Forum Recht - Standortbetrachtung

Vorlage: 2020/0977
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.08.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-West

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 10.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Forum Recht Standortbetrachtung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Informationsvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0977 Dez. 6 Forum Recht - Standortbetrachtung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 17.09.2020 11b X vorberaten Gemeinderat 29.09.2020 10.1 X Beschlussantrag Im Zusammenhang mit der Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2020 sollen folgende Fragestellungen in dieser Informationsvorlage beleuchtet werden: - Betrachtung verschiedener Standortvorschläge für das Forum Recht - Historie der bisherigen Genehmigungspraxis auf dem Areal des Bundesgerichtshofs - Planungsrechtliche Situation für das Forum Recht auf dem Areal des Bundesgerichtshofs. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zusammenfassung Neben Vorschriften zu Namen, Sitz und Rechtsform, dem Stiftungszweck, dem Vermögen, der Sat- zung und den Organen der Stiftung Forum Recht, regelt das Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Fo- rum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz - ForumRG) in § 4 Abs. 5: „Das Forum Recht wird in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe auf dem Grundstückskomplex zwischen Karlstraße, Kriegsstraße, Herrenstraße, Ritterstraße und Blumenstraße errichtet. Die Durchführung des Bauvorhabens in Karlsruhe und der Unterbringung in Leipzig erfolgt im Rahmen des einheitli- chen Liegenschaftsmanagements.“ Ein gemeinsames Investitionsvolumen von 140 Mio. € für die Gebäulichkeiten ist vorgesehen. Die Eröffnung ist für das Jahr 2026 angesetzt. Anliegen einiger Fraktionen (Anträge der KAL vom 13. September 2019, GRÜNE vom 27. Mai 2020, FW/FÜR vom 17. Juli 2020 und CDU vom 21. Juli 2020) ist es, neben dem im Gesetz für Karlsruhe explizit genannten Standort, weitere Standorte für das Forum Recht in Karlsruhe zu unter- suchen. Die Fragen und Vorschläge dazu wurden im Gemeinderat am 28. Juli 2020 diskutiert und dann in die Planungsausschusssitzung am 17. September 2020 verwie- sen. Diesen Standorten ist gemein, dass sie keinen räumlichen Zusammenhang zum Areal des Bun- desgerichtshofes und dem inhaltlich in der Machbarkeitsstudie einbezogenen, authentischen alten Sitzungssaal haben und der oben genannten Gesetzesregelung widersprechen. Darüber hinaus wird dargestellt, ob eine Genehmigung des Forum Recht auf dem Areal des Bundes- gerichtshofs auch im Rahmen des § 34 BauGB erfolgen kann oder ein Bebauungsplan erforderlich ist. Die Vorlage ist deshalb als Ergänzung zu den unter Tagesordnungspunkt 33 (Standort für das Forum Recht) in die Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 eingebrachten und am 28. Juli 2020 unter Ta- gesordnungspunkt 5 aufgerufenen Stellungnahmen zu verstehen. Die angesprochenen Standorte sind ab Seite drei systematisch dargestellt. Aufgeworfen wurde auch die Frage nach der bisherigen planungsrechtlichen Genehmigungspraxis für die Bauten des Bundesgerichtshofes und eine mögliche planungsrechtliche Genehmigung des Forum Recht im Rahmen des § 34 BauGB und nicht auf der Grundlage eines Bebauungsplans. Dazu wird auf Seite 10 ausgeführt, dass nach dem derzeitigen Stand der Planung das Vorhaben zwar § 34 BauGB genehmigungsfähig sein könnte, das Bebauungsplanverfahren aber eine deutlich ausführli- chere Bearbeitung aller Kriterien und deren öffentliche Diskussion ermöglicht. Betrachtung verschiedener Standortvorschläge für das Forum Recht Nachfolgend werden diese, in der Diskussion genannten Standorte betrachtet: - Landesgelände beim Schloss/KIT - Markgräfliches Palais (BBBank) - FriedrichsTrio - SEKET Ettlinger-Tor-Areal - Prinz-Max-Palais - Haus Solms Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als relevante Kriterien werden verglichen und dargestellt: - Eigentumsverhältnisse und Verfügbarkeit des Grundstücks - Gegenwärtig gültiges Planungs- und Baurecht - Eine Einschätzung, ob dem Flächenbedarf des Forum Recht entsprochen werden kann. Da hierzu bislang kein inhaltliches Raumprogramm definiert ist, wird rein rechnerisch und ohne Berücksichtigung inhaltlicher und gestalterischer Planung, die wesentlicher Teil des Forum Recht ist, von zwei unterschiedlichen Szenarien ausgegangen: - Ein relativ weit gefasstes Raumprogramm entsprechend der Machbarkeitsstudie von 2017 für das BGH-Areal mit ca. 6.000 m² und - eine Variante, die eine mögliche, verkleinerte Fläche in Karlsruhe, fiktiv angenommen 2/3, in Betracht zieht, da der weitere Standort Leipzig erst im Gesetzesverfahren be- nannt wurde. - Eine Aussage zum Denkmalrecht - Eine Aussage zur Relevanz Artenschutz/Naturschutz - eine Abschätzung zum Zeitablauf im Verhältnis zum Vorhaben des Bundes In drei Fällen sind denkmalgeschützte Bestandsgebäude vorhanden, deren Gebäudesubstanz und Grundrissstruktur auf ihre Eignung für die Anforderungen des Forum Recht überprüft werden müss- ten (Markgräfliches Palais (BBBank), Prinz-Max-Palais und Haus Solms). In zwei Fällen wären für eine Nutzung durch das Forum Recht Abbruch und Neubau naheliegend (Landesgelände beim Schloss/KIT und FriedrichsTrio). Allen Standorten ist gemeinsam, dass sie dem in § 4 Abs. 5 Forum-Recht-Gesetz geregelten Errich- tungsort widersprechen. Eine Realisierung des Forum Recht an einem der oben genannten Standorte müsste ausdrücklicher Wille des Deutschen Bundestages sein, dessen Projekt die Stiftung Forum Recht ist und würde, wenn dies erfolgen würde, eine Gesetzesänderung durch den Bundestag nach sich ziehen - mit dem entsprechenden verwaltungstechnischen Aufwand und einer nicht einschätz- baren zeitlichen Verzögerung. Landesgelände beim Schloss/KIT Eigentümer/Verfügbarkeit Land Baden-Württemberg, Planung Vermögen und Bau: Die Gebäude werden saniert und wieder einer Nutzung durch das KIT zugeführt. Sie stehen für das Forum Recht nicht zur Verfügung. Planungs- und Baurecht kein qualifizierter Bebauungsplan - § 34 BauGB, Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) möglich Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² möglich Denkmalschutz Umgebungsschutz Schloss (KD § 12 DSchG) Artenschutz/Naturschutz Grünflächen und Baumbestand betroffen Zeitschiene nicht absehbar, da Grundstück nicht verfügbar Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Markgräfliches Palais (BBBank) Eigentümer/Verfügbarkeit BBBank. Das Grundstück steht zum Verkauf. Planungs- und Baurecht Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Mark- grafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße" wurde im März 2020 gefasst. Wesentliches Ziel: Siche- rung des nicht überbauten Blockinnenbereiches und publikumswirksame Nutzung. Bislang besteht kein qualifizierter Bebauungsplan, städtebauliches Sanierungsgebiet gemäß § 136 BauGB. Beachtung der sanierungsrechtlichen Ziele. Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht (auch zugunsten Drit- ter). Kann vom Käufer abgewendet werden, wenn er sich verpflichtet, die städtischen Ziele selbst umzuset- zen. Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) möglich, unter Einbeziehung des Denkmals. Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² möglich Denkmalschutz Hauptgebäude Denkmal von besonderer Bedeutung / Umgebungsschutz (KD § 12 DSchG) Artenschutz/Naturschutz zu prüfen Einschätzung: Geringe Betroffenheit. Nicht versiegelte Grundstücksteile sind nicht Teil der überbaubaren Flächen. Zeitschiene nicht absehbar FriedrichsTrio Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Eigentümer/Verfügbarkeit Stadt Karlsruhe Planungs- und Baurecht Baufluchtenplan von 1958 Nutzungsart: Kerngebiet. Bislang besteht kein qualifizierter Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Hebel-, Karl-Friedrich-, Erbprinzen- und Lammstraße" wurde im September 2019 gefasst. Wesentliches Ziel: attraktiver Mix aus Einzelhandel und Gastronomie im EG Städtebauliches Sanierungsgebiet gemäß § 136 BauGB - Beachtung der sanierungsrechtlichen Ziele Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) Flächenangebot ist begrenzt. Ein mögliches Raumpro- gramm ist nur mit Restriktionen darstellbar. Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² ausreichend Denkmalschutz kein Kulturdenkmal Artenschutz/Naturschutz zu prüfen Einschätzung: Geringe Betroffenheit. Nicht versiegelte Grundstücksteile sind nicht Teil der überbaubaren Flächen. Zeitschiene Die vorgesehene Zwischennutzung macht die Gebäu- de erst ab ca. 2026 verfügbar. SEKET Ettlinger-Tor-Areal Eigentümer/Verfügbarkeit Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg Planungs- und Baurecht Bebauungsplan Kriegsstraße Mitte, teilweise öffentli- che Verkehrsfläche Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) In beiden angedachten Varianten (Dudler, MVRDV) flächenmäßig möglich. Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² s. o. Denkmalschutz nicht unmittelbar betroffen Artenschutz/Naturschutz mäßige Betroffenheit. Flächen sind zum Teil versie- gelt. Zeitschiene abhängig von der entwurflichen Weiterentwicklung. Bebauungsplanverfahren In Kombination mit Landrat- samt denkbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Prinz-Max-Palais Eigentümer/Verfügbarkeit Stadt Karlsruhe Planungs- und Baurecht kein qualifizierter Bebauungsplan - § 34 BauGB, ggf. Bebauungsplanverfahren Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) nicht möglich Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² nicht möglich Denkmalschutz Denkmal von besonderer Bedeutung / Umgebungs- schutz (KD § 12 DSchG) Artenschutz/Naturschutz zu prüfen Freiflächen sind Teil des Denkmals Zeitschiene grundsätzlich bis 2026 umsetzbar, Verlagerung der aktuellen Nutzung bis 2023/24 fraglich Haus Solms Eigentümer/Verfügbarkeit Stadt Karlsruhe Planungs- und Baurecht Historische Baufluchtenpläne / Nutzungsart: Reines Wohngebiet, Öffentliche Einrichtung mit über das Gebiet hinausgehender Strahlkraft nicht zulässig Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüngli- che Machbarkeitsstudie) nicht möglich Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² nicht möglich Denkmalschutz Kulturdenkmal (§2 DSchG) Artenschutz/Naturschutz zu prüfen Zeitschiene grundsätzlich bis 2026 umsetzbar Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Ergebnis: Die Fläche auf der Ostseite des Schlossplatzes mit den KIT-Pavillons weist eine ausreichende Größe auf. Die Fläche ist Teil des KIT Campus und gehört dem Land, welches sich zu einer Sanierung der Pavillons und einer Weiternutzung durch das KIT entschieden hat. Die Fläche ist somit für das Forum Recht nicht verfügbar. Das Markgräfliche Palais am Rondellplatz gehört der BBBank. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom März 2020, der einen Schutz des nicht überbauten Blockinnenraums vorsieht und dem Palais als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, sind die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Grundstück begrenzt. Bisherige Versuche der Stadt zum Erwerb waren nicht erfolgreich. Das Grund- stück steht damit gegenwärtig nicht zur Verfügung. Die Fläche des kürzlich von der Stadt erworbenen FriedrichsTrio liegt stadträumlich zentral. Ein rein auf die Fläche bezogenes Raumprogramm wäre mit Einschränkungen unterzubringen. Die Stadt be- absichtigt mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und mit den Zielen der städte- baulichen Sanierung hier bislang einen attraktiven Mix aus Einzelhandel und Gastronomie im Erdge- schoss zu realisieren. Eine über Jahre hinaus geplante Zwischennutzung dient nicht dem übergeord- neten Ziel der Realisierung des Forum Recht in Karlsruhe. In dem Baukörper aus dem Entwurf von MVRDV über der Kreuzung SEKET Ettlinger-Tor-Areal kann der Flächenbedarf grundsätzlich abgebildet werden, ebenso, wie in den „Tor-Häusern“ aus dem Entwurf von Prof. Max Dudler. Denkmalrechtliche Fragen (Via Triumphalis) wurden im Werkstattver- fahren angesprochen und als grundsätzlich lösbar eingeschätzt. Die zeitliche Realisierbarkeit ist ab- hängig von der Weiterentwicklung der Entwürfe in funktionaler und konstruktiver Hinsicht, und ei- nem Bebauungsplanverfahren, das in Kombination mit dem ggf. für das Landratsamt ohnehin erfor- derlichen Verfahren denkbar ist. Haus Solms und Prinz-Max-Palais eignen sich wegen der zu geringen verfügbaren Flächen nicht für das Vorhaben. Beim Haus Solms als „einfachem“ Denkmal (§ 2DschG) wäre ein Anbau oder ein wei- teres Gebäude auf dem Grundstück theoretisch denkbar. Selbst mit einem solchen Anbau wäre das minimale Raumprogramm nicht darstellbar. Das Haus Solms liegt in einem reinen Wohngebiet, in dem Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich nicht zulässig sind. Beim Prinz-Max-Palais, das einschließlich seiner Freiflächen Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 DSchG) ist, besteht keine Möglichkeit eines Erweiterungsbaues. Die Flächen innerhalb des Bestandsgebäudes reichen ebenfalls nicht aus. Übersicht Eigentumsver- hältnisse / Ver- fügbarkeit Flächenbedarf Räumlicher und historischer Bezug Zeithorizont für eine Realisier- barkeit KIT-Pavillons Markgräfliches Palais FriedrichsTrio SEKET Ettlinger-Tor-Areal Haus Solms Prinz-Max-Palais BGH-Areal Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Historie der bisherigen Genehmigungspraxis auf dem Areal des Bundesgerichtshofs Nach dem Erbgroßherzoglichen Palais nebst Küchengebäude (1891-97, Kulturdenkmal von besonde- rer Bedeutung) wurden seit der Mitte des 20. Jahrhunderts auf Grundlage des § 34 BauGB bzw. sei- ner Vorläufer im Wesentlichen folgende Vorhaben genehmigt (siehe Luftbild): 1 1958 - Westgebäude und Saalbau (Kulturdenkmal) 2 1999 - Abbruch Nordgebäude und Neubau Bibliothek und Bürogebäude 3 2010 - Abbruch Wachgebäude / Neubau Empfangsgebäude 4 2020 - Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 5 Für den anvisierten Standort des Forum Recht besteht für weitere Gerichtsgebäude des Bundesgerichtshofs grundsätzlich bereits heute Baurecht gemäß § 34 BauGB. Dies bedeutet, dass weitere Gerichtsgebäude an diesem Standort genehmigungsfähig wären. Areal des Bundesgerichtshofs mit den ergänzenden Bauten seit 1958 Eigentümer/Verfügbarkeit Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / Land Baden- Württemberg Der für das Forum Recht vorgesehene Grundstücksteil ist unmittelbar verfügbar. Planungs- und Baurecht § 34 BauGB – ggf. Bebauungsplanverfahren Flächen maximal - ca. 6.000 m² (ursprüng- liche Machbarkeitsstudie) möglich Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Flächen 2/3 - ca. 4.000 m² möglich Denkmalschutz Aussagen zur maximalen Bebaubarkeit liegen vor. Artenschutz/Naturschutz Grünflächen und Baumbestand betroffen - im Bebau- ungsplanverfahren zu klären Zeitschiene Eröffnung 2026 möglich Wesentliche Schritte: - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Oktober 2020 - Inhaltliche und gestalterische Weiterentwick- lung des Forum Recht / parallel Bebauungsplan verfahren 2021/22 - Wettbewerb 2021/22 - Entwurf/Baugenehmigungsverfahren 2022/23 - Realisierung bis 2026 Planungsrechtliche Situation des Forum Recht auf dem Areal des Bundesgerichtshofs Ein Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan für den vorgesehenen Grund- stücksteil soll im Oktober 2020 gefasst werden, sofern im Gemeinderat zuvor eine Verständigung über den Standort für das Forum Recht gefunden werden konnte. Aufgrund der Lage, der Umgebung und der oben dargelegten Genehmigungshistorie besteht bereits heute für diesen Grundstücksteil ein Baurecht gemäß § 34 BauGB. Zu beachten sind weiter die Vor- gaben des Denkmal- sowie des Natur- und Artenschutzes. Seine Lage ist projektabhängig und auf dem Luftbild beispielhaft als Nr. 5 dargestellt. Das Bauordnungsamt der Stadt hat in Aussicht gestellt, dass ein Bau, der sich an der Maßstäblichkeit der Verwaltungsbauten, der unter Denkmalschutz stehenden Schelling-Bauten in Zusammenhang mit dem Gerichtssaal orientiert, nach § 34 BauGB genehmigungsfähig sein könnte. Dies müsste an- hand einer konkretisierten Planung im Einzelnen geprüft werden, die auf der Grundlage der inhaltli- chen und gestalterischen Weiterentwicklung des Forum Recht im Weiteren erfolgen soll. Für das Projekt Forum Recht wird aufgrund seiner Größe, die der bisherigen Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt wurde, und seiner Nutzung, unabhängig vom Bundesgerichtshof, ein Bebauungs- planverfahren angestrebt. Innerhalb dieses Verfahrens sollen sämtliche relevanten Belange ange- messen Berücksichtigung und Gehör finden und entsprechend den gesetzlichen Regeln für die Betei- ligung in einem solchen Verfahren bearbeitet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss Im Zusammenhang mit der Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2020 sollen folgende Fragestellungen in dieser Informationsvorlage beleuchtet werden: - Betrachtung verschiedener Standortvorschläge für das Forum Recht - Historie der bisherigen Genehmigungspraxis auf dem Areal des Bundesgerichtshofs - Planungsrechtliche Situation für das Forum Recht auf dem Areal des Bundesgerichtshofs. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

  • TOP 10_Forum Recht_Präsentation
    Extrahierter Text

    29.09.2020 Gemeinderat TOP 10Forum RechtInformationsvorlage Gemeinderat 29. September 2020Stadtplanungsamt 29.09.2020 Gemeinderat 2 Untersuchte Standorte Landesgelände beim Schloss/KIT Haus Solms Prinz-Max-Palais Areal des Bundesgerichtshofs FriedrichsTrio Markgräfliches Palais (BBBank) SEKET Ettlinger-Tor-Areal 29.09.2020 Gemeinderat 3 Eigentumsver-hältnisse / Verfügbarkeit Flächenbedarf Räumlicher und historischer Bezug Zeithorizont für eine Realisierbarkeit KIT-PavillonsMarkgräfliches PalaisFriedrichsTrioSEKET Ettlinger-Tor-ArealHaus SolmsPrinz-Max-PalaisBGH-Areal nicht verfügbar, zu klein, ni cht gegeben, nicht absehbar eingeschränkt verfügbar/mö glich/gegeben/absehbar uneingeschränkt verfügbar/mö glich/gegebe n/absehbar Übersicht 29.09.2020 Gemeinderat 4  Eigentums/Verfügbarkeit  Planungs- und Baurecht  Flächenbedarf des Forum Recht  Inhaltliches Raumprogramm noch zu definieren, daher zwei unters chiedliche Szenarien:  Raumprogramm Machbarkeitsstudie 2017 mit ca. 6.000 m² und  Variante 2/3 (4000 m²) als Annahme zur Berücksichtigung des Sta ndorts Leipzig  Aussage zum Denkmalrecht  Aussage zu Artenschutz/Naturschutz  Abschätzung zum Zeitablauf Verglichene Kriterien 29.09.2020 Gemeinderat 5 Areal des Bundesgerichtshof/Stadt 2000 m² III 29.09.2020 Gemeinderat 2 3 1 5 4 Areal des Bundesgerichtshofs mit den ergänzenden Bauten und Planungen seit 1958 29.09.2020 Gemeinderat 7 29.09.2020 Gemeinderat 8 29.09.2020 Gemeinderat 9 29.09.2020 Gemeinderat 10 29.09.2020 Gemeinderat 11 29.09.2020 Gemeinderat 12 29.09.2020 Gemeinderat 13 29.09.2020 Gemeinderat IMPRESSUMAmt: Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiterin: Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Bereich Stadtbild: Georg Gerardi Bearbeitung: Clemens Fritz, Kemal Gedik Karten, Fotos: Stadt Karlsruhe – Stadtplanungsamt Kartengrundlagen, Luftbild: Stadt Karlsruhe – Liegenschaftsamt 17.06.2020

  • Protokoll GR 29.09.2020 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Gemeinderat 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 10 der Tagesordnung: Standort für das Forum Recht: 10.1 Forum Recht - Standortbetrachtung Vorlage: 2020/0977 10.2 Neue Prüfung von Standorten für das Forum Recht Antrag: GRÜNE Vorlage: 2020/067 10.3 Standort für das „Forum Recht“ überdenken Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2020/0913 10.4 Standort für das Forum Recht Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2020/0924 10.5 Standort für das „Forum Recht“ überdenken Ergänzungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0935 Beschluss: Im Zusammenhang mit der Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2020 sollen folgende Fragestellungen in dieser Informationsvorlage beleuchtet werden: - Betrachtung verschiedener Standortvorschläge für das Forum Recht - Historie der bisherigen Genehmigungspraxis auf dem Areal des Bundesgerichtshofs - Planungsrechtliche Situation für das Forum Recht auf dem Areal des Bundesgerichtshofs. Abstimmungsergebnis: 10.1 keine Abstimmung 10.2 erledigt, keine Abstimmung 10.3 erledigt; mündlicher Änderungsantrag (Prüfung Standort Ettlinger Tor), dieser bei 8 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen abgelehnt 10.4 erledigt, keine Abstimmung 10.5 erledigt; mündlichen Änderungsantrag (keine Bebauung BGH-Gelände), dieser bei – 2 – 8 Ja-Stimmen und 35 Nein-Stimmen abgelehnt Der Vorsitzende setzt um 17:16 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss: Ich bitte Sie, in Ihren Wortbeiträgen auf Ihre Anträge einzugehen - es sind überwiegend Prüfan- träge -, inwieweit Sie die als erledigt betrachten oder gegebenenfalls auch nicht. Ich möchte noch eine Antwort nachreichen, die sich aus dem Hauptausschuss ergeben hat. Wir haben noch einmal recherchiert und auch mit der Landesdenkmalpflege Kontakt aufgenommen. Es ging um die Frage, ob es, wenn die Fläche am BGH bebaut wird, die für das Forum Recht angedacht ist, noch weitere Flächen auf dem Gelände des BGH gibt, die bebaut werden können. Das würde ich jetzt kurz vorlesen: „Über den Planungsumgriff für das Forum Recht hinaus ist für die Landes- denkmalpflege auf dem BGH-Gelände keine weitere Freifläche mehr für künftige Bauvorhaben verfügbar. Dies gilt insbesondere für die östlich an das Palais anschließende Freifläche bis zur Ritterstraße.“ – Das war vor allem eine Frage, die Sie gestellt hatten. Alle anderen Argumente haben wir im Planungsausschuss ausgetauscht, wie auch den entspre- chenden Sachvortrag geliefert. Deswegen würde ich im Moment darauf verzichten. Wir steigen direkt in die Diskussion ein. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Das Stiftungsgesetz zum Forum Recht ist ein wirklich großartiger Erfolg, der entstanden ist aufgrund der Initiative von Karlsruherinnen und Karlsruhern, die schon vor Jahren die erste Idee hatten und diese jetzt zeitgemäß weiterentwickelt haben für unsere Gesellschaft. Es war auch eine Sternstunde des Parlaments, dass vier Fraktionen – CDU, SPD, GRÜNE und FDP – gemeinsam fraktionsübergreifend dieses Stiftungsgesetz eingebracht und be- schlossen haben, mit dem erklärten Ziel, Demokratie und Rechtsstaat zu stärken. Die einzige Fraktion, die es abgelehnt hat mit demokratiefeindlichen Argumenten, war die AfD. Das ist be- schämend und zeigt, wessen Geistes Kind sie sind. (Vereinzelter Beifall) Wir GRÜNE haben das Forum Recht von Anfang an, wie jetzt auch die Mehrheit des Gemeindera- tes, unterstützt. Aber wir haben auch von Anfang an es kritisch gesehen, dass doch ein erhebli- cher Anteil der Bäume dafür gefällt werden sollte. Wir haben gefordert, dass der Großteil der Bäume erhalten bleiben muss, also so viel wie möglich auch vom Park. Wir haben dann in der Folge gefordert mit unserem Antrag vom Mai 2020, dass Alternativen, die genannt worden wa- ren, geprüft werden. Diese Analyse liegt jetzt endlich vor. Es hat eine Weile gedauert. Wir be- danken uns bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup für diese doch sehr umfassende Prüfung dieser Standorte. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, ob es uns gefällt oder nicht, dass diese geprüften Alternativstandorte entweder komplett ungeeignet sind, nicht zur Verfügung stehen, oder dass sie vom zeitlichen Horizont her nicht absehbar für die Umsetzung sind. Das betrifft auch das Markgräfliche Palais am Rondellplatz. Wie im Planungsausschuss festgestellt wurde, greift hier auch kein Vorkaufsrecht, wenn die Ziele des Sanierungsgebietes eingehalten werden. Insofern bedanken wir uns für die Mitglieder der Initiative „Unser Karlsruhe lebenswert, nachhal- tig und klimagerecht“. Sie haben schon viel erreicht, auch gemeinsam mit uns. Es werden weni- – 3 – ger Bäume gefällt werden. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hat schon zugesichert, dass wesentlich mehr Flächen als Kompensation in der Innenstadt entsiegelt werden, dass wesentlich mehr Bäume gepflanzt werden als naturschutzrechtlich erforderlich. Von daher haben wir GRÜ- NE weitergehende Forderungen, nämlich es muss klimaneutral gebaut werden, es muss ausge- schrieben werden ein Gebäude, das Vorbildfunktion für die Architektur der Zukunft hat. An der Standortfrage darf das Forum Recht nicht scheitern. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wir als CDU haben immer gesagt, wir stehen zu dem Forum Recht. Wir wollen, dass dieses großartige Projekt, das unseren Rechtsstaat abbilden und auch die Beru- fe des Rechtsstaates transparent der Öffentlichkeit bekannt geben soll, in Karlsruhe, der Resi- denz des Rechts, angesiedelt werden soll. Denn wo sonst, außer in Karlsruhe, könnte solch ein Projekt, das sich mit dem Thema Rechtsstaat befasst, seine Heimat finden. Was den Standort angeht, hatten wir lange Diskussionen. Wir haben Prüfanträge gestellt. Unse- ren Prüfantrag, der eigentlich der weitestgehende war, sehen wir als erledigt an. Ich möchte noch anmerken, auch mit Dank an die Initiative, die den Finger teils auch zu Recht in die Wunde gelegt hat, dass der Standort, der nach derzeitigem Stand der Prüfung übrigbleibt, nicht so glück- lich gewählt ist. Wir sehen es, unabhängig von der Kritik, dass der Baumbestand gefährdet ist, eher aus dem Blickwinkel, dass das BGH-Palais etwas in eine Hinterhofbebauung rückt. Charman- ter wäre ein Standort am KIT als Pendant zum Verfassungsgericht als höchstes Gericht und Ver- fassungsorgan unseres Landes. Das hätte ein Prestige- und Alleinstellungsmerkmal gehabt. Aber da sind die Eigentumsverhältnisse, die es uns schwierig machen. Vielleicht hat auch an der einen oder anderen Stelle beim Land der politische Wille gefehlt, mit uns einen tollen, großartigen Standort zu finden. Was andere Standorte angeht, Vorkaufsrechte usw., da hatten Sie, Herr Oberbürgermeister, schon in den Fachausschüssen zugesagt, sollte sich ein neuer Sachverhalt ergeben, dass Sie uns dann gegebenenfalls bei Änderung der Sach- und Rechtslage informieren. Auf die anderen Orte will ich gar nicht eingehen. Die sind ersichtlich, auch für das Projekt, nicht geeignet. Wir hoffen aber, wenn der jetzigen Standort verwirklicht wird, dass dort tatsächlich bei der Bebauung auf eine gewisse Sensibilität geachtet wird, dass ein Bauwerk hinkommt, das das Thema transparen- ten Rechtsstaat aufnimmt, indem es offener gestaltet ist, indem das BGH-Ensemble nicht kom- plett nach hinten abrutscht und bedeutungslos wirkt. Wir hoffen, dass sich gemeinsam mit den Ideen der Bürgerinnen und Bürger, auch mit der Initiative, am Ende ein Ergebnis findet, mit dem alle gut leben können, und dass wir alle uns auf dieses Projekt in Karlsruhe freuen. Stadtrat Marvi (SPD): Auch ich will noch einmal meinen großen Respekt bekunden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und allen, die sich engagiert haben in dieser Frage Forum Recht. Auch in der Frage des Standortes. Denn letztendlich ging es allen um das Wohl der Stadt. Das müssen wir annehmen, sonst würden sich die Bürgerinnen und Bürger nicht unter anderem in dieser Initiative engagieren. Ich habe überhaupt nichts zurückzunehmen von meiner Rede aus dem Juli. Ich muss überhaupt nichts anpassen an meiner Position. Das galt auch für die Kollegin- nen und Kollegen der FDP-Fraktion in der Klarheit, wie wir es damals diskutiert haben. Denn es hat sich nun durch die Prüfung ergeben, dass keine realistischen Standorte, auch nicht in einer zumutbaren zeitlichen Perspektive, zur Verfügung stehen werden oder die Voraussetzungen er- füllen. Natürlich hat das Markgräfliche Palais für jeden hier, von der Verwaltung angefangen bis zu jedem Stadtrat, einen großen Charme. Es ist eine Topadresse der Stadtentwicklung. Das müs- sen wir uns nicht gegenseitig erzählen. Aber ich muss schon zu Protokoll geben, dass ich mich – 4 – etwas geärgert habe über die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Wellenreuther, der - ein ausgewiesener Jurist – die Dinge sehr gut kennt und nun das Thema Vorkaufsrecht in einer etwas holzschnittartigen und undifferenzierten Weise dargestellt hat, bei dem wir wissen, dass es ein entsprechender Investor, der entsprechendes Geld bietet, relativ leicht aushebeln kann. Diese Show hätten wir uns an der Stelle ersparen können. Insofern ist die Debatte um den Alternativstandort ein Streit um des Kaisers Bart. Es gibt keinen Alternativstandort. Wir sind auch dafür, dass wir uns keinem Risikospiel aussetzen. Wir haben das letzte Mal darüber gesprochen, dass mancher im Bund auch etwas irritiert auf diese Debatte schaut angesichts dessen, wie das Leipzig macht mit seinem Forum Recht. Der Bund will uns das schenken. Wir sollten dieses Geschenk annehmen. Wir sollten das Beste daraus machen. Wir sollten einen Bebauungsplan aufstellen, der diese entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten und Vorgaben bietet. Wir sollten über den Standard hinausgehend den Ausgleich an Grünflächen ermöglichen. Wir sollten uns vor allen Dingen in Verlässlichkeit üben. Kommunalpolitik macht nicht immer Spaß. Dafür sind wir nicht hier. Es macht nicht immer Freude. Es ist nicht alles glück- lich. Aber am Ende muss man Entscheidungen treffen, zu denen man steht und mit denen man Verantwortung für unsere Stadt übernimmt. Stadtrat Høyem (FDP): Frau Rastätter, vielen Dank für Ihre Rede heute und mein echtes Kompli- ment. Ich habe das letzte Mal gesagt – das meine ich auch jetzt -, ich habe niemals in 16 Jahren so arrogante, so selbstbewusste, so beleidigende Anträge gelesen, wie die der GRÜNEN das letz- te Mal. Jetzt haben Sie gesagt, wie die Lage ist. Aber, liebe Kollegen, auch Sie, Herr Cramer, ver- suchen Sie einmal, diesen Antrag zu lesen. Das ist so beleidigend. Das ist so arrogant, dass es unmöglich ist. Jetzt bin ich sehr froh, dass diese Debatte eine gute Debatte war. Wir haben alle Respekt für die Initiative und für Prof. Mürb, die diese Debatte durchgeführt haben. Aber jetzt sind wir am Ende dieser Debatte. Ich finde, es ist etwas langweilig, in den BNN immer die glei- chen Argumente zu lesen. Wenn die BNN richtigen Journalismus betreiben wollen, dann könnte man untersucht haben, ist es oder ist es nicht möglich, die BB-Bank zu kaufen. Dort könnte man richtige journalistische Arbeit gemacht haben. Aber jetzt ist die Debatte beendet. Ich denke, die einzigen, die richtig Freude an dieser Debatte hatten, ist Leipzig. Jetzt wäre es gut, die Debatte über den Standort zu beenden und dann wirklich zum Inhalt zu gehen. Wir wollen sehr gerne heute eine Abstimmung haben und damit diese Standortdebatte beenden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte zuerst auf Frau Rastätter eingehen. Frau Rastätter, wenn Sie schon über die Bundestagsdebatte sprechen, dann sollten Sie es auch wahrheitsgemäß tun. Die Argumente, die von der AfD im Bundestag vorgebracht wurden, waren nicht demokratie- feindlich, sondern man hat eher die Frage gestellt, wie muss es um das Recht in einem Staat be- stellt sein, wenn man ihm ein Denkmal setzen muss. Heißt das, wir schieben das Recht ins Muse- um? Darum ging es. (Unruhe, Zurufe) Es ist keineswegs demokratiefeindlich. (Der Vorsitzende: Es kann hier jeder ausreden!) Jetzt zu dem, worum es hier eigentlich geht. Wir unterstützen natürlich, dass das Forum Recht nach Karlsruhe kommt, auch als AfD, weil wir hier im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe verpflich- tet sind und die Sache für die Bürger dieser Stadt für gut halten. Die Verwaltung hat uns mit der – 5 – Vorlage ein sehr gutes Schema vorgelegt, wo alle möglichen Gebäude abgearbeitet wurden. Aus dieser Vorlage kann man erkennen, dass nur der Neubau auf dem Bundesgerichtshofareal alle Kriterien, die nötig sind, erfüllt. Was vielleicht noch möglich gewesen wäre, das Friedrichstrio hat den Nachteil, dass es Blockrandbebauung ist. Die Lage wäre dann nicht einem Forum Recht an- gemessen. Wir haben das diskutiert, haben es aber aus dem Grund auch verworfen. Natürlich wäre das Markgräfliche Palais schön gewesen. Aber wenn die Stadtverwaltung es einfach nicht kaufen kann, weil der Preis zu hoch ist, dann fällt es heraus und kann nicht weiter bewertet wer- den. Auch die anderen Gebäude sind meistens, weil sie zu klein waren oder aus anderen Grün- den nicht geeignet. Wir haben das anerkannt. Wir sind froh über die offene Art und Weise, wie die Verwaltung uns im Planungsausschuss informiert und mit uns diskutiert hat. Die einzige Frage, die für uns noch offen war: Wenn wir jetzt tatsächlich diese Fläche nutzen beim Bundesgerichtshof, die sowieso bebaut werden darf, ob es dann auch klar ist, dass keine weiteren Flächen dort bebaut werden. Diese Frage, Herr Oberbürgermeister, haben Sie uns vor- hin beantwortet. Damit ist für uns die Sache klar. Der Bundesgerichtshof ist die Stelle, wo das Forum Recht hingebaut werden muss. Wir werden dementsprechend abstimmen. Wir danken allen, die im Vorfeld das Ganze kritisch hinterfragt haben. Auch wir waren lange der Meinung, dass es nicht der richtige Standort ist. Durch diese Debatte ist für alle jetzt klar gewor- den, dass es keine andere Alternative gibt und dass die Entscheidung letztendlich nur so fallen kann. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Als mein Sohn klein war und wir waren Schuhe kaufen und die Schuhe haben ihm nicht gefallen, hat er einmal zu mir gesagt: Mama, die drücken. Da war es für mich schwer, Gegenargumente zu finden, wenn auch der Preis attraktiv war oder die Schuhe schön. So kommt mir das jetzt mit dem Standort zum Forum Recht vor. Meine Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass das Markgräfliche Palais am Rondellplatz nicht nur ein funktionaler, sondern ein repräsentativer Standort für das zukunftsweisende Projekt Forum Recht in Karlsruhe wäre. Wir bedauern, dass von Seiten der Verwaltung nicht bereits im Vorfeld eine Standortanalyse erstellt wurde, bedanken uns aber, dass das jetzt nachgeholt wurde. Als weitere Alternative kommt für uns einzig die Lage am Ettlinger Tor infrage. Beides sind zent- rale innerstädtische Lagen und würden dem Forum Recht dem ihm zustehenden würdigen Rah- men bieten. An beiden Standorten würden keine weiteren Flächen, zumindest nicht im größeren Maße, versiegelt werden. Wenn man das mit dem Klimaschutz wirklich ernst meint, dann kann man doch nicht zustimmen, dass jetzt im Park des BGH gebaut wird. Sowohl das Markgräfliche Palais als auch der Standort am Ettlinger Tor wären außerdem richtungsweisend für die Stadt- entwicklung. Ich möchte daran erinnern, im Gutachten beziehungsweise der Empfehlung des CIMA-Gutachtens, das etwas in Vergessenheit geraten ist, wurde ebenfalls auf die Bedeutung der Belebung und Aufwertung der Karl-Friedrich-Straße im Zusammenhang des innerstädtischen Ge- samtkonzepts hingewiesen. Dies spricht für das Markgräfliche Palais. Eingebettet in den städte- baulichen Entwicklungsprozess am Ettlinger Tor als repräsentativem Stadtentree würde dieser Standort dem Forum Recht ebenfalls gerecht werden. Meine Fraktion möchte daher ihren Antrag aufrechterhalten. – 6 – Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich glaube, Sie, Herr Oberbürgermeister, und auch die Ver- antwortlichen des Forums Recht und so, wie sich hier abzeichnet, auch die Mehrheit im Hause, haben überhaupt nicht verstanden, um was es der Bürgerinitiative ging. Sie haben nie das Forum Recht in Frage gestellt, sondern ihnen ging es ganz allein darum, dass dieses Grundstück auf dem BGH-Gelände nicht bebaut wird. Jetzt sieht es so aus, dass hier eine satte Mehrheit für eine Be- bauung ist. Frau Kollegin Rastätter, ich glaube nicht, dass die Initiative das als einen Erfolg an- sieht, zusammen mit Ihnen. Das glaube ich nicht. Wir sind weiterhin der Meinung, dass dieses Gebiet nicht bebaut werden soll. Es ist ein kleiner Pocketpark. Es sind dort viele Bäume, die 50, 60 Jahre alt sind. Jeder von Ihnen weiß mittlerweile, dass ein Baum an einem Tag ungefähr die Wassermenge einer Badewanne verdunstet. Das sind wichtige Dinge dort. Herr Kollege Hock, für Sie ist das jetzt wieder nur eine „Kleinigkeit“, wie es vorhin gesagt wurde, wegen der paar Bäume. Es wird nicht gesehen, dass dort zum Beispiel schützenswerte Tiere leben. Es wird nicht gesehen, dass wir dort einen der wenigen Plätze haben in der Innenstadt, wo wir einen direkten Bezug zum Grundwasser haben. Das wird alles nicht gesehen, wird alles nicht berücksichtigt. Wenn ich von Ihnen höre, Herr Marvi, es sei ein Ge- schenk. Ich erinnere mich, dass in der letzten Legislaturperiode die SPD gesagt hat, einem ge- schenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Das ist offensichtlich bei Ihnen das, was wichtig ist. Wenn man etwas geschenkt bekommt, dass man dann nicht mehr schauen muss, was da hinge- baut werden soll. Wir möchten, dass dort nicht gebaut wird. Das möchten wir abgestimmt bekommen. Es ist ganz wichtig, wie Sie gesagt haben, im Vorfeld wurde von der Stadt überhaupt nicht geschaut, dass man einen anderen Platz untersucht hat. Wir sind der Meinung, wir haben ein Versprechen für die Natur. Nicht nur Worte, sondern bedeutende Taten sollten wir heute beschließen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich wollte mich meinem Vorredner anschließen. Wir unterstützen den Antrag der KAL, weil wir es ebenfalls schwierig finden, dass wir gerade die Debatte hatten über den Erhalt von Grünflächen in der Innenstadt und immer wieder darauf verwiesen wurde, wie sehr versiegelt die Innenstadt doch ist, und dann so eine Fläche versiegelt wird. Es geht nicht nur um Bäume. Es geht um den Sachzusammenhang. Es ist eine Parkanlage. Ich sehe momentan nicht, muss ich ehrlich sagen, wo man das in der Innenstadt kompensieren möchte, und zwar in der Wertigkeit. Das sehe ich einfach nicht. Deswegen finde ich es richtig, wenn die alternativen Versuche der Verantwortung nicht mehr bei uns als Fraktion liegt, die man dann einfach abbü- geln kann, sondern wenn diese Verantwortung bei Ihnen als Verwaltung liegt. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Weil jetzt gerade in den letzten Beiträgen darauf verwiesen wurde zu verhindern, dass an dieser Stelle gebaut wird. Das ist auch ein Thema, was erst in den letzten Wochen wieder intensiver diskutiert wurde, welches Baurecht dort eigentlich herrscht. Das ist auch ein Argument dafür, wieso es vielleicht besser gewesen wäre, eine Bürger*innenbeteiligung und eine Debatte darüber vor der Beschlussfassung des Gesetzes zur Stiftung Forum Recht zu fassen. Es ist nämlich in der Tat so, dass wir aktuell die Möglichkeit haben, dass der BGH dort ein schnödes Bürogebäude als Erweiterungsbau errichtet nach Baugesetzbuch. Da werden wir nur in den sehr formalen Randbedingungen gefragt, was vielleicht die Gebäudehöhe oder Ähnliches angeht. Aber einen Gestaltungsanspruch beziehungsweise eine Mitsprache haben wir nicht. Die haben wir nur, wenn wir dort einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erlassen. Das ist so, so leid es mir tut. – 7 – Wenn wir andererseits mit einem Bebauungsplan die Grünflächen dort schützen würden, hätten wir mit Sicherheit einen Planungsschaden verursacht, so dass wir dann den Bund dafür entschä- digen müssten. Das heißt, wir würden dann wirklich eine enorme Summe dafür zahlen müssen. Das ist einer der Erfolge, die daraus entstanden sind, dass wir über die Gestaltung mitsprechen, dort auch die Versiegelung und Abholzung reduzieren können. Ich kann aber genauso nachvoll- ziehen, dass das für Viele nicht als Erfolg, sondern immer noch als Niederlage wahrgenommen wird, weil das primäre Ziel nicht erreicht wurde. Das lässt sich wahrscheinlich mit diesem Stand- ort ausmerzen. Deswegen ist uns besonders wichtig, dass wir diese Grünfläche zusammen mit dem Forum Recht der Bevölkerung wieder zur Verfügung stellen. Es ist aktuell so, da ist eine Grünfläche. Das macht für das Mikroklima auch etwas aus. Aber nutzbar ist sie nicht, weil es im Schutzbereich des BGH liegt. Da besteht schon eine Hoffnung, dass das zusammen mit dem Vor- haben ein wenig geöffnet werden kann. Darüber hinaus ist die Fragestellung, die wir jetzt schon mitgeben: Wo in der Innenstadt-West finden wir die Möglichkeit, Pocketparks oder Ähnliches als Überkompensation dafür zu schaffen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Mich beeindruckt immer wieder die gefällige Argumentation, der sich dann auch der Kollege Lüppo Cramer anschließt, weil er genau weiß, er kann das jetzt nicht ver- hindern. Dann ist es eine Leichtigkeit, sich für diese Grünfläche einzusetzen. Aber er blendet völ- lig aus, dass wir einen Abwägungsprozess haben, und dass wirklich die gefühlte Mehrheit dieses Forum Recht als eine rechtsstaatlich wichtige Institution haben möchte. So kann man natürlich alles ad absurdum führen. Wir weisen zurück, dass hier diese Abwägung nicht stattgefunden hat. Wir kommen jetzt insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Abwägungsprozess sich einfach reduziert auf diese Fläche. Es ist schon angeführt worden, deshalb muss ich es nicht vertiefen, dass man dem Bund hier nicht verwehren könnte, anderes zu machen. Wenn er anderes machen könnte, dann ist uns Karlsruhern jetzt wirklich am Wichtigsten, dass da das Forum Recht hinkommt. Das will ich ganz deutlich sagen. Ich habe die Hoffnung nicht verloren, dass eine geschickte Planung diesen Platz wirklich noch einmal aufwertet. Nicht nur, dass dort ein Gebäude wichtiger Art hin- kommt, sondern dass wir dort auch städtebaulich einen richtigen Punkt setzen. Mit diesen Worten will ich auch noch einmal begründen, warum wir diese Entscheidung unter- stützen. Stadtrat Schnell (AfD): Die Stadt hat etliche Standorte geprüft und bewertet. Dieser eine Stand- ort ist übriggeblieben. Wer jetzt noch gegen diesen Standort ist, der sollte so konsequent sein und klar und deutlich sagen, dass er das Forum Recht in Karlsruhe nicht haben will. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir wollen das Forum Recht in Karlsruhe haben. Aber wir wollen es nicht dort haben, wo es geplant ist. Das muss einmal eindeutig gesagt werden. Ich finde es schon interessant, wie man unterschiedlich abwägen kann. Wenn es passt, fällt die Waage auf der einen Seite herunter, wenn es nicht passt, kommt es zur anderen Seite. Ich bin schon sehr erstaunt, zu welchen Abwägungsergebnissen man hier kommt. Es ist ganz deutlich, wenn man es klimatologisch betrachtet, dass der beste Standort weder dort ist, wo er jetzt geplant ist beim Gerichtshof, noch an einem anderen Platz. Wir sind dafür, dass wir das Ettlinger Tor in Augen- schein nehmen. Dieser Platz ist versiegelt. Da werden wir der Natur überhaupt nicht schaden. Diesem Platz sollte man mehr Bedeutung zumessen, indem man das fördert und indem man mehr Gas gibt, diesen Bereich zu entwickeln. Das wäre ein sehr würdiger Platz. Der würde auch eine historische Authentizität ausstrahlen. Er wäre in der Mitte der Stadt situiert. – 8 – Wir sind dafür, das einmal zu überlegen. Wir stellen es als mündlichen Antrag, über das Ettlinger Tor noch einmal abzustimmen, das in dem Bereich zu platzieren. Das ist unsere Überzeugung, dass es die beste Lösung wäre für das Klima und die beste Lösung für dieses Forum Recht. Der Vorsitzende: Weil nicht alles, was ich im Planungsausschuss erläutert habe, öffentlich be- kannt ist, will ich gerne zu zwei, drei Punkten etwas ergänzen. Zum einen ist mir und dem überwiegenden Teil des Hauses, vielleicht sogar dem ganzen, wichtig, es handelt sich hier um kein Denkmal und kein klassisches Museum, sondern es soll ein Kommu- nikations- und Auseinandersetzungsort werden, wo gerade auch die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck bekommen und auch in der Realität erleben, dass sie stärker in eine Diskussion über das Recht einbezogen sind und nicht nur belehrt werden darüber. Das ist ein wesentliches Element. Das hat übrigens auch dieser Idee zum Durchbruch verholfen. Dann das Thema Standortalternativenprüfung: Wir sind nicht die Bauherren. Wir sind als Stadt natürlich dabei gewesen. Aber wir haben es mit einer Initiative zu tun, die von Beginn an konzep- tionell sehr stark vom BGH und von der Nutzung dieses Saalgebäudes mitgetragen wurde. Als wir das dann hier in den Gemeinderat in Form einer Resolution eingebracht haben, gab es in der Tat die kritischen Betrachtungen zu diesem Standort. Aber nicht in der Deutlichkeit auch über das ganze Haus hinweg, wie sich das jetzt in der Anfrage- und Antragslage widerspiegelt. Das muss auch sein. Insofern gab es damals auch nicht die Erwägungen, große Standortalternativen zu un- tersuchen. Es wäre auch etwas gewesen, wo der Bauherr sich dann am Ende daran orientieren kann oder nicht. Was ganz wichtig ist, dass wir damals schon geklärt haben, ob es denkmal- schutzrechtlich, arten- und naturschutzrechtlich vorstellbar ist. In der Tat gibt es dort schützens- werte Tiere. Aber es gibt dort kein Ausschlusskriterium, dass nicht doch dort eine Lösung gefun- den werden kann. Sonst hätten wir natürlich diesen Initiativen und letztlich auch dem Bund und dem Bundestag sagen müssen: Leute, ihr müsst euer Konzept an der Stelle ändern. Das CIMA-Gutachten, Frau Stadträtin Lorenz, das Sie angesprochen hatten, wollen wir nicht ver- gessen. Das ist für uns auch nicht in den Hintergrund geraten. Wir werden mit dem Erwerber des Großherzoglichen Palais, genauso, wie wir das mit dem Erwerber des Postscheckamtes schon tun, natürlich entsprechende Diskussionen haben, wie dort genau möglichst eine öffentlich- keitswirksame Bebauung entstehen kann. Da wird es auch mindestens einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan geben, einen Aufstellungsbeschluss haben wir schon gefasst, und vor allem zwingend die Sanierungsziele an den entsprechenden Käufer, das jetzt nicht als Privathaus für irgendetwas zu nutzen oder in irgendeinem abgeschlossenen Komplex. Sondern da geht es auch um öffentliche Belange, die ein Stück weit hier berücksichtigt werden müssen. Zum Thema Vorkaufsrecht noch einmal die letzte Erläuterung. Dann können wir es vielleicht wirklich abhaken. Es gibt zwei Möglichkeiten, auf diesen Kaufvertrag Einfluss zu nehmen. Die eine Möglichkeit ist, dass wir ein Vorkaufsrecht haben, in den Kaufvertrag einzusteigen. Das hat etwas mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes zu tun. Wenn dann der Erwerber unsere Sa- nierungsziele akzeptiert und uns das schriftlich bescheinigt, kann er dieses Vorkaufsrecht ab- wenden. Bei dem Preis und dem Standort werden Sie dort eine öffentliche Nutzung irgendwie machen müssen. Sonst bekommen Sie das überhaupt nicht rekapitalisiert. Insofern wäre es eine Illusion, darauf zu vertrauen, dass dieser Käufer möglicherweise dann doch uns die Gelegenheit gibt, das Vorkaufsrecht zu ziehen. Das halten wir für ziemlich ausgeschlossen, zumal der Verkäu- – 9 – fer auch genau weiß, dass es ein Sanierungsgebiet ist. Er kennt die Sanierungsziele. Das ist eine Fiktion, zu meinen, dass wir darüber einen Zugriff bekommen. Das Zweite ist: Wenn der Käufer dieses Grundstück kauft zu einem völlig überhöhten Preis, dann könnten wir den Verkauf verbieten. Dadurch tritt aber nicht automatisch ein Vorkaufsrecht ein, sondern dann hat der Verkäufer Gelegenheit zu überlegen, wie er dann weiter mit dem Gebäude und dem Grundstück verfährt. Nach dem, was wir annehmen, wird der Preis, der dort im Mo- ment aufgerufen ist, aber nicht so über dem Marktpreis liegen, dass wir davon ausgehen, dass es unter ungerechtfertigter Spekulation einen Anknüpfungspunkt gibt, diesen Kaufvertrag zu ver- bieten. Das nutzt uns letztlich auch nichts. Denn dann ist der Kaufvertrag verboten, aber es än- dert sich nichts. Das ist das ganze Thema Vorkaufsrecht. Da merken Sie, dass es keine großen Optionen gibt. Ich habe auch – das war eine Auftragslage an mich – mit beiden Bundestagsfraktionen gespro- chen, wie es denn wäre, wenn man sich jetzt für einen anderen Standort entscheidet. Das hatte ich vor zwei Monaten noch anders eingeschätzt. Ich will es noch einmal für die Öffentlichkeit sagen, dass jeweils repräsentative Vertreter beider Bundestagsfraktionen mir signalisiert haben, wenn es gute Gründe gibt, die auch konzeptionell nachvollziehbar sein müssen, dass die Stadt Karlsruhe mit einem starken Votum einen anderen Standort vorschlägt und das nicht mit zusätz- lichen Kosten für den Bund, mit einer Zeitverzögerung und einer konzeptionellen Verschlechte- rung verbunden ist, dann kann man sich durchaus vorstellen, dass man dann einem solchen Vo- tum der Stadt Karlsruhe nachkommt. Das scheint etwas einfacher zu sein vom formalen Akt. Das hatten wir aber auch im Planungsausschuss schon klargestellt. Aber Sie sehen schon an den Vo- raussetzungen, dass das nicht so ganz einfach ist. Dieses Gelände auf dem BGH hat auch den Vor- teil, dass der Bund bereit ist, seinen Anteil zur Verfügung zu stellen, und auch das Land ist bereit, seinen Anteil zur Verfügung zu stellen, zu einer eher symbolischen Erbpacht. Würden wir jetzt ein Gebäude wie das Markgräfliche Palais erwerben, würde natürlich die Erwartung sein, dass wir auf dem Kaufpreis ein Stück weit sitzenbleiben. Dennoch bemühen wir uns seit vier Jahren, dieses Markgräfliche Palais zu erwerben. Und zwar nicht wegen des Forums Recht, sondern weil wir vor vier Jahren dort ganz andere Dinge und ei- gentlich immer noch dort vorhaben. Da ich bei meinen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten gemerkt habe, dass es die Botschaft gäbe, der Mentrup würde seit vier Jahren diesen Kauf ver- hindern, möchte ich hier noch einmal deutlich machen, dass wir uns seit vier Jahren intensiv be- mühen, diese Immobilie zu kaufen. Die Art und Weise wie die BB-Bank in den letzten Jahren mit uns umgegangen ist, ist irritierend. Das ist noch die harmloseste Formulierung, die mir dazu ein- fällt. Wir hatten eine schriftliche Zusage von zwei Vorstandsmitgliedern. Die ist dann letztlich nicht mehr akzeptiert worden. Wir sind dann aufgefordert worden, im Preis höher zu gehen. Dann sind wir mit dem Preis höher gegangen. Das haben Sie auch mitgetragen. Dann wurde uns mündlich zugesagt, dass das jetzt in Ordnung ist. Dann wurde es anschließend wieder einkassiert. Jetzt ist diese Immobilie an den Bietermarkt gegangen. Da gibt es offensichtlich Bieter, die dafür mehr bieten. Insofern sind wir nach wie vor interessiert. Nur diesen Preis können wir nicht über- bieten. Wir wissen ihn auch nicht so ganz genau. Aber wir wissen, dass wir an dritter Stelle ste- hen. Wir haben uns schon bis an das Maximum in unserem Angebot festgelegt, was uns gemein- dewirtschaftsrechtlich möglich ist. Nach wie vor haben wir ein großes Interesse. Wir würden nicht unbedingt das Forum Recht dort bauen. Aber es geht erst einmal darum, dass wir über- haupt die Chance haben, die Immobilie zu erwerben. Das sieht im Moment gar nicht gut aus. Wir haben extra am Tag des Hauptausschusses noch einmal mit der BB-Bank darüber gesprochen. – 10 – Das sind die Punkte, die ich gerne noch einmal ergänzen möchte. Wir haben auch ausdrücklich noch einmal die Erklärung vom Landesamt für Denkmalschutz, dass man sich dort einen Ersatz- bau an der Stelle des früheren Wachgebäudes und darüber hinaus vorstellen kann, dass man dadurch auch akzeptiert, dass es ein Eingriff in das Gesamtkulturdenkmal wird in gewisser Weise, weil die Fläche größer ist, dass man auf der anderen Seite aber auch akzeptiert, dass wir mit ei- ner solchen Umsetzung den denkmalgeschützten Sitzungssaal einbeziehen, der auch ein denk- malgeschütztes Gebäude ist. Da gibt es auch den Positivaspekt, dass man hier ein denkmalge- schütztes Gebäude dauerhaft erhält und nutzt. Auch das ist in diese Abwägung, die es dort offen- sichtlich gab, miteingeflossen. Wie gesagt, da es mittlerweile schon skeptische Stimmen im BGH gibt, ist es denn überhaupt gerechtfertigt, unsere letzte Erweiterungsfläche für das Forum Recht zur Verfügung zu stellen, sollte das nicht eher für eine Erweiterung des BGH genutzt werden in kurzfristiger oder mittelfristiger Zukunft, kann ich nur auf die Argumente verweisen, die schon genannt wurden. Wir haben uns mit der Stiftung Forum Recht geeinigt, dass wir einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan machen. Ich nehme alle Punkte auf, die Sie angesprochen haben. Dass wir mit dem Vorhabenträger klären können, dass wir uns einen Passivhausstandard vorstellen oder einen kli- maneutralen Standard, dass wir möglichst eine geringe Entsiegelung wollen, dass wir eine hoch- wertige Architektur wollen, die natürlich dann auch etwas ein singulares Gebäude schafft, das aus meiner Sicht transparent sein darf, das auch nicht zu wuchtig die Menschen klein machen soll. Ich hatte Ihnen versprochen - ich sehe, dass da etwas verloren geht an Grün und an anderer Fläche, das ist nicht die Frage -, dass wir an anderer Stelle, aber in einer gewissen Nähe, die dop- pelte Fläche an Entsiegelung und eine entsprechende Nachpflanzung in höherer Zahl vornehmen. Über manches muss man jetzt mit dem Vorhabgenträger reden. Über manches muss man dann bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fakten schaffen. Das weitere Verfahren würde so aussehen, dass wir dann im Oktober in den Aufstellungsbe- schluss mit Ihnen einsteigen. Das ist dann im Grunde der nächste Punkt, der sich zwangsläufig daraus ergibt. Jetzt gehen wir in die Abarbeitung der Anträge. Der GRÜNE-Antrag ist damit erledig. Dann kommt der Ergänzungsantrag von FW|FÜR. Das sind auch nur zwei Prüfungsanträge, wenn ich das richtig sehe. Es taucht zweimal „geprüft“ auf. Herr Wenzel, Sie sehen das auch so? Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Prüfen, und zwar wie in den Redebeiträgen dargestellt, dass wir prü- fen wollen, ob wirklich das Forum Recht möglich ist. Wir wissen aus Leipzig, dass dort auch noch gebaut wird. Es wird wahrscheinlich vier, fünf Jahre dauern. Wir bauen nicht morgen. Wir wollen prüfen, ob die Möglichkeit und die Wahrscheinlichkeit ist, dort so etwas zu erstellen. Das würden wir gerne aufrechterhalten, diese Prüfung. Wenn Sie uns das zusagen, ist es okay. Ansonsten müssten wir abstimmen. Der Vorsitzende: Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass wir sozusagen dauerprüfen sollen. Oder was meinen Sie? Ich habe es nicht verstanden. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Die Argumentation, die Sie eben gebracht haben, dass wir nicht gleich bauen, dass sich auch der Bundestag vorstellen kann, dass dort Möglichkeiten bestehen. – 11 – Diesen Standort wollen wir aufgeben in unserer Argumentation. Wir können dem Standort am BGH nicht zustimmen. Der Vorsitzende: Aber Ihr Antrag heißt: Wir prüfen das Markgräfliche Palais und wir prüfen Ett- linger Tor. Das haben wir gemacht. Insofern ist der Antrag erledigt. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Mein Begehr war, dass wir abstimmen, ob am Ettlinger Tor ein möglicher Standort sein kann. Der Vorsitzende: Dann komme ich gleich auf diesen Antrag zurück. Der Antrag der CDU-Fraktion ist erledig. Der Antrag der KAL/Die PARTEI heißt, die Stadt erwirbt das Markgräfliche Palais und führt es unterschiedlichen repräsentativen Zwecken zu. Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir das tun, wenn wir die Chance dafür sehen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich habe aber in meinem Redebeitrag einen neuen Abstim- mungsantrag formuliert. Ich möchte, dass Sie den bitte zur Abstimmung stellen, dass das BGH- Gelände nicht bebaut wird. Der Vorsitzende: Dann haben wir jetzt zwei Änderungsanträge mündlich eingebracht. Über die stimmen wir jetzt ab. (Unruhe) Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ist der Antrag nicht rechtswidrig? Können Sie einem Eigentümer, selbst wenn es der Bund ist, einfach verbieten, etwas zu bebauen? Wie stellen Sie sich das vor, Herr Cramer? Der Vorsitzende: Ich würde den Antrag so umformulieren, bevor wir uns jetzt ewig streiten: Der Gemeinderat empfiehlt, dass diese Stelle des BGH nicht überbaut wird und fordert die Stadt auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie das erreicht werden kann. (Unruhe; Zurufe) Wir können uns jetzt stundenlang streiten, ob der Antrag rechtskonform ist oder nicht. Jetzt las- sen Sie doch einen rechtskonformen Antrag hier zu. (Anhaltende Unruhe) Herr Cramer, schließen Sie sich meiner Formulierung an? Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich würde mich dem anschließen. Die LINKE. würden in ihrer Formulierung auch folgen. Wir würden interfraktionell Ihrem Vorschlag so folgen. Der Vorsitzende: Dann würde ich den Antrag noch einmal formulieren: Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, diese Fläche auf dem BGH-Gelände nicht zu bebauen und fordert die Stadt auf, mögliche Strategien zu entwickeln, wie dies verhindert werden kann. Ich kann Ihnen im Moment keine Strategie ... – 12 – (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) - Herr Ehlgötz, ich will am Ende hier klare Entscheidungen haben und nicht die Diskussion, ob ein Antrag konform ist oder nicht. (Anhaltende Unruhe) - Gut. Der Antrag ist jetzt verstanden. Den stelle ich jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Vo- tum. – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommt der Änderungsantrag der FW|FÜR, dass man als Alternativstandort das Ettlinger Tor weiter betreiben soll. Da bitte ich Sie um Ihr Votum. – Auch das ist mehrheitlich abgelehnt. Damit haben wir alle Anträge erledigt, alle Prüfungsanträge sind erledigt. Die Diskussion ist an dieser Stelle beendet. Ich hatte schon angekündigt, dass wir Mitte Oktober im Planungsaus- schuss mit einem Aufstellungsbeschluss auf Sie zukommen, wo diese Dinge alle noch einmal ge- meinsam festgestellt werden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 15. Oktober 2020