Inklusion von Kindern mit herausfordernden Verhaltensweisen in den Kindertagesstätten
| Vorlage: | 2020/1065 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.09.2020 Vorlage Nr.: 2020/1065 Inklusion von Kindern mit herausfordernden Verhaltensweisen in den Kindertagesstätten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.10.2020 13 x 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben im Kitajahr 2019/20 die Kinder- tagesstätten in Karlsruhe besucht? 2. Welche Indikationen und Diagnosen lagen dabei den bewilligten Eingliederungshilfen zu- grunde (Körperliche Behinderung, geistige Behinderung, allgemeine Entwicklungsrückstän- de)? 3. Welche Unterstützung können Kindertagesstätten darüber hinaus für die Kinder bekommen, die einen hohen sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, aber über keine Diagnose oder Indikation verfügen, für die eine Eingliederungshilfe gewährt wird? 4. Welche zusätzlichen pädagogischen Fördermöglichkeiten hält die Stadtverwaltung künftig für notwendig, damit die soziale und pädagogische Inklusion dieser Kinder gelingen kann? Sachverhalt/Begründung: Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen Anspruch auf pädagogi- sche und/oder begleitenden Hilfen, die in Karlsruhe pauschalisiert gewährt wird. Dieser Anspruch besteht leider (noch) nicht für Kinder, die hauptsächlich wegen ihrer sozial- emotionalen Bedürftigkeit die Fachkräfte in Kindertagesstätten ganz besonders herausfordern und beanspruchen. Diese Kinder zeigen massive Symptome von Deprivation, übergriffigen Verhaltens- weisen oder mangelnde Selbststeuerung. Laut einer Befragung der SJB Karlsruhe (Kinderbüro und Jugendhilfeplanung) in Zusammenarbeit mit der Karlsruher Vereinigung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e.V. und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe aus dem Jahr 2017 sind von dieser Problematik 15% aller Kinder (das sind über 1000 Kinder) betroffen. Gleichlautende Zahlen finden sich auch in wissenschaftlichen nationalen Studien. Solche Kinder sind vom Ausschluss aus der Kita bedroht, weil sie im normalen, d.h. regulä- ren pädagogischen Setting nicht betreut werden können. Dadurch verschärfen sich die Symptome der betroffenen Kinder und belasten die Kinder selbst, ihre Eltern und das pädagogische Fachperso- nal auf erhebliche Weise. Manche dieser Kinder dürfen nur einige Stunden in die Kita kommen und werden oft von Gemeinschafts-Aktivitäten ausgeschlossen. Manche werden auch an Sondereinrich- tungen weitergegeben (SBBZ), die nicht den Bedürfnissen dieser Kinder und nicht einem inklusiven Anspruch genügen. Mit dieser Anfrage soll geklärt werden, welche besondere und zusätzliche Unterstützung die Kinder- tagesstätten derzeit erhalten können und die Stadtverwaltung künftig für notwendig hält, um eine gelingende Inklusion aller Kinder zu ermöglichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterzeichnet von: Renate Rastätter Christine Großmann Benjamin Bauer Dr. Iris Sardarabady Aljoscha Löffler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1065 Dez. 3 Inklusion von Kindern mit herausfordernden Verhaltensweisen in den Kindertagesstätten Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.10.2020 13 x 1. (Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben im Kitajahr 2019/20 die Kin- dertagesstätten in Karlsruhe besucht? Im Kindergartenjahr 2019/2020 haben 223 Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe eine Kinder- tagesstätte (ohne Sonderschulkindergärten) besucht. 2. Welche Indikationen und Diagnosen lagen dabei den bewilligten Eingliederungshilfen zu- grunde (Körperliche Behinderung, geistige Behinderung, allgemeine Entwicklungsrück- stände)? Bei 71 Kindern (ca. 32%) wurde eine körperliche oder geistige Behinderung diagnostiziert, bei 47 Kindern (ca. 21%) eine seelische Behinderung. Eine mehrfache Behinderung (körperlich/geistig und seelisch) wurde bei 105 Kindern (ca. 47%) diagnostiziert. 3. Welche Unterstützung können Kindertagesstätten darüber hinaus für die Kinder bekom- men, die einen hohen sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, aber über keine Diagnose oder Indikation verfügen, für die eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Für Kinder mit sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf können Kindertageseinrichtungen auf die Beratungsangebote des Heilpädagogischen Fachdienst (HPFD) zurückgreifen. Zudem berät auch der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) Kindertageseinrichtungen und Eltern zu den Hilfsangeboten der Jugendhilfe. 4. Welche zusätzlichen pädagogischen Fördermöglichkeiten hält die Stadtverwaltung künftig für notwendig, damit die soziale und pädagogische Inklusion dieser Kinder gelingen kann? Am 25.03.2020 wurde im Jugendhilfeausschuss die Beschlussvorlage „Inklusion in Kindertagesein- richtungen“ beraten. Die Bausteine A-E tragen in Summe zu einer Verbesserung der Unterstüt- zungsmöglichkeiten von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (mit und ohne Diagnose) bei. Grundlage für eine darüber hinausgehende Weiterentwicklung der Inklusion in der Kindertagesein- richtungen wird die gemeinsam mit Trägern von Kindertageseinrichtungen und Fachberatungen zu entwickelnde „Rahmenkonzeption Inklusion“ sein (Baustein E).
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Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Inklusion von Kindern mit herausfordernden Verhaltensweisen in den Kindertagesstätten Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/1065 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2020