Festsetzung des Nachtragswirtschaftsplans 2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark
| Vorlage: | 2020/1087 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Nachtragswirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstr. 99 76133 Karlsruhe 2| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Inhalt I. Allgemeines ..................................................................................................................................................... 4 1. Rechtsgrundlagen........................................................................................................................................ 4 2. Rechnungswesen ......................................................................................................................................... 4 3. Aufgaben des Eigenbetriebs ........................................................................................................................ 4 4. Erfordernis eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 ................................................................................ 6 II. Vorbericht zum Erfolgsplan ............................................................................................................................. 7 1. Betriebserträge ............................................................................................................................................ 7 1.1 Umsatzerlöse ......................................................................................................................................... 8 1.2 aktivierte Eigenleistungen ...................................................................................................................... 9 1.3 sonstige betriebliche Erträge .................................................................................................................. 9 2. Betriebsaufwand ....................................................................................................................................... 10 2.1 Materialaufwand ................................................................................................................................. 11 2.2 Personalaufwand ................................................................................................................................. 11 2.3 Abschreibungen................................................................................................................................... 12 2.4 sonstige betriebliche Aufwendungen ................................................................................................... 13 3. Zinsen ....................................................................................................................................................... 13 4. Steuern ..................................................................................................................................................... 13 5. Jahresergebnis ........................................................................................................................................... 13 III. Vorbericht zum Vermögensplan .................................................................................................................... 15 1. Finanzierungsmittel ................................................................................................................................... 15 1.1 Zuführung zur Rücklage ....................................................................................................................... 16 1.2 Zuweisungen und Zuschüsse ................................................................................................................ 16 1.3 Kredite ................................................................................................................................................. 17 2. Finanzierungsbedarf .................................................................................................................................. 17 2.1 Sachanlagen ........................................................................................................................................ 17 2.2 Jahresverlust ........................................................................................................................................ 17 2.3 Auflösung Ertragszuschüsse ................................................................................................................. 17 2.4 Tilgung von Krediten ........................................................................................................................... 17 IV. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................................................................... 18 V. Vorbericht zur Stellenübersicht ..................................................................................................................... 19 VI. Erfolgsplan 2020 .......................................................................................................................................... 21 VII. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 - 2024 ............................................................................................... 22 VIII. Vermögensplan 2020 ................................................................................................................................. 24 IX. Verpflichtungsermächtigungen 2020 ........................................................................................................... 26 X. Stellenübersicht 2020 ................................................................................................................................... 27 XI. Finanzplan 2020 - 2024 ............................................................................................................................... 30 3| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Wirtschaftsjahr 2020 Aufgrund der §§ 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. Oktober 2020 folgenden Nachtragswirtschaftsplan beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan bei Erträgen von 481.862 € bei Aufwendungen von 3.917.854 € auf ein Jahresergebnis von -3.435.992 € im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 44.903.604 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 28.869.343 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 23.898.887 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 783.571 € festgesetzt. Karlsruhe, den Betriebsleitung 4| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlagen Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) können Gemeinden Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen. Die Stadt Karlsruhe hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und betreibt seit 1. April 2017 den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark (Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2017). Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark werden durch das Eigenbetriebsgesetz (EigBG), die Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), die Gemeindeordnung (GemO) und durch die Betriebssatzung vom 13. April 2019 geregelt. 2. Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Hierbei bedient sich der Eigenbetrieb bei der Durchführung des Rechnungswesens dem Softwareprogramm SIMBA. Die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden mit Hilfe von Zumbach & Reiter PartGmbB erstellt. Der Jahresabschluss 2019 wurde am 21. Juli 2020 vom Gemeinderat festgestellt. Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen ermittelt und eingestellt werden. Der Vermögensplan bildet die Veränderungen des Vermögens und der Schulden ab. Er lässt sich vereinfacht als jahresbezogene „Investitions- und Kapitalrechnung“ bezeichnen – also eine Art „Vorausplanung für die Bilanz“. Anders ausgedrückt ist er im Ergebnis eine „Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung“. Die Stellenübersicht weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Beschäftigten nach. 3. Aufgaben des Eigenbetriebs Zu den Aufgaben des Eigenbetriebs zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seiner Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Aufgrund der Bedeutung und Relevanz des Vollumbaus des Wildparkstadions für die Stadt Karlsruhe sind eine Vielzahl von städtischen und sonstigen Akteuren beteiligt. 5| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Die Stadt Karlsruhe ist alleiniger Bauherr und wird durch den Eigenbetrieb rechtsgeschäftlich vertreten. Für die Phase des Vollumbaus hat der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) geschlossen. Diese verantwortet über eine vollumfassende Generalvollmacht die Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen und übernimmt die delegierbaren Bauherrenaufgaben für den Eigenbetrieb. Zudem agiert die KASIG vollumfänglich als Vertreter des Auftraggebers Eigenbetrieb gegenüber dem beauftragten Totalunternehmer BAM Sports GmbH und betreut projekterforderliche fachliche Schnittstellen zu den Fachämtern, insbesondere zur öffentlichen Infrastruktur. Am 19. November 2018 hat der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark den Totalunternehmervertrag über den Vollumbau des Stadions im Wildpark mit der BAM Sports GmbH abgeschlossen, die nun die Planungs- und Bauleistungen für den Vollumbau erbringt. Hauptnutzer bzw. Pächter des Stadions im Wildpark ist die KSC Betriebsgesellschaft mbH (KSC), eine Tochtergesellschaft des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA. Mit dem Pächter finden erforderliche Nutzerabstimmungen im Projekt statt. Parallel zum Vollumbau erfolgt die Planung und der Umbau der umliegenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen sowie die öffentliche Erschließung des Stadions im Wildpark durch die Stadt Karlsruhe, vertreten durch die nachfolgenden Ämter und Institutionen: Bauordnungsamt Umwelt- und Arbeitsschutz Gartenbauamt Liegenschaftsamt Stadtplanungsamt Tiefbauamt Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zentral Juristischer Dienst Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Branddirektion Amtsärztlicher Notarzt Polizeipräsidium Aufgrund der Tatsache, dass der Vollumbau des Wildparkstadions während des Geschäfts- und Spielbetriebs des KSC e. V. durchgeführt wird, erfolgt die Realisierung und Fertigstellung in drei Bauabschnitten. Mit der Übergabe des Baufelds „Ostkurve“ an die BAM wurde am 9. Dezember 2019 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen. Aktuelle Baustellenbilder zum Projektfortschritt finden sich im Baustellenblog der Stadt Karlsruhe: https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/stadion/baustellenblog.de. 6| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Inzwischen konnte aufgrund der Corona-Pandemie bereits mit dem zweiten Bauabschnitt, dem Rück- und Neubau der Südtribüne begonnen werden. Der dritte Bauabschnitt umfasst den Abbruch der Haupttribüne und Neubau des Hauptgebäudes und der Nordkurve nach Kampfmittelsondierung der freiwerdenden Flächen unterhalb der zurückgebauten Haupttribüne. Die Fertigstellung des Vollumbaus ist für Mai 2022 geplant. 4. Erfordernis eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 Der Wirtschaftsplan 2020 wurde am 22. Oktober 2019 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark festgestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dessen Gesetzmäßigkeit am 13. November 2019 bestätigt und gleichzeitig die vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 28.438.000 € und den genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.107.000 € genehmigt. Da sich im Verlauf des Wirtschaftsjahres 2020 gezeigt hat, dass sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung erheblich verschlechtern wird, ist ein Nachtragswirtschaftsplan 2020 gemäß § 15 EigBG notwendig. Die erhebliche Verschlechterung resultiert unter anderem aus dem vorzeitigen Abbau der provisorischen Südtribüne und den damit vorzeitig fällig werdenden Mietzahlungen, der Ausgleichzahlung an den KSC für die Eigenerstellung der provisorischen Geschäftsstelle und dem Abgeltungsbetrag zur Sondervereinbarung Trainingsplatz 8.6 (Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 2020). 7| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung II. Vorbericht zum Erfolgsplan Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen ermittelt und eingestellt werden. Außerdem sind die Planzahlen des Vorjahres enthalten. 1. Betriebserträge Die Zusammensetzung der geplanten Betriebserträge im Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar: 15% 27% 58% 0% Zusammensetzung der geplante Betriebserträge 2020 Umsatzerlöse ‐ Miet‐ und Pachteinnahmen Umsatzerlöse ‐ umlegbare Betriebskosten aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge ‐ Erbbauzins 0 1 1 2 2 3 20182019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Millionen € Entwicklung (geplante) Betriebserträge 2018 - 2024 8| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 1.1 Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlöse bestehen im Jahr 2020 überwiegend aus aktivierten Eigenleistungen und Miet- und Pachteinnahmen des Wildparkstadions an den KSC und dessen Zahlung der umlagefähigen Betriebskosten des Vorjahres. Folgende Umsatzerlöse wurden in den Jahren 2020 bis 2024 eingeplant: Miet und Pachteinnahmen Bis zur Übergabe des letzten Bauabschnitts kommt nach §2 der 8. Zusatzvereinbarung vom 17. November 2016 eine Mietreduzierung zur Anwendung, sodass in den Jahren 2020 bis Mitte 2022 die Nettomiete 50.000 € netto pro Jahr, zuzüglich Betriebskosten, beträgt. Ab Mitte des Jahres 2022, also nach geplanter Gesamtfertigstellung des Neubaus, richtet sich die Jahrespacht gemäß Pachtvertrag vom 17. November 2016 nach der Ligazugehörigkeit. Da diese nicht vorhergesagt werden kann, wurde ein Durchschnitt der Ligazugehörigkeit der letzten 10 Jahre angenommen. In den letzten 10 Jahren spielte der KSC sieben Jahre in der 2. Bundesliga und drei Jahre in der 3. Liga. Die Pacht in der 2. Bundesliga beträgt 1,4 Mio. € pro Jahr, in der 3. Liga nur noch 400.000 € pro Jahr, so dass eine durchschnittliche Pacht in Höhe von 1,1 Mio. € jährlich angesetzt wurde. Außerdem erhält der Eigenbetrieb für die Geschäftsstelle des KSC ab Mitte 2022 voraussichtlich 134.000 € Mieteinnahmen. Zusätzlich erhält der Eigenbetrieb Mieteinnahmen für den Birkenparkplatz. Im Jahr 2020 und 2021 wird von einem niedrigeren Betrag ausgegangen, zum einen wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit aufgrund des Vollumbaus, zum anderen wegen eingeschränkter Vermarktbarkeit aufgrund des Corona-Virus. umlegbare Betriebskosten Nach durchgeführter Betriebskostenabrechnung an den KSC ist mit umlegbaren Betriebskosten in Höhe von ca. 104.500 € zu rechnen. Die entsprechenden Kosten sind unter dem Posten „Materialaufwand – Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren“ ausgewiesen. In den Folgejahren ist damit zu rechnen, dass die umlegbaren Betriebskosten nach und nach sinken. Dies hängt damit zusammen, dass im Herbst 2020 mit dem Abriss der Haupttribüne zu rechnen ist und beim Neubau der Betrieb und damit die Kostentragung immer weiter an den KSC übergeht. Außerdem erhält der Eigenbetrieb Strompauschalen von Mobilfunkbetreibern, die die provisorischen Flutlichtmasten nutzen. 9| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Einnahmen aus Namensrechtsvergabe Ab Mitte 2022 wird mit Einnahmen in Höhe von ca. 220.100 € jährlich (Durchschnittswert nach Ligazugehörigkeit) aus der Vergabe des Namensrechts gerechnet. Einnahmen aus Beteiligung Umsatz an Veranstaltungen 100.000 € jährlich (ab Mitte 2022) • Einnahmen aus der Instandhaltungspauschale 240.000 € jährlich (ab Mitte 2022) • Einnahmen aus der Verpachtung der KSC Geschäftsstelle 120.000 € jährlich (ab Mitte 2022) 1.2 aktivierte Eigenleistungen Die geplanten aktivierten Eigenleistungen entstehen aus dem Personalaufwand des Eigenbetriebes. Als aktivierte Eigenleistungen werden Sachleistungen aktiviert, die der Eigenbetrieb zur Herstellung von eigenem Anlagevermögen (hier: Vollumbau des Stadions) erbringt. Der Ertragsposten „aktivierte Eigenleistungen“ neutralisiert in diesem Fall einen Teil der angefallenen Personalkosten. Die Personalkosten der Eigenbetriebsleitung werden bis Mitte 2022 zu 95%, die Personalkosten des technischen Gebäudemanagements zu 10% aktiviert. Die Personalkosten der Assistenz der Betriebsleitung sollen zu 75% bis Mitte 2022 aktiviert werden. Außerdem wird geplant die Stelle für Veranstaltungssicherheit bis Ende des Vollumbaus zu 80% zu aktivieren. 1.3 sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Jahr 2020 ausschließlich aus Erbbauzinsen, die für das Grundstück der Jugendcontaineranlage vom KSC zu zahlen sind. Ab Fertigstellung des Vollumbaus sind der Landeszuschuss und die Zahlungen des KSC aus Sonderwünschen entsprechend der Nutzungsdauer des Stadions (analog der Abschreibungen) jährlich aufzulösen. Daher ist 2022 ein Anstieg zu verzeichnen. 10| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2. Betriebsaufwand Der Betriebsaufwand beträgt im Jahr 2020 voraussichtlich 3.895.147 €. Er besteht aus Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der deutlich erhöhte Aufwand im Jahr 2019 resultiert aus den damals durchgeführten Vorabmaßnahmen. 9% 25% 21% 45% Zusammensetzung des geplanten Betriebsaufwands 2020 Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 20182019Plan 2020Plan 2021Plan 2022Plan 2023Plan 2024 Millionen € Entwicklung (geplanter) Betriebsaufwand 2018 - 2024 11| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2.1 Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Betriebskosten des Wildparkstadions Die Betriebskosten (Wasser/Abwasser, Wärme, Reinigung etc.) werden entsprechend dem jeweils gültigen Miet- bzw. Pachtvertrag mit dem KSC abgerechnet. Die Einnahmen aus der Betriebskostenabrechnung sind im Folgejahr den Umsatzerlösen zugeordnet. Bewirtschaftungskosten des Wildparkstadions Maßnahmen sind nur noch insoweit geplant, dass die Verkehrssicherheit und Funktionalität des Bestandsgebäudes gewährleistet ist. Schönheitsreparaturen sind wegen des geplanten Abrisses nicht geplant. 2.2 Personalaufwand Im Jahr 2020 beträgt der Personalaufwand des Eigenbetriebes voraussichtlich 989.222 €, wovon ca. 249.976 € aktiviert werden können (s. 1.2 aktivierte Eigenleistungen). Für den Personalaufwand wird mit einer jährlichen Steigerung von 3 % aufgrund Tarifanpassungen gerechnet, so dass er bis 2024 auf 1.053.108 € pro Jahr ansteigt. €- €50.000 €100.000 €150.000 €200.000 €250.000 €300.000 €350.000 €400.000 €450.000 €500.000 20182019Plan 2020Plan 2021Plan 2022Plan 2023Plan 2024 Entwicklung (geplanter) Materialaufwand 2018 - 2024 BetriebskostenBewirtschaftungskosten 12| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2.3 Abschreibungen Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodisierten Werteverbrauch darstellen und als ordentliche Aufwendung maßgeblich das Jahresergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen. Abschreibungen für den Stadionbau und Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der FLB werden entsprechend der geplanten Fertigstellung (Osttribüne 08/2020, Südtribüne 04/2021, Nordtribüne 12/2021, und Haupttribüne 05/2022) auf 35 Jahre abgeschrieben. Abschreibungen für Infrastrukturmaßnahmen 2020, die durch das Tiefbauamt durchgeführt wurden, liegen bei 279.073 €. Der Betrag steigt ab dem Jahr 2022 auf 554.425 € an, da hier weitere Infrastrukturmaßnahmen fertiggestellt werden. Die Abschreibung der Betriebsvorrichtungen umfasst die provisorische Flutlichtanlage, die Stehtribüne Jugendstadion und das Rasenspielfeld. Im Jahr 2018 gingen bei Personalisierung des Eigenbetriebes mehrere bewegliche Anlagegüter in Form von diversen Sachanlagen zur Bewirtschaftung vor Ort an den Eigenbetrieb über, die nun abgeschrieben werden. Weiterhin sind kleinere Posten für EDV und Mobiliar für die Büroräume des Eigenbetriebes unter den Abschreibungen erfasst. 0 € 200.000 € 400.000 € 600.000 € 800.000 € 1.000.000 € 1.200.000 € 20182019Plan 2020Plan 2021Plan 2022Plan 2023Plan 2024 Entwicklung (geplanter) Personalaufwand 13| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2.4 sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind alle Aufwendungen aufgeführt, die nicht direkt dem Betriebszweck (Betrieb des Stadions) des Eigenbetriebs dienen. Dies sind vor allem Geschäftsaufwendungen, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Miete und Betriebskosten der Büroräume des Eigenbetriebes und Kosten für Fortbildungen. Außerdem werden die nicht aktivierungsfähigen Vorabmaßnahmen hier abgebildet. Die Vorabmaßnahme - Kampfmittelerkundung wurde zwar größtenteils 2019 abgeschlossen, allerdings waren noch in 2020 kleinere Arbeiten notwendig, die Schlusszahlungen fielen damit in das Jahr 2020. Unter der Vorabmaßnahme - Provisorien und temporärer Spielbetrieb laufen unter anderem die Mietzahlungen der provisorischen Nord- und Südtribüne. Mit Abbau der provisorischen Südtribüne im Juni 2020 wurde vereinbart, die ausstehende Mietzahlungen in zwei Raten (Juni 2020 und Januar 2021) zu zahlen. Die provisorische Nordtribüne wird voraussichtlich im Februar 2021 abgebaut. 3. Zinsen Die Finanzierung des Vollumbaus erfolgt über Kredite. Im Jahr 2020 wurde bereits einen kurzfristigen Kredit in Höhe von 28,4 Mio. € aufgenommen. Dieses Guthaben befindet sich – bis es zur Zahlung benötigt wird - auf dem Clearingkonto des Eigenbetriebs bei der Stadtkämmerei und wird entsprechend verzinst. 4. Steuern Unter Steuern ist lediglich die Grundsteuer in Höhe von 22.707 € (2020) aufgeführt. Die Grundsteuer wird nach Fertigstellung der jeweiligen Tribüne ansteigen. Nach Fertigstellung des Vollumbaus beträgt die neue Grundsteuer voraussichtlich 70.000 €. Die Grundsteuer wird dem KSC im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. 5. Jahresergebnis Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 3.435.992 €, welcher über einen Verlustausgleich der Stadt Karlsruhe im Eigenkapital abgedeckt ist. Der Erfolgsplan weist im Jahr 2020 einen um 3,5 Mio. € höheren Verlust gegenüber der Vorjahresplanung für 2019 aus. Im Jahr 2021 wird der Verlust auf 4,4 Mio. € steigen, da der Betrag der Abschreibungen mit der sukzessiven Fertigstellung des Vollumbaus ansteigt. 14| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Nach Aktivierung des Vollumbaus Mitte des Jahres 2022 beträgt der Jahresverlust ca. 4,6 Mio. € in 2022. Dieser ergibt sich vor allem aus den Abschreibungen des vollumgebauten Stadions und dem laufenden Geschäftsbetrieb des Eigenbetriebes. Ab dem Jahr 2023 pendelt sich der Verlust auf ca. 4,3 Mio. € ein. 15| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung III. Vorbericht zum Vermögensplan Im Vermögensplan wird der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) den Finanzierungsmitteln (Einnahmen) gegenübergestellt. Im Jahr 2020 betragen der Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsmittel voraussichtlich 44,9 Mio. €. 1. Finanzierungsmittel Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2020 hauptsächlich über Zuführungen zur Rücklage durch die Stadt Karlsruhe, durch den Zufluss von Landeszuschüssen, sowie der Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von 28,8 Mio. €. 0 20 40 60 80 100 120 20182019Plan 2020Plan 2021Plan 2022Plan 2023Plan 2024 Millionen € Entwicklung (geplante) Finanzierungsmittel / Finanzierungsbedarf 2018 - 2024 16| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 1.1 Zuführung zur Rücklage Mit der Zuführung zur Rücklage gleicht die Stadtkämmerei den im Erfolgsplan entstehenden Jahresverlust des Vorjahres aus. Zusätzlich wurde im Jahr 2020 durch die Stadtkämmerei eine Kapitalerhöhung in Höhe von 5 Mio. € durchgeführt. 1.2 Zuweisungen und Zuschüsse Der Eigenbetrieb erwartet eine Landesförderung in Höhe von 11 Mio. €. Der Landeszuschuss zum Vollumbau des Stadions ist im Wirtschaftsplan 2020 bereits veranschlagt. Voraussichtlich werden 3 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 und 8 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 vom Land an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Der hierfür erforderliche Bewilligungsbescheid des Landes Baden-Württemberg steht zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung zwar noch aus, ist seitens des antragsbearbeitenden Regierungspräsidiums Karlsruhe jedoch schriftlich angekündigt. Der Landeszuschuss wird den Baukosten des Stadions anteilig zugeordnet und nach Fertigstellung (z.B. Osttribüne ab August 2020) analog der geplanten Abschreibung über 35 Jahre aufgelöst. 27% 7% 64% 2% Zusammensetzung der geplanten Finanzierungsmittel 2020 Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen Zuweisungen und Zuschüsse Kredite Abschreibungen und Anlagenabgänge 17| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 1.3 Kredite Die Investitionen des Geschäftsjahrs 2020 werden über einen externen Kredit finanziert. Die Laufzeit des Kredites beträgt ein Jahr, eine unterjährige Tilgung ist nicht vorgesehen. Da der Kredit aus dem Jahr 2020 Mitte Januar komplett zurückzuzahlen ist, ist im Jahr 2021 eine langfristige Darlehensaufnahme auch über den zu tilgenden Kredit des Jahres 2020 geplant. 2. Finanzierungsbedarf Der Finanzierungsbedarf 2020 ergibt sich im Wesentlichen aus der Investition in Sachanlagen und dem Jahresverlust des Erfolgsplans. Ab dem Jahr 2021 kommen noch die Tilgung von Krediten und die Auflösung von Ertragszuschüssen als Finanzierungsbedarf hinzu. 2.1 Sachanlagen Zu den Investitionen der Sachanlagen zählen folgende Positionen: Kosten im Rahmen des Vollumbaus wie beispielsweise Zahlungen an den Totalunternehmer für den Vollumbau (inkl. Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der FLB), Zahlungen an die KASIG gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag, Kostenersatz an die Stadt und an externe Dienstleister für diverse Beratungsleistungen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 41,5 Mio. €. Im Jahr 2022 werden weitere Infrastrukturmaßnahmen vom Tiefbauamt fertiggestellt und an den Eigenbetrieb übertragen. Deshalb sind hier 3,85 Mio. € eingeplant. Für aktivierungsfähige Geschäftsausstattung sind im Jahr 2020 17.700 € eingeplant. Hierunter fallen bspw. Die Beschaffung von Laptops, einer Kamera für die Öffentlichkeitsarbeit etc.. 2.2 Jahresverlust Der Verlust aus dem Erfolgsplan stellt ein Finanzierungsbedarf des laufenden Jahres dar. 2.3 Auflösung Ertragszuschüsse Ab dem Jahr 2022 werden der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg über 11 Mio. € und die Zuschüsse des KSC aus Sonderwünschen entsprechend der Abschreibungsdauer des vollumgebauten Stadions von 35 Jahren aufgelöst. 2.4 Tilgung von Krediten Der in 2020 aufgenommene Kredit muss nach einem Jahr (Januar 2021) zurückgezahlt werden. Diese Tilgung ist im Jahr 2021 veranschlagt. Alle weiteren Darlehensaufnahmen sind langfristig geplant, deren Tilgung ist für den Zeitraum nach der Fertigstellung des Vollumbaus vorgesehen. 18| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung IV. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre im Finanzplan belasten. Sie ersetzen die Veranschlagung von Ausgaben nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Ausgaben, die erst in späteren Wirtschaftsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken die Zeit zwischen der Bewirtschaftung (Eingehen von Verpflichtungen für den Eigenbetrieb) und ihrer Veranschlagung als Ausgabe im entsprechenden Wirtschaftsjahr. 19| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung V. Vorbericht zur Stellenübersicht Der Stellenplan enthält alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Beschäftigte. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind dagegen im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht nur nachrichtlich anzugeben. Der Eigenbetrieb übernahm zum 1. Januar 2018 die bisher auf die verschiedenen Fachämter verteilten Bewirtschaftungsaufgaben. Dies entlastet vor allem das Schul- und Sportamt und das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Dem Pächter wurde somit ein zentraler Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten des Pachtgegenstandes gegenübergestellt der stadtinterne Fachlichkeiten steuert bzw. Genehmigungsinstanzen einbindet. Die Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebs erfolgt inzwischen durch 12 VZW. Davon entfallen 4 VZW auf den Bereich Betriebsleitung (Betriebsleitung, Assistenz der Betriebsleitung und Öffentlichkeitsarbeit). Im technischen Bereich sind 5 Stellen angesiedelt. Davon entfallen 3 Stellen auf das infrastrukturelle Gebäudemanagement. Der Bereich Verwaltung wird durch 3 VZW erbracht. Betriebsleitung Verwaltung Assistenz der Betriebsleitung Öffentlichkeits- arbeit Finanzen Vertrags- management Buchhaltung Stadion- und Veranstaltungs- sicherheit Technisches Gebäude- management Infrastrukturelles Gebäude- management Technischer Bereich Kaufmännisches Gebäude- management 20| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Weitere Fachämter sind seitens des Eigenbetriebs nach Bedarf über Dienstleistungsvereinbarungen oder Einzelbeauftragung eingebunden. Die städtischen Leistungen werden nicht über eine interne Leistungsverrechnung, sondern durch Fakturierung der tatsächlichen Kosten auf Basis der jeweiligen Personalverrechnungssätze des jeweiligen Teilhaushalts erfasst. 0 2 4 6 8 10 12 14 2017201820192020 Personalentwicklung in VZW (Beschäftigte und Beamte) Plan Ist zum 30.06. 21| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung VI. Erfolgsplan 2020 Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Ist 2018 in € Plan 2020 in € Plan 2019 in € 1 2 3 4 5 1. Umsatzerlöse 180.518 88.943 258.435 2. Bestandsveränderungen 0 0 0 3. aktivierte Eigenleistungen 249.976 169.962 147.229 4. sonstige betriebliche Erträge 847 0 846 davon Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil 0 0 0 5. Betriebserträge 431.341 258.905 406.511 6. Materialaufwand 350.963 518.194 433.158 a) Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 267.193 323.736 343.446 b) Aufw. für bezogene Leistungen 83.770 194.458 89.712 7. Personalaufwand 989.222 821.872 621.316 a) Löhne und Gehälter 745.951 620.028 464.119 b) soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung 243.271 201.844 157.198 davon für Altersversorgung 112.169 99.705 80.062 8. Abschreibungen 815.988 929.924 100.074 9. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.738.975 4.981.990 800.680 10. Betriebsaufwand 3.895.147 7.251.980 1.955.228 11. Zinsen und ähnliche Erträge 50.521 0 4.672 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 551 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.413.285 -6.993.076 -1.544.597 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 15. sonstige Steuern 22.707 23.460 23.460 16. Jahresgewinn / Jahresverlust -3.435.992 -7.016.536 -1.568.057 22| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung VII. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 - 2024 Lfd. Nr. Bezeichnung 2020 2021 2022 2023 2024 1 2 3 4 5 6 7 1. Umsatzerlöse 180.518 153. 140 1.037.120 1. 891.200 1.874.634 a) Miet- und Pachteinnahmen 65. 190 62.340 671.670 1.267.700 1.267.700 b) umlegbare Betriebskosten 115.328 90.800 85.400 60.000 40.000 c) Einnahmen aus Namensrech tsvergabe 0 0 110. 050 220.100 220.100 d) Beteiligung Umsatz Veranstaltungen 0 0 50.000 101.000 102.010 e) Instandhaltungspausch ale 0 0 120.000 242.400 244.824 2. Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 3. aktivierte Eigenleist ungen 249.976 309. 900 208.315 0 0 4. sonstige betriebliche E rträge 847 847 237. 849 370.090 370.090 a) Auflösung Zuschuss La nd 0 0 209.524 314.286 314.286 b) Auflösung Zuschuss KSC aus S onderwünschen 0 0 27. 478 54.957 54.957 c) Erbbauzins 847 847 847 847 847 5. Betriebserträge 431.341 463.887 1.483.284 2.261.290 2.244.724 6. Materialaufwand 350.963 327.551 307.778 262.601 267.541 Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 267.193 247.251 200.437 123.339 127.850 a) Betriebskosten Stadion 267.193 247.251 200.437 123.339 127.850 Aufw. für bezogene Leistungen 83. 770 80.300 107.342 139.262 139.691 b) Bewirtschaftung Stadion 83.770 80.300 107.342 139.262 139.691 23| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 7. Personalaufwand 989.222 1. 060.955 1.079.318 1. 028.360 1.053.108 a) Löhne und Gehälter 745. 951 800.724 814.597 774.975 793.368 b) soziale Abgaben und Aufw. für Alter sversorgung 243.271 260.230 264.721 253.385 259.740 davon für Altersversorgung 112.169 118.768 121. 221 118.404 121.539 8. Abschreibungen 815.988 1. 866.451 3.498.167 4. 206.454 4.191.030 a) immaterielle Vermögensge genstände 2.767 2.581 897 1.000 1.000 b) Bauten 524.201 1.576.669 3.421.292 4.128. 170 4.128.170 c) Technische Anlagen & Maschin en 11.010 10.942 10.272 10.014 9.854 d) Betriebsvorrichtungen 272. 085 272.085 59.987 59.987 43.257 e) Geschäftsausstatt ung 5.506 3.473 4.501 5.999 7.298 f) GWG 419 700 1.217 1.283 1.450 9. sonstige betriebliche Aufwendunge n 1.738.975 1.142.136 493.346 359.207 359.122 a) Vorabmaßnahme - Kampfmittelerkundung 28.888 0 0 0 0 b) Vorabmaßnahme - Provisorien und te mp. Spielbetrieb 1.082.774 554.000 0 0 0 c) Geschäftsaufwendungen 578.391 536.462 443.311 315.427 314.547 d) Miete 21.525 23. 071 20.753 14. 487 14.487 e) Betriebskosten 16.457 16.927 17.412 17.916 18.436 f) Aus- und Fortbildungen, Geschäftsre isen 10.939 11.676 11.871 11.377 11.652 10. Betriebsaufwand 3.895.147 4.397.092 5.378.609 5.856.622 5.870.800 11. Zinsen und ähnliche Erträge 50.521 148.268 9.359 0 0 12. Zinsen und ähnliche Aufwe ndungen 0 635.435 675.546 656.245 636.944 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.413.285 -4.420.372 -4.561.512 -4.251.577 -4.263.020 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 0 0 15. sonstige Steuern 22. 707 25.000 40.000 70.000 70.000 Grundsteuer 22.707 25.000 40.000 70.000 70.000 16. Jahresgewinn / Jahresverlust -3.435.992 -4.445.372 -4.601.512 -4.321.577 -4.333.020 24| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung VIII. Vermögensplan 2020 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Einnahmen 2020 in € 1 2 3 1. Zuführung zum Stammkapital 0 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 12.218.273 a) Infrastrukturmaßnahmen (TBA) 0 b) der Stadt Karlsruhe 12.218.273 3. Jahresgewinn 0 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 0 5. Zuweisungen und Zuschüsse 3.000.000 a) Zuschüsse der Stadt Karlsruhe 0 b) Zuschüsse Land 3.000.000 c) Zuschüsse KSC aus Sonderwünschen 0 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 0 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 0 8. Kredite 28.869.343 a) von der Stadt Karlsruhe 0 b) von Dritten 28.869.343 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 815.988 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 0 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 0 12. Finanzierungsmittel insgesamt 44.903.604 25| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Ausgaben 2020 in € 1 2 3 1. Immaterielle Anlagenwerte 0 2. Sachanlagen 41.467.613 a) Vollumbau 41.449.913 b) Infrastrukturmaßnahmen (TBA) 0 c) Geschäftsausstattung 17.700 3. Finanzanlagen 0 4. Rückzahlung von Stammkapital 0 5. Entnahme aus Rücklage 0 6. Jahresverlust 3.435.992 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 0 8. Auflösung Ertragszuschüsse 0 a) Zuschüsse Land Baden-Württemberg 0 b) Zuschüsse KSC aus Sonderwünschen 0 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 0 10. Tilgung von Krediten 0 a) an Stadt Karlsruhe 0 b) an Dritte 0 11. Gewährung von Krediten 0 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 0 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 44.903.604 26| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung IX. Verpflichtungsermächtigungen 2020 ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN VORAUSSICHTLICH FÄLLIG WERDENDEN AUSGABEN für das Wirtschaftsjahr 2020 Lfd. Nr. Maßnahme Verpflichtungs- ermächtigungen 2020 in € davon voraussichtlich fällige Ausgaben 2021 in € 2022 in € 2023 in € 2024 in € 1 2 3 4 5 6 7 1. Infrastrukturmaßnahmen (bisher TBA) 3.850.000 0 3.850.000 0 0 2. Nachträge/Risiken bezüglich Vollumbau 19.420.887 15.266. 986 4.153.901 0 0 3. Beratungsleistungen i.R. des Vollumbaus 600.000 300.000 300.000 0 0 4. Forstrechtlicher Ausgleich i.R. des Vollumbaus 28.000 14.000 14.000 0 0 Summe 23.898.887 15.580.986 8.317.901 0 0 27| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung X. Stellenübersicht 2020 STELLENÜBERSICHT für das Wirtschaftsjahr 2020 Darstellung je Entgeltgruppe inkl. Vergleich Vorjahr Angestellte je Entgeltgruppe Entgeltgruppe TVöD Stellenanzahl Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2019 Erläuterung Planansatz zum 01.01. 2019 2020 1 2 3 4 5 6 Höherer Dienst E15Ü E15 1 1 1 + Zulage E14 E13 Gehobener Dienst E12 E11 2 2 E10 2 2 1 E9c 1 1 1 E9b 1 1 1 Mittlerer Dienst E9a 1 E8 2 1 1,5* E7 E6 E5 1 Einfacher Dienst E4 2 2 1 E3 E2 E1 Summe 11 11 7,5 * davon 0,5 befristete Elternzeitvertretung Hinweis: Kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sind nicht aufgeführt. 28| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Nachrichtlich: Städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark. Dies ist über interne Dienstleistungsvereinbarungen geregelt und die Leistungen werden dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Beamte je Besoldungs- gruppe Besoldungs- gruppe Stellenanzahl Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2019 Erläuterung Planansatz zum 01.01. 2019 2020 1 2 3 4 5 6 Höherer Dienst A16 A15 A14 A13h Gehobener Dienst A13g 1 1 A12 A11 1 A10 A9g Mittlerer Dienst A9m A8 A7 A6 Summe 1 1 1 29| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Darstellung je Bereich Angestellte je Bereich Entgeltgruppen Summe Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2019 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst E15Ü E15 E14 E13 E12 E11 E10 E9c E9b E9a E8 E7 E6 E5 E4 E3 E2 E1 Betriebs-leitung 1 2 1 4 2 Verwaltung 1 1 2 1,5* Technischer Bereich 1 1 1 2 5 4 Summe 1 2 2 1 1 1 1 2 11 7,5 * davon 0,5 befristete Elternzeitvertretung Hinweis: Kurzfristig und geringfügig Beschä ftigte sind nicht aufgeführt. Nachrichtlich: Städtische Dienststellen erbringen Leis tungen für den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark. Dies ist über interne Dienstleistungsvereinbarungen geregelt und die Leist ungen werden dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Beamte je Bereich Besoldungsgruppen Summe Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2020 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst A16 A15 A14 A13h A13g A12 A11 A10 A9g A9m A8 A7 A6 Betriebs-leitung Verwaltung 1 1 1 Technischer Bereich Summe 1 1 1 30| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung XI. Finanzplan 2020 - 2024 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Vorjahr 2019 in € Planansatz Einnahmen 2020 in € Einnahmen 2021 in € Einnahmen 2022 in € Einnahmen 2023 in € Einnahmen 2024 in € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Zuführung zum Stammkapital 0 0 0 0 0 0 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 17.830.199 12.218.273 3.435.992 8.295.372 3.024.619 3.046.387 3. Jahresgewinn 0 0 0 0 0 0 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 0 0 0 0 0 0 5. Zuweisungen und Zuschüsse 65.000 3.000.000 8.000. 000 1.923.480 0 0 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 0 0 0 0 0 0 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 0 0 0 0 0 0 8. Kredite 37.004.876 28.869.343 84. 724.687 5.348.173 0 0 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 512.149 815.988 1.866.451 3. 498.167 4.206.454 4.191.030 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 0 0 0 0 0 0 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 0 0 0 0 0 0 12. Finanzierungsmittel insgesamt 55.412.224 44.903.604 98.027.129 19.065.191 7.231.073 7.237.417 31| Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Vorjahr 2019 in € Planansatz Ausgaben 2020 in € Ausgaben 2021 in € Ausgaben 2022 in € Ausgaben 2023 in € Ausgaben 2024 in € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Immaterielle Anlagenwerte 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 2. Sachanlagen 54.073.812 41.467.613 65.180.758 14.253.155 20.700 15.600 3. Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 4. Rückzahlung von Stammkapital 0 0 0 0 0 0 5. Entnahme aus Rücklage 0 0 0 0 0 0 6. Jahresverlust 1.338.412 3.435.992 4.445.372 4.601.512 4.321.577 4.333.020 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 0 0 0 0 0 0 8. Auflösung Ertragszuschüsse 0 0 0 209.524 314.286 314.286 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 10. Tilgung von Krediten 0 0 28.400.000 0 2. 573.510 2.573.510 11. Gewährung von Krediten 0 0 0 0 0 0 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 0 0 0 0 0 0 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 55.412.224 44.903.604 98.027.129 19.065.191 7.231.073 7.237.417
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1087 Dez. 6 Festsetzung des Nachtragswirtschaftsplans 2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss EiBS 09.10.2020 2 X vorberaten Gemeinderat 20.10.2020 9.1 X Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Nachtragswirtschafts- plan 2020 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur vollständigen Verlustabdeckung notwendi- gen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. 3. Die Stadt Karlsruhe (städtischer Haushalt) verpflichtet sich für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, insbesondere aus dem Pachtverhältnis resultierende Verluste, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark im Jahr der Entstehung auszugleichen. Sofern der Eigenbetrieb weitere Geschäftsfelder übernimmt, aus denen positive handelsrechtliche Ergebnisse erzielt werden, kann eine Anpassung des Beschlusses notwendig werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Kapitalerhöhung 2020: 5 Mio. € Verlustausgleich 2020: ca. 7,2 Mio. € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorbemerkung – Erfordernis eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 Der Wirtschaftsplan 2020 wurde am 22. Oktober 2019 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark festgestellt. Das Regie- rungspräsidium Karlsruhe hat dessen Gesetzmäßigkeit am 13. November 2019 bestätigt und gleich- zeitig die vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 28.438.000 € und den genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.107.000 € genehmigt. Da sich im Verlauf des Wirtschaftsjahres 2020 gezeigt hat, dass sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung erheblich verschlechtern wird, ist ein Nachtragswirtschaftsplan 2020 gemäß § 15 EigBG notwendig. Die erhebliche Verschlechterung resultiert unter anderem aus dem vorzeitigen Abbau der provisori- schen Südtribüne und den damit vorzeitig fällig werdenden Mietzahlungen, der Ausgleichzahlung an den KSC für die Eigenerstellung der provisorischen Geschäftsstelle und dem Abgeltungsbetrag zur Sondervereinbarung Trainingsplatz 8.6 (Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 2020). 2. Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2020 folgendermaßen festgesetzt: In den Erträgen des Erfolgsplans auf 481.862 € In den Aufwendungen des Erfolgsplans auf 3.917.854 € In den Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans auf 44.903.604 € Die Kreditermächtigung wird festgesetzt auf 28.869.343 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 23.898.887 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 783.571 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Nachtragswirtschafts- plan 2020 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur vollständigen Verlustabdeckung notwendi- gen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. 3. Die Stadt Karlsruhe (städtischer Haushalt) verpflichtet sich für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, insbesondere aus dem Pachtverhältnis resultierende Verluste, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark im Jahr der Entstehung auszugleichen. Sofern der Eigenbetrieb weitere Geschäftsfelder übernimmt, aus denen positive handelsrechtliche Ergebnisse erzielt werden, kann eine Anpassung des Beschlusses notwendig werden.
-
Extrahierter Text