Turmbergbahn
| Vorlage: | 2020/0991 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.09.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU-OR-Fraktion vom: 29.06.2020 eingegangen am: 02.07.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.09.2020 10 öffentlich VBK / Dez. 1 Turmbergbahn In der Bergstation der Turmbergbahn wurde durch den Ortschaftsrat mit Hilfe der IP-Mittel eine Türe zur Turmbergterrasse eingebaut. Dies geschah mit dem Hintergrund, Menschen mit Kin- derwagen oder mobilitäteingeschränkten Personen einen leichteren Zugang zur Turmbergterras- se zu geben. Diese Türe ist aber seit jeher mit Absperrband abgeklebt. Wird diese Türe überhaupt benutzt, wenn Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl kommen? Warum ist die Türe immer abgesperrt? Werden die Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl durch den Fahrer auf diesen Ausgang hingewiesen? CDU-Fraktion Durlach Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Doris Böhler-Fries
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 02.07.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0991 VBK / Dez. 1 Turmbergbahn Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 16.09.2020 10 x Die seitliche Tür in der Bergstation auf der Ausstiegsseite der Seilbahn zur Turmbergterrasse dient als Bedarfstür für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen. Nach Absprache mit dem Fahrer kann auch der Einstieg von der Turmbergterrasse in die Turm- bergbahn für den vorher genannten Personenkreis durch die seitliche Tür erfolgen. Dies ist auf- grund des Corona-bedingten Hygienekonzeptes derzeit aber nur erschwert umsetzbar, da die Wegeführung der Fahrgäste einen Ausstieg auf der Stationsseite zur Turmbergterrasse vorsieht und sich bei einem gleichzeitigem Ein- und Ausstieg von mobilitätseingeschränkten Personen die Abstandsregeln kaum einzuhalten sind. Zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiter für die regelmäßige Nutzung der seitlichen Tür wird eine entsprechende Betriebsanweisung des Betriebsleiters erlassen und das Personal dahin- gehend nochmals unterwiesen.