Inklusives Wohnen
| Vorlage: | 2020/0965 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 17.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.08.2020 Vorlage Nr.: 2020/0965 Inklusives Wohnen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 22 x Die Stadt erstellt gemeinsam mit der Volkswohnung und dem Beirat für Menschen mit Behinderun- gen ein Konzept, um mehr inklusive Wohnungen in Karlsruhe anbieten zu können, bzw. bei Bedarf Wohnraum entsprechend umrüsten zu können. Begründung Die Landesbauordnung Baden Württemberg schreibt in § 35 LBO barrierefreie erreichbare Wohnun- gen in Gebäuden vor, die mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Aber für inklusives Wohnen braucht es für bestimmte Gruppen weitere und andere Maßnahmen: - Beispielsweise brauchen taube oder schwerhörige Menschen eine Ausstattung des Hauses mit einer Gegensprechanlage mit Video (Haustür/Wohnungstür/Wohnung), eine Ausstattung der Wohnungen mit Lichtklingel-Anlage, eine Ausstattung der Wohnungen mit optischen Rauchmeldern. - Sehgeschädigte bzw. blinde Menschen benötigen Kontraste, Führungen im Haus, tastbare Markierungspunkte, Infos in Brailleschrift. Dies sind nur einige Punkte, die als Beispiele dienen. Auf dem freien Wohnungsmarkt findet man kein derartiges Angebot. Daher ist es notwendig, auch für diese Gruppen ein passendes Konzept zu erstellen. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0965 Dez. 3 Inklusives Wohnen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 22 x Kurzfassung Die Sozial- und Jugendbehörde erstellt gemeinsam mit Volkswohnung GmbH, gegebenenfalls weite- ren Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften sowie privaten Eigentümern und dem Bei- rat für Menschen mit Behinderung ein Konzept „Inklusives Wohnen“. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert im Artikel 19 das Ziel „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“. Sie spricht damit Menschen mit Behinderungen das Recht zu, selbstbestimmt zu leben und ihre Wohnung und ihr Wohnumfeld barrierefrei nutzen zu können. Um diesem Ziel die entsprechenden Rahmenbedingungen zu geben, erfolgte in den letzten Jahren eine umfassende Aktualisierung der Landesbauordnungen der Länder. Die eingeführten DIN-Normen, für den Wohnungsbau gilt die DIN 18040–2, gelten als technische Bauvorschriften. Hier wird, im Gegensatz zu den Regelungen für öffentliche Gebäude, der Schwer- punkt auf die bauliche Barrierefreiheit gelegt. Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit einge- schränkter Mobilität, sondern allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohngebäudes. Weitergehende bauliche und gestalterische Maßnahmen für bestimmte Personengruppen, wie bei- spielsweise für Menschen mit Sehbehinderung die Verwendung von Kontrasten und unterschiedli- cher Materialien von Böden und Wänden, erhöhen die Wahlfreiheit der Wohnform einer bezie- hungsweise eines jeden Betroffenen. Zu bedenken bei der Gestaltung des Inklusiven Wohnraums oder bei der Anpassung von Wohnraum sind die Vielfältigkeit der Betroffenen und ihre individuellen Bedarfe. Die Stadtverwaltung begrüßt den Vorschlag einer Konzepterstellung in Form eines Maßnahmenkata- logs zur Förderung inklusiven Wohnens in der Stadt Karlsruhe. Der Beirat für Menschen mit Behinderung in Karlsruhe verfolgt das Thema „Inklusives Wohnen“ in- nerhalb seines Gremiums und spricht sich für eine Vertiefung der Thematik aus. Der Beirat ist als Expertengremium durch eine entsprechende Beteiligung gerne bereit, zu unterstützen. Weiterhin ist der Einbezug der VOLKSWOHNUNG GmbH, als drittgrößtes kommunales Immobilien- unternehmen Baden-Württembergs, aber auch anderer wohnungswirtschaftlicher Akteurinnen und Akteure ein zielführendes Element. Die VOLKSWOHNUNG hat ihre Bereitschaft, an solch einem Kon- zept aktiv mitzuwirken, bereits bekundet und begrüßt den Antrag ausdrücklich. Inwieweit der freie Wohnungsmarkt mit seinen privatwirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigen- tümern einbezogen werden kann, ist noch zu prüfen. Mit dem Ziel, die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und darüber hinaus weitere Un- terstützungsbedarfe aufzugreifen und individuelle Notwendigkeiten herauszukristallisieren, schlägt die Verwaltung den Einbezug weiterer Expertinnen und Experten aus den Fachämtern (beispielswei- se dem Stadtplanungsamt und/oder dem Bauordnungsamt) für die Bearbeitung der Thematik vor. Das erarbeitete Konzept wird dem Sozialausschuss vorgelegt und der Öffentlichkeit, insbesondere zur Sensibilisierung privater Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, zugänglich gemacht.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Inklusives Wohnen Antrag: SPD Vorlage: 2020/0965 Beschluss: Verwiesen in den Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf. Stadtrat Zeh (SPD): Im Frühjahr haben wir im Arbeitskreis Wohnen von der SPD eine Diskussion über die Landesbauordnung gehabt, die schreibt barrierefreie Wohnungen bis zu einem gewis- sen Prozentsatz vor. Darunter wird natürlich verstanden, dass Rollstuhlfahrer auch in der Woh- nung leben können. Das führt zu höheren Baukosten, weil die Türen breiter und die Bäder an- deres gemacht werden müssen, aber die SPD ist ganz klar für diese Vorschrift, dass barriere- freie Wohnungen erstellt werden müssen. Aber dann ging die Diskussion weiter, wie es mit den anderen Menschen mit Handicap aussieht, beispielsweise den hörgeschädigten Menschen. Es ist klar, Rauchmelder und Klingeln können sie nicht hören, es müssen optische Signale in allen Räumen sein, auch eine Gegensprechanlage eignet sich nicht, es muss einen optischen Kontakt nach Außen geben. Das sind nur ein paar Beispiele, die jedem einfallen, aber die Expertinnen und Experten sind die Menschen, die solche Handicaps haben. Wir haben auch in anderen Städ- ten geschaut, dort haben teilweise soziale Organisationen einzelne Häuser komplett barriere- frei für alle Bewohner gemacht. Das wollen wir nicht, wir wollen ein integratives Wohnkonzept, sodass jeder in seiner Umgebung und seinem Stadtteil leben kann. Von daher haben wir diesen Antrag gestellt, damit wir solche Konzepte forcieren. Sie sind nicht so teuer wie barrierefreie Wohnungen à la Bauordnung, aber sie erfordern trotzdem auch Aufwand. Nicht jedes Haus und jede Wohnung wird dafür geeignet sein, es entstehen Kosten und die Hauseigentümer müssen dazu Willens sein, deswegen kamen wir auf die Volkswohnung aber auch alle Genossenschaf- – 2 – ten. Wir sind für die Antwort der Verwaltung und des Sozialbürgermeisters dankbar, dass ein Konzept entwickelt und im Sozialausschuss vorgestellt wird. Wir sind dann gespannt, was alles der Verwaltung und vor allem dem Behindertenbeirat, den man hier auch zur Mitarbeit aufge- fordert hat, einfällt. Stadtrat Borner (GRÜNE): Die Fraktion der GRÜNEN begrüßt selbstverständlich den Antrag und die Antwort der Stadtverwaltung. Um Menschen mit Behinderungen beziehungsweise Ein- schränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wollen auch wir den Menschen ein selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich ermöglichen beziehungs- weise einen entsprechenden Hilfeleistungskatalog anbieten. Eines ist jedoch klar, wir müssen das Thema weitaus größer denken als im Antrag beschrieben oder in der Antwort der Stadt- verwaltung angedacht. Wir müssen von Anfang an in einen Bau von barrierefreiem und nicht nur barrierearmem Wohnraum investieren. Das fängt vom barrierefreien Zugang in das Haus an und endet in der barrierefreien Fortbewegung in der eigentlichen Wohnung. Hier sehen wir die Volkswohnung in einer besonderen Vorbildfunktion. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir begrüßen es auch, dass der Sozialausschuss sich noch mal ausführlich mit dem Thema beschäftigt und die Stadtverwaltung mit dem Beirat für Men- schen mit Behinderungen ein Konzept erstellen wird, das ist sehr wichtig und unerlässlich. Das Thema wird immer wichtiger, die Kollegen Vorredner haben es auch schon gesagt, weil die Menschen heutzutage so lange wie es nur geht in ihrer Wohnung bleiben wollen, bevor sie dann ins Pflegeheim wechseln. Auch Menschen mit besonderen Behinderungsformen möchten das gleiche Recht haben, in ihrer Umgebung zu bleiben. Deswegen begrüßen wir es, dass an diesem Konzept gearbeitet wird. Meine Fraktion möchte ausdrücklich sagen, dass natürlich die Volkswohnung als städtische Wohnungsbaugesellschaft hier eine große Rolle spielt. Wir möch- ten aber, dass versucht wird, alle anderen Beteiligten am Wohnungsmarkt in Karlsruhe, ob das jetzt die Wohnungsbaugenossenschaften oder auch die großen privaten Investoren sind, hier miteinzubeziehen, weil das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, um die es hier geht, und die Volkswohnung kann das Thema alleine nicht stemmen. Das ist uns ganz wichtig, dass ich hier noch mal darauf hinweise, und alles Weitere besprechen wir dann im Sozialausschuss. Das ist mit diesem Konzept der richtige Weg. Stadtrat Jooß (FDP): Es ist schön und gut, dass die Stadt alle Player im Blick hat, die Volkswoh- nung und alle im Immobilienbereich Tätigen und Aktiven, aber besonders den Behindertenbei- rat. Das Wesentliche geht vor allem im Neubaubereich, im Bestand ist es wesentlich schwerer, hier muss zum Beispiel Haus und Grund Aufklärungsarbeit leisten und schauen, was für Förde- rungsmöglichkeiten und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten es gibt. Dann wäre schon sehr viel getan. Der Vorsitzende: Frau Stadträtin, war das jetzt eine Wortmeldung oder nicht? Ich habe Ihre Gestik nicht verstanden. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Es ist ein so wichtiges Anliegen, dass ich selbst ganz überrascht bin, dass es das bisher noch nicht gab, denn eine Wohnung ist eines der wichtigsten Aspekte für die gleichberechtigte Teilhabe für ein eigenständiges Leben. Ich habe das besonders aus der Perspektive von jungen Menschen mit Behinderungen erlebt, wie wichtig das Ausziehen aus dem Zuhause und auch ein selbständiges Leben unabhängig von den Eltern ist. Das ist natürlich genauso wichtig wie für Menschen ohne Behinderungen. Gleichzeitig stellt das Angebot in – 3 – Karlsruhe sehr viele Hürden, um ein selbständiges Leben zu starten, es ist auf jeden Fall nicht ausreichend. Ich habe es im eigenen Bekanntenkreis erlebt, wie langwierig der Kampf um eine passende Wohnung sein kann, und wie groß das Glück ist, wenn es dann geklappt hat. Ich finde es sehr gut, die besonderen Bedürfnisse bei der Gestaltung allgemein in ein Konzept zu bringen und dieses Bewusstsein zu stärken und auch Wissen zusammenzubringen, was wir im Behinder- tenbeirat auf jeden Fall haben, um auch explizit diese Anliegen zu fördern. Wohnumfeldgestal- tung, die auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist, sollte nicht im Kampf der Betroffenen liegen. Ich bin sehr begeistert, dass es so viele Zusagen zur Mitarbeit gab, das zeigt auch, dass hier ein Nerv getroffen wurde, und ich freue mich auf die Ergebnisse. Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen, der Vorschlag war, dass das Kon- zept im Sozialausschuss vorgestellt wird, und dem haben sich jetzt alle angeschlossen. Dann können wir so verbleiben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Oktober 2020