Tempo 30 flächendeckend in der Stadt umsetzen
| Vorlage: | 2020/1086 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1086 Tempo 30 flächendeckend in der Stadt umsetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 28 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. die Verwaltung beauftragt wird, alle rechtlichen Möglichkeiten zur flächendeckenden Um- setzung von Tempo 30 – bis auf gezielte Ausnahmen - im gesamten Stadtgebiet auszuschöp- fen. Dazu gehört auch, dass eine Bewerbung der Stadt als Modellkommune für flächende- ckendes Tempo 30 in der Stadt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur (BMVI) vorbereitet und eingereicht wird. 2. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat nochmals dar, inwiefern sich Regelungen zur Ein- richtung von Tempo 30-Zonen seit der letzten Diskussion im Gemeinderat vergangenen Jah- res geändert haben. Dies betrifft insbesondere den angeblichen Wegfall des Nachweises ei- nes Gefahren-schwerpunktes zur Absenkung der Geschwindigkeit. Begründung: Durch Tempo 30 im Stadtgebiet würden die Karlsruher Bürger*innen enorme Vorteile im täglichen Leben erfahren. Nicht nur würde dadurch eine wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit insbe- sondere für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen, wie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erfolgen, sondern auch die Lärmbelastung sinken. Falls die Möglichkeit besteht, dass über das Projekt „Modellkommune“ flächendeckend Tempo 30 – bis auf gezielte Ausnahmen – im Karlsruher Stadtgebiet eingerichtet werden kann, sollte dies unbe- dingt umgesetzt werden. Entsprechende positive Signale des Oberbürgermeisters sollten mit einem gemeinderätlichen Beschluss unterstützt und die Verwaltung beauftragt werden, eine Bewerbung vorzubereiten. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1086 Dez. 2 Tempo 30 flächendeckend in der Stadt umsetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 28 x Kurzfassung Die rechtlichen Ausführungen der Verwaltung zur Anfrage der Gemeinderatsfraktion Die Linke, „Möglichkeiten der Umsetzung von Tempo 30 als Maximalgeschwindigkeit“, Vorlage Nummer 2019/1304, sind weiterhin aktuell. Bereits heute prüft die Verwaltung fortlaufend Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeits- beschränkungen im Rahmen des rechtlich Machbaren. Einer Bewerbung als Modellkommune „Tempo 30“ steht die Verwaltung befürwortend gegenüber. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen allerdings derzeit nicht vor Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Fraktion DIE LINKE stellt den Antrag, dass 1. die Verwaltung beauftragt wird, alle rechtlichen Möglichkeiten zur flächendecken- den Umsetzung von Tempo 30 – bis auf gezielte Ausnahmen - im gesamten Stadt- gebiet auszuschöp- fen. Dazu gehört auch, dass eine Bewerbung der Stadt als Modellkommune für flächendeckendes Tempo 30 in der Stadt beim Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorbereitet und einge- reicht wird. Die Verwaltung prüft bereits heute fortlaufend alle Möglichkeiten für Geschwindigkeitsreduzierun- gen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). Einer Bewerbung als Modellkommune für ein flächendeckendes Tempo 30 steht die Verwaltung zustimmend gegenüber. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen dafür jedoch nicht vor. Im Zuge der Novellierung der StVO wurde in diesem Zusammenhang lediglich eine erweiterte Erprobungsklausel eingeführt. Für die Anordnung von Verkehrsversuchen bedarf es demnach nicht mehr einer qualifi- zierten Gefahrenlage. Ein Verkehrsversuch setzt weiterhin voraus, dass die zu erprobende Maßnah- me dem geltenden Recht entspricht („nur mit den Mitteln der StVO“). Für die Durchführung einer Erprobung zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in- nerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 km/h als „Regelgeschwindigkeit“ wäre die rechtliche Zu- lässigkeit der zur Erprobung getroffenen Maßnahmen als endgültige Regelung erforderlich. Daran fehlt es vorliegend. Der Bundesverordnungsgeber hat sich gegen ein allgemeines Tempolimit von 30 km/h innerorts ausgesprochen. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat angekündigt, in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob eine Innovationsklausel eingeführt werden kann, um bei einer Erprobung auch von be- stehenden Instrumentarien der StVO abweichen zu können. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG). 2. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat nochmals dar, inwiefern sich Regelungen zur Einrich- tung von Tempo 30-Zonen seit der letzten Diskussion im Gemeinderat vergangenen Jahres geändert haben. Dies betrifft insbesondere den angeblichen Wegfall des Nachweises eines Ge- fahrenschwerpunktes zur Absenkung der Geschwindigkeit. Die Ausführungen der Verwaltung zur Anfrage der Gemeinderatsfraktion Die Linke, „Möglichkeiten der Umsetzung von Tempo 30 als Maximalgeschwindigkeit“, Vorlage Nummer 2019/1304, sind wei- terhin aktuell. In der Vorlage wurde ausgeführt: Die Kriterien zur Ausweisung von Tempo-30-Straßen oder Tempo-30-Zonen sind bundeseinheitlich in der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtli- chen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage besteht. Eine Ausnahme bildet die Anordnung von Tempo-30-Zonen, die auf Grundlage einer flächenhaften ge- meindlichen Verkehrsplanung vorgenommen werden kann, in deren Rahmen zugleich das innerörtli- che Vorfahrtsstraßennetz festgelegt werden soll. Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30- Zonen ist demnach die Vorhaltung eines Hauptstraßennetzes ohne Tempo 30. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen kommen auch nur dort in Betracht, wo der Durchgangsver- kehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung, der Fuß- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gängerinnen und Fußgänger und Radfahrenden. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht. In Karlsruhe sind alle in Frage kommenden Wohngebiete als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Darüber hinaus können Tempo-30-Straßen aus Gründen des Immissionsschutzes ausgewiesen wer- den, wenn der Lärmwert größer als 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts gemäß Richtlinien Lärmschutz an Straßen (RLS-90) berechnet wird. Derzeit wird geprüft, ob auch unterhalb der genannten Immis- sionswerte Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen stattfinden können. Sollte dies möglich sein, wird die Verwaltung eine neuerliche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet durchführen. Aufgrund der am 14. Dezember 2016 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Straßenver- kehrsordnung können zudem im Bereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäuser Tempo 30 angeordnet werden. Wie unter Ziffer 1 bereits ausgeführt, bezieht sich der Wegfall des Erfordernisses einer qualifizierten Gefahrenlage, lediglich in Bezug auf die Durchführung von Erprobungsmaßnahmen und hat somit keine Auswirkungen auf die Ausführungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Tempo 30 flächendeckend in der Stadt umsetzen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/1086 Der Antrag wurde für erledigt erklärt und nicht behandelt.