Zuschlagskriterien für Schulverpflegung
| Vorlage: | 2020/0994 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.09.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0994 Dez. 1 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.09.2020 1 x Kenntnisnahme Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 der Verwaltungsvorlage zur Festlegung von Zuschlagskriterien für Schulverpflegung (Vorlage 2019/0908) zugestimmt. Gleichzeitig verständigte man sich darauf, die durch die Ergänzungsanträge der GRÜNEN (Vorlage 2019/1190) und von DIE LINKE (Vorlage 2019/1193) aufgeworfenen Aspekte in einer Hauptausschusssitzung zu behandeln. Der beiden Ergänzungsanträge sind in der Anlage beigefügt. 2. Zum Ergänzungsantrag 2019/1190 der Gemeinderatsfraktion die GRÜNEN – Klimaneutrale Anlie- ferung Aufgrund des Klimaschutzkonzeptes 2030 und des dazugehörigen Maßnahmenkataloges wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Zentralen Vergabestelle des Hauptamtes unter anderem grundsätzliche Regelungen zu einer vergaberechtskonformen Einbeziehung von Transportwegen bei öffentlichen Aufträgen erarbeiten. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass eine pau- schale Bevorzugung regionaler Unternehmen (z. B. durch kurze Transportwege, ortsnah hergestellte Produkte) vergaberechtlich grundsätzlich unzulässig ist. Bei Verpflegungsleistungen spielt insbesondere das Verpflegungssystem, also die Art und Weise der Speiseherstellung eine wichtige Rolle. Bei „Cook and Serve“ und „Cook and Hold“ ist ein relativ enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Produktion und Verzehr gegeben. Nach den Qua- litätsstandards für Schul- und Kitaverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) ist die Warmhaltezeit so kurz wie möglich zu halten. Damit ist zwar kein Spielraum für die Vergabe einer konkreten maximalen Transportentfernung gegeben, aber durch Vorgaben der Warmhaltezei- ten sind lange Transportwege eher unwahrscheinlich. Hingegen entfällt dieser enge zeitliche und räumliche Zusammenhang zwischen Produktion und Ver- zehr bei den Verpflegungssystemen „Cook and Chill“ und „Cook and Freeze“. Die Einbeziehung der Transportwege wäre hier vergaberechtlich unzulässig und als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) zu werten. Ferner ist anzumerken, dass auf die potentiellen Anbieter Rücksicht genommen werden sollte. Allzu hohe Mindestanforderungen führen unter Umständen dazu, dass gerade ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen auf eine Angebotsabgabe verzichten bzw. Mindestanforderungen nicht erfül- len können. In diesem Zusammenhang ist eine Markterkundung durch die Dienststellen unerlässlich. Nur so gelingt es realistische Anforderungen zu formulieren. Unabhängig von den grundsätzlichen Regelungen, die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2030 erarbeitet werden, wird die Zentrale Vergabestelle bei der nächsten Ausschreibung einer Verpfle- gungsleistung gemeinsam mit der bedarfstragenden Dienststelle verschiedene Kriterien zum Trans- portweg prüfen und nach den vergaberechtlichen Möglichkeiten einfügen: Vorgabe in der Leistungsbeschreibung (Mindestanforderung, K.O.-Kriterien) • Die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge müssen die Euro-Norm 5 oder höher erfüllen • Die Anlieferung der Verpflegung muss klimaneutral erfolgen. Ist dies nicht möglich, müssen die durch die Anlieferung entstandenen CO₂-Emissionen durch den Auftragnehmer ermittelt Ergänzende Erläuterungen Seite 3 werden und zur Kompensation Zertifikate aus Klimaschutzprojekten, die nach dem Gold- Standard zertifiziert sind, als Ausgleich vorgelegt werden. Zuschlagskriterien • Bewertung des Fahrzeugbestandes, der für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Dabei werden emissionsfreie Fahrzeuge positiv bewertet. • Bewertung des verwendeten Kühlmittels nach dem GWP-Wert (Global Warming Potential). Auftragsausführung • Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, regelmäßig über die CO₂-Emissionen aus der An- lieferung der Verpflegung zu berichten und anzugeben, welche Maßnahmen getroffen wur- den, um diese Emissionen während der Auftragsdauer zu reduzieren. Eignungskriterien • Zudem wird im Rahmen der Eignungsnachweise geprüft werden, ob Umweltmanagement- systeme, wie zum Beispiel EMAS, 14001 oder vergleichbar gefordert werden können. 3. Zum Ergänzungsantrag 2019/1193 Gemeinderatsfraktion DIE LINKE – Tariftreue Schulmahlzeiten und andere vergleichbare Mahlzeiten, die zentral hergestellt und dann gekühlt oder tiefgefroren verteilt werden, sind als Lieferleistung einzuordnen, wenn - wie in Karlsruhe - die Aus- gabe an die Schüler*innen durch eigenes Personal und unter Verwendung eigener Infrastruktur er- folgt. Somit ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) nicht anwendbar. Daneben muss zwischen zwei Tarifverträgen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden- Württemberg unterschieden werden. Der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg (MTV) wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2002 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg (LTV) hingegen wurde nicht für allgemeinverbindlich erklärt und gilt nur für Arbeitgeber, die Mitglied der Berufsorganisation (DEHOGA Baden-Württemberg) sind und der betroffene Arbeitnehmende gleichzeitig Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Süd-West (NGG) ist. Eine derartige Vorgabe in der Ausschreibung wäre rechtlich nicht haltbar. Im Rahmen der Recherche wurde auch das Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt auf kostenfreie Beratung zur Überprüfung der Rechtskonformität von nachhaltigen -insbesondere sozialen- Kriterien in Ausschreibungsunterlagen in Anspruch genommen. Auch hier wurde durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Siedenberg von der Forderung nach der Einhaltung eines be- stimmten Tarifvertrages bei der Ausschreibung abgeraten. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
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00619384.docx Seite 1 von 1 GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Hauptamt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 18.11.2019 Thema: Zuschlagskriterien für Schulverpflegung: Klimaneutrale Anlieferung Ergänzungsantrag zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 22.11.2019: 1. Bei den Veränderungen der Vergabekriterien wird eine klimaneutrale Anlie- ferung gefordert. Dabei können durch den Transport entstehenden Emissi- onen auch kompensiert werden. 2. Die Verwaltung stellt dar, wie dieses als Mindestanforderung im Leistungs- verzeichnis oder als Qualitätskriterium aufgenommen werden könnte und wie sich dies voraussichtlich auf den Ausschreibungsprozess auswirken würde. 3. Die Verwaltung schlägt vor, ob die klimaneutrale Anlieferung als Mindestan- forderung oder als Qualitätskriterium aufgenommen wird. Es ist der erklärte Wunsch des Gemeinderats, dass die Anlieferung der Schul- verpflegung über lange Anfahrtsstrecken unterbleiben soll. Denn lange An- fahrtswege verursachen hohe CO2-Emissionen. Da es sich bei der Schulver- pflegung um eine tägliche Anlieferung an viele Schulen über das ganze Schul- jahr handelt, besteht durch die Aufnahme des Kriteriums der CO2-Emissionen ein hohes Vermeidungspotenzial. Caterer haben die Möglichkeit, Kompensati- onsleistungen zu erbringen. Das Beispiel der der Postdienstleistungen zeigt, dass bei der Beschaffung von bestimmten Produkten, bei denen der Transport eine große Rolle spielt, die Klimaneutralität als Kriterium in die städtische Beschaffung aufgenommen wer- den kann. Ergänzend ist festzustellen, dass es sich bei wachsender Entfernung der Cate- rer immer stärker um standardisierte Angebote handelt, die nicht flexibel an die Bedürfnisse der Schüler*innen angepasst werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Renate Rastätter Jorinda Fahringer Sachverhalt / Begründung
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Gemeinderatsfraktion Hebelstraße 13 | 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 133 1095 | Fax: 0721 133 1579 E-Mail: dielinke@gemeinderat.karlsruhe.de Gemeinderatsfraktion DIE LINKE, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2019 Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage Top 11) der GR-Sitzung am 19.11.19 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Der Beschlussantrag wird um folgendes ergänzt: Bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe ist sicherzustellen, dass der Zuschlag nur an An- bieter erfolgt, die ihre Mitarbeiter*innen sozialversichert und tariflich beschäftigen. In Er- gänzung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz gilt der in der Branche vereinbarte Tarifvertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg mit der Gewerk- schaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und ist entsprechend anzuwenden. Die Sicherstellung der Qualität wird durch qualifizierte Mitarbeiter*innen gewährleistet, die auch regelmäßig insbesondere zu Hygiene und Lebensmittelrecht geschult werden. Diese Vorgaben sind von den Anbietern zu belegen und von der Verwaltung zu prüfen. Begründung: In der Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen sind neben Qualitäts- und Umwelt- standards auch soziale Standards zu berücksichtigen. Die Anwendung des in Baden-Württemberg geltenden Tarifvertrags soll Wettbewerbsverzer- rungen durch Niedriglöhne und schlechtere Arbeitsbedingungen vermeiden. Die hohen Qualitätskriterien und Ansprüche an eine hochwertige Gemeinschaftsverpflegung insbesondere für Kinder und Jugendliche sind nur durch gut qualifiziertes Personal im Rah- men ordentlicher Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Unterzeichnet von: Karin Binder, Mathilde Göttel, Lukas Bimmerle
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Niederschrift 11. Sitzung Hauptausschuss 15. September 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Vorlage: 2020/0994 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und verweist auf die rechtzeitig zugegangene Einladung. Tagesordnungspunkt 7 sei abgesetzt. Anschließend ruft er Tagesord- nungspunkt 1 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) möchte wissen, ob bei der Berechnung der Emissionen, die durch die Anlieferung entstünden, eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe abgesichert sei. Reiche es aus, wenn sich die Unternehmen der CO 2- Berechnung des Umweltbundesamtes bedienten, oder brauche es ein abgesichertes Pool der Stadtverwaltung. Stadträtin Moser (SPD) vermisst die Auflistung der Kriterien und deren Gewichtung. Sie bittet um eine entsprechende Ergänzung. Herr Frisch (Schul- und Sportamt) sagt zu, die Kriterien aufzulisten. Herr Wiederkehr (Hauptamt) ergänzt, es gebe noch keine Rechtssicherheit, was den CO 2 -Anteil angehe. Daher werde man sich im Rahmen der Klimaschutzkampagne damit näher befassen. Man habe bereits mit der KEK gesprochen und müsse dann schauen, welchen Maßstab man zu- grunde lege. – 2 – Der Vorsitzende sagt zu, dem Gemeinderat eine entsprechende schriftliche Beantwortung der Fragen zukommen zu lassen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Kenntnisnahme der Vorlage fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 23. September 2020