Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außengastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung
| Vorlage: | 2020/1076 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 17.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
2 Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1076 Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außengastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 24 x 1. Die Stadtverwaltung legt ein Konzept vor, wie die Verwendung von Heizpilzen bis einschließ- lich 31. März 2021 in der Außengastronomie in Karlsruhe ermöglicht werden kann. 2. Es wird die die Verlängerung der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungs- gebührensatzung) bis einschließlich 31. März 2021 beantragt. Insbesondere die Gastronomie ist durch die derzeitige Corona-Krise stark von Umsatzverlusten und Existenzängsten betroffen. Da viele Gäste immer noch Hemmungen und Bedenken haben, sich län- gere Zeit in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen aufzuhalten, sollte es den Bürgerinnen und Bürgern auch in den anstehenden kälteren Herbst- und Wintermonaten möglich sein, die Au- ßenbewirtung zu nutzen. Trotz des Verbots in Karlsruhe könnte in diesem speziellen Jahr durch eine temporäre Erlaubnis der Aufstellung von Heizstrahlern eine ökologisch verantwortbare Ausnahmesi- tuation geschaffen werden, die der Karlsruher Gastronomie und ihren Gästen in der Wintersaison zu einer annähernden Normalität verhilft. Mit der zeitlich begrenzten Verwendung von Heizpilzen und der Verlängerung der Satzung der Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen könnten die Karlsruher Wirtinnen und Wirte so einfach, kostengünstig und unbürokratisch unterstützt werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Detlef Hofmann Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Parsa Marvi Yvette Melchien Michael Zeh Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen An- trag FDP-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1076 Dez. 4 Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außengastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 24 x Kurzfassung 1. Die beantragte Verwendung von Heizpilzen bis einschließlich 31. März 2021 wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 29. September 2020 mehrheitlich verabschiedet. 2. Die Verwaltung empfiehlt, die derzeit gültigen Regelungen der Sondernutzungsgebührensatzung sowie der Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls bis 31. Marz 2021 zu verlängern. Hierfür bringt die Verwaltung im Dezember eine Beschlussvorlage in die Gremien, so dass ein rechtzeiti- ges In-Kraft-Treten der geänderten Satzungen gewährleistet ist. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Höhe der Mindererträge nicht zu beziffern Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Als Reaktion auf das sich ausbreitende Corona Virus (COVID-19) hat die Landesregierung zum dama- ligen Zeitpunkt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März 2020 zur Ein- dämmung der sich entwickelnden Pandemie beschlossen. Die damit einhergehenden Maßnahmen wie beispielsweise Ladenschließungen, Abstandsregelungen, etc. konfrontierten das Gewerbe im Frühjahr mit teilweise extremen Umsatzrückgängen bei weiterhin laufenden Kosten. In der Innen- stadt sowie den B-Zentren Durlach und Mühlburg waren insbesondere die Gastronomie und der Handel betroffen. Die Wiederöffnung startete für den Handel zu einem früheren Zeitpnukt und war auch von weniger einschneidenden Beschränkungen begleitet. So gilt im Handel insbesondere nicht die Pflicht zur Er- fassung der persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden. Aufgrund der Abstandsvorschriften kam es teilweise zu der Situation, dass Gastronomiebetriebe nicht wieder öffneten, weil die in den Gast- räumen mögliche Anzahl an Sitzplätzen nicht ausreichte, um die Ausgaben für Personal, Strom, Was- ser, etc. erwirtschaften zu können. Um in der wärmeren Jahreszeit einen Ausgleich im Außenbereich zu ermöglichen, unterstützte die Stadt Karlsruhe durch den Erlass von Sondernutzungsgebühren – derzeit befristet bis 31. Dezember 2020 – sowie durch eine großzügige Genehmigungspraxis für Au- ßenbestuhlungen im Rahmen des rechtlich Möglichen. Dies entspannte die Situation für die Gastro- nomie über die Sommermonate. Jedoch benötigen die Betriebe auch in der anstehenden kälteren Jahreszeit die Möglichkeit, die in den Gasträumen weggefallenen Sitzplätze zu kompensieren, da sich sonst teilweise wieder die Frage nach der betriebswirtschaftlichen Tragbarkeit des Betriebes stellen würde. Wie das City-Gutachten aus dem Jahr 2019 gezeigt hat, wird es künftig für eine attraktive und lebendige Innenstadt neben einer ansprechenden Gestaltung und Bespielung auch auf die richtige Nutzungsmischung ankom- men. Die Gastronomie nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein und hat Synergien mit Handel, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und vielem mehr. Ein Wegbrechen der Gastronomie als belebendes Ele- ment in der Innenstadt hätte für Karlsruhe deutlich negative Auswirkungen. Gleiches gilt für die B- Zentren Durlach und Mühlburg. Zu den Herausforderungen der Corona-Pandemie kommen für die innerstädtische Gastronomie in den kommenden Jahren noch die oberirdischen Arbeiten zur Neuge- staltung der Kaiserstraße und weiterer innerstädtischer Plätze hinzu. Zu Ziffer 1: In der Sitzung des Gemeinderates vom 29. September 2020 wurde unter anderem die beantragte Verwendung von Heizpilzen im Rahmen einer Verwaltungsvorlage (Vorlage Nr. 2020/1091) mehr- heitlich verabschiedet. In Anbetracht der pandemiebedingten Sondersituation wird die Verwaltung weiterhin eingehende Anträge auf räumlich und/oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Au- ßenbestuhlungsflächen bis zum 31. März 2021 im Rahmen des rechtlich machbaren wohlwollend prüfen. Es ist jedoch in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Hierbei sind klimapolitische Argumente nicht entscheidungsrelevant. Um den Bedürf- nissen des Klimaschutzes auch in Zeiten der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wird die Verwal- tung bei den zu erteilenden Genehmigungen die Empfehlung aussprechen, bei der Verwendung von Heizstrahlern auf die Verwendung fossiler Energieträger zu verzichten. Vorzugsweise sollten elektro- nisch betriebene Heizstrahler (Infrarot) unter Verwendung von Ökostrom genutzt werden. Zu Ziffer 2: Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich abzufedern und die Gastronomie als belebendes Element in der Innenstadt zu unterstützen, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, der Gastronomie die Erlöse aus den zusätzlichen Sitzplätzen im Außenbereich in vollem Umfang zukom- men zu lassen. Daher empfiehlt die Verwaltung, den aktuell bis 31. Dezember 2020 beschlossenen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Erlass der Sondernutzungsgebühren bis 31. März 2021 zu verlängern. Eine entsprechende Beschluss- vorlage bringt die Verwaltung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020 sowie im Gemeinderat am 22. Dezember ein. Eine rechtzeitige Veröffentlichung in der Stadtzeitung am 30. Dezember wäre gewährleistet, so dass die Satzungen zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten könnten. Die Verwaltung kann derzeit die mit einer entsprechenden Verlängerung verbundenen Mindererträ- ge bei den Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für den Haushalt im Jahr 2021 nicht bezif- fern. Das jährliche Antragsvolumen der Gastronomen für Außenbestuhlungen über die Wintermona- te befindet sich üblicherweise auf einem sehr niedrigen Niveau. Aufgrund der durch die Corona- Pandemie hervorgerufenen Situation kann von einer womöglich steigenden, jedoch noch ungewiss hohen Zahl an Anträgen für das erste Quartal 2021 ausgegangen werden. Derzeit befindet sich die Verwaltung mit den Gastronomen im Austausch, ob diese beabsichtigen ihre Außenflächen im öf- fentlichen Raum in Anspruch zu nehmen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außen- gastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung Interfraktioneller Antrag: FDP, CDU, SPD, FW|FÜR Vorlage: 2020/1076 Der Antrag wurde für erledigt erklärt und nicht behandelt.