Fahrradwege
| Vorlage: | 2020/1037 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 09.09.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der MfG - Ortschaftsratsfraktion vom: 15.06.2020 Vorlage Nr.: 101 Fahrradwege Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 7 x Nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Coronapandemie hat der Fahrradverkehr in Grötzingen zugenommen. Dies ist zwar erfreulich, macht aber auch an neuralgischen Punkten auf Probleme aufmerksam. 1. Kreuzung Bruchwaldstraße/B3 vom Sportzentrum kommend. Hier werden die Radfahrer zu- nächst auf dem Fuß- / Radweg bis zur Ampel geführt. Die meisten Radfahrer überqueren dann die B3 zusammen mit den Fußgängern, was auf dem engen Gehsteig immer wieder zu Problemen führt. Unser Vorschlag wäre, die Radfahrer kurz vor der Ampel mit einem Hin- weisschild auf die Fahrbahn zu lenken und sie dort das Signal anfordern zu lassen. Hierzu könnte nachstehendes Schild angebracht werden. 2. Fuß- und Fahrradweg entlang der Pfinz ab der Oberausbrücke. Dieser Weg ist sehr breit und wird in einer hohen Frequenz von Radfahrern benutzt. Ebenso sind dort auch viele Spazier- gänger mit Kindern unterwegs. Problematisch ist hier das hohe Tempo der Radfahrer und mangelnde Rücksichtnahme. Hier bitten wir zu prüfen, ob Markierungen und Schikanen Ab- hilfe schaffen können. 3. Radfernweg Pforzheim-Karlsruhe Die Wegführung innerhalb von Grötzingen ist nicht optimal ausgeschildert und sollte geprüft und überarbeitet werden. Die MfG-Fraktion beantragt daher: Die vorgestellten Punkte von Seiten der Verwaltung zu prüfen und dem Ortschaftsrat Vorschläge zu unterbreiten.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 101 Dez. 6 Fahrradwege Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.09.2020 7 x Kurzfassung zu 1: Überprüfung der Wegweisung im Rahmen der Umsetzung RadNETZ-BW zu 2: keine ausreichende Breite zur getrennten Führung von Fuß- und Radverkehr. zu 3: Ergänzende Ausschilderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung RadNETZ-BW. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Kreuzung Bruchwaldstraße/B3: In der Bruchwaldstraße verlaufen der Rheintalradweg und der Badische Weinradweg. Der Rheintal- radweg ist ein Landesradfernweg und damit Teil des RadNETZES Baden-Württemberg. Das Land BW ist für die wegweisende Beschilderung des RadNETZES BW zuständig. Derzeit werden die Wegwei- sungskataster von den beauftragten Büros für die Landesradfernwege erstellt. Diese werden mit der Stadt abgestimmt und sollen 2020 zur Prüfung vorliegen. Wir werden die Örtlichkeit somit berück- sichtigen und prüfen, ob eine Verdeutlichung der Führung im Zusammenhang mit der Wegwei- sungsplanung möglich ist. Darüber hinaus nimmt das Ordnungsamt zu diesem Knotenpunkt wie folgt Stellung: Der Aufstellung der vorgeschlagenen Hinweistafel kann aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zuge- stimmt werden, da es sich um keine StVO-konforme Beschilderung handelt. Möglich wäre die Auf- stellung des Verkehrszeichens 239 "Fußweg" an dem letzten Teilstück des Weges vor der Fußgänger- signalanlage. Bei Beachtung des Verkehrszeichens müsste der Radverkehr den Wirtschaftsweg dann an dortiger Stelle verlassen und auf die Fahrbahn einfahren. Aufgrund der baulichen Ausgestaltung der Einmündung mit abgesenktem Bordstein besteht dort Wartepflicht. Diese kann zur Sicherheit mit Aufstellung eines Verkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" verdeutlicht werden. Unter dem Aspekt Verkehrssicherheit halten wir jedoch die Stelle zur zwingenden Ausleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn in unmittelbarer Nähe der Kreuzung für ungeeignet. Entgegenkommender oder abbiegender Verkehr kann dann auf unvermittelt auf die Fahrbahn einfahrenden Radverkehr treffen. Bei Rückstau an der Signalanlage ist der Angebotsstreifen für den Radverkehr auch nicht zu errei- chen. Bei dem parallel der Bruchwaldstraße verlaufenden Weg handelt es sich um keinen benutzungs- pflichtigen Fuß-/Radweg, sondern um einen Wirtschaftsweg, Verbot für motorisierten Verkehr mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Radverkehr kann diesen befahren, kann aber ebenfalls ohne weiteres die Fahrbahn nutzen. Unsere Empfehlung wäre, entweder bereits am Beginn des We- ges den Radverkehr durch geeignete Maßnahmen auf die Fahrbahn zu nehmen oder an einer geeig- neten übersichtlichen Stelle deutlich vor der Kreuzung den Radverkehr auszuleiten. Dies sollte plane- risch ausgearbeitet werden. zu 2. Fuß- und Radwege entlang der Pfinz: Der Weg entlang der Pfinz ist als Gehweg Radfahrer frei ausgeschildert. Das bedeutet, dass der Rad- verkehr besondere Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen muss. Der Einbau von Schikanen auf Fuß- /Radwegen ist nicht zielführend, führen diese doch erst recht zu Problemstellen und sind in der Re- gel aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht zulässig. Zulässige Markierungen aus den Regel- werken mit entsprechend sinnhaften Inhalten sind uns nicht bekannt und können daher auch nicht vorgeschlagen werden. Für eine getrennte Markierung von Geh- und Radweg ist die Breite des Weg- es nicht ausreichend. Hier wären mindestens 5 m erforderlich. Eine erste Befahrung im Rahmen der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für das RadNETZ-BW hat ergeben, dass der Weg voraus- sichtlich nicht verbreitert werden kann. Wir haben jedoch veranlasst, dass der seitliche Bewuchs zeitnah zurückgeschnitten wird, damit die tatsächlich vorhandene Breite für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar ist. zu 3. Radfernweg: Die Karlsruher Hauptradroute Grötzingen-Durlach-Innenstadt verläuft vom Pfinztal kommend ent- lang der Pfinz, durch die Straßen An der Pfinz, Grezzostraße und an der Eisenbahnstraße über die Bahnbrücke nach Durlach. Der Stromberg-Murrtal-Radweg als Landesradfernweg wird an der Eisen- bahnstraße weiter nördlich entlang der Gleise nach Durlach geführt. Beide Verbindungen sind auch Ergänzende Erläuterungen Seite 3 RadNETZ Baden-Württemberg. Die wegweisende Beschilderung durch Grötzingen auf der Hauptrad- route soll noch 2020 vom Land BW montiert werden. Das Wegweisungskataster ist mit der Stadt abgestimmt. Es ergänzt bzw. erneuert die bestehende Wegweisung. Beispielsweise wird Bretten als neues Fernziel aufgenommen.