Sachstand zum Thema "Runder Tisch: Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen Jugendlichen und Ordnungskräften"

Vorlage: 2020/1069
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.10.2020

    TOP: 1.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

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  • Anlage Runder Tisch
    Extrahierter Text

    1 Kollektive Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte. Die Konzeption kommunaler Präventionsmaßnahmen in Karlsruhe Prof. Dr. Dieter Hermann Inhalt 1. Einleitung, Fragestellung ........................................................................................................ 1 2. Forschungsstand ..................................................................................................................... 3 3. Ein Modell kollektiver Gewalt ................................................................................................ 4 4. Analysestrategie ..................................................................................................................... 7 5. Daten und Operationalisierungen .......................................................................................... 8 6. Ergebnisse............................................................................................................................. 11 7. Präventionsvorschläge ......................................................................................................... 13 Literatur .................................................................................................................................... 17 1. Einleitung, Fragestellung In den letzten Jahren hat die Gewalt gegen die Polizei zugenommen. Nach dem Bundeslagebild des BKA aus dem Jahr 2019 zu Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ist im Vergleich zu 2011 die Anzahl der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte um 26,1 Prozent gestiegen; die Anzahl der Opfer erhöhte sich um 47,6 Prozent (BKA 2019, S. 52). Allerdings erschwert die geänderte Rechtslage und die daraus resultierende modifizierte Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik den Vergleich mit dem Zeitraum vor 2018 (BKA 2019, S. 79). Die Modifizierung der Rechtslage wirkt sich jedoch nur marginal auf die Fallzahlen aus. Für das Jahr 2019 wurden 33.966 Tatverdächtige und 38.635 Gewalttaten erfasst, bei denen mindestens eine Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter als Opfer beteiligt war. Die Anzahl der Polizisten, die Opfer wurden, lag bei 80.084 (BKA, S. 75). Im Vergleich dazu wurden gegen Rettungskräfte vergleichsweise wenige Gewaltfälle registriert. Für das Jahr 2019 wurden nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2.939 Fälle erfasst, in denen Rettungskräfte Opfer einer Straftat wurden, im Vergleich zu etwa 80 Tausend Polizeivollzugsbeamtinnen beziehungsweise Polizeivollzugsbeamte (PKS 2019). Allerdings dürfte das Dunkelfeld bezüglich der Gewalt gegen Rettungskräfte erheblich größer sein als bezüglich der Gewalt gegen die Polizei (Dressler 2017, S. 3). Nach einer Befragung im Jahr 2017 von Rettungskräften und Feuerwehr 2 in Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 12 Monaten vor dem Befragungszeitpunkt 12,7 Prozent der Befragten Opfer von körperlicher Gewalt (Feltes, Weigert 2018, S. 18). Durch die kollektive Gewalt gegen die Polizei in Stuttgart in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 hat diese Form der Gewalt eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nach Angaben der Polizei waren beim Höhepunkt der Ausschreitungen bis zu 500 Personen beteiligt (Tagesschau 2020). Wenige Wochen danach kam es in Frankfurt am Main zu einer ähnlichen Konfliktsituation. Am 19. Juli 2020 ist es in der Frankfurter Innenstadt zu gewalttätigen Krawallen gekommen, als rund 3.000 Menschen auf dem Opernplatz Partys feierten. Nach einer Massenschlägerei unter den Feiernden wurden die Polizeibeamten, die eingreifen wollten, von Umstehenden angegriffen und mit Gläsern und Flaschen beworfen. Umstehende Passanten hätten applaudiert. Fünf Einsatzkräfte seien verletzt worden (Wolff 2020). Kollektive Gewaltaktionen gegen die Polizei sind bislang eine Ausnahme. Im Jahr 2019 haben 92,9 Prozent der Tatverdächtigen bei Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte alleine gehandelt (BKA 2019, S. 76). Allerdings ist die gesellschaftliche Betroffenheit bei kollektiven Gewaltaktionen gegen die Polizei erheblich ausgeprägter, insbesondere bei Gewaltexzessen durch größere Gruppen. Deshalb soll in diesem Beitrag der Schwerpunkt auf diesen Themenbereich gelegt werden. Im Zentrum steht die Frage nach Präventionsmöglichkeiten: Was können Kommunen tun, um kollektive Gewaltaktionen gegen Polizei und Rettungskräfte zu verhindern? Zur Beantwortung der Frage werden die Daten einer Bevölkerungsbefragung genutzt, die 2018 in Karlsruhe durchgeführt wurde. Damit können die Personengruppen identifiziert werden, die sich sowohl in der Gewaltbereitschaft als auch im Vertrauen gegenüber Polizei und Rettungskräften unterscheiden. Der zuletzt genannte Punkt ist ein wesentlicher Aspekt des Sozialkapitals einer Gesellschaft, also einer Ressource, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt (Putnam 2000). Mit Hilfe der Charakterisierung dieser Personengruppen können Ideen für Präventionsmaßnahmen, die an den Ursachen von Gewaltbereitschaft und fehlendem Sozialkapital ansetzen, abgeleitet werden. Die Beschränkung der Untersuchung auf eine Bevölkerungsbefragung erlaubt keine Aussagen über polizeiliche Präventionskonzepte, der Focus liegt auf Maßnahmen der Gemeinde. 3 2. Forschungsstand Nach dem Bundeslagebild des BKA aus dem Jahr 2019 über Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte handelten, wie bereits erwähnt, bei Gewalttaten gegen die Polizei 92,9 Prozent der Tatverdächtigen alleine (BKA 2019, S. 68). Das Phänomen kollektiver Gewalt gegen Polizisten ist somit eine Ausnahme. Dies bedeutet auch, dass die Charakterisierung von Tatverdächtigen anhand des Bundeslagebildes nicht auf die spezifische Situation kollektiver Gewaltexzesse übertragbar ist. Die Gesamtheit der Tatverdächtigen, die wegen Gewalthandlungen gegenüber der Polizei auffällig wurden, bestand zu 85,6 Prozent aus Männern, „nur“ zu 17,8 Prozent aus Jugendlichen und Heranwachsenden, zu 66,2 Prozent aus Erwachsenen, die mindestens 25 Jahre alt waren, sowie zu 69,0 Prozent aus Deutschen. 74,4 Prozent der Tatverdächtigen waren mindestens einmal vorher polizeilich in Erscheinung getreten, 55,1 Prozent standen unter Alkoholeinfluss (BKA 2019, S. 65-67 und 76). Diese Ergebnisse beschreiben die Gesamtheit der Gewalthandlungen gegenüber der Polizei, die Übertragbarkeit auf Situationen kollektiver Gewalt ist jedoch fraglich. Dies trifft auch auf die empirischen Studien zur Gewalt gegen Polizei und Rettungskräften zu. Ein großer Teil basiert auf Befragungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (Dressler 2017a und 2017b; Bliesener, Klatt, Jager 2015; Jager, Klatt, Bliesener 2013; Ellrich, Baier, Pfeiffer 2012; Ohlemacher, Rüger, Schacht, Feldkötter 2003; Manzoni 2003; Hermanutz 2015). In der Regel wird in den Studien versucht, die Gruppe der Viktimisierten sowie Täterinnen und Täter und die Gewaltsituation aus Opfersicht näher zu beschreiben. Die aus den Studien abgeleiteten Präventionsvorschläge sind meist auf Interventionen seitens der Polizei beschränkt. Bei diesen Studien wird die kollektive Gewalt nicht gesondert behandelt (Bliesener, Klatt, Jager 2015, S. 308). Außerdem liegt eine Untersuchung mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und Justizakten vor (Elsner, Laumer 2015). Auch diese Analyse mit 300 Strafverfahrensakten des Jahres 2009, die als Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte von der bayerischen Polizei an die Justiz weitergeleitet wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalt gegen die Polizei in der Regel von Einzelpersonen verübt wird. Lediglich 13,9 Prozent der Fälle wurden im Kontext von Konflikten mit einer Gruppe begangen (Elsner, Laumer 2015, S. 98). 4 Auch die Täterinnen und Täter von Gewaltopfern unter Rettungskräften und Angehörigen der Feuerwehr waren in der Regel einzelne Personen, meist Patienten oder deren Angehörige. Als besonders riskant wurden von den Befragten Situation wahrgenommen, in denen Anwesende alkoholisiert waren (Feltes, Weigert 2018, S. 18, 23 und 37). Insgesamt gesehen erlauben diese Untersuchungen keine Aussagen über die Besonderheiten kollektiver Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte. Solche Ereignisse sind vergleichsweise selten, sodass Folgerungen aus diesen Studien für die hier behandelte Fragestellung nicht möglich sind. Es gibt Hinweise, dass das Auftreten des Coronavirus das Risiko des Gewalterlebens für die Polizei verändert hat. Einerseits bedingt der Wegfall großer Freizeitveranstaltungen eine Reduzierung des Risikos, andererseits führt die Kontrolle von Kontaktbeschränkungen und Hygieneverordnungen aus dem Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der Länder zu neuen Konfliktpunkten (Neubert, Stiller, Bartsch, Dreißigacker, Isenhardt, Krieg, Müller, Zietlow 2020). Die offensichtlichen Verletzungen von Abstandsgeboten und der Maskenpflicht treten oft bei Gruppen auf, sodass sich vermutlich die Wahrscheinlichkeit kollektiver Gewaltexzesse durch die Corona-Regeln erhöht hat. 3. Ein Modell kollektiver Gewalt Das Thema kollektive Gewalt wird in sozialwissenschaftlichen Arbeiten umfassend thematisiert. Der klassische konflikttheoretische Ansatz geht von rational-utilitaristisch handelnden Menschen aus, die bestrebt sind, ihre Ressourcen zu sichern und zu erweitern. Dies führt zu Interessenskonflikten und gewalttätigen Auseinandersetzungen (Röhl 1987). Ein solches Modell beschreibt die oben genannten Ereignisse in Stuttgart und Frankfurt nur unzureichend. Es kann auf Konflikte zwischen Gesellschaften angewendet werden, aber nicht auf kollektive Gewaltaktionen, deren Rationalität allenfalls in der Anerkennung von irrationalen Gewaltexzessen durch die Peergroup beschränkt ist (Kanis, Zdun, Krause und Heitmeyer 2020). 5 Neuere Modelle zur Entstehung kollektiver Gewalt betonen eher die Dynamik solcher Prozesse (Bonacker 2005; Eckert, Willems 2002). Dadurch scheint eine Interpretation der oben genannten Ereignisse möglich zu sein. Ausgangspunkt war eine Gruppe von Personen, die im öffentlichen Raum ihre Freizeit verbrachte. Regelverstöße, die wohl im Bereich der Ordnungswidrigkeiten lagen, führten zu einer ersten Konfrontation mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen. Dies verursachte eine Konfliktsituation, die schließlich zu einem kollektiven Gewaltexzess eskalierte. Nach theoretischen Konfliktmodellen müssen die Konfliktgruppen keineswegs homogen sein. Insbesondere in Theorien zur Entstehung von Mobbing wird die Rolle der Bystander betont (Coser 2009; Polanin, Espelage, Pigott 2012). Eine Gruppe gewaltbereiter Personen wird dann aktiv, wenn erste Gewalthandlungen von Aktivisten durch Bystander honoriert werden. Ihre Solidarität stimuliert den Konflikt, denn die Konfliktgruppen suchen Verbündete. Es wird postuliert, dass offensichtlich ausgetragene Konflikte zur Solidarität zwischen Gruppen führen, die vorher nichts miteinander zu tun hatten; ein offensichtlicher Konflikt stärkt den innere Zusammenhalt der Gruppe (Coser 2009; Simmel 2016). Gewalt in der Gruppe hat somit mehrere Funktionen. Es geht nicht nur um die Sicherung von Ressourcen und um das Besiegen des vermeintlichen Gegners, sondern um die Schaffung von Solidarität für weitere Aktionen. Zudem kann es durch Gewaltaktionen zu einer Neuinterpretation der gegnerischen Gruppe kommen, zu einer Abwertung des Anderen, wobei ihr Menschsein in Frage gestellt wird und im Extremfall ein Prozess der Dehumanisierung einsetzt (Zick, Küpper, Hövermann 2011; Weißmann 2015). Im Kontext der Extremismusforschung wird der Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verwendet (Küpper, Zick 2015). Wahrgenommene Gräueltaten verstärken wechselseitig die Polarisierung zwischen Gruppen. Es kann dann zu einem emotionalen Burnout kommen, der eine Konfliktdynamik in Gang setzt, gegen die normative Schranken als wirkungslos erscheinen, wobei der Konsum von Alkohol stimulierend wirkt (Collins 2011 und 2012). Dieser Ablauf ist nicht zwingend. Fehlt die Solidarität durch die Bystander, führt dies zu einer Deeskalation (Collins 2012). Bei den Ereignissen in Stuttgart und Frankfurt standen sich Gruppen gegenüber, die sich erheblich unterschieden. Einerseits gab es eine heterogene Gruppe, die aus Individuen und Kleingruppen bestand. Die Personen waren lediglich aufgrund gemeinsamer 6 Freizeitinteressen zur gleichen Zeit am gleichen Ort. Dies war insbesondere durch die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen bedingt. Die Veranstaltungs-, Kontakt- und Versammlungsverbote führten zu einer Veränderung des Freizeitverhaltens; die bislang üblichen Kontaktmöglichkeiten waren zum großen Teil verwehrt. Nach dem Rückgang der Infektionszahlen ermöglichten schrittweise Lockerungen das gemeinsame Feiern im öffentlichen Raum. Die Möglichkeit, sich in geschlossenen Räumen mit vielen Personen zu treffen, war nach wie vor weitgehend auf den Privatbereich beschränkt. Unter solchen Bedingungen können polizeiliche Kontrollmaßnahmen von Feiernden als Versuch gesehen werden, die inzwischen erlangte Freiheit wieder einzuschränken. Nach einer Studie von Kanis, Zdun, Krause und Heitmeyer (2020) führt eine starke Kontrolle und Einschränkung der Lebensführung durch Dritte insbesondere bei Personen mit Desintegrationserfahrungen zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft. Risikobereitschaft, Grenzüberschreitung und Machtdemonstrationen durch Gewaltausübung sollen vor allem helfen, Anerkennung im Freundeskreis zu erhalten, um auf diese Weise die Erfahrungen von Desintegration und sozialem Ausschluss zu kompensieren. Nach diesem Konfliktmodell kann man postulieren, dass bei kollektiven Gewalthandlungen gegenüber Polizei und Rettungskräften die ersten Gewaltaktivitäten von Personen mit hoher Gewaltbereitschaft und ausgeprägtem Misstrauen gegenüber Ordnungskräften ausgehen. Sie werden hier als Aktivisten bezeichnet. Werden diese unterstützt, eskaliert der Gewaltprozess. Als Bystander kommen Personen in Frage, die entweder gewaltbereit oder gegenüber Ordnungskräften misstrauisch sind. Diese können selbst aktiv in den Gewaltprozess eingreifen und so eine Gewaltdynamik in Gang setzen. Auch die Reaktionen der bislang unbeteiligten Zuschauer dürften den Eskalationsprozess beeinflussen. Zudem ist anzunehmen, dass der Alkoholisierungsgrad als Rahmenbedingung von Bedeutung ist. In Schaubild 1 ist dieses hypothetische Konfliktmodell grafisch dargestellt. 7 Schaubild 1: Hypothetisches Modell kollektiver Gewalt 4. Analysestrategie Das Ziel der Studie ist es, wie bereits erwähnt, Präventionsmaßnahmen gegen kollektive Gewaltausbrüche gegen Polizei und Rettungskräfte zu konzipieren. Dazu ist es hilfreich, erstens die Gruppen der Zuschauer, Bystander und Aktivisten zu charakterisieren und zweitens Bedingungen für die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen zu kennen. Eine systematische Verknüpfung von Gewaltbereitschaft und der Einstellung gegenüber der Polizei und anderen staatlichen Ordnungskräften ermöglicht eine Charakterisierung der Gruppen der Zuschauer, Bystander oder Aktivisten. Diese sind in Tabelle 1 beschrieben. Als Prädiktoren für die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen kommen demographische Merkmale, Wertorientierungen und Indikatoren von Desintegration in Betracht. Werte können als zentrale und abstrakte Zielvorstellungen und Lebensprinzipien definiert werden. Sie sind eine zentrale Komponente für die Erklärung von Handlungen und bilden den Kern der Identität einer Person (Parsons 1967; Hitlin 2003). Sie beeinflussen die Akzeptanz von Normen und damit auch das normkonforme sowie normverletzende Handeln einer Person (Hermann 2003). Zudem kann mit Hilfe von Werten auch das Maß der Desintegration bestimmt werden. Eine erhebliche Abweichung der Werte eines Individuums von den durchschnittlichen Werten 8 kann als Hinweis auf eine vorliegende Desintegration interpretiert werden. Außerdem sind Werte von soziodemographischen Merkmalen abhängig. Somit kann postuliert werden, dass Werte, die Abweichung von Werten vom Durchschnitt und soziodemographische Merkmalen die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Zuschauer, Bystander oder Aktivisten beeinflussen. Mit Hilfe der Analysen zu dieser Hypothese können Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden, die auf die Ursachen von Gewaltbereitschaft und Misstrauen gegenüber Polizei und Rettungskräfte zielen. Tabelle 1: Zusammensetzung von Konfliktgruppen Vertrauen in staatliche Ordnungskräfte Gewaltbereitschaft Groß Gering Niedrig Zuschauer: Personen mit geringer Gewaltbereitschaft und Vertrauen gegenüber Ordnungskräften Bystander: Personen mit geringer Gewaltbereitschaft und ausgeprägtem Misstrauen gegenüber Ordnungskräften Hoch Bystander: Personen mit hoher Gewaltbereitschaft und Vertrauen gegenüber Ordnungskräften Aktivisten: Personen mit hoher Gewaltbereitschaft und ausgeprägtem Misstrauen gegenüber Ordnungskräften 5. Daten und Operationalisierungen Zum Karlsruher Konzept der Kommunalen Kriminalprävention gehört die regelmäßige Erfassung der subjektiven und objektiven Sicherheitslage. Eine Bevölkerungsbefragung zu dieser Thematik wurde 2018 zum vierten Mal durchgeführt. Hierfür wurden 17.000 zufällig ausgewählte Karlsruherinnen und Karlsruher im Alter von mindestens 18 Jahren mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Auswahl war zufällig und erfolgte geschichtet nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit. Die einzelnen Merkmalsgruppen wurden dabei unterschiedlich gewichtet. So wurden beispielsweise die Nichtdeutschen und die Personen im Alter von 18 bis 29 Jahren übersteuert, da diese Personengruppen erfahrungsgemäß zurückhaltender an Umfragen teilnehmen. Die Einwohner bis zum 70. Lebensjahr wurden ersucht, eine Online-Version des Fragebogens auszufüllen. Es wurde ihnen zudem die Möglichkeit gegeben, auch einen schriftlichen Fragebogen zu erhalten. Die Einwohner ab dem 70. Lebensjahr erhielten 9 grundsätzlich einen schriftlichen Fragebogen. Zusätzlich wurden rund 3.800 Panel-Adressaten, die im Rahmen vergangener Bürgerumfrage ihre Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Umfragen erklärt haben, per E-Mail eingeladen, an der Sicherheitsumfrage 2018 teilzunehmen. Insgesamt haben 5.929 Personen den Fragebogen ausgefüllt. Aufgrund altersbezogener Verzerrungen in dem Panel musste der Datensatz gewichtet werden, um Repräsentativität herzustellen. Die Gewichtung verändert die Fallzahl nicht. Zur Erfassung der Gewaltbereitschaft wurde nach der Akzeptanz von Normen gefragt. Es wurde gefragt, wie schlimm es ist, wenn jemand einen anderen schlägt, ohne in einer Notwehrsituation zu sein und wie schlimm es ist, wenn jemand eine Haltestelle beschädigt. Die Befragten, die Gewalt gegenüber Personen oder Sachen als wenig schlimm empfinden, wurden als gewaltbereit kategorisiert. Für 6,0 Prozent der Befragten trifft es zu. Die Messung von Misstrauen gegenüber Ordnungskräften erfolgte in Anlehnung an das Sozialkapitalkonzept von Putnam (2000). Dazu wurde nach dem Vertrauen in Institutionen gefragt, darunter auch Polizei sowie Einsatz- und Rettungskräfte. 7,8 Prozent der Befragten sind Polizei oder Einsatz- und Rettungskräften gegenüber misstrauisch. Diese beiden Merkmalsbereiche ermöglichen durch ihre Verknüpfung die Festlegung von Gruppen:  Zuschauer, also Personen mit geringer Gewaltbereitschaft und vertrauensvoller Beziehung gegenüber Ordnungskräften: 87,1 Prozent,  Bystander: Personen mit geringer Gewaltbereitschaft und ausgeprägtem Misstrauen gegenüber Ordnungskräften sowie Personen mit hoher Gewaltbereitschaft und Vertrauen gegenüber Ordnungskräften: 12,0 Prozent  Aktivisten: Personen mit hoher Gewaltbereitschaft und ausgeprägtem Misstrauen gegenüber Ordnungskräften: 0,9 Prozent. Für die Messung von Werten wurde auf das Konzept Shalom Schwartz zurückgegriffen. Dieser hat Anfang der 1990er Jahre die Theorie eines umfassenden individuellen Wertesystems entwickelt, das sich insbesondere durch die Annahme, dass Werte nach Ähnlichkeiten geordnet werden können, von anderen Wertekonzepten unterscheidet (Schwartz 1992). 10 Dabei können 10 Wertedimensionen unterschieden werden, wobei in der Befragung nur die nachfolgend aufgeführten Werte berücksichtigt wurden, um den Umfang des Fragebogens zu begrenzen. Hedonismus: Der Wert Hedonismus steht für Vergnügen, Freude und sinnliche Befriedigung, Stimulation: Das zentrale Ziel des Wertes Stimulation ist Spannung, ein aufregendes Leben, der Reiz des Neuen und die Herausforderungen im Leben, Selbstbestimmung: Das Kernziel des Wertes Selbstbestimmung besteht in eigenständigem und unabhängigem Denken und Handeln, Universalismus: Das Ziel des Wertes Universalismus besteht in Verständnis, Wertschätzung, Toleranz und Schutz für das Wohlergehen aller Menschen und der Natur, Wohlwollen: Beim Wert Wohlwollen steht der Erhalt und die Verbesserung des Wohlergehens von Menschen im Mittelpunkt, mit denen man in häufigen, regelmäßigen und persönlichen Kontakt hat, Konformität: Der Wert Konformität zielt auf das Zurückhalten von Handlungen, Neigungen und Antrieben, an denen andere Personen Anstoß nehmen, die anderen Personen Schaden zufügen und soziale Erwartungen oder Normen verletzen könnten, Sicherheit: Im Zentrum des Wertes Sicherheit stehen der Schutz, die Harmonie und die Stabilität der Gesellschaft sowie persönlicher Beziehungen und des eigenen Selbst. Zusätzlich wurde noch eine Frage nach der Wichtigkeit von Zivilcourage gestellt. Die Bereitschaft, sich für bedrohte Personen einzusetzen, kann als ein Aspekt von Universalismus interpretiert werden. Als demographische Merkmale wurden Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Schulbildung, das Einkommen, die Wohndauer in Karlsruhe sowie im Stadtbezirk erfasst. Zur Erfassung des Desintegrationsgrads wurden die Werteprofile jedes Befragten mit dem Profil der durchschnittlichen Wertorientierungen aller Befragten verglichen. Die Summe der absoluten Abweichungen jeder Wertorientierung eines Individuums vom Durchschnitt dieser Wertorientierungen ist ein Maß für den Grad der Desintegration. Zur Erläuterung ein Beispiel. Die Skala für die Items der Wertorientierungen umfasst die Zahlenwerte 1 (ganz unwichtig) bis 7 (ganz wichtig). Der Durchschnittswert für das Item, das eine hedonistische 11 Wertorientierung erfasst (Ein Leben mit viel Vergnügen), beträgt 3,93. Für einen Befragten, dem Vergnügen sehr wichtig ist und folglich den Code 7 vergibt, beträgt die absolute Differenz zum Mittelwert 3,07. Die Summe aller Differenzen für die acht Wertorientierungen ist das Maß für den Desintegrationsgrad. Er erfasst, wie stark sich ein Individuum hinsichtlich des Werteprofils vom Durchschnittsbefragten unterscheidet. 6. Ergebnisse Die Bedingungen für die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Zuschauer, Bystander oder Aktivisten können mit Hilfe einer multinomialen logistischen Regression bestimmt werden. Mit diesem statischen Verfahren können Subjekte anhand von Variablen aus einem Set von Prädiktorvariablen klassifiziert werden. Als Prädiktorvariablen kommen demografische Merkmale, Wertorientierungen und der Desintegrationsgrad in Frage. Bei dieser Analyse zeigt sich, dass einige Merkmale keinen signifikanten Einfluss auf die Gruppenzugehörigkeit haben:  Geschlecht  Staatsangehörigkeit  Schulbildung  Wohndauer in Karlsruhe  Wohndauer im Stadtbezirk  Wertorientierung Stimulation (ein aufregendes Leben führen)  Wertorientierung Hedonismus (ein Leben mit viel Vergnügen) Die Gruppenzugehörigkeit kann durch folgende Merkmale erklärt werden:  Alter  Desintegration  Wertorientierung Konformismus (Gesetz und Ordnung respektieren)  Wertorientierung Sicherheit (Nach Sicherheit streben)  Wertorientierung Universalismus 1 (Sozial benachteiligten Gruppen helfen)  Wertorientierung Universalismus 2 (Zivilcourage zeigen)  Wertorientierung Selbstbestimmung (Eigenverantwortlich leben und handeln)  Wertorientierung Wohlwollen (Gute Freunde zu haben, die einen anerkennen und akzeptieren) 12 Alle Effektschätzungen sind statistisch signifikant; die erklärte Varianz beträgt 9,9 Prozent (Nagelkerke Pseudo-R-Quadrat). In Tabelle 2 sind die Gruppen mittels der oben aufgeführten Merkmale charakterisiert, die einen signifikanten Einfluss auf die Gruppenzugehörigkeit haben. Die Unterschiede zwischen den Gruppen sind hoch signifikant. Die angegebene Irrtumswahrscheinlichkeit bezieht sich auf das Ergebnis einer Varianzanalyse. Tabelle 2: Charakterisierung von potenziellen Zuschauern, Bystandern und Aktivisten durch Alter und Wertorientierungen Gruppe Wertorientierung Zuschauer Bystander Aktivisten Irrtums- wahrschein- lichkeit (p) Durchschnittliches Alter 48 42 37 0,00 Desintegration* 7,4 9,5 13,5 0,00 Wertorientierungen** Gesetz und Ordnung respektieren ist unwichtig 3 10 39 0,00 Nach Sicherheit streben ist unwichtig 3 12 22 0,00 Sozial benachteiligten Gruppen helfen ist unwichtig 5 12 28 0,00 Eigenverantwortlich zu leben und zu handeln ist unwichtig 3 8 23 0,00 Gute Freunde zu haben, die einen anerkennen und akzeptieren, ist unwichtig 4 9 18 0,00 Zivilcourage zeigen ist unwichtig 29 40 47 0,00 Legende: *) Abweichungen des individuellen Werteprofils vom durchschnittlichen Werteprofil **) Zahlen zu Wertorientierungen sind Prozentwerte Das Alter, der Desintegrationsgrad sowie die Ablehnung beziehungsweise Akzeptanz von Wertorientierungen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben wichtig sind, erklären die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Aktivisten, Bystander und Zuschauer. Die Aktivisten sind im Durchschnitt jünger als die Bystander und diese sind jünger als die Zuschauer. Auch bei allen genannten Wertorientierung ist die Ablehnung unter den Aktivisten größer als unter den Bystandern und unter den Bystandern größer als unter den Zuschauern. Der Grad der Desintegration ist unter Aktivisten größer als unter Bystandern und Zuschauern. Idealtypisch 13 gesehen können Aktivisten im Vergleich zu den Zuschauern folgendermaßen charakterisiert werden:  Es sind Personen, die sich in ihrem Werteprofil deutlich von der Mehrheit unterscheiden. Sie präferieren eine eigene Kultur und sind in die Kultur der Mehrheit nur bedingt integriert.  Es sind Personen mit einer erhöhten Bereitschaft, Anstoß zu erregen sowie Normen zu verletzen und anderen Schaden zuzufügen.  Die Toleranz und die Wertschätzung gegenüber anderen Menschen sowie den Personen aus dem sozialen Nahraum ist von untergeordneter Bedeutung,  Die Bereitschaft, einem bedrohten Mitmenschen zu helfen und Zivilcourage zu zeigen, ist verhältnismäßig gering.  Die eigene Sicherheit sowie das Leben in einem harmonischen Umfeld ist vergleichsweise unbedeutend.  Der Wunsch, in Denken und Handeln unabhängig zu sein, ist weniger relevant als bei anderen.  Sie sind relativ jung. Im Vergleich zu den Aktivisten sind bei Bystandern diese Eigenschaften weniger ausgeprägt. 7. Präventionsvorschläge Die Charakterisierung der Gruppe der Aktivisten beschreibt Integrations- und Sozialisationsdefizite. Bei der Behebung solcher Defizite stoßen Präventionsmaßnahmen bei erwachsenen Personen an ihre Grenzen. Allerdings ist es möglich, bei Kindern und Jugendlichen anzusetzen. In der „Grünen Liste Prävention“ werden Präventionsprogramme beschrieben und nach Qualitätskriterien geordnet (www.gruene-liste-praevention.de). Die höchste Stufe erreichen Programme mit erfolgreicher Wirkungsevaluation. Das Bewertungskriterium für die Evaluation ist, dass neben der Interventionsgruppe eine Vergleichsgruppe berücksichtigt wurde und die Zuweisung zu einer dieser Gruppen entweder nach dem Zufallsprinzip vorgenommen oder die Studie als Quasi-Experiment durchgeführt wurde. Zudem wird eine weitere Erhebung zu den Programmzielen nach Beendigung des Programms gefordert sowie eine ausreichend große Anzahl an Untersuchten. 14 In der Grünen Liste Prävention werden einige Präventionsprogramme aufgeführt, die der höchsten Qualitätsstufe zugeordnet sind und die geeignet sind, die oben genannten Integrations- und Sozialisationsdefizite zu kompensieren. Dazu zählen:  Denk-Wege, ein Programm zur Förderung alternativer Denkstrategien: https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/30.  DENKZEIT-Methode, ein sozialkognitives Einzeltraining für Jugendliche und Heranwachsende: https://www.gruene-liste- praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/55.  Fairplayer.manual: Programm zur Förderung von sozialen Kompetenzen und Zivilcourage sowie der Prävention von Bullying, Mobbing und Schulgewalt: https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/36.  Kindergarten plus, ein primärpräventives Programm für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenz und Vermeidung von Verhaltensproblemen: https://www.gruene-liste- praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/59.  Papilio, ein Programm für Kindergärten zur Primärprävention von Verhaltensproblemen, zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenz sowie zur Sucht- und Gewaltprävention: https://www.gruene-liste- praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/35.  Verhaltenstraining in der Grundschule, ein Präventionsprogramm zur Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen: https://www.gruene-liste- praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/70. Diese Präventionsmaßnahmen sind als langfristige Maßnahmen konzipiert. Die Förderung der Zivilcourage wäre eine Maßnahme, die insbesondere auf die Gruppe der Bystander, aber auch der Zuschauer zielt. Dazu kann auf verschiedene Modelle zurückgegriffen werden:  Beistehen statt rumstehen, eine Initiative zur Förderung einer Kultur des Hinschauens und Helfens: https://www.praevention-rhein- neckar.de/projekte/opferschutz-zivilcourage/beistehen.  Gewalt-Sehen-Helfen, eine Maßnahme zur Förderung von Zivilcourage: https://www.gewalt-sehen-helfen.de/de/show.php?ID=8262; https://www.praeventionstag.de/nano.cms/vortraege/id/3206. 15  PräDiSiKo - in sozialen Netzwerken für Zivilcourage werben (Bubenitschek, Bissingen 2018).  Goslarer Zivilcourage-Kampagne (Koschig, Niemann 2016). In etlichen Studien zur Gewalt gegen die Polizei wird der Alkoholkonsum als stimulierende Rahmenbedingung genannt. Auch dieser Bereich kann präventiv beeinflusst werden, einerseits durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wie das Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen und andererseits durch erzieherische Maßnahmen zur Vermeidung des Missbrauchs von Alkohol. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Programme:  Aktion Glasklar, eine Maßnahme zur Sensibilisierung von Jugendlichen und ihrer Bezugspersonen über den Alkoholkonsum (https://www.gruene-liste- praevention.de/najax/pdf.cms?XA=programm&XID=44&a=.pdf).  Unplugged, ein manualisiertes Programm zur Suchtprävention im Schulunterricht mit den Zielen der Prävention des Konsums und Missbrauchs legaler und illegaler Substanzen, der Korrektur normativer Überzeugungen und Förderung der Lebenskompetenz (https://www.gruene-liste- praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/40). Die oben beschriebenen Ereignisse in Stuttgart und Frankfurt scheinen auch mit einem veränderten Freizeitverhalten durch Corona-Regeln verknüpft zu sein. Die Möglichkeit, sich in größeren Menschenansammlungen mit einer größeren Anzahl von Freunden zu treffen, wurde erst wieder durch die Lockerungen der Corona-Regeln möglich, aber nicht wie bisher in einem kommerzialisierten Rahmen mit sozialer Kontrolle. Somit könnten Maßnahmen von Kommunen hilfreich sein, die einerseits ein Feiern unter Corona-Bedingungen ermöglichen, andererseits aber durch Kontrollmaßnahmen eine Einhaltung der Corona-Regeln sicherstellen. Dabei könnte es wichtig sein, dass Kontrollmaßnahmen nicht ausschließlich von Polizeikräften durchgeführt werden. Insbesondere bei Personen mit Desintegrationserfahrungen und erhöhter Gewaltbereitschaft könnte dies zu Gewaltausbrüchen führen. Eine Unterstützung der Polizei durch Streetworker könnte dem entgegenwirken. Insgesamt gesehen sind eine Reihe von Präventionsmaßnahmen möglich, um die 16 Wahrscheinlichkeit kollektiver Gewaltexzesse gegen Polizei und Rettungskräfte zu reduzieren, wobei eine Kooperation zwischen Kommune und Polizei erfolgversprechend erscheint. Die hier aufgeführten Maßnahmen haben den Vorteil, dass sie in der Lage sind, die Ursachen solcher Exzesse zu beeinflussen. 17 Literatur BKA (2019): Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Bundeslagebild 2019 (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebild er/GewaltGegenPVB/GewaltGegenPVBBundeslagebild2019.pdf;jsessionid=B7E24D8D5404B 12CB9CB48575CAB1D3A.live0612?__blob=publicationFile&v=9, Zugriff am 18.8.2020). Bliesener, Thomas; Klatt, Thimna; Jager, Janine (2015): Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. In: Leitgöb-Guzy, Nathalie; Birkel, Christoph; Mischkowitz, Robert (Hrsg.): Viktimisierungsbefragungen in Deutschland. Wiesbaden: BKA Bundeskriminalamt, S. 305– 331. Bonacker, Thorsten (Hrsg.) (2005): Sozialwissenschaftliche Konflikttheorien. Eine Einführung. 3. Aufl., Opladen: Leske + Budrich. Bubenitschek, Günther; Bissingen, Sophie von (2018): PräDiSiKo – Prävention durch Kommunikation. In: Kerner, Hans-Jürgen; Marks, Erich (Hrsg.): Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2018, (www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/4181, Zugriff am 25.8.2020). Collins, Randall (2011): Dynamik der Gewalt. Eine mikrosoziologische Theorie. Hamburg: Hamburger Edition. Collins, Randall (2012): C-Escalation and D-Escalation. A Theory of the Time-Dynamics of Conflict. American Sociological Review 77, S. 1–20. Coser, Lewis A. (2009): Theorie sozialer Konflikte. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Dressler, Janina Lara (2017a): Gewalt gegen Rettungskräfte. Eine kriminologische Großstadtanalyse. Münster: LIT. 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  • Sachstand Runder Tisch Vermeidung Konfliktsituationen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1069 Dez. 2 Sachstand zum Thema "Runder Tisch - Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen Jugendlichen und Ordnungskräften" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2020 1.3 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Sicherheit Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlässlich der Geschehnisse vom Juli 2020 in Stuttgart initiierte der Stadtjugendausschuss Karls- ruhe e.V. gemeinsam mit dem Ordnungs- und Bürgeramt einen Runden Tisch zum Thema „Prä- ventive Maßnahmen zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen Jugendlichen und Ord- nungskräften“. An einer ersten Gesprächsrunde am 22. Juli 2020 nahmen Vertreterinnen und Vertreter vom Polizeipräsidium Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, von der Sozial- und Jugendbehörde so- wie des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. teil. Die Gesprächsrunde war sich einig, dass vertieft untersucht werden sollte, inwieweit eine mit Stuttgart oder Frankfurt vergleichbare Eskalation auch in Karlsruhe eintreten und wie eine sol- che Entwicklung unterbunden werden könnte. Die Verwaltung hat daher Herrn Professor Dr. Hermann von der Universität Heidelberg zur Teil- nahme am zweiten Gesprächstermin am 5. August 2020 eingeladen. Der Einladung ist Herr Professor Dr. Hermann gefolgt und hat sich bereit erklärt, die entsprechende wissenschaftliche Begleitung zu übernehmen. Aufbauend auf der letzten Sicherheitsumfrage 2018 sowie dem Sicherheitsaudit hat er die Situation in Karlsruhe untersucht. Seine Ausführungen sind als Anla- ge beigefügt und werden durch ihn im Hauptausschuss zusammengefasst präsentiert. Aufgrund dieser Erkenntnisse prüft die Verwaltung, inwieweit die bestehenden Präventionspro- gramme ausreichen oder weitere für die erkannten Auslöser entwickelt werden müssen. Erste Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz eines „Team Karlsruhe“ (analog Jugend- schutzteams) an zwei Wochenenden im Sommer in der Innenstadt, wurden aus der Runde der Gesprächsteilnehmenden bereits initiiert. Ebenso wird überlegt, wie man anderen Katalysatoren kurzfristig entgegenwirken kann. Etwa durch Veranstaltungsformate und andere Formate des Zusammenkommens für Jugendliche im Rahmen der geltenden Corona-Vorgaben. Der Runde Tisch „Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen Jugendlichen und Ordnungs- kräften“ soll dauerhaft zum regelmäßigen Austausch und Abstimmung über mögliche Projekte und Maßnahmen beibehalten werden. Im Rahmen zukünftiger Sitzungen des Hauptausschusses mit dem Schwerpunktthema Sicherheit könnte dann über entsprechende Tätigkeiten oder Er- fahrungen berichtet werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  • Protokoll HA TOP 1_3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 12. Sitzung Hauptausschuss 13. Oktober 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 1 der Tagesordnung: Sicherheit in Karlsruhe 1.3. Sachstand zum Thema „Runder Tisch: Vermeidung von Konfliktsituationen zwi- schen Jugendlichen und Ordnungskräften Vorlage: 2020/1069 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1.3 zur Behandlung auf und begrüßt Herrn Prof. Dr. Hermann von der Universität Heidelberg und übergibt das Mikrophon für dessen Vortrag. Prof. Dr. Hermann (Universität Heidelberg) berichtet, dass er ähnliche Übergriffe von Jugendli- chen analog Stuttgart oder Frankfurt in Karlsruhe als weniger wahrscheinlich einstufe, da sich in Frankfurt und Stuttgart Protestkulturen, zum Teil mit dem Feindbild Polizei, etabliert hätten. Weiter sei festgestellt worden, dass mit Zunahme der kommunalen Präventionsprojekte die Kri- minalitätsbelastung sinke, was in Stuttgart jedoch nicht zu beobachten sei. Ein Fakt sei, dass die Gewalt gegenüber der Polizei gestiegen sei. Weiter führt er aus, dass bei kollektiver Gewalt grup- pendynamische Prozesse eine Rolle spielten, die Gruppen jedoch nicht homogen seien. Diese in- homogenen Gruppen setzen sich aus den Aktivisten, den Zuschauern/Bystandern und den passi- ven Zuschauern zusammen. Eine neue empirische Studie zeige, dass Täter vor allem eine Desin- tegrationserfahrung und eine erhöhte Gewaltbereitschaft aufweisen. Bei Einschränkung des Le- bensumfeldes sei die Gefahr von Aggression bei dieser Gruppe besonders groß. Diese Gewalt sei auch funktional, da sie zu Anerkennung im Freundeskreis führe, was eine erfahrene Ausgrenzung kompensiere. Die Gewaltaktion hätte dann nicht nur für diese einzelne Person eine positive – 2 – Bedeutung, sondern für die gesamte Gruppe. Kollektive Gewaltaktionen seien funktional, da sie den inneren Zusammenhalt der Gruppe stärken und weil sie zu einer stärkeren Abwertung des anderen führen. Zudem motiviere Gewalt, sofern sie durch Bystander unterstützt werde, zu wei- terer Gewalt. Letztlich könne dies sogar zu einer Dehumanisierung führen. Dieser Eskalationspro- zess könne durch fehlende Solidarität der Zuschauer/Bystander verhindert werden. Weiter führt er aus, dass die Daten der Karlsruher Sicherheitsumfrage die Informationen darüber liefern, wel- che Präventionsmaßnahmen angesetzt werden sollten, in dem die Gruppenmitglieder nach de- ren Zugehörigkeit Aktivist, Bystander, Zuschauer eingeteilt werden. Dabei stellen Aktivisten Per- sonen dar, die eine sehr hohe Gewaltbereitschaft und ein geringes Vertrauen in staatliche Ord- nungskräfte aufweisen. Das Potenzial, dass diese zu Gewalt greifen sei hier besonders hoch. Die passiven Zuschauer weisen eine niedrige Gewaltbereitschaft auf und das Vertrauen in staatliche Ordnungskräfte sei hoch. Die in Karlsruhe durchgeführte Sicherheitsumfrage liefere mit 6.000 Rückläufen seine sehr gute Datenbasis für die Analyse. Mithilfe dieser Daten könne man die drei Gruppen analysieren. Die Gruppe der Aktivisten stellten lediglich 0,9 Prozent, die der Bystander 12 Prozent dar. Ein Merkmalsbereich der Unterscheidung sei die Wertorientierungen in den Be- reichen Selbstständigkeit in Bezug auf Denken und Handeln, Universalismus, Wohlwollen, Kon- formität und Sicherheit. Diese Bereiche können das Vertrauen in die Institution beeinflussen. Ak- tivisten seien Personen, die sich in Ihren Werten erheblich vom Werteprofil der Gesamtgesell- schaft unterscheiden und nur bedingt integriert seien. Auch sei eine große Bereitschaft vorhan- den, Normen zu verletzen und anderen Schaden zuzufügen. Sie seien wenig tolerant und Wert- schätzung gegenüber anderen sei von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswert sei, dass auch die eigene Sicherheit zweitrangig sei. Insgesamt können Integrations- und Sozialisationsde- fizite festgesellt werden, aus diesen wiederum Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden kön- nen, was jedoch leider nur langfristig möglich sei. Kurzfristig möglich sei jedoch die Förderung von Zivilcourage bei der Zielgruppe der Bystander. Aus den Erfahrungen mit den Vorfällen aus Stuttgart und Frankfurt sei auch die Vermeidung von Alkohol sinnvoll. Auch wäre es gut, wenn man sich über das Ermöglichen von Feiern auch in Coronazeiten Gedanken machen würde. Er schließt ab, dass die Karlsruher Sicherheitsumfrage eine außerordentlich gute Datenbasis für die Einteilung in Aktivisten, Bystandern und Zuschauer ermögliche, was wiederum für die gezielte Konzeption von Präventionsmaßnahmen genutzt werden könne. Auf Nachfrage von Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) führt er aus, dass Protestkulturen, die über längere Zeit laufen, ein eigenes Wertesystem schaffen. Das fatale daran sei, dass bei einigen das Feindbild der Polizei etabliert sei, was das Risiko erhöhe, dass Polizei auch Opfer von Gewalt werde. Die vermutete Einschränkung der Lebensführung könne durch Kontrollmaßnahmen der Polizei verursacht werden. Durch die Durchführung einer Kontrolle im Beisein von Nichtpolizei- kräften könnte eine Eskalation verhindert werden. Stadtrat Pfannkuch (CDU) sieht durch den Bericht von Professor Dr. Hermann Karlsruhe gut auf- gestellt. Die CDU-Fraktion unterstütze auch weiterhin die Gesprächsrunden und die Runden Ti- sche. Prof. Dr. Hermann berichtet auf Nachfrage von Stadtrat Pfannkuch (CDU), dass man den Soziali- sationsdefiziten durch Präventionsprojekte in der frühen Kindheit entgegenwirken könnte. Die Behandlung bei Erwachsenen sei kaum noch zu realisieren. Auf Nachfrage von Stadtrat Schnell (AfD) teilt er mit, dass die Abweichung zum Beispiel beim Merkmal der Normbrechung signifikant sei, wonach Aktivisten zu 40 Prozent dazu neigen, Bystander zu 20 Prozent und Zuschauer zu 2 Prozent. – 3 – Der Vorsitzende dankt Professor Dr. Hermann für dessen Vortrag und die Auswertung der Karls- ruher Umfrage. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Kenntnisahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 12. Januar 2021