernommen. Die gesamte Flächenkulisse ist dem Flächennutzungsplan 2030 zu entnehmen. Der FNP 2030 wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung des NVK zur Ge- nehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe gegeben. Dieses hat gemäß § 6 Abs. 4 BauGB drei Monate Zeit, über die Genehmigung zu entscheiden. Nach er- folgter Genehmigung sowie Veröffentlichung dieser, erlangt der FNP 2030 Wirksam- keit. Ergänzender Hinweis: Der Flächennutzungsplan 2030 sowie die dazugehörigen Anlagen (Begründung, Um- weltbericht, Gebietspässe und Tabellen mit den Stellungnahmen) sind im Internet ab- rufbar: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_novem- ber_2020.de Die Einzeländerungen aus den Tagesordnungspunkten 3 und 4 dieser Sitzung (Vor- lage 08/2020 und 09/2020) werden im Zuge einer redaktionellen Anpassung in den FNP 2030 übernommen, sobald diese durch das Regierungspräsidium Karlsruhe be- schlossen und durch die Planungsstelle des NVK veröffentlicht wurden. - 3 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe 1. Die Verbandsversammlung beschließt, dass den Anregungen, die zu den Entwür- fen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe – wie aus der Anlage zu dieser Vorlage sowie der Anlage zur Vorlage 02/2020 er- sichtlich – vorgebracht wurden, gefolgt bzw. nicht gefolgt wird. 2. Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund der §§ 2 Absatz 1, 205 Absatz 6 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nachbarschaftsverbandsgesetz den Flächennutzungsplan 2030. 3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt: a) entsprechend § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch den Beteiligten das Ergebnis der Prü- fung ihrer Einwendungen mitzuteilen. b) soweit Einwendungen nicht berücksichtigt wurden, diese entsprechend § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch mit einer Stellungnahme dem Antrag auf Genehmigung der Än- derung des Flächennutzungsplans an die Genehmigungsbehörde beizufügen. c) die Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung inklusive Um- weltbericht nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch und zusammenfassender Erklä- rung der Genehmigungsbehörde nach § 6 Baugesetzbuch zur Genehmigung vor- zulegen. - Der Verbandsvorsitzende -
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