Ortstermin des Petitionsausschusses des Landtages - Information des Ortschaftsrates
| Vorlage: | 2020/1039 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 09.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 2.7.2020 Vorlage Nr.: 103 Ortstermin Petitionsausschuss des Landtags – Information des Ortschaftsrats Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 9 x Am 26.06.2020 fand ein Ortstermin des Petitionsausschusses des Landtags bzgl. der Petition eines Grötzinger Petenten hinsichtlich des Schloss Augustenburg statt. Das Schloss Augustenburg und die darin geplante Senioreneinrichtung haben für viele Grötzinger eine erhebliche Bedeutung. Die Pläne für die zukünftige Gestaltung wurden bereits im Ortschaftsrat diskutiert. Die Fraktion der CDU Grötzingen wurde über den Ortstermin des Petitionsausschusses erst am 23.06.2020 von der Ortsverwaltung informiert. Weiterhin bat die Ortsverwaltung in dieser Information darum, dass von jeder im Grötzinger Ort- schaftsrat vertretenen Fraktion nur ein Teilnehmer (in der Regel Fraktionsvorsitzende) an diesem Termin teilnehmen solle. Aus unserer Sicht erfolgte die Information über den Ortstermin durch die Ortsverwaltung zu kurzfris- tig, eine inhaltliche Vorbereitung auf den Termin war auf Grund der kurzen Zeit nicht möglich. Weiterhin stellten wir während der Sitzung fest, dass die Fraktion der GLG mit 3 offiziellen Vertre- tern auf den für den Ortschaftsrat bereitgestellten Sitzplätzen präsent war. Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Ortsverwaltung den Ortschaftsrat informiert über 1. den Ablauf der Planung der Ortsverwaltung für diesen Termin 2. die unterschiedliche Behandlung die Fraktionen bzgl. der Teilnehmeranzahl Weiterhin beantragen wir, dass die Ortsverwaltung dem Ortschaftsrat einen Sachstandsbericht über die Entscheidung des Petitionsausschusses und über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Ausbaus von Schloss Augustenburg gibt.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 103 Dez 1/OV Grötzingen Ortstermin Petitionsausschuss des Landtags – Information des Ortschaftsrats Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 9 x Kurzfassung Bei dem Ortstermin in Grötzingen am 26.06.2020 handelte es sich um eine Veranstaltung der Ge- schäftsstelle des Petitionsausschusses des Landtages. Die Ortsverwaltung hat alle Fraktionen frühestmöglich informiert und dabei hinsichtlich der Teil- nehmerzahl keine Differenzierung vorgenommen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Ortsverwaltung den Ortschaftsrat informiert über 1. den Ablauf der Planung der Ortsverwaltung für diesen Termin 2. die unterschiedliche Behandlung die Fraktionen bzgl. der Teilnehmeranzahl ) 1. Bei der am 26.06.2020 erfolgten Zusammenkunft des Petitionsausschusses des Landtages von Baden-Württemberg handelte es sich nicht um eine Veranstaltung der Ortsverwaltung Grötzingen, sondern von der Geschäftsstelle dieses Gremiums. Ansprechpartner der Geschäftsstelle war in erster Linie der Zentrale Juristische Dienst (Untere Ver- waltungsbehörde im Umweltrecht und Denkmalschutz). Von dort war am 26.05.2020 angefragt worden, ob für einen eventuellen Ortstermin in Grötzingen hier ein Raum zur Verfügung gestellt werden könnte und mit welchem Fassungsvermögen. Zu diesem Zeitpunkt war ein konkreter Termin noch kein Thema. Grundsätzlich waren der Saal der Begegnungsstätte als auch die Aula der Schule dafür in Betracht gekommen. Nachdem die Aula der kleinere Raum ist, wurde vom Zentralen Juristi- schen Dienst am 09.06.2020 mitgeteilt, dass von der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses der 26.06.2020 um 10 Uhr als Beginn des Ortstermines im Saal der Begegnungsstätte in Grötzingen ins Auge gefasst wurde. Am 15.06.2020 teilte die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses der Ortsverwaltung mit, wie viele Tische (18 Stück, pro Tisch eine Person) für die Leitung der Veranstaltung, Abgeordnete, den Bau- herrn, den Petenten, die Denkmalschutzbehörde, das Wirtschaftsministerium, das Regierungspräsi- dium und weitere Landesbehörden sowie zwei Vertreter der Stadt Karlsruhe (Bauordnungsamt und Denkmalschutzbehörde) gewünscht werden. Dabei wurde mitgeteilt, dass jeweils noch drei Tische in zweiter Reihe (für insgesamt 6 Personen) der Behörden sowie drei Tische für Pressevertreter aufge- stellt werden sollen. Nach dem Ausmessen des Saales wurde am 16.06.2020 der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses mitgeteilt, dass im Saal der Begegnungsstätte unter Berücksichtigung der coronabedingten Abstandsregelungen außerhalb der Tische noch 23 Personen Platz finden würden. Am 18.06.2020 gab die Geschäftsstelle zur Kenntnis, dass an diesem Tag die Einladungen an die Teil- nehmer der Veranstaltung zur Post gegeben worden seien, darunter auch eine für Herrn Oberbür- germeister Dr. Mentrup. 2. Am 23.06.2020 um 9.54 Uhr hat die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses dem Zentralen Juris- tischen Dienst per Mail – in die die Ortsverwaltung in Kopie gesetzt wurde – mitgeteilt, dass es eine Bitte der Berichterstatterin, Frau Leidig, sei, dass auch Vertreterinnen und Vertreter des Ortschafts- rates anwesend sein sollten. Herr Tamm gab der Ortsverwaltung anlässlich eines Besuchs im Rathaus Grötzingen etwa um 11.30 Uhr zur Kenntnis, dass neben ihm auch die Ortschaftsrätinnen Hauswirth- Metzger, Dr. Vorberg und Weingärtner auf Einladung von Herrn Classen ihr Kommen zugesagt hät- ten. Erst zu diesem Zeitpunkt erfuhr die Ortsverwaltung den Namen des Petenten. Herr Tamm wur- de am 25.06.2020 auf Rücksprache der Ortsverwaltung Grötzingen vom 23.06.2020 mit der Ge- schäftsstelle des Petitionsausschusses als offizieller Vertreter der Ortsverwaltung Grötzingen mit Einlasskarte eingeladen, die die Ortsverwaltung ihm nach Erhalt per Mail weitergeleitet hat. Bei einem Telefonat der Ortsverwaltung Grötzingen mit der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses am 23.06.2020 um 13.20 Uhr wurde von dort mitgeteilt, dass der Petent schon ca. 20 Personen an- gemeldet habe. Deshalb wurde vereinbart, dass aus Platzgründen lediglich die Vorsitzenden der Ortschaftsratsfraktionen eingeladen werden können. Der Zentrale Juristische Dienst wurde über die Absprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses bezüglich Einladung von Ortschaftsrä- tinnen und Ortschaftsräten um 13.34 Uhr per Mail unterrichtet. Die Fraktionsvorsitzenden Jäger, Siegrist und Schuhmacher wurden am 23.06.2020 um 14.05 Uhr per Mail auch eingeladen. Die Ortsverwaltung hat also frühestmöglich und unverzüglich reagiert und keine Fraktion besser oder schlechter behandelt als eine andere. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 („Weiterhin beantragen wir, dass die Ortsverwaltung dem Ortschaftsrat einen Sachstandsbericht über die Entscheidung des Petitionsausschusses und über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Ausbaus von Schloss Augustenburg gibt.“ Die Denkmalschutzbehörde hat ihren Bericht zum Anliegen des Petenten (Gegenstand der Petition, Sachverhalt, rechtliche Würdigung) am 12. Februar 2020 dem Wirtschaftsministerium als oberster Denkmalschutzbehörde vorgelegt. Beigefügt waren die beiden zum Versand vorbereiteten Entschei- dungen der Denkmalschutzbehörde (Sanierung des historischen Bestandsbaus) vom 14. November 2019 und die baurechtliche Entscheidung (über die entstehenden Neubauteile, d.h. die Flügelbauten als Anbauten an die historische Bausubstanz und den nördlich gelegenen Neubau – Quader/Kubus -). Verbunden war die Vorlage des Berichts mit der Bitte, die Bekanntgabe der beiden Entscheidungen an den Antragsteller freizugeben, der letztlich durch den Petitionsausschuss nicht entsprochen wur- de. Das Wirtschaftsministerium hat den Bericht der Denkmalschutzbehörde finalisiert und am 20. April 2020 dem Petitionsausschuss zugeleitet. In der Sitzung des Petitionsausschusses vom 30. April wur- de das Thema aufgerufen und behandelt. Man kam dort zum Entschluss, dass eine Vertagung vonnö- ten und eine Sitzung vor Ort, also im Stadtteil Grötzingen, das Mittel der Wahl sei, die Angelegenheit mit den Beteiligten zu besprechen. Am 2. Juni 2020 trat dann das Petitionsbüro mit der Information an die Denkmalschutzbehörde her- an, dass der vorgesehene Vor-Ort-Termin Ende Juni stattfinden sollte, zwei alternative Termine wur- den dazu benannt. Letztlich legte sich das Petitionsbüro auf den erstgenannten Termin, den 26. Juni 2020 fest. Festzuhalten bleibt, dass eine solche Veranstaltung allein in den Händen des Petitionsausschusses/- büros liegt, weil es sich um eine offizielle Zusammenkunft des Ausschusses (Sitzung) handelt. Aus diesem Grunde wurden dem Petitionsbüro zur Unterstützung der Organisation (nur) Kontaktdaten übermittelt, damit unter Berücksichtigung von Corona-Bedingungen eine solche Veranstaltung vor- bereitet werden konnte. Mit Unterstützung der Ortsverwaltung Grötzingen, die direkt vom Petiti- onsbüro angesprochen wurde, konnten Räumlichkeiten gefunden werden, in denen die Rahmenbe- dingungen, die nach der Corona-Verordnung des Landes zu berücksich- tigen waren, eingehalten werden konnten. Gleichzeitig ergab sich aber daraus, dass die Anzahl der zugelassenen Personen zu limitieren war. Der Petitionsausschuss hat neben den in der Petitionsan- gelegenheit unmittelbar Beteiligten, also den Petenten, das Bauordnungsamt und die Denkmal- schutzbehörde der Stadt Karlsruhe, das Landesamt für Denkmalpflege und das Wirtschaftsministeri- um als oberste Bau- und Denkmalschutzbehörde, sowie dem Bauherrn auch der Öffentlichkeit die (zahlenmäßig jedoch begrenzte) Möglichkeit der Teilnahme eingeräumt, aber auch die Presse über den Termin informiert. Im Rahmen der Möglichkeiten sollte die Ortsverwaltung nach dem Wunsch und Hinweis des Petitionsausschusses die politischen Vertretungen im Ortschaftsrat informieren und ihnen – im Rahmen der Kapazitäten - die Möglichkeit der Teilnahme einräumen. Nach der Sitzung des Petitionsausschusses am 26. Juni in Grötzingen ist nun eine Schlussbefassung der Petitionsangelegenheit „Schloss Augustenburg“ im Ausschuss zu erwarten. Sowohl die (Stadt)Verwaltung als auch die übrigen Beteiligten hoffen auf eine zeitnahe Entscheidung des Aus- schusses und eine bestätigende Beschlussfassung des Landtags Baden-Württemberg, sodass die letztlich schon im November 2019 vorbereitete baurechtliche wie auch die denkmalschutzrechtliche Entscheidung alsbald kommuniziert werden können.