Toiletten für Alle! Fördermittel des Landes zum Ausbau von inklusiven Toiletten beantragen

Vorlage: 2020/1085
Art: Antrag
Datum: 23.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 11.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1085 Toiletten für Alle! Fördermittel des Landes zum Ausbau von inklusiven Toiletten beantragen. Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 14.10.2020 6 X Gemeinderat 20.10.2020 11.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung prüft, ob eine Beantragung von Fördermitteln des Landesministeriums für So- ziales und Integration zur Ausstattung von öffentlichen Toiletten für Menschen mit komplexen Be- hinderungen möglich ist. Insbesondere wird geprüft, 1. ob in Karlsruhe ein Bedarf am Ausbau der öffentlichen Toiletten zu öffentlichen „Toiletten für Alle“ besteht, 2. ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten die im Förderantrag formulierten Voraussetzun- gen zum Ausbau zu „Toiletten für Alle“ erfüllen, 3. und welche im Förderantrag aufgelisteten Ausstattungsgegenstände zum Ausbau der öffent- lichen Toiletten zu „Toiletten für Alle“ notwendig sind. Begründung: Öffentliche Toiletten – ob für Rollstuhlfahrer*innen oder mit Babywickeltisch – sind vielerorts längst selbstverständlich. Für Menschen mit komplexen Einschränkungen, die keine „normale“ Rollstuhltoi- lette nutzen können, ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft jedoch erschwert. Wenn es un- terwegs keine geeignete Toilette gibt, gibt es nur zwei Möglichkeiten: zuhause bleiben oder improvi- sieren. Mit Blick auf die Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention muss dringen Abhilfe geschaffen werden. Um die Situation zu verbessern, sollen in Karlsruhe, vor allem an häufig frequentierten Plätzen, sogenannte „Toiletten für Alle“ eingerichtet werden, in de- nen diskret und komfortabel Inkontinenzhilfen gewechselt werden können. Zum Ausbau von solchen „Toiletten für Alle“ stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Förder- mittel für Gemeinden, Kreise, Vereine und weitere Institutionen in Höhe von insgesamt bis zu 120.000 € zur Verfügung. (Informationen unter: http://sozialministerium.baden- wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/). Wir halten es für sinnvoll, dass die Stadt Karlsruhe prüft, ob eine Beantragung von Fördermitteln möglich ist. Hiermit kann ein wichtiger Beitrag zur Inklusion in Karlsruhe geleistet werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • Toiletten für alle
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1085 Dez. 6 Toiletten für Alle! Fördermittel des Landes zum Ausbau von inklusiven Toiletten beantragen. Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 14.10.2020 6 x Gemeinderat 20.10.2020 11.1 x Kurzfassung Die Verwaltung unterstützt die „Toilette für Alle“, da diese einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen leistet. Bei den Planungen für neue Toilettenanlagen oder bei der Sanierung bestehender Anlagen werden die Anforderung der „Toilette für Alle“ künftig berücksich- tigt und soweit möglich umgesetzt. Bei den bestehenden Toilettenanlagen ist davon auszugehen, dass diese die geforderte Raumgröße von 7 – 12 m² nicht erfüllen. Eine detaillierte Untersuchung der Fördervoraussetzungen und gegebe- nenfalls das Erstellen der Antragsunterlagen ist bis zum Ende der Antragsfrist am 15. November 2020 allerdings nur bei der neuen Toilettenanlage Marktplatz möglich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung prüft, ob eine Beantragung von Förder- mitteln des Landesministeriums für Soziales und Integration zur Ausstattung von öffentlichen Toi- letten für Menschen mit komplexen Behinderungen möglich ist. Insbesondere wird geprüft, 1. ob in Karlsruhe ein Bedarf am Ausbau der öffentlichen Toiletten zu öffentlichen „Toiletten für Alle“ besteht, 2. ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten die im Förderantrag formulierten Voraussetzungen zum Ausbau zu „Toilette für Alle“ erfüllen, 3. und welche im Förderantrag aufgelisteten Ausstattungsgegenstände zum Ausbau der öffentli- chen Toiletten zu „Toiletten für Alle“ notwendig sind. Die „Toilette für Alle“ ist für behinderte Menschen oder Menschen mit Inkontinenz und Einlagenver- sorgung eine große Hilfe und ermöglicht ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben. Diese Einrich- tungen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Inklusion und kulturellen Teilha- be von Menschen mit Behinderungen. Die Verwaltung unterstützt daher die „Toilette für Alle“. Das Hauptproblem bei der Realisierung der „Toilette für Alle“ ist allerdings die erforderliche Raum- größe von 7 m² bzw. optimal 12 m². Der Flächenbedarf ist damit größer als bei einer barrierefreien Toilette nach DIN 18040. In den bestehenden öffentlichen Toilettenanlagen ist ein Raum in dieser Größe in der Regel nicht vorhanden. Auch durch Umbaumaßnahmen ist es in den Bestandsgebäuden kaum möglich, einen Raum mit einer ausreichenden Fläche zu schaffen. Die Verwaltung wird bei der neuen Toilettenanlage im Bereich der künftigen Haltestelle Marktplatz, die derzeit ausgebaut wird, prüfen, ob die Einrichtung einer „Toilette für Alle“ dort noch möglich ist und die geforderte Ausstattung untergebracht werden kann. Sofern dies der Fall ist, kann für diese Toilette in zentraler Innenstadtlage die „Toilette für Alle“ umgesetzt und ein Förderantrag gestellt werden. Bei den übrigen öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet ist es bis zum Ende der Antragsfrist am 15. November 2020 jedoch nicht möglich, die Vorgaben des Förderaufrufes detailliert zu unter- suchen und die Planung der Ausstattung mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. abzustimmen. Beim Zoologischen Stadtgarten kann eine „Toilette für Alle“ eventuell im Bereich von Ausgang Ost realisiert werden. Ansonsten wird dies bei der Neuplanung der Eingangsbereiche Nord und Süd in die Planung mit einfließen. Bei den Planungen für neue Toilettenanlagen oder bei der Sanierung bestehender Anlagen werden die Anforderung der „Toilette für Alle“ künftig berücksichtigt und soweit möglich umgesetzt.

  • Protokoll GR TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Öffentliche Toiletten: Toiletten für Alle! Fördermittel des Landes zum Ausbau von inklusiven Toiletten beantragen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/1085 Öffentliche Toiletten in der Innenstadt Antrag: CDU Vorlage: 2020/1094 Diese Anträge wurden von den Antragstellern als erledigt erklärt und kamen nicht zur Beratung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. November 2020