Mehr Geld für das Personal am Klinikum
| Vorlage: | 2020/0995 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Antrag zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.08.2020 Vorlage Nr.: 2020/0995 Mehr Geld für das Personal am Klinikum Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 26 x Wir beantragen: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Zahlung einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Karlsruher Klinikums aus. Die Zulagenregelung soll unbefristet für alle be- reits beim Klinikum Tätigen, als auch für kommende Neueinstellungen gelten. 2. Für das pflegerische Personal des Karlsruher Klinikums wird eine dauerhafte Zulage realisiert durch Höherstufung um zwei Stufen innerhalb ihrer Entgeltgruppe (Regelung in TVÖD-K, §17, Abs. 4.1.) Bei Beschäftigten in der letzten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe, wird – ebenfalls mit Bezug auf den o.g. Abschnitt des Tarifvertrags – eine dauerhafte Zulage in Hö- he von 20 Prozent der Stufe zwei ihrer Entgeltgruppe beschlossen (beispielhaft dafür ist die Zulagenregelung am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart). 3. Als Ausgleich für besondere Belastungen durch die Corona-Pandemie soll das nicht- pflegerische Personal in Form einer von der Stadt finanzierten, einmaligen Prämie in Höhe von 1500 Euro bedacht werden, dies gilt insbesondere für die Beschäftigten der KVD. 4. Im Haushalt 2021 stellt die Stadt Karlsruhe die erforderliche Summe für die Höherstufung des Pflegepersonals am Klinikum ein, bzw. stellt die Mittel im Zuge des Verlustausgleichs für das Klinikum Karlsruhe zur Verfügung. B eg r ündu ng : Bereits vor der Corona-Krise waren Pflegenotstand und Personalmangel an Kliniken ein ungelöstes gesellschaftliches Problem, das während der Corona-Pandemie noch deutlicher zutage getreten ist. Es gab einen öffentlichen, breiten Konsens hinsichtlich der stark belastenden Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Pflege- und Klinikbereich und darüber, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten. Die Beschäftigten am Klinikum Karlsruhe waren und sind in der Corona-Pandemie in besonderer Weise belastet. Dies rechtfertigt die Einführung von Zulagen für das pflegerische Personal und die Zahlung von Prämien für alle weiteren Beschäftigten. Wir bedauern, dass es dafür vom Land bislang noch keine finanzielle Unterstützung für Krankenhausbeschäftigte gibt. Der Bund steht zumindest für die Refinanzierung der erhöhten Kosten für den Pflegebereich ein. Besondere Belastungen bestanden und bestehen unter anderem in der besonderen Umsicht im Um- gang mit Angehörigen von Risikogruppen, einer besonderen Erschwernis durch das Tragen von Schutzausrüstung und der trotz aller Schutzmaßnahmen erhöhten Ansteckungsgefahr. Dies betrifft z.B. auch das Reinigungspersonal. Auch in den Stationen, in denen keine COVID-19-Patient*innen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 untergebracht sind, führt die aktuelle Situation zu einer erhöhten Arbeitsbelastung, indem z.B. Per- sonal von Normalstationen abgezogen und in den Corona-Stationen eingesetzt wurde und wird. Durch die temporäre Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen auf Bundesebene, konnte die Be- legung auf Normalstationen reduziert werden. Eine Unterscheidung zwischen pflegerisch-medizinischem Personal und Beschäftigten in den ande- ren Klinikums-Bereichen ist mittel- und langfristig nicht sinnvoll. Erst das Zusammenwirken aller Be- schäftigten gewährleistet den Betrieb: ohne Reinigungspersonal, Verwaltung, Technik oder Labor funktioniert kein Betrieb. Pflege ist Teamarbeit! Deshalb soll allen Beschäftigten im Klinikum eine Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Als Gründe der Vorgewährung eines höheren übertariflichen Entgelts nennt der entsprechende Ab- schnitt des TVÖD-K die „Bindung qualifizierter Fachkräfte“, die „Deckung des Personalbedarfs“ und eine „regionale Differenzierung“. Alle drei Gründe treffen im Fall des Karlsruher Klinikums zu. Die vor allem durch hohe Mieten stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in Karlsruhe machen eine regionale Differenzierung der Gehälter erforderlich. Höhere Gehälter sind Anreize sowohl zur Bindung von Fachkräften und Anreize für aus- geschiedene, rückkehrwillige Fachkräfte. (30% der Befragten der Hartmann Pflege-comeback-Studie von 2018 nennen höheres Gehalt als Anreiz zur Rückkehr in den Pflegeberuf). Laut KHEntgG §6a gelten „Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen als wirt- schaftlich“, „Für eine darüberhinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes“. Diese liegen wie dargelegt im Klinikum Karlsruhe vor. Mit der Finanzierung der Kosten der Zulage über die GKV auf Grundlage des KHEntgG bietet sich dem Klinikum Karlsruhe eine Chance, seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und den pflegeri- schen Bereich insgesamt zu stärken. Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 1) Eine unbefristete Arbeitsmarktzulage dient, angesichts der ständig steigenden Lebenshaltungskosten in Karlsruhe, der langfristigen Gewinnung und Bindung von Personal. Die Zulage für das pflegerische Personal kann im Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVÖD-K, §17, Abs. 4.1) umgesetzt werden. Ihre Refinanzierung kann auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG, §6a) durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt werden. Diese Zulagen können somit auf Dauer refinan- ziert werden. Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 3) Die Zulage für das nicht in der Pflege tätige Personal untergliedert sich hinsichtlich ihrer Finanzierung wie folgt: Für diejenigen Beschäftigten, für die eine Refinanzierung einer Zulage auf Grundlage des KHEntgG nicht möglich ist, ermöglicht die Stadt Karlsruhe dem Klinikum die Finanzierung einer Prämie in Höhe von 1500 Euro durch eine entsprechende Erhöhung des Defizitausgleichs. Es handelt sich dabei u.a. um die Bereiche Reinigung (Beschäftigte der KVD), Medizinisch-technische-Assistenten, Operations- technische Assistenten, Anästhesietechnische Assistenten, und Auszubildende im Pflegebereich, sowie weitere nicht-pflegerische Kräfte auf Station. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0995 Dez. 5 Mehr Geld für das Personal am Klinikum Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 26 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Weder das Städtische Klinikum noch die Stadt Karlsruhe sind finanziell in der Lage, Mehrkosten in der geforderten Höhe aufzuwenden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Stadtverwaltung erkennt an, dass die Mitarbeitenden des Städtischen Klinikums eine für unsere Gesellschaft und für die Gesundheitsversorgung der Region unverzichtbare Arbeit leisten. Ebenso wird anerkannt, dass zur dauerhaften Gewinnung und Bindung von Fachkräf- ten weitere Anstrengungen notwendig sind. Teilweise sind diese durch das Städtische Klini- kum selbst beeinflussbar und werden mit hoher Priorität angegangen. Die Frage einer besseren Bezahlung des Klinikpersonals ist aber angesichts der Schieflage in der Krankenhausfinanzierung nur einheitlich auf Bundes- und Länderebene zu lösen. 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Zahlung einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage an al- le Beschäftigten des Karlsruher Klinikums aus. Die Zulagenregelung soll unbefristet für alle bereits beim Klinikum Tätigen, als auch für kommende Neueinstellungen gelten. Die Bezahlung des Klinikpersonals ist grundsätzlich durch die Gesellschaft innerhalb des vor- handenen Budgets zu regeln. Eine unbefristete Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Karlsruher Klinikums ist aber auf Grundlage der derzeitigen Krankenhausfinanzierung durch Bund und Länder und der daraus resultierenden finanziellen Situation des städtischen Klini- kums nicht möglich. Bei einer Arbeitsmarktzulage an die Beschäftigten des Klinikums von 20% der Stufe 2 der je- weiligen Entgeltgruppe und einem pauschalen Zuschlag für Azubis und Mitarbeitende der KVD i.H.v. 20% des Durchschnittsentgelts entstünden ohne den Geschäftsbereich (GB) Pflege folgende jährliche Kosten (grobe Schätzung): Ärztlicher Dienst 11,5 Mio. EUR Alle Dienstarten ohne Pflege-und Funktionsdienst 12 Mio. EUR KVD 600 TEUR Eine entsprechende Arbeitsmarktzulage für den GB Pflege würde zusätzliche jährliche Kos- ten in Höhe von 6 Mio. EUR verursachen. 2. Für das pflegerische Personal des Karlsruher Klinikums wird eine dauerhafte Zulage reali- siert durch Höherstufung um zwei Stufen innerhalb ihrer Entgeltgruppe (Regelung in TVÖD-K, §17, Abs. 4.1) Bei Beschäftigten in der letzten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe, wird – ebenfalls mit Bezug auf den o.g. Abschnitt des Tarifvertrags – eine dauerhafte Zula- ge in Höhe von 20 Prozent der Stufe ihrer Entgeltgruppe beschlossen (beispielhaft dafür ist die Zulagenregelung am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart). Eine dauerhafte Zulage für das pflegerische Personal des Städtischen Klinikums in der bean- tragten Größenordnung würde zu folgenden jährlichen Mehrkosten führen (grobe Schät- zung): Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für den Geschäftsbereich Pflege wurde eine Steigerung von 2 Stufen und bei Erreichen der letzten Stufe eine Zulage von 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe unterstellt. Ab- weichend davon wurde die bei der Stufe 5 nur eine Stufensteigerung angenommen: GB Pflege (Pflege- und Funktionsdienst) 11,5 Mio. EUR Davon nur Funktionsdienst und ggf. weitere DA 3 Mio. EUR 3. Als Ausgleich für besondere Belastungen durch die Corona-Pandemie soll das nicht- pflegerische Personal in Form einer von der Stadt finanzierten, einmaligen Prämie in Höhe von 1500 Euro bedacht werden, dies gilt insbesondere für die Beschäftigten der KVD. Eine einmalige Prämie in Höhe von 1500 EUR je Vollzeitkraft würde beim Städtischen Klini- kums zu Mehrkosten von ca. 3,6 Mio. EUR führen (grobe Schätzung, ohne Pflegedienst). Der Ausgleich für besondere Belastungen bei städtischen Gesellschaften ist grundsätzlich keine Aufgabe der Stadt und würde darüber hinaus eine Bevorzugung des Klinikpersonals gegenüber anderen, ebenfalls durch die Pandemie stark belasteten Berufsgruppen u.a. bei der Kern-Stadtverwaltung (Kämmereibereich) führen, wie z.B. den Müllwerkern. Aufgrund der nicht kostendeckenden Krankenhausfinanzierung und der aktuell besonders schwierigen finanziellen Situation des Städtischen Klinikums müssten für eine Prämie in der genannten Größenordnung Bund und/oder Land im Rahmen einer zentralen Regelung für al- le Krankenhäuser entsprechende Finanzmittel bereitstellen. Anmerkung zu den Antworten 1 – 3: Diese Zahlen stellen lediglich eine grobe Schätzung ohne Berücksichtigung von Tarif- und etwaigen weiteren Kostensteigerungen dar. 4. Im Haushalt 2021 stellt die Stadt Karlsruhe die erforderliche Summe für die Höherstufung des Pflegepersonals am Klinikum ein, bzw. stellt die Mittel im Zuge des Verlustausgleichs für das Klinikum Karlsruhe zur Verfügung. Die Bezahlung des Klinikpersonals ist grundsätzlich durch die städtische Gesellschaft inner- halb des vorhandenen Budgets zu regeln. Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass generell für die Änderungen im Bereich von Bezahlungen die entsprechende städtische Gesellschaft zuständig ist, hier die Klinikum gGmbH. Unabhängig davon könnten aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation Mehrkosten in der im Antrag geforderten Größenordnung von der Stadt auch nicht geschultert werden. Der Haushalt wäre dann nicht mehr genehmigungsfähig.