Verkauf des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 6422, Verkehrsfläche, Am Badenwerk, Gemarkung Karlsruhe an die Facilma Grundbesitzmanagement und -service GmbH & Co. Besitz KG

Vorlage: 2020/1049
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Verkauf städtisches Grundstück Am Badenwerk
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1049 Dez. 4 Verkauf des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 6422, Verkehrsfläche, Am Badenwerk, Gemarkung Karls- ruhe an die Facilma Grundbesitzmanagement und –service GmbH & Co. Besitz KG u. Einziehung bzw. Entwidmung der Straße Am Badenwerk Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2020 7 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücks Nr. 6422 zum Kaufpreis von 1.379.400,00 € an die Facilma Grundbesitzmanagement und –service GmbH & Co. Besitz KG zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertragsentwurf abzuschließen. Der Gemeinderat beschließt die Verkehrsfläche Flst. Nr. 6422, Am Badenwerk, Gemarkung Karlsruhe gemäß § 7 StrG BW einzuziehen bzw. zu entwidmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.379.400,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Verkaufsgrund Die EnBW verzeichnet - u. a. auch bedingt durch Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Trennung der Versorgungsnetze - eine starke Zunahme von Arbeitsplätzen. Die entsprechend benötigten Bürogebäude sollen westlich der Straße Am Badenwerk auf dem zum Firmensitz in der Durlacher Allee 93 benachbarten firmeneigenen Grundstück Nr. 6421 entstehen (sh. Lageplan). Um die geplante bauliche Ausnutzung erreichen zu können, soll das zwischen den beiden firmeneigenen Grundstücken liegende und für den übrigen öffentlichen Verkehr entbehrliche Straßengrundstück Nr. 6422 mit 2.299 m² an die Facilma Grundbesitzmanagement und –service GmbH & Co. Besitz KG veräußert werden. Die im Grundstück liegenden Versorgungsleitungen wer- den dinglich gesichert. Eine Bebauung des Grundstücks findet mit Ausnahme von zwei Brückenwer- ken zur Verbindung der beiden Bürogebäude der EnBW nicht statt. Entwidmung Die Stadtverwaltung hat das straßenrechtliche Entwidmungsverfahren eingeleitet. Die Absicht zur Entwidmung wurde im Amtsblatt am 16. August 2019 veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Einwen- dungsfrist ging eine Stellungnahme ein. Es wurde zu Bedenken gegeben, dass durch den Wegfall der öffentlichen Parkplätze der Parkdruck im Gebiet steigen dürfte. Die EnBW wird im Zuge des Neubaus des Bürogebäudes eine Tiefgarage für ihre Belegschaft errich- ten. Nach den bisherigen Planungen ist davon auszugehen, dass mehr Parkplätze hergestellt werden, als dies für den Stellplatznachweis nach Landesbauordnung erforderlich wäre. Es ist anzunehmen, dass die Mitarbeitenden der EnBW derzeit nicht nur in der Straße Am Badenwerk, sondern auch in den umliegenden Straßen parken. Insofern ist die Verlagerung des Parkdrucks in die Stadt nicht zu befürchten. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich die Situation entschärfen dürfte. Anzumerken ist auch, dass außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in der Straße Am Badenwerk nur wenige Fahrzeuge parken. Diese wenigen Fahrzeuge dürften nach dem Bau der Tiefgarage im Um- feld genügend Parkraum finden. Es wird weiter kritisiert, dass durch die Entwidmung der Straße die öffentliche Zugänglichkeit für Fußgänger und Radfahrer entfällt. Die Wege für Fußgänger und Radfahrer würden sich verlängern, da es zwischen der Tullastraße und dem EnBW-Hauptgebäude auf einer Länge von über 400 m keine Querungsmöglichkeiten des Geländes mehr gäbe. Eine Sperrung des Durchgangs für Fußgänger ist nicht vorgesehen. Der Radverkehr, der in der Straße Am Badenwerk bisher auch keine eigene Radwegeführung hatte, wird künftig keine Möglichkeit mehr haben, durch den geplanten Campus der EnBW zu fahren. Lediglich ein Schieben des Rades wäre noch möglich. Allerdings sind die zu erwartenden Umwege nicht allzu groß. Ähnliche Erfahrun- gen von Baublocks sind im Stadtgebiet häufig anzutreffen. Anzumerken ist weiter, dass die Straße Am Badenwerk sowohl über die Gerwigstraße als auch über die Durlacher Allee hinweg keine Wei- terführung besitzt. Sie hat folglich schon jetzt keine Netzfunktion für den Radverkehr, sondern ledig- lich eine Zielfunktion in die Straße Am Badenwerk. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Straße Am Badenwerk im Straßennetz der Oststadt für alle Verkehrsarten (Kfz, Rad und Fußgänger) von untergeordneter Bedeutung ist. Sie erfährt we- der im Norden noch im Süden eine unmittelbare Fortsetzung im Netz. Sowohl von der Gerwigstraße als auch von der Durlacher Allee aus muss die Fahrt oder der Weg bis zur nächsten Parallelstraße (Tullastraße oder Ostring) fortgesetzt werden, um dann wieder weiterzukommen. Durch diese be- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 sondere Lage im Netz entstehen bei Entfall der Straße Am Badenwerk für den Kraftfahrzeugverkehr überhaupt keine und für nur wenige Radfahrende mit Zielrichtung Messeplatz minimale Umwege. Daher ist die Straße für den Verkehr entbehrlich. Vertragskonditionen Kaufpreis/ Erschließungskosten: 2.299 m² x 600,00 €/m² 1.379.400,00 € Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswertkurzgutachten vom 18.06.2019 /22.01.2020. Aufgrund der flächendeckenden Verteilung sowie des Verbleibes verschiedener Leitungen (s. unten) wird ein angemessener und im üblichen städtischen Rahmen liegender Abschlag auf den Bodenwert i.H.v. ca. 30 % wegen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung bezogen auf die belastete Fläche (Gesamtfläche), in Absprache mit der Bewertungsstelle, gewährt. Rechte zugunsten der Stadt und Versorgungsträger: a) Dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt b) Zustimmungsvorbehalt zur Veräußerung für die Stadt (befristet auf 15 Jahre) c) Sicherung der verbleibenden Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Eintragung je einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Karlsruhe (Mischwasserkanal), • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtwerke Karlsruhe (Versorgungslei- tungen), • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn. Im Hinblick darauf, dass keine Bebauung des städtischen Grundstücks Nr. 6422 erfolgt, sowie dem Umstand dass das Grundstück aufgrund seiner Lage zwischen den beiden firmeneigenen Grundstü- cken der EnBW AG ausschließlich nur durch diese genutzt werden kann, wird auf die Vereinbarung der üblichen städtischen Rechte nebst dinglicher Sicherung, wie der Bau- und Nutzungsverpflichtung sowie der Gewerbebetriebsbeschränkung verzichtet. Auch entfällt deshalb die Aufnahme der übli- chen Altlasten- sowie Kampfmittelklausel. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücks Nr. 6422 zum Kaufpreis von 1.379.400,00 € an die Facilma Grundbesitzmanagement und –service GmbH & Co. Besitz KG zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertragsentwurf abzuschließen. Der Gemeinderat beschließt die Verkehrsfläche Flst. Nr. 6422, Am Badenwerk, Gemarkung Karlsruhe gemäß § 7 StrG BW einzuziehen bzw. zu entwidmen.

  • Anlage Lageplan Am Badenwerk
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  • Abstimmungsergebnis TOP 7
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    Kein Text verfügbar

  • Protokoll GR TOP 7
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    Niederschrift 15. Sitzung Gemeinderat 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Verkauf des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 6422, Verkehrsfläche, Am Badenwerk, Gemarkung Karlsruhe an die Facilma Grundstücksbesitzmanagement und - service GmbH & Co. Besitz KG und Einziehung bzw. Entwidmung der Straße Am Badenwerk Vorlage: 2020/1049 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücks Nr. 6422 zum Kaufpreis von 1.379.400,00 € an die Facilma Grundbesitzmanagement und –service GmbH & Co. Besitz KG zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufver- tragsentwurf abzuschließen. Der Gemeinderat beschließt die Verkehrsfläche Flst. Nr. 6422, Am Badenwerk, Gemarkung Karls- ruhe gemäß § 7 StrG BW einzuziehen bzw. zu entwidmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und stellt fest, Stadtrat Dr. Cre- mer habe sich für befangen erklärt. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- – 2 – 16. Oktober 2020