Informationen der Ortsverwaltung Grötzingen über den Biergarten Schultheiß-Kiefer-Str. 21

Vorlage: 2020/1040
Art: Antrag
Datum: 09.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2020

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10 Vorlage 104 CDU-Antrag Biergarten
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 2.7.2020 Vorlage Nr.: 104 Informationen der Ortsverwaltung über den geplanten Biergarten Schultheiß-Kiefer-Str. 21 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 10 x Am 10.06.2020 eine Grötzinger Familie bei der Ortsverwaltung nach dem Genehmigungsstatus hin- sichtlich eines geplanten Biergartens in der Schultheiß-Kiefer-Str. 21 an. Hierzu gab es von Seiten der Ortsverwaltung eine Vielzahl von unterschiedlichen Antworten: • eMail 10.06.2020, 14:41 Uhr: Keine Kenntnis bei der Ortsverwaltung über die Errichtung eines Biergartens • eMail 10.06.2020, 17:54 Uhr: Konzession wurde vom Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe erteilt, eine Information an die Ortsverwaltung Grötzingen erfolgte nicht • eMail 24.06.2020, 12:28: Biergarten wurde beantragt, eine Genehmigung wurde noch nicht erteilt, Bauordnungsamt prüft noch Durch diese Kommunikation kommt nicht nur die Ortsverwaltung bei den Grötzinger Bürgern in Misskredit, sondern es fällt auch auf den gesamten Ortschaftsrat negativ zurück. Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Ortschaftsrat darüber informiert wird, warum es hinsichtlich derselben Fragestellung bei der Ortsverwaltung innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen zu so unterschiedlichen Aussagen kommen kann. Weiterhin beantragt die CDU-Fraktion, dass die Ortsverwaltung 1. den Verfahrensweg für die Erteilung von Grötzingen betreffenden Genehmigungen transpa- rent aufzeigt 2. innerhalb der Verwaltung ein Verfahren etabliert, damit Entscheidungen, die Grötzingen be- treffen, der Ortsverwaltung bekannt sind und dem Ortschaftsrat kommuniziert werden.

  • TOP 10 Vorlage 104 StN CDU-Antrag Biergarten
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 104 Dez 2 Informationen der Ortsverwaltung über den geplanten Biergarten Schultheiß-Kiefer-Str. 21 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 10 x Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Ortsverwaltung gibt folgende mit den Fachämtern abgestimmte Information zur Kenntnis: Für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe ist das Ordnungs- und Bürgeramt in seiner Funktion als Gaststättenbehörde (untere Verwaltungsbe- hörde) zuständig. Wenn eine Gaststätte eine Außenbewirtung anbieten möchte, muss diese dafür in Anspruch genommen werden. Im Fall der Gaststätte „Gerschd“, beantragte der Betreiber dies ordnungs- gemäß beim Ordnungs- und Bürgeramt. Bei solchen gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren muss vor einer Entscheidung auch das Bauordnungsamt angehört werden. Ein förmliches Beteiligungsverfahren von Ortsverwaltungen ist im Rahmen des Gaststättenrechts nicht vorgesehen. Vom Bauordnungsamt wurde dem Ord- nungs- und Bürgeramt im Rahmen des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens dann mitge- teilt, dass sich die Gaststätte „Gerschd“ in einem gemischt genutzten Gebiet befindet, in dem Gaststätten sowie deren Außenbestuhlung grundsätzlich zulässig sind und dass eine Bauge- nehmigung für die Gaststätte besteht, die auch das geplante Vorhaben zulässt. Eine zusätzliche förmliche baurechtliche Entscheidung war nicht erforderlich, weshalb das Bauordnungsamt kein Anwohnerbeteiligungsverfahren durchführen musste. Andere rechtliche Gründe, die zu einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag des Gast- stättenbetreibers hätten führen müssen, gab es nicht. Die Sperrzeiten für Bewirtungsflächen im Außenbereich werden durch die „Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Festsetzung der Sperrzeit von Garten-und Straßenwirtschaften“ geregelt, welche für alle Gaststätten in Karlsruhe gilt. Der Beginn der Sperrzeit für Garten- und Straßenbewirtung wurde gemäß dieser Rechtsordnung folgendermaßen festgesetzt: a) Während der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) Sonntag bis Donnerstag 23:00 Uhr, an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feieretagen 24:00 Uhr, b) Außerhalb der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) an allen Tagen 22:00 Uhr. Ein rechtlicher Grund für eine Abweichung von der Rechtsverordnung und das Festsetzen ande- rer Sperrzeiten wegen besonderer Umständen waren nicht ersichtlich. Der Gaststättenbetreiber gab allerdings gegenüber dem Ordnungs- und Bürgeramt an, dass er aufgrund ihm bekannt gewordener Bedenken seitens der Anwohner die Bewirtung freiwillig um 22 Uhr einstellen möchte. Aus diesem oben dargestellten Ablauf wird deutlich, warum es auch zu unterschiedlichen Aus- sagen seitens der Ortsverwaltung kam. Zum einen wollte die Ortsverwaltung schnell auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger reagieren, so dass zum jeweiligen Kenntnisstand und nach Rücksprache mit den Fachbehörden (OA und BOA) die Aussagen konkretisiert und mitgeteilt wurden. Grundsätzlich ist ein anderes Verfahren nicht vorgesehen, da die Zuständigkeit beim Ordnungs- amt der Stadt Karlsruhe liegt und nicht bei der Ortsverwaltung. Auf Anfragen im Einzelfall wer- den, wie jetzt auch geschehen, gerne Informationen erteilt.