Alkoholkonsumverbot Werderplatz - Sachstandsbericht
| Vorlage: | 2020/1071 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.10.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1071 Dez. 2 Alkoholkonsumverbot Werderplatz - Sachstandsbericht Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2020 1.10 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Sicherheit Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Kurze Zusammenfassung Am 11. Dezember 2018 hat der Gemeinderat den Erlass einer Polizeiverordnung über ein Alko- holkonsumverbot auf dem Werderplatz beschlossen. Die Verordnung ist bis Ende Oktober 2023 befristet und regelt ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz im Zeitraum jährlich vom 1. April bis 31. Oktober. Das Alkoholkonsumverbot am Werderplatz galt erstmalig in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 2019. Eine räumliche oder zeitliche Ausweitung des für den Bereich des Werderplatzes geltenden Al- koholkonsumverbotes ist nach den Einsatzzahlen derzeit rechtlich nicht begründbar. 2. Lagedarstellung Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Karlsruhe weist in diesem Zeitraum die polizeiliche Statis- tik für die Bereiche Werderplatz und Werderstraße insgesamt 90 Straftaten aus, davon 8 Fälle unter Alkoholeinfluss. Im Vergleichszeitraum 1. April bis 31. Oktober 2018, in welchem noch kein Alkoholkonsumverbot bestand, sind 211 Straftaten und hierunter 38 Fälle unter Alkohol- einfluss registriert. Diese Zahlen beziehen sich nicht nur auf Straftaten der Werderplatzszene, sondern umfassen alle erfassten Straftaten von Körperverletzungsdelikten bis hin zu Urkunden- fälschungen. Das Polizeipräsidium Karlsruhe bittet in diesem Zusammenhang zu beachten, dass eine Auswer- tung des Werderplatzes insoweit nur annäherungsweise möglich ist, da immer auch die Wer- derstraße mit einbezogen werden muss. Die weit überwiegende Zahl der im Bereich Werder- straße/Werderplatz registrierten Vorfälle kann jedoch dem Werderplatz zugeordnet werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass polizeiliche Lagebildauswertungen nur für einen zurück- liegenden Zeitraum von einem Jahr aussagekräftig sind. Bei weiter zurückliegenden Vorgängen werden aus Datenschutzgründen systemseitig teilweise Sachverhalte und Objektdaten gelöscht. Zahlen des Polizeipräsidiums Karlsruhe Zeitraum Beschreibung Straftaten gesamt Straftaten unter Alko- holbeeinflussung 01.04.2019 - 31.10.2019 Zeitraum mit Alkoholkonsumverbot 90 8 01.04.2018 - 31.10.2018 Vergleichszeitraum Vorjahr ohne Alkoholkonsumverbot 211 38 01.11.2019 - 31.03.2020 Herbst-/Wintermonate nach Ende des ersten Alkoholkonsumverbots 46 5 01.11.2018 – 31.03.2019 Vergleichszeitraum Vorjahr 109 13 Die Anzahl der Straftaten auf dem Werderplatz und in der Werderstraße hat sich während des Gültigkeitszeitraumes des Alkoholkonsumverbotes 2019 und auch im Zeitraum danach im Ver- gleich zum Vorjahr mehr als halbiert. Hier sind deutliche Verbesserungen erkennbar. Auch bei der Anzahl der polizeilich registrierten Vorfälle ohne Straftaten, wie beispielsweise Streitigkeiten und hilflose Personen, ist eine deutliche Veränderung ersichtlich. Während hier im Zeitraum des geltenden Alkoholkonsumverbotes vom 1. April bis 31. Oktober 2019 199 Vorfälle dokumen- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tiert sind, waren es im Vergleichszeitraum 2018 ohne bestehendes Alkoholkonsumverbot 426 Vorfälle. In diesen Fallzahlen sind nicht nur szenetypische Vorfälle berücksichtigt, sondern alle polizeirelevanten Vorgänge bis hin zu Verkehrsunfällen. Anhand des Lagebildes des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind die positiven Auswir- kungen des Maßnahmenpaketes am Werderplatz ebenfalls erkennbar. Während des Gültig- keitszeitraumes des Alkoholkonsumverbotes 2019 wurden bei 29 Einsätzen Ordnungsstörungen festgestellt, bei denen die betroffenen Personen offensichtlich alkoholisiert waren. Im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum 126 Vorfälle. Zahlen des KOD Zeitraum Beschreibung KOD- Einsätze Ordnungsstörungen unter Alkoholbeein- flussung 01.04.2019 - 31.10.2019 Zeitraum mit Alkoholkonsumverbot 377 29 01.04.2018 - 31.10.2018 Vergleichszeitraum Vorjahr ohne Alkoholkonsumverbot 386 126 01.11.2019 - 31.03.2020 Zeitraum ohne Alkohol- konsumverbot 439 31 01.11.2018 - 31.03.2019 Vergleichszeitraum Vorjahr 275 9 Die vorläufige Auswertung der Einsatzberichte des KOD ergab für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis Mitte August 2020, dass bei 89 von 359 Einsätzen Ordnungsstörungen festgestellt wurden, bei denen die betroffenen Personen unter alkoholischer Beeinflussung standen. Der Anstieg zum Vorjahr ist allerdings differenziert zu betrachten. Bei 66 dieser Ordnungsstörungen handelt es sich um Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot. Während des Zeitraums des Alkoholkonsumverbotes lagen im Jahr 2019 insgesamt 25 von 29 alkoholbedingten und vom KOD festgestellten Ordnungsstörungen in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr, also innerhalb des Verbotszeitraums. Von April bis Mitte August 2020 waren es 79 von 89 alkoholbedingten Ordnungsstörungen. In den Monaten vom 1. November bis 31. März ist das Alkoholkonsumverbot jeweils außer Kraft, da es erfahrungsgemäß in dieser Zeit zu weniger alkoholbedingten Straftaten und Ord- nungsstörungen als in den Sommermonaten kommt. Der KOD stellte in der Zeit vom 1. Novem- ber 2019 bis zum 31. März 2020 mit 31 Ordnungsstörungen zwar deutlich mehr Ordnungsstö- rungen im Kontext einer Alkoholisierung der Betreffenden als im Vergleichszeitraum des Vorjah- res fest, allerdings wurden auch mehr Kontrollen durchgeführt. Die Lagebildauswertung des KOD ergibt auch, dass der Großteil dieser Ordnungsstörungen von wenigen Einzelpersonen ausging. Auch hinsichtlich der Belastung des Platzes durch große Gruppen trat eine deutliche Verbesse- rung ein. Im Jahr 2018 hielten sich gleichzeitig bis zu 80 Szeneangehörige auf dem Werderplatz auf. Mit Beginn des Alkoholkonsumverbotes verteilte sich diese große Gruppe auf kleinere Gruppen an verschiedenen Örtlichkeiten, beispielsweise am Festplatz oder in den Straßenzügen rund um den Werderplatz. Anwohnende und Gewerbetreibende berichteten über weniger Pö- beleien, Ruhestörungen, Verschmutzungen und andere typische Szeneprobleme. Rund um den Werderplatz entstand eine neue Aufenthaltsqualität. Gleichwohl sind andere Örtlichkeiten (ins- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 besondere der Festplatz) nun stärker belastet. Neue Brennpunkte sind hierdurch aber nicht ent- standen. Die Erfolge sind nicht nur auf das Alkoholkonsumverbot, sondern die Kombination aus Sozialar- beit und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen. Während die Ordnungskräfte von Polizeivollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz konsequent durchgesetzt haben, wurde und wird der alkoholakzeptierende Aufenthaltsraum A³ des Diakonischen Werkes in der Schützenstraße gut angenommen. Auffällig waren in den vergangenen Monaten lediglich Probleme mit einigen wenigen, aber sehr aggressiven Einzelpersonen, die sich für Hilfs- und Beratungsangebote nicht zugänglich zeigten und sich von Maßnahmen der Ordnungsbehörden nicht beindrucken ließen. Kontroll- maßnahmen, befristete Platzverweise sowie längerfristige Aufenthaltsverbote und Bußgelder zeigten bislang nicht die gewünschte Wirkung. Eine weiterhin grundsätzlich positive Wirkung des Alkoholkonsumverbots am Werderplatz ist daher wohl auch zukünftig nur durch eine hohe Kontrolldichte und polizeilichen Maßnahmen im Einzelfall zu erzielen. 3. Rechtliche Würdigung Die rechtlichen Vorgaben des Polizeigesetzes Baden-Württemberg, die für die Anordnung eines Alkoholkonsumverbots erfüllt sein müssen, setzen eine Mindestbelastung der Fläche mit typi- scherweise alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten voraus. Bei einer abso- luten Belastung von mehr als 100 alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten pro Jahr geht die Gesetzesbegründung von einem Brennpunkt aus. Bei Werten unter 50 wird ein örtlicher Brennpunkt in der Regel zu verneinen sein. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Exemplarisch kann der Festplatz betrachtet werden, auf dem sich zwischenzeitlich einige Perso- nen der früheren Werderplatzszene aufhalten. Zwar gibt es auch dort Beschwerden über Verun- reinigungen im Umfeld des Vierortbades und Beschwerden der Anwohnerschaft über Ruhestö- rungen. Tatsächlich stellte dort der Kommunale Ordnungsdienst im Jahr 2019 bei 195 Einsätzen nur im einstelligen Bereich alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten fest. In einem gewissen Ausmaß sind Szeneproblematiken für eine Großstadt typisch und genügen in dieser Anzahl nicht, einen Brennpunkt im rechtlichen Sinne und damit ein Alkoholkonsumverbot zu begrün- den. Eine räumliche oder zeitliche Ausweitung des aktuell für den Bereich des Werderplatzes gelten- den Alkoholkonsumverbotes ist damit nach den erhobenen Einsatzzahlen derzeit rechtlich nicht begründbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Alkoholkonsumverbot am Werderplatz in der bisherigen Ausgestaltung beizubehalten und die weitere Entwicklung am Werderplatz auch im nächsten Jahr zu evaluieren. Bei Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der rechtlichen Voraus- setzungen ist eine entsprechende Anpassung der Verordnung zu prüfen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu.
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Extrahierter Text
Niederschrift 12. Sitzung Hauptausschuss 13. Oktober 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 1 der Tagesordnung: Sicherheit in Karlsruhe 1.10. Alkoholkonsumverbot Werderplatz – Sachstandsbericht Vorlage: 2020/1071 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1.10 zur Behandlung auf und zeigt sich unzufrieden über die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, das Alkoholkonsumverbot über das ganze Jahr auszudehnen. Sollten sich die Zahlen über den Winter wieder nach oben entwickeln, werde er nochmals auf das Gremium zukommen. Er teilt auf Nachfrage von Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) mit, dass es eine Verdrängung der Szene zum Beispiel an den Tivoli oder die Schwarzwaldhalle gebe, die dort jedoch nicht zu den Problemen führe, wie sie auf dem Werderplatz vorkommen. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 12. Januar 2021