Silvester 2020/2021 - Böllerverbot am Schlossplatz und am Marktplatz
| Vorlage: | 2020/1072 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.10.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stand03.09.20201 Feuerwerksfreies Silvesterangebot Konzept für böllerfreie Zonen in der Innenstadt–SchlossplatzundMarktplatz DurchführungOrdnungsamt mit KME und weiteren Fachämtern (Tiefbauamt, Marktamt etc.) Kommunikation Silvesterangebot KME innerhalb derMarke WEIHNACHTSSTADT sowie mit Citymarketing und CIK in Richtung Handel undGastronomie KTG für die touristische Ansprache Alle Angebote sind abhängig von der Coronaverordnung des Landes. Eventuell müssen inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden. Szenario A:Betrieb:Christkindlesmarkt bis 06. Januar, Eiszeit bis 31. Januar Silvester:Betriebbis 1 Uhr Marktplatz:Imbiss-Budengeöffnet,besondereRiesenradfahrten, Laser-Countdown an geeigneter Fassade, Laserbestrahlung rund um die Pyramide Schlossplatz:Eisbahn und Winterdorfgeöffnet,DJ,um Mitternacht kleine Feuershow Plätze verbunden über Lichteffekteund musikalische Untermalung SzenarioB:Betrieb:Christkindlesmarktuntersagt,Eiszeitbis31. Januar Silvester:BetriebaufdemSchlossplatzbis 1 Uhr Schlossplatz: Eisbahngeöffnet, DJ, um Mitternacht kleine Feuershow Laser-Countdown an geeigneter Fassade, Laserbestrahlung rund um die Pyramide Plätze verbunden über Lichteffekte und musikalische Untermalung Nähere Erläuterung Ein Mitternachtsevent-der vorliegende Antrag spricht von einer alternativen Silvesterfeier-zu dem selbst bei zurückhaltender Kommunikation punktgenau tausende von Menschen herbeiströmen würden, kann vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie nicht verantwortet werden und stünde im Widerspruch dazu, dass Großveranstaltungen derzeit bis Ende des Jahres untersagt und Menschenansammlungen auch unter Abstandsmaßnahmen nur bis zu einer Menge von 500 Personen erlaubt sind. Das Konzept sieht daher vor, die Besucher auf den Abend zu verteilen, in dem keine Show um Mitternacht angeboten, sondern über mehrere Stunden hindurch eine harmonische, ruhige, aber besondere Stimmung erzeugt wird, die zum Flanieren einlädt. Hierfür werden rund um die Achse Marktplatz-Kaiserstraße-Karl-Friedrich-Straße Fassaden bunt angeleuchtet und die Flächenmit feierlicher Musik in angemessener Lautstärkebeschallt. Stand03.09.20202 Für die Umsetzung erarbeiten Ordnungsamt, KME, TBA, Marktamt und Polizei ein gemeinsames Sicherheitskonzept, das auch mitdem KVV abgestimmt wird. 1.Marktplatz Coronabedingt besteht aktuell keine Planungssicherheit, ob und in welcher Form der Markt stattfinden kann. Vor diesem Hintergrund kann hier nur eine Grobskizze gezeichnet werden. Laut GR-Beschlusskannder Christkindlesmarkt ausnahmsweise bis 6. Januar verbleiben. Den Schaustellern ist eine Öffnungan Silvesterbis 1:00Uhrfreigestellt. Ein Riesenrad ist geplant undbietetbis 1:00 Uhrbesondere Fahrtenan(z. B. extralang). Rund um die Pyramidesindkleine Lasereffekte geplant, inklusive eines Countdown, der gegen Mitternacht an einer Fassade gezeigt wird. Der Platz wird mit Hintergrundmusik beschallt. 2.Schlossplatz Umsetzung einer feuerwerksfreien Zone am Schlossplatz analog 2019: Öffnung der Eisbahn mit Eislaufen und Eisstockschießen gastronomischesAngebot "Special Beat Night"(Eis-Disko) in Kooperation mit der neuen Welle Kleine Feuershow auf dem Eis um Mitternacht Falls die Durchführung des Marktesundder Eisbahncoronabedingt behördlich untersagt wird, ist die Erzeugungeiner stimmungsvollen Atmosphäremitden gleichenfinanziellenMitteln möglich, weil dann entsprechend umgeschichtet werden kann.Für die Infrastruktur würden etwas weniger, für die Beleuchtung etwas mehr Mittel benötigt. Kostenschätzung Silvesterangebot Markt-und Schlossplatz: PositionenKosten netto Kommunikation5.000,00€ Sicherheitskonzept und-personal12.000,00€ Sanitätsdienst2.000,00€ Beschilderung5.000,00€ Sicherheitsbeleuchtung5.000,00€ Stand03.09.20203 Sanitäranlagen3.000,00€ Reinigung4.000,00€ Aktion Schlossplatz4.000,00€ Illumination der Achse48.500,00€ Fremdpersonal Auf-und Abbau5.000,00€ Sonstige Veranstaltungskosten4.500,00€ Summe98.000,00€
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1072 Dez. 2 Silvester 2020/2021 - Böllerverbot am Schlossplatz und am Marktplatz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2020 1.11 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und stellt die Finanzmittel die für Finanzierung der Infrastruktur in den böllerfreien Zonen am Schlossplatz und auf dem Marktplatz in Karlsruhe zum Jahreswechsel 2020/2021 zur Verfü- gung. Die Kosten für die Illumination stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 98.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Sicherheit Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KME Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Silvester 2019/2020 wurden die Vorgaben des § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) im Bereich des Karlsruher Schlossplatzes konsequent durchge- setzt. Nach dieser Vorschrift ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen unter ande- rem in unmittelbarer Nähe von Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Im Rahmen einer besonderen Einsatzkonzeption überwachten Kräfte von Polizeivollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst die Einhaltung dieses Verbots. Das Feuerwerksverbot stieß auf große Akzeptanz und Zustimmung bei der Bevölkerung. Allerdings verlagerte sich das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel 2019/2020 aufgrund des Böllerverbots auf dem Schlossplatz dann in Richtung Marktplatz. Für den Jahreswechsel 2020/2021 ist daher vorgesehen, das gesetzliche Abbrennverbot nicht nur auf dem Schlossplatz in Karlsruhe wie im vergangenen Jahr konsequent durchzusetzen, sondern auch den Marktplatz in die entsprechende Einsatzkonzeption von Polizeivollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst mit aufzunehmen. Vielfach wurde auch der Wunsch nach einer das Böllerverbot begleitenden Veranstaltung auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz in Karlsruhe geäußert. Die KME - Karlsruhe Marketing und Event GmbH hat daher das als Anlage beigefügte Konzept für ein Veranstaltungsangebot in den böllerfreien Zonen auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz in Karlsruhe erstellt. Wel- ches Angebot letztendlich überhaupt realisierbar sein könnte, steht in Abhängigkeit zur Ent- wicklung der Corona-Pandemie und der zum Jahreswechsel geltenden Regelungen. Eine Festle- gung auf ein bestimmtes Angebot ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Hin- sichtlich der finanziellen Auswirkungen ist für alle Vorschläge von einem finanziellen Bedarf in Höhe von knapp 100.000 Euro auszugehen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür sind nicht eingestellt. Die Einsatzkonzeption zur Durchsetzung des Böllerverbots auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz in Karlsruhe wird jedoch unabhängig davon, ob es begleitende Veranstaltungen in den böllerfreien Zonen gibt, umgesetzt werden. Die bundesweit geltenden Vorschriften der 1. SprengV regeln abschließend, in welchen Berei- chen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten ist. Darüberhinausgehende Regelungen sind nicht möglich. Nicht realisierbar ist allerdings die konsequente Umsetzung der entsprechenden Verbote im gesamten Stadtgebiet. Hierfür stehen weder beim Polizeivollzugs- dienst noch beim Kommunalen Ordnungsdienst die personellen Ressourcen zur Verfügung. Mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise auch unter Einbindung der Bürgervereine, soll daher die Bevölkerung sensibilisiert und damit eine erhöhte Akzeptanz und Einhaltung des geltenden Rechts erreicht werden. Die Regelungen der 1. SprengV lassen allerdings kein generelles Böllerverbot rund um den Karlsruher Zoo zu. In der Vergangenheit konnte aber immer wieder festgestellt werden, dass Feuerwerkskörper auf der Tiergartenbrücke gezündet wurden, die zumindest teilweise in den Tiergehegen gelandet sind. Um dies zum Jahreswechsel 2020/2021 zu verhindern, soll der Übergang Tiergartenbrücke an Silvester 2020 und Neujahr 2021 gesperrt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und stellt die Finanzmittel die für Finanzierung der Infrastruktur in den böllerfreien Zonen am Schlossplatz und auf dem Marktplatz in Karlsruhe zum Jahreswechsel 2020/2021 zur Verfü- gung. Die Kosten für die Illumination stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
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Niederschrift 12. Sitzung Hauptausschuss 13. Oktober 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 1 der Tagesordnung: Sicherheit in Karlsruhe 1.11. Silvester 2020/2021 – Böllerverbot am Schlossplatz und am Marktplatz Vorlage: 2020/1072 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und stellt die Finanzmittel die für Finanzierung der Infrastruktur in den böllerfreien Zonen am Schlossplatz und auf dem Marktplatz in Karlsruhe zum Jahreswechsel 2020/2021 zur Verfügung. Die Kosten für die Illumination stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1.11 zur Behandlung auf und sagt auf Bitten von Stadtrat Löffler (GRÜNE) zu, dass an Silvester auch der Friedrichsplatz beobachtet werde, um mögliche Verdrängungen festzustellen. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlie- gen, die einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 12. Januar 2021