Umgang mit Verkehrsverstößen und mit den Meldungen ebendieser durch Bügerinnen und Bürger
| Vorlage: | 2020/0992 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 11.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.09.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Anfrage B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 02.06.2020 eingegangen am: 02.06.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.09.2020 9 öffentlich OA i. B. m. Stadtamt Durlach / Dez. 2 Umgang mit Verkehrsverstößen und mit den Meldungen ebendieser durch Bürge- rinnen und Bürger Anfrage: 1) Wir bitten die Stadtverwaltung offenzulegen, wie mit der Meldung von Verkehrs- verstößen durch Bürgerinnen und Bürger über die unterschiedlichen unten genannten Kanäle umgegangen wird. Zusätzlich soll die Motivation für den jeweiligen Umgang er- läutert werden und ob Änderungen geplant sind. 2) Die Stadtverwaltung möchte ebenfalls berichten, wie viele Park- und Halteverstöße in den letzten 12 Monaten geahndet worden sind und nach welchen Kategorien sie aufge- teilt sind. Für jede Kategorie soll (separat) jeweils der Anteil an illegalem Parken bzw. Halten mit Gefährdung bzw. Behinderung berichtet werden. 3) Die Stadtverwaltung möge bitte darlegen, wie groß der Personaleinsatz für das Vorge- hen gegen illegales Parken ist (Personenstunden), wieviel Personal im Einsatz ist und wie viele offene Stellen es gibt. 4) Da insbesondere Verstöße des ruhenden Verkehrs vermehrt an Wochenenden und am Abend stattfinden, bitten wir die Stadtverwaltung zu berichten, wie viele Personenstun- den jeweils anteilig auf die Zeitscheiben Mo-Sa 18-24 Uhr und Sonntag 0-24 Uhr entfal- len. 5) Die Stadtverwaltung möge dem Ortschaftsrat bitte unterrichten, wie sie gedenkt, die stadtweite Problematik des illegalen Parkens in den Griff zu bekommen. Hierzu können auch Maßnahmen gehören, die den hohen Parkdruck ursächlich angehen (z. B. Redukti- on des Motorisierungsgrades, wie z. B. im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe als Ziel definiert oder Einfahrbeschränkungen in Innenstadtteilbe-reiche) oder öffentlich- keitswirksame Aufklärungskampagnen, in denen Bürgerinnen und Bürgern grundsätzli- che Konsequenzen des illegalen Parkverhaltens aufzuzeigen (z. B. im Hinblick auf Flä- chengerechtigkeit im öffentlichen (Verkehrs-)Raum). Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Hintergrund: Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei sind – verständlicherweise – nicht in der Lage, das Befolgen der Vorgaben der StVO in Bezug auf Parken und Halten von privaten Kraftfahr- zeugen zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort in der Stadt zu kontrollieren. In diesem Antrag soll es im Fokus um illegales Parken auf öffentlichen Flächen und Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sowie Fahrradschutzstreifen gehen. Verkehrswissenschaftler scheinen sich einig zu sein, dass illegales Parken im städtischen Bereich und Geschwindigkeitsverstöße von einer Mehr- heit der Bürgerinnen und Bürger aktuell noch als sogenannte Kavaliersdelikte angesehen wer- den (vergleichbar mit Alkohol am Steuer in der Vergangenheit, „kleineren“ Steuerdelikten u. ä.) und ein Befolgen dieser Regeln nicht als soziale Verhaltensnorm verinnerlicht worden ist. Zur Überführung in eine soziale Norm, die nach Etablierung eine extrem starke Reduktion dieser Verstöße zur Folgen haben würde, werden hauptsächlich zwei vergleichsweise einfache Maß- nahmen empfohlen: 1) Höhere Verwarn- und Bußgelder und höhere nicht-monetäre Strafen (z. B. Fahrverbote, Flensburger Fahreignungsregister). Einen kleinen Schritt in diese Richtung hat das BMVI vor kurzem gemacht (ungeachtet der aktuellen Diskussionen um eine weitere Novelle und ein „Zurückrudern“). 2) Deutlich höherer Kontrolldruck vor Ort (d. h. durch die Kommunalen Ordnungsdienste bzw. die Polizeibehörden). Konkreter Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung ergibt sich zum Umsetzen der zweiten Maßnahme. Aufgrund mehrerer Anfragen und Anträge mit dieser Stoßrichtung (z. B. zahlreiche konkrete Aufforderungen, den Kontrolldruck an bestimmten Punkten zu erhöhen) und sehr überschaubaren Ergebnissen unter Berücksichtigung grundsätzlich nachvollziehbarer Limitierun- gen (Fehlen von Planstellen, Personal, Kapazitäten usw.) stellt sich die Frage, wie die Stadtver- waltung mit Beschwerden, Anzeigen, Bitte um Kontrollen usw. umgeht und wie der zukünftige Umgang damit geplant ist. Aktuell stehen Bürgerinnen und Bürger bei der Konfrontation mit wiederholten oder/und ge- fährdenden Verstößen, insbesondere durch den ruhenden Verkehr, vor der Frage, wie damit umzugehen ist. Hierzu kann sich aus einem scheinbar unübersichtlichen Maßnahmenkatalog mit unterschiedlichen Konsequenzen bedient werden: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Seitens der Stadt wird auf Meldungen per E-Mail an verkehrsueberwachung@oa.karlsruhe.de oder per Telefon an die 115 verwiesen. Zu bestimmten Zeiten in Abhängigkeit von der Gefähr- dungslage kann auch die Polizei telefonisch informiert werden. Zusätzlich verweisen Mitarbeiter der zuständigen Ämter auf das Instrument der Privatanzeige, d. h. eine inakzeptable Verlage- rung der eigentlich hoheitlichen, städtischen Aufgabe auf Bürgerinnen und Bürger. Meldungen von Verstößen über die KA-Feedback App führen nicht zu einer konkreten Reaktion auf den jeweiligen Verstoß, sondern lediglich zur Hoffnung auf einen zukünftigen, höheren Kontroll- druck zur Unterbindung zukünftiger Verstöße. Gleiches gilt für direkte Ansprache, z. B. des Stadtamtes Durlach oder der Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe. Nicht-städtische Apps wie z. B. Wegeheld entstanden motiviert durch das zögerliche oder halbherzige Vorgehen der Städte gegen Verstöße und Stadtverwaltungen scheinen unterschiedlich auf Meldungen über die App zu reagieren. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B ́90/DIE GRÜNEN im OR Durlach
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 02.06.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0992 OA i.B.m. Stadtamt Durlach / Dez. 2 Umgang mit Verkehrsverstößen und mit den Meldungen ebendieser durch Bürge- rinnen und Bürger Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 16.09.2020 9 x Zu Frage 1: Bürgerinnen und Bürger können unterschiedliche Möglichkeiten nutzen, um Falschparker im Stadtgebiet Karlsruhe zu melden. Dabei ist zu unterscheiden ob es sich um einen Verstoß im Bereich der Gemarkung Durlach handelt oder ob dies in einem anderen Teil des Stadtgebiets zu verorten ist. Schriftlich kann die Verkehrsüberwachung der Stadt Karlsruhe grundsätzlich über die E- Mailadresse verkehrsueberwachung@oa.karlsruhe.de oder über die stadteigene App „KA- Feedback“ erreicht werden. Alle eingebrachten Meldungen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten geprüft und entsprechende Kontrollen durchgeführt. Handelt es sich um einen Fall im Bereich der Gemarkung Durlach, wird die Benachrichtigung zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Sachbearbeitenden des Stadtamts weitergeleitet. Der Schichtplan im Bereich Durlach ist in eine Morgen-, Mittags- und Abendschicht unterteilt. Die zu kontrollierenden Örtlichkeiten werden zu unterschiedlichen Uhrzeiten während der Schichtzeiten bestreift. Die uns gemeldeten Örtlichkeiten werden besonders hervorgehoben und sind mit Priorität abzuarbeiten. Der Bürger beziehungsweise die Bürgerin bekommt nach der erfolgten Kontrolle im Bereich Durlach eine Rückmeldung per Telefon oder per E-Mail. Beschwerden über das Portal „KA- Feedback" werden auf dem Portal beantwortet und dort abgespeichert. Um bei Vorliegen eines konkreten Verstoßes eine schnelle Kontrolle vor Ort gewährleisten zu können, gibt es auch die Möglichkeit, den Verstoß telefonisch zu melden. Innerhalb der übli- chen Dienstzeiten kann der Innendienst der Verkehrsüberwachung über die Behördenrufnum- mer 115 oder unter den Telefonnummern 0721/133-3900; -3901, -3904 und -3910 erreicht werden. Falls es sich um einen Vorgang auf der Gemarkung Durlach handelt, kann dies auch über die Behördenrufnummer 115 oder über die Fachinformation des Stadtamtes Durlach unter der Rufnummer 0721/133-1965 beziehungsweise 0721/133-1912 geschehen. Bei dringenden Anfragen wie beispielsweise Abschleppmaßnahmen bei zugeparkten Feuerwehrzufahrten und Parken im Halteverbot wird der Auftrag sofort telefonisch an die diensthabende Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter weitergeleitet. Auch der Polizeivollzugsdienst kann die Ahndung von Verkehrsverstößen in Parallelzuständigkeit zur Verkehrsüberwachung durchführen. Diese Tätigkeit stellt aber keine Schwerpunktaufgabe der Polizei dar und ist nur entsprechend des vorhandenen Personals umsetzbar. Außerhalb der Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einsatzzeiten der Verkehrsüberwachung, beispielsweise in der Nacht, können sich Bürgerinnen und Bürger in konkreten Fällen jedoch an das jeweils zuständige Polizeirevier wenden. Die Möglichkeit einer Privatanzeige wird Bürgerinnen und Bürgern dann aufgezeigt, wenn Ver- stöße an die Stadtverwaltung herangetragen werden, die bereits in der Vergangenheit liegen und entsprechend durch Privatpersonen dokumentiert worden sind. Die Stadtverwaltung versucht stetig den Prozess in Bezug auf die Meldung von Verkehrsverstö- ßen zu verbessern. Aktuell gibt es jedoch keine Bestrebungen für eine grundlegende Änderung des bisherigen Verfahrens. Zu Frage 2: Anbei erhalten Sie die Auflistung der Verkehrsverstöße im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 31. Juli 2019 bis 30. Juli 2020: Parkverstöße Gesamt davon mit Behinderung 164.304 3.555 davon "Gehweg" 17.332 327 davon "Geh- und Radweg ́" 235 34 davon nur "Radweg" 337 73 davon "Schutzstreifen für den Radverkehr" 246 29 davon "Parkschein" 73.875 0 davon "Haltverbot" 38.380 2.123 davon "Parkscheibe" 5.920 0 davon "Feuerwehrzufahrt" 240 3 Zu Frage 3: Der Gemeindevollzugsdienst beim Stadtamt Durlach ist mit drei Teilzeitkräften besetzt. Die Kolleginnen arbeiten in Teilzeit mit 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, das entspricht 19,50 Wochenstunden. Im Hinblick auf die zusätzliche Arbeitsbelastung hinsicht- lich der zugeparkten Gehwege und der Erhöhung der Tatbestände des Bußgeldkataloges und um den Kontrolldruck in Durlach zu erhöhen, ist eine zusätzliche Personalaufstockung des vor- handenen Personals beziehungsweise eine Stellenschaffung notwendig. Für das restliche Stadtgebiet Karlsruhe sind aktuell 23 Überwachungskräfte im Einsatz. Davon sind acht Personen in Teilzeit mit 19,50 Wochenstunden und die restlichen Personen in Vollzeit mit 39 Wochenstunden beschäftigt. Wie in vielen Bereichen der Stadtverwaltung gibt es auch bei der Verkehrsüberwachung offene Stellen, die im Rahmen eines kommenden Ausschrei- bungsverfahrens jedoch wieder besetzt werden sollen. Zu Frage 4: Die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung sind von Montag bis Samstag täglich zwischen 8:30 und 20:30 Uhr im Außendienst unterwegs. Zudem finden in unregelmäßigen Abständen Kontrollen in den Zeiten ab 6:30 bis 23:30 Uhr statt. Im Durchschnitt sind vier bis fünf Personen in der Spätschicht bis 21 Uhr im Einsatz. Erfahrungsgemäß findet der Großteil der Verkehrsver- stöße am Morgen, am Vormittag und am Nachmittag statt. Dementsprechend werden hier die Kontrollschwerpunkte festgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Neben der regulären Außendienstzeit der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten bei der Ver- kehrsüberwachung von montags bis samstags findet auf freiwilliger Basis zudem eine Überwa- chung teilweise an Sonntagen statt. Allerdings in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat beschränkt auf insgesamt 13 Termine im Jahr, beispielsweise bei Veranstaltungen. Die Ausweitung der Dienstzeiten auf Sonn- und Feiertage mit den vorhandenen personellen Ressourcen würde zudem bedeuten, dass zum Ausgleich die Einsatzzeit an Werktagen verrin- gert werden müsste. Da erfahrungsgemäß zu diesen Zeiten jedoch eine Vielzahl an Verkehrsver- stößen stattfindet, würde eine Verringerung der Kontrollen in diesem Zeitraum deutlich negati- ve Effekte verursachen. Im Bereich Durlach wurden bisher Kontrollen von Montag bis Freitag durchgeführt. An Samsta- gen werden bei speziellen Terminen wie beispielsweise dem Durlacher Kruschtlmarkt oder an heißen Tagen in der Nähe des Turmbergbades Kontrollen vorgenommen. Aufgrund der massiven Beschwerden von Anwohnenden gab es in diesem Jahr bereits zwei Samstagskontrollen in Durlach, die jeweils nachmittags stattfanden. Hintergrund waren Be- schwerden aufgrund der zugeparkten Wohngebiete durch Schrebergartenbesitzer. An Sonntagen ist der städtische Gemeindevollzugsdienst in Durlach nicht im Einsatz. Zu Nummer 5: Die Stadt Karlsruhe hat einen Verkehrsentwicklungsplan, der die Ausrichtung des verkehrlichen Handels vorgibt. Dieser ist auch in das Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe eingeflossen. Die Stadt Karlsruhe besitzt somit hoch ehrgeizige Strategien, um eine stadtverträgliche, klimage- rechte und nachhaltige Mobilität in Karlsruhe zu gewährleisten, die von der Verwaltung in Rückkopplung mit den politischen Gremien umgesetzt werden (https://www.karlsruhe.de/verkehrsentwicklung und https://beteiligung.karlsruhe.de/content/bbv/details/90/). Dabei sind viele Handlungsstränge, Bausteine und schließlich Maßnahmen integriert zu bearbei- ten. Zudem ist für eine stadtverträgliche, klimagerechte und nachhaltige Mobilität die Prioritä- tenreihung mit den sogenannten drei großen "V" zu berücksichtigen: 1) Vermeiden: Strukturen schaffen, so dass (Auto-) Verkehr vermieden werden kann zum Bei- spiel Stadt der kurzen Wege. 2) Verlagern: Verkehr möglichst verlagern auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad, Fuß), zum Beispiel Ausbau des ÖPNV-, Rad- und Fußnetzes. 3) Verträglich gestalten: Den verbleibenden (Auto-) Verkehr möglichst stadtverträglich abwi- ckeln. Hier ist auch der Umgang mit illegalem Parken einzuordnen. Zudem wurde in den vergangenen Jahren im ganzen Stadtgebiet das Konzept „Faires Parken in Karlsruhe“ umgesetzt. Das bis dahin teilweise tolerierte Gehwegparken wurde durch das An- bringen von Markierungen eindeutig geregelt und Verstöße werden nun konsequent geahndet. Hierzu gab es eine umfangreiches Verfahren und entsprechende Veröffentlichungen in ver- schiedenen Medien, um die Bürgerschaft auf die Problematik aufmerksam zu machen und die neue Vorgehensweise zu kommunizieren. Aktuell ist das Ordnungs- und Bürgeramt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbaumt dabei, vermehrt Stellflächen für ein Carsharing-Angebot auszuweisen. Die ge- meinsame Nutzung solcher Fahrzeuge trägt dazu bei, dass der Parkdruck verringert wird und die Anzahl an Parkverstößen somit abnimmt.