Vorbildfunktion von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
| Vorlage: | 2020/1041 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Anfrage der Grünen Liste Grötzingen (GLG) vom: 19.07.2020 Vorlage Nr.: 105 Vorbildfunktion von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 11 X In Grötzingen startet das integrierte Energie- und Quartierskonzept. Die zur Verfügung stehenden Förderungen für private Immobilienbesitzer umfassen dabei nicht nur die energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden, sondern auch die Förderung erneuerbarer Energien in Form von Photovoltaikanlagen auf privaten Gebäuden. Der gezielte Photovoltaikausbau auf städtischen Dachflächen ist Teil des Maßnahmenkatalogs vom Klimaschutzkonzept 2030. Die dazu erforderliche Prüfung der und Planung für die Gebäude in Grötzingen wurde vor längerem in Aussicht gestellt. Zur Motivation privater Bauherren muss die Stadt mit ihren eigenen Gebäuden Vorbild sein. Wir beantragen daher: • Sachstandsbericht zum Stand der Prüfung und Planung des Photovoltaikausbaus auf den öffentlichen Gebäuden in Grötzingen. • Terminangaben, wann mit welchen Ergebnissen und Umsetzungen auf den Dächern zu rechnen ist.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GLG-Fraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: OV Grötzingen Vorbildfunktion von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 11 x Zur Anfrage nimmt die Ortsverwaltung nach Rücksprache mit dem Fachamt für Hochbau und Ge- bäudewirtschaft Stellung: Die Ortsverwaltungen bestimmen selbst welche Bauprojekte Sie im Rahmen der Haushaltsplanung einbringen möchten. Dies erfolgt durch eine mittelfristige Projektplanung und –abstimmung mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, da die zur Verfügung stehenden Mittel für Investitio- nen gesamtstädtisch abzustimmen und zu priorisieren sind. Die Priorisierung erfolgt nach der Not- wendigkeit sowie Dringlichkeit des Bauprojektes bzw. Zustand des Gebäudes. Es muss jeweils eine kostenkontrollierte Planung vorliegen, bevor ein Projekt in den Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe aufgenommen wird. Bauvorhaben werden ab und zu auch durch das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft selbst im Bereich der Ortsverwaltungen angestoßen. Dies gilt besonders für den Bereich der Klimaschutzpro- jekte wie zum Beispiel Photovoltaik oder Energieeffizienzsanierungen (siehe LED-Projekt Emil-Arheit- Halle). Aktuell sind jedoch bis auf eine kleinere Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) im Stalbühl keine Planungen für den Bereich Grötzingen vorgesehen, bis auf den Neubau der Kita Ringelberghohl. Das Solarkataster für die Stadt Karlsruhe, das von der KEK betreut wird, erlaubt über Filterfunktion eine Auflistung nach verschiedenen Kriterien. Auf dieser Basis hatten wir für die städtischen Gebäu- de im Jahr 2012 das PV-Potenzial ermittelt und der Hochbau und Gebäudewirtschaft zur Verfügung gestellt. Dabei geht es allerdings nur um die äußerlich aus der Vogelperspektive erkennbaren Eig- nungsmerkmale wie Dachgröße, Ausrichtung, Neigung, Verschattungen, Dachgauben und sonstige Aufbauten, nicht aber bauliche Faktoren wie z.B. die Statik oder Renovierungsbedürftigkeit. Dieses (hypothetische) PV-Potenzial könnte das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft vermutlich auf den Ortsteil Grötzingen herunterbrechen und mit Fakten zum Zustand der Gebäude ergänzen. Auch hat das Fachamt einen Ausbauplan für PV-Anlagen für städtische Gebäude erarbeitet. Der PV-Ausbau findet gemäß gesamtstädtisch gültiger Leitlinie "Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen" bei jeder Sanierung und bei jedem Neubau einer Dachfläche statt: "Bei Neubauten und Sa- nierungen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Photovoltaikanlagen zu berücksichti- gen." Parallel findet nach einer Priorisierung über alle Karlsruher öffentlichen Gebäude hinweg ein zusätz- licher strategischer Ausbau statt. Dieser wird besonders zentral durch den Bereich "Objektmanage- ment Querschnittsaufgaben (OMQ)" im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft betrieben. Dafür werden Mittel des städtischen Klimaschutzfonds eingesetzt. Ein aktuell in Vorbereitung befindliches Projekt ist dabei aktuell das Forstgebäude "Im Stalbühl". Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der beschlossenen Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadtverwaltung Karls- ruhe (KSK30) soll ein zusätzlicher Ausbau von Photovoltaik bewerkstelligt werden. Hierzu wird das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zum KSK30- Maßnahmenblatt "1.3 Gezielter Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen" eine Beschluss- vorlage gegenüber dem Gemeinderat vorlegen (siehe https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/getfile.php?id=615455&type=do&#search=%22klima schutzkonzept%22; Seiten 180 bis 182). Im Rahmen der Sanierung der Ortsmitte und damit verbundenen Sanierung von städtischen Gebäu- den wird jeweils die Möglichkeit zur Installation einer PV-Anlage geprüft (Rathaus II, Niddastraße 6, Begegnungsstätte). Einen konkreten Zeitplan gibt es hier jedoch noch nicht.