Unterbringung von Personen aus der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruher Übergangsunterkünften

Vorlage: 2020/0983
Art: Anfrage
Datum: 22.09.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 40.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.08.2020 Vorlage Nr.: 2020/0983 Unterbringung von Personen aus der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruher Übergangsunterkünften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 40.1 x Die Beantwortung der Fragen unserer Anfrage im Juli ist unseres Erachtens nicht schlüssig, bezie- hungsweise wirft sie weitere Fragen auf: 1a. Was genau waren die Gründe für die vorläufige Unterbringung in städtischen Übergangsun- terkünften, obgleich primär eine Unterbringung in der LEA vorgesehen war? 1b. Wurden diese zehn Personen auf die Anzahl der Asylbewerber in der LEA angerechnet? Falls nein, weshalb nicht? 1c. In welcher Höhe entstanden der Stadt hieraus zusätzliche Kosten? 2a. Wodurch sieht sich die Stadt Karlsruhe verpflichtet, Asylberechtigte in einer Anschlussunter- bringung unterzubringen? 2b. Weshalb setzt die Stadt hier auf das Prinzip der Freiwilligkeit (vergleiche Begründung zu 1.)? 2c. In welcher Höhe entstanden der Stadt hieraus zusätzliche Kosten? 3. Weshalb wurde - auch unter dem Aspekt der von der Allgemeinheit gegebenenfalls zu tra- genden Mehrkosten - der Gemeinderat nicht vorab in diese Entscheidungen involviert? Begründung: Zu 1. Die Stadt Karlsruhe verfügt über eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) und ist hierdurch von der Zu- teilung von Asylbewerbern in eine vorläufige Unterbringung befreit. Im Rahmen ihres Ermessens kann die Stadt ausnahmsweise Asylbewerber aus humanitären Gründen auch in städtischen Unterkünften unterbringen (vorläufige Unterbringung). Seit 2016 wurden laut Aussage der Stadtverwaltung mehrfach Personen in den städtischen Übergangunterkünften unter- gebracht. Zu 2. Im Anschluss an die vorläufige Unterbringung werden anerkannte Flüchtlinge in die Anschlussunter- bringung einbezogen. Auch nicht anerkannte Flüchtlinge werden nach Ablauf von 24 Monaten in einer vorläufigen Unterkunft in eine Anschlussunterbringung überwiesen. Anerkannte Asylberech- tigte, die noch keine Arbeit gefunden haben, die also von Sozialleistungen leben, werden gemäß § 12 Ergänzende Erläuterungen Seite 2 a AufenthG mit einer Wohnsitzauflage belegt. Diese Wohnsitzauflage hat jedoch nichts mit der Frage der Anschlussunterbringung zu tun; sie dient einzig und allein dazu, eine faire Verteilung der Men- schen sicherzustellen und die stark geforderten Ballungsräume zu entlasten. Zwischen 09/2016 und 02/2020 wurden insgesamt 16 Menschen zugewiesen. Zu 3. In diesem Zusammenhang wird auf die Niederschrift des Ältestenrats vom 15.07.2019 auf Seite 1 verwiesen (".... Der Vorsitzende macht deutlich .... Von den acht Städten in Baden-Württemberg sei man die einzige Stadt, die keine Anschlussunterbringung habe, da es hier die Landeserstaufnahme- stelle gebe. ...."). Die Stadt geht bei der Unterbringung geflüchteter Menschen eindeutig über das gesetzliche Regel- werk und den hierzu ergangenen Äußerungen des Oberbürgermeisters hinaus. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme AfD Unterbringung in LEA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0983 Dez. 3 Unterbringung von Personen aus der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruher Übergangsun- terkünften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 40.1 x 1a. Was genau waren die Gründe für die vorläufige Unterbringung in den städtischen Übergangsunterkünften, obgleich primär eine Unterbringung in der LEA vorgesehen war? Einer freiwilligen Aufnahme von Asylbewerbern in Karlsruher Übergangsunterkünften wird nur aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der Einheit der Familie zugestimmt. 1b. Wurden diese zehn Personen auf die Anzahl der Asylbewerber in der LEA ange- rechnet? Falls nein, weshalb nicht? Die Aufnahme in Karlsruhe erfolgt im Rahmen einer vorläufigen Unterbringung in der Stadt Karlsruhe. Nach Unterbringung in den Übergangsunterkünften werden die Personen statistisch nicht mehr in der LEA erfasst. 1c. In welcher Höhe entstanden der Stadt hieraus zusätzliche Kosten? Für die Dauer der vorläufigen Unterbringung sind die anfallenden Kosten über die Landespau- schale zu decken (§ 15 FlüaG). Die Mittelverwendung wird im Rahmen der nachlaufenden Spitzabrechnung mit dem Land abgerechnet, d.h. im Falle begründeter höherer Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung, werden diese Mehrkosten anteilig erstattet. Bisher war die Kostenerstattung über die Pauschale für die Stadt ausreichend. 2a. Wodurch sieht sich die Stadt Karlsruhe verpflichtet, Asylberechtigte in einer An- schlussunterbringung unterzubringen? 2b. Weshalb setzt die Stadt hier auf das Prinzip der Freiwilligkeit? Als Stadtkreis ist Karlsruhe sowohl für die vorläufige als auch für die Anschlussunterbringung der freiwillig aufgenommen Asylsuchenden verantwortlich. Vorläufig aufgenommene Asylbe- werber gehen mit Abschluss des Asylverfahrens, spätestens jedoch nach 24 Monaten in die Anschlussunterbringung über (§ 9 FlüAG BW). Eine Unterbringung in städtischen Unterkünften erfolgt hier meist aufgrund fehlenden privaten Wohnraums. 2c. In welcher Höhe entstanden der Stadt hieraus zusätzliche Kosten? Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen für diesen Personenkreis insgesamt rund 170.000 Euro, wovon allerdings ein wesentlicher Teil über Erstat- tungen des Landes abgedeckt wurde. Ausgaben bezüglich der Krankenhilfe sind hier nicht be- rücksichtigt, da diese nur über aufwändige Einzelfallauswertungen ermittelbar sind. Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII werden überwiegend über Bundesmittel abgedeckt. 3. Weshalb wurde – auch unter dem Aspekt der von der Allgemeinheit gegebenenfalls zu tragenden Mehrkosten- der Gemeinderat nicht vorab in diese Entscheidungen in- volviert? Die Aufnahmeentscheidungen werden hier mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen getroffen. Eine Einbindung des Gemeinderats wäre in der Kürze der Zeit nicht möglich. Insgesamt hat die Stadt durch das sogenannte „LEA Privileg“ nur sehr geringe Aufnahmezah- len, gerade auch im Vergleich mit Städten vergleichbarer Größe. Um unnötige Belastungen für Angehörige in Krankheitsfällen zu vermeiden oder zur Wahrung der Einheit der Familie, wird die Stadt auch künftig Ermessensentscheidungen im Sinne der Schutzsuchenden treffen.

  • Protokoll GR TOP 40.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 40.1 der Tagesordnung: Unterbringung von Personen aus der Landeserstaufnahme- stelle in Karlsruher Übergangsunterkünften Anfrage: AfD Vorlage: 2020/0983 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40.1 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2020