Earth Hour - Globale Aktion für Klima- und Umweltschutz

Vorlage: 2020/1038
Art: Antrag
Datum: 09.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2020

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Vorlage 102 GLG Antrag Earth Hour
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der Grünen Liste Grötzingen (GLG) vom: 24.06.2020 Vorlage Nr.: 102 Earth Hour - Globale Aktion für Klima- und Umweltschutz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.9.2020 8 x Die Earth Hour (deutsch: Stunde der Erde) ist eine weltweite Klima- und Umweltschutzaktion in Form des Ausschaltens öffentlicher Beleuchtung. Ziel der Earth Hour ist es, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Klimaschutz zu lenken. Die WWF Earth Hour ist eine einfache Idee, die rasend schnell zu einem weltweiten Ereignis wurde: Millionen von Menschen haben am 28.03.2020 zum vierzehnten Mal für eine Stunde das Licht ausgeschaltet – überall auf dem Planeten. Am Samstag, den 27. März 2021, findet von 20:30 bis 21.30 Uhr die nächste Earth Hour statt. Rund um den Globus werden dann zum bereits 15. Mal Millionen von Menschen, tausende Städte, Gemeinden und Unternehmen für eine Stunde das Licht ausschalten und so gemeinsam ein Zeichen für den Schutz unseres Planeten setzen, wohlwissend, dass die Beteiligung an der Aktion „Earth Hour“ ein wichtiger Weckruf, keinesfalls aber ein Ersatz für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz sein kann. Weitere Informationen unter www.wwf.de/earthhour/ Wir beantragen: • Die Ortsverwaltung meldet Grötzingen als jährlich teilnehmende Gemeinde an unter: www.wwf.de/earthhour/staedte-und-unternehmen/anmeldung-fuer-staedte/ und macht Vorschläge, wo im Ort im öffentlichen Raum das Licht ausgeknipst werden kann. • Die Ortsverwaltung und der Ortschaftsrat Grötzingen rufen die Bürger*innen dazu auf, sich an der Earth Hour-Aktion zu beteiligen. Grüne Liste Grötzingen (GLG)

  • TOP 8 Vorlage 102 StN GLG-Antrag Earth Hour
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 102 Earth Hour – Globale Aktion für Klima- und Umweltschutz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 8 x Kurzfassung Karlsruhe beteiligt sich bereits seit den Anfängen an der Earth Hour. Analog der Teilnahme in den vergan- genen Jahren wird das Einbeziehen folgender Objektbeleuchtungen in die Earth Hour 2021 vorgeschlagen: • Turmberg • Kirche St. Bernhard • Naturkundemuseum • Kamin HKW Das Abschalten öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen, die der Verkehrsbeleuchtung dienen, scheidet aus Sicherheitsgründen aus. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit und analog der Teilnahme im vergangenen Jahr wird das Einbeziehen folgender Objektbeleuchtungen in die Earth Hour 2021 vorgeschlagen: • Turmberg • Kirche St. Bernhard • Naturkundemuseum • Kamin HKW Laut Aussage der für den Betrieb der o. g. Anlagen zuständigen Fachabteilung, ist es mit vertretba- rem Aufwand möglich, die oben genannten Objektbeleuchtungen im Rahmen der Earth Hour 2021, für eine Stunde auszuschalten. Aufgrund der Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen gemäß Straßengesetz Baden- Württemberg, die der Stadt Karlsruhe obliegt, sowie der vertraglich vereinbarten Verkehrssiche- rungspflicht aufseiten der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, ist ein „vorsätzliches“ Ausschalten öffentli- cher Straßenbeleuchtungsanlagen – auch nicht einzelner Leuchten –, die der Beleuchtung von Ver- kehrswegen bzw. Verkehrsflächen dienen, ohne sicherheitsrelevanten Grund nicht zulässig. Im Um- kehrschluss wäre ein Ausschalten öffentlicher Straßenbeleuchtungen nur möglich, wenn die davon betroffenen Verkehrsbereiche zuvor für alle Verkehrsteilnehmer sicher abgesperrt und die Verkehrs- sicherungsmaßnahmen überwacht werden würden.