Handel mit Wildtieren in Zeiten der Corona-Krise
| Vorlage: | 2020/1080 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1080 Handel mit Wildtieren in Zeiten der Corona-Krise Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.10.2020 15 x Mit der „Terrabörse Karlsruhe“ und der “Terraristikmesse Karlsruhe” finden mehrmals im Jahr große Reptilienbörsen in Karlsruhe statt. 1. Wie wird sichergestellt bzw. kontrolliert, dass auf dieser Börse keine Wildfänge angeboten werden – auch im Zusammenhang mit der Verbreitung potentieller Krankheiten (z.B. Lepto- spirose, Mycobakterien, Chlamydien, Ranaviren) oder Krankheitsträgern (z.B. Zecken)? 2. Welche Maßnahmen, wie z.B. Auflagen für Importeur*innen und Händler*innen, werden in Karlsruhe ergriffen, um eine Ausbreitung von Zoonosen durch den Handel mit Wildtieren für die Privathaltung zu verhindern? Das Robert Koch Institut (RKI) hat im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie auf die Gefahr, die vom Wildtierhandel ausgeht, hingewiesen. 3. Welche Konsequenzen sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf Durchführung / Nichtdurch- führung der genannten Terraristikmessen? 4. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung zu Tierschutzmissständen, wie z.B. auf der Terraristikmesse Karlsruhe und Terrabörse Karlsruhe vor? 5. Wie viele Verstöße gegen die Tierbörsenleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden seit 2015 bis heute auf solchen Veranstal- tungen geahndet? Jedes Jahr werden Hunderttausende exotische Wildtiere für den deutschen Heimtiermarkt impor- tiert, darunter viele Wildfänge. Solange die Arten nicht durch das Washingtoner Artenschutzab- kommen CITES ausdrücklich geschützt sind, ist eine Verschleppung an andere Orte rechtlich nach wie vor möglich. Gerade aber bei diesen Tieren, die sehr häufig von gewerblichen Händler*innen angeboten werden und die nicht aus Nachzuchten stammen, ist mit einer erhöhten Keimzahl von potenziellen Krank- heitserregern zu rechnen. Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Neben einer möglichen physischen Bedrohung durch die Haltung dieser Tiere befördern daher der Handel als auch die Haltung exotischer Tiere die Entstehung von Zoonosen. Die Diskussion über die daraus für den Menschen resultierenden Folgen erhalten vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie eine neue Bedeutung. COVID-19 ist nicht die erste für Menschen hoch gefährliche Zoonose. Bereits in der Vergangenheit kam es zu Übertragungen, wie zum Beispiel von Ebola, SARS oder der Vogelgrippe. Auch Salmonellenerkrankungen stellen ein zunehmendes Problem dar. Schätzungsweise 90 Prozent aller gehaltenen Reptilien sind hier Träger, was laut dem RKI immer häufiger zu schweren Erkran- kungen führt – vereinzelt auch zu Todesfällen, insbesondere bei Kleinkindern. Laut RKI sinkt die Häu- figkeit von Salmonellenerkrankungen, die durch Lebensmittel wie Hühnereier verursacht werden, stetig, während der Anteil von Reptilien-basierten Salmonellenerkrankungen seit den 1990er Jahren von knapp vier auf 40 Prozent angestiegen ist. Dem Handel mit Wildtieren und insbesondere der Haltung im privaten Haushalt kommen somit bei der Ausbreitung von Zoonosen auch in Europa eine große Bedeutung zu. Unterzeichnet von: Michael Borner Christine Großmann Renate Rastätter Christine Weber Niko Riebel Zoe Mayer Dr. Clemens Cremer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1080 Dez. 2 Handel mit Wildtieren in Zeiten der Corona-Krise Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.10.2020 15 x Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der GRÜNE-Gemeindefraktion wie folgt Stellung: 1. Wie wird sichergestellt bzw. kontrolliert, dass auf dieser Börse keine Wildfänge angeboten werden – auch im Zusammenhang mit der Verbreitung potentieller Krankheiten (z. B. Lepto- spirose, Mycobakterien, Chlamydien, Ranaviren) oder Krankheitsträgern (z. B. Zecken)? Auf der Terraristikmesse in Karlsruhe werden Reptilien, in sehr geringem Umfang auch Kleinsäuger (beispielsweise Mäuse als Futtertiere für Schlangen) und in den vergangenen fünf Jahren in stark zunehmendem Umfang Wirbellose (zum Beispiel Spinnen, Hundertfüßer, Weichtiere, Asseln) ange- boten. Die angebotenen Tiere wurden meistens in Gefangenschaft geboren beziehungsweise ge- züchtet. Wildfänge sind jedoch nicht auszuschließen. Soweit diese legal in die Europäische Union (EU) eingeführt werden durften, besteht keine Sanktionsmöglichkeit. Theoretisch stellen nicht nur Tiermessen ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar, sondern auch andere Veranstaltungen mit Tieren und grundsätzlich alle Tierhaltungen, insbesondere dann, wenn ein enger Mensch-Tier-Kontakt erfolgt. Das Überspringen der Artengrenze von infektiösen Krankheitserregern ist kein neues, jedoch relativ seltenes Phänomen. Dies verdeutlicht auch der Umstand, dass beispielsweise Coronaviren seit Jahr- zehnten auch in heimischen Tierpopulationen (zum Beispiel bei Katzen und Schweinen) zirkulieren und die Artengrenze nicht überschritten wurde. Beispielhaft sei die Infektion von heimischen Kat- zenpopulationen mit dem Felinen Coronavirus zu nennen, das bei Katzen zu massiven, meist tödlich endenden, Gesundheitsproblemen führt (Feline infektiöse Peritonitis). Obwohl der Kontakt zwischen Katzen und Menschen in der Regel sehr intensiv ist, hat sich dieses Virus (bisher) an den Menschen nicht adaptiert und ist für diesen ungefährlich. Die erwähnten Bakterien mit zoonotischem Potential (Leptospiren, Mycobakterien, Chlamydien) können nicht nur bei Tierarten vorkommen die aus Wildfängen stammen, sondern auch bei den übli- chen Haustierarten (zum Beispiel Hund, Katze, Wellensittich). Ein Infektionsrisiko für den Menschen ist denkbar, insbesondere wenn ein intensiver Kontakt zu den Tieren vorhanden ist und Hygie- negrundsätze nicht beachtet werden (regelmäßiges Händewaschen) oder die Tiere zum Zweck des Verzehrs geschlachtet werden (was bei Hunden und Katzen gesetzlich verboten ist und bei Tierarten, die auf der Terraristikmesse in Karlsruhe angeboten werden, eher nicht der Fall sein dürfte). Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei Infektionen durch Krankheitserreger über Zecken (zum Beispiel Borrelia burgdorferi) spielen Tie- re als Vektor (Zwischenwirt) keine Rolle. Da zeckenbedingte Infektionen üblicherweise durch direk- ten Kontakt des Menschen mit den Zecken entstehen, ist eher der Aufenthalt in gefährdeten Gebie- ten risikobehaftet. Die Terraristikmesse unterliegt der amtlichen Überwachung und wird in Karlsruhe bereits seit Jahren regelmäßig durch Tierärztinnen und Tierärzte der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veteri- närwesen, gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und einem externen Reptiliensachverständigen kontrolliert. Hierbei wurden, neben den veterinärrechtli- chen Bestimmungen, auch die artenschutzrechtlichen Legalitätsnachweise überprüft. Wenn Verstö- ße festzustellen waren, wurden die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Sämtliche auf der Terraristikmesse angebotenen Tiere befinden sich in geschlossenen Behältnissen. Nach der Börsenordnung sowie den Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzge- sichtspunkten ist es interessierten Besucherinnen und Besuchern untersagt, in die Behältnisse zu greifen oder das Tier aus diesen zu entnehmen. Von den Tieren auf der Messe geht deshalb eher ein geringeres Risiko für die menschliche Gesundheit aus, als von anderen Tierhaltungen oder direkten Mensch-Tier-Beziehungen. Aus Gründen des menschlichen Gesundheitsschutzes gibt es keine Not- wendigkeit, die Messe bei Vorliegen der materiellen und rechtlichen Voraussetzungen zu untersa- gen. 2. Welche Maßnahmen, wie z. B. Auflagen für Importeur*innen und Händler*innen, werden in Karlsruhe ergriffen, um eine Ausbreitung von Zoonosen durch den Handel mit Wildtieren für die Privathaltung zu verhindern? Das Robert Koch Institut (RKI) hat im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie auf die Gefahr, die vom Wildtierhandel ausgeht, hingewiesen. Zuständig für die Kontrolle von Importen sind die zuständigen Behörden für die Grenzkontrollstellen. Veterinärrechtlich dürfen Tiere die für den Handel vorgesehen sind in die Europäische Union (EU) nur über zugelassene Grenzkontrollstellen eingeführt werden. Hier prüfen die zuständigen Behörden ob die arten-, tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen gegeben sind und gestatten gegebenenfalls die Einfuhr. Bei festgestellten Verstößen werden die Tiere beschlagnahmt. Die untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Karlsruhe (Zentraler juristischer Dienst, ZJD) merkt an, dass auf Terraristikbörsen allgemein in bedeutendem Umfang auch Tiere (vor allem Schlangen und Echsen) gehandelt werden, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Europäische Artenschutzverordnung). Nach Erfahrungen des ZJD han- delt es sich häufig um Nachzuchten aus Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU. Es wer- den aber auch Farmzuchten und Wildfänge aus Drittstaaten angeboten. Soweit hierfür die erforder- lichen Legalitätsnachweise vorliegen ist dieser Handel nach geltendem Artenschutzrecht zulässig. Nach Einschätzung des ZJD kann der Handel mit geschützten Arten auf Ebene der unteren Natur- schutzbehörden kaum effektiv kontrolliert werden. Die Stadt Karlsruhe erfüllt in diesem Zusammen- hang als untere Verwaltungsbehörde lediglich Pflichtaufgaben nach Weisung und kann daher nur im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen agieren. Zum Risiko der Ausbreitung von Tierkrankheiten mit zoonotischem Potential siehe Ausführungen unter Ziffer 1. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Welche Konsequenzen sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf Durchführung/ Nichtdurchfüh- rung der genannten Terraristikmessen? Aus Sicht der Verwaltung muss die Reptilienmesse in Karlsruhe derzeit weder aus artenschutz-, noch aus veterinärrechtlichen (Tierschutzrecht, Tiergesundheitsrecht) Gründen verboten werden. Die Verwaltung sieht hier keinen Handlungsbedarf. Hierzu siehe auch die Ausführungen unter Ziffer 1 und 2. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie hat der Veranstalter die Veranstaltungen in diesem Jahr abgesagt. 4. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung zu Tierschutzmissständen, wie z. B. auf der Terraristikmesse Karlsruhe und Terrabörse Karlsruhe vor? Unter tierschutzrechtlichen Aspekten wurden Abweichungen von den Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten festgestellt, insbesondere fehlende oder unzureichende Rückzugsmöglichkeit für die Tiere in den Behältnissen und unzureichender Sichtschutz (hierzu siehe auch die Ausführungen unter Ziffer 5). In Einzelfällen kam es zu Verstößen gegen artschutzrechtliche Bestimmungen, die zur Beschlagnah- me von Tieren und/oder Bußgeldverfahren führten. Der Veranstalter hat sich bisher gegenüber den Behörden kooperativ bei der Beseitigung aufgetretener Missstände sowie bei der präventiven Auf- klärung gezeigt. 5. Wie viele Verstöße gegen die Tierbörsenleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden seit 2015 bis heute auf solchen Veranstaltun- gen geahndet? Zwischen 2015 und 2020 fanden insgesamt zwölf Terraristikmessen in Karlsruhe statt, elf davon wurden amtlich kontrolliert. Über diesen Zeitraum haben durchschnittlich etwa 45 Anbieter Tiere zum Verkauf angeboten. Im erwähnten Zeitraum wurden 51 Mal Abweichungen von den Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten festgestellt. Hierbei handelte es sich überwiegend um Mängel in der Ausgestaltung der Behältnisse in denen die Tiere zum Verkauf angeboten wurden (zu kleine Behältnisse, unzureichende Rückzugsmöglichkeiten, unzureichende Belüftung oder fehlende Hinweisschilder mit Informationen zur jeweiligen Tierart). Die Mängel wur- den nach Belehrung von den jeweiligen Ausstellenden unverzüglich abgestellt. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, bei sechs gewerblichen Ausstellenden, die ihren Be- triebssitz nicht in Karlsruhe haben, wurde die zuständige Behörde informiert.
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Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Handel mit Wildtieren in Zeiten der Corona-Krise Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/1080 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2020