Kontaktstelle Frau und Beruf, Sachstand und weiteres Vorgehen

Vorlage: 2020/0961
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.08.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Wirtschaftsförderung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Kontaktstelle Frau und Beruf Anlage
    Extrahierter Text

    Beratungsstatistik Stadt- und Landkreise 2017- 2020 2017 2018 2019 Bis 7/2020 Stadt Baden-Baden (rot) 13 15 17 7 Landkreis Karlsruhe + Ettlingen (gelb) 103 67 70 27 Landkreis Rastatt + Stadt Rastatt (grün) 41 34 31 6 Sonstiges, Landkreis Germersheim, Pforzheim (blau) 8 4 2 4 Stadt Karlsruhe 141 189 132 68 Gesamt 306 309 252 112 Hinweis: Ab 2019 haben, durch die Pensionierung der Leiterin im Mai 2019, ausschließlich die beiden Beraterinnen (jeweils 50 % Stellenanteil) die Beratungsgespräche durchgeführt. In den vorangegangenen Jahren übernahm die Leiterin circa 60 Beratungen im Jahr. Diese Anzahl konnte nicht aufgefangen werden.

  • Kontaktstelle Frau und Beruf
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0961 Dez. 4 Kontaktstelle Frau und Beruf, Sachstand und weiteres Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.09.2020 14 x vorberaten Gemeinderat 29.09.2020 6.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Bericht über die aktuelle Situ- ation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein“ zur Kenntnis. 2. Sollte es keine positive Lösung gemeinsam mit dem Land Baden Württemberg geben, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein Beratungsangebot für Frauen aus dem Stadtkreis Karlsruhe gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erarbeiten und die erforderlichen Mittel dafür im Entwurf des Haushalts 2021 einzustellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Landesprogramm Kontaktstelle Frau und Beruf 1994 wurde das Landesprogramm Kontaktstelle Frau und Beruf vom Land Baden-Württemberg initi- iert. Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Ziele des Programms sind die: • Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, • Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben • Qualifizierte Beschäftigung und finanzielle Absicherung • Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt • Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit Gefördert werden 60 % der tatsächlich anfallenden Ausgaben für Personal. Der bislang gewährte Förderhöchstsatz für Personalausgaben betrug 113 TSD Euro pro Jahr, zuzüglich 22 TSD Euro für Sachausgaben sowie 5 TSD Euro als Sonderförderung. Die vom Land aktuell gewährte Gesamtförde- rung i.H.v. 140 TSD Euro erhöht sich ab der nächsten Förderperiode (2021-2023) auf maximal 148,5 TDS Euro. Struktur und Aufgabenportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein Seit 1999 ist die Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein in der Region tätig. Träger war zunächst die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Die Kontaktstelle Frau und Beruf ist mit 2,5 Personalstellen, die für die Förderung durch das Land Baden-Württemberg erforderlich ist, ausgestattet. 2007 kam es zu einem Trägerwechsel. Die Wirtschaftsstiftung Südwest, deren Hauptstifter die Stadt Karlsruhe ist, übernahm die Kontaktstelle als neue Trägerin. Geschäftsgrundlage dafür war eine Ver- einbarung mit der Stadt, dass die Übernahme der Aufgabe kostenneutral erfolgt. Die erforderliche Co-Finanzierung stellte die Stadt Karlsruhe und die TRK. Da die TRK ihre Co-Finanzierung Ende 2017 einstellte, haben sich die Gebietskörperschaften, der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden mit Blick auf die aktuelle För- derperiode, also nur bis Ende 2020, bereit erklärt, die Kontaktstelle Frau und Beruf jeweils jährlich mit 5 TSD Euro zu fördern. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind die Themen Berufsorientierung, Aufstieg, Umstieg, Wei- terqualifizierung, Existenzgründung, Wiedereinstieg sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine Zusammenstellung der Inanspruchnahme der Leistungen der Kontaktstelle Frau und Beruf ist in der Anlage 1 beigefügt. Ergänzend hat das Land Baden-Württemberg seit 2017 ein Mentorinnenprogramm für Migrantinnen aufgelegt. Übergreifendes Ziel ist es, die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt in Baden-Würt- temberg zu verbessern. Beim Mentoring unterstützt eine erfahrende Person (Mentorin) ihre Mentee über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bei der beruflichen Entwicklung. 2019 konnten drei von fünf Mentees nach Abschluss des Programms eine qualifizierte Arbeit aufneh- men. Jährliche Gesamtfinanzierung der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein“ Die Gesamtfinanzierung stellt sich aktuell wie folgt dar: • 140 TSD Euro: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ergänzende Erläuterungen Seite 3 • 90 TSD Euro: Städtische Förderung an die Wirtschaftsstiftung Südwest • insgesamt 15 TSD Euro von den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Baden- Baden. Ergänzend werden zwei Räume für Beratungstage und Workshops zur Verfügung ge- stellt und es wird Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Neue Förderperiode 2021 bis 2023 Mit Schreiben vom 13. Juli 2020 schrieb das Land Baden-Württemberg die neue Förderperiode 2021 bis 2023 aus. Gefordert wird eine regionale Ausrichtung, der Förderantrag muss daher die Wirt- schaftsregion Mittlerer Oberrhein, mit den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden und den Land- kreisen Karlsruhe und Rastatt umfassen. Neben den bisherigen Arbeitsschwerpunkten erfolgt in der neuen Förderperiode eine Aufgabenan- passung und Erweiterung der zukünftigen Programmziele durch das Ministerium. Dazu zählen die qualifizierte Beschäftigung und soziale Absicherung sowie die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt. Die Förderung des Landes Baden-Württemberg ist auf maximal 148.500 Euro begrenzt. Diese För- dersumme – obwohl erhöht – reicht nicht aus, um Personal- und Sachkostensteigerung bei der Kon- taktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein aufzufangen. Die Co-Finanzierung der regi- onalen Träger wird sich deshalb weiterhin erhöhen. Erforderlich wären nun insgesamt 115 TSD Euro (Personalkosten von 100.000 Euro und Sachkosten von 15.000 Euro). Da die kostenneutrale Trägerschaft für die Wirtschaftsstiftung Südwest nicht mehr gewährleistet ist, hat die Wirtschaftsstiftung Südwest beschlossen, für die kommende Förderperiode keinen Antrag zu stellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Stiftung in den nächsten Jahren aufgelöst werden soll. Eine alleinige Co-Finanzierung der Kontaktstelle durch die Stadt Karlsruhe ist mit Blick auf die Tatsa- che, dass nahezu 50 % der Beratungen für Frauen aus der Region erfolgen sowie der städtischen Fi- nanzsituation nicht darstellbar. Gerade mit Blick auf die regionale Ausrichtung hat daher die Stadt Karlsruhe die Technologieregion Karlsruhe im Juni 2020 gebeten, eine Anbindung der Kontaktstelle bei der Technologieregion zu prü- fen. Die Technologieregion hat dies im dortigen Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung be- raten. Die Vertreter der anwesenden Gebietskörperschaften sowie Kammern wiesen in dieser Sit- zung darauf hin, dass mittlerweile spezifische Beratungs- und Begleitungsangebote für Frauen in der Region zur Verfügung stünden. Auch ist durch die vorhandenen Kammerbezirke die Regionalität ge- geben. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, dass die Aufgaben der Kontaktstellen in die bestehenden Strukturen integriert werden. Daher hat die Stadt Karlsruhe mit Schreiben vom 2. Juli 2020 das Baden-Württembergische Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gebeten, für die geplanten Arbeitsschwerpunkte in der Förderungsperiode 2021 bis 2023 Mindeststandards für die einzelnen Bausteine festzulegen. Un- ter Beachtung dieser Kriterien könnten die oben genannten Gebietskörperschaften und Kammern, in ihrem Zuständigkeitsbereich die vorgesehenen Aufgaben der Kontaktstelle mit entsprechender zu- sätzlicher Anforderung des Landes wahrnehmen. Die Stadt Karlsruhe würde bei dieser Konstellation für die Frauen im Stadtkreis Karlsruhe verschiedene Formate der Kontaktstelle aufgreifen und diese Formate bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe integrieren. Dadurch könnte ein schlagkräftiges Netzwerk entstehen, das weiterhin den ratsuchenden Frauen in der Region Mittlerer Oberrhein vielfältige und qualifizierte Beratungsleistungen, ohne die Schaffung von Doppelstrukturen, anbieten kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Parallel erfolgte im Juni 2020 eine Anfrage bei der IHK, ob diese die Kontaktstelle wieder überneh- men möchte. Dieses brachte leider kein positives Ergebnis. Eine Antwort des Landes Baden-Würt- temberg steht noch aus. Im Hauptausschuss und Gemeinderat wird dazu mündlich berichtet wer- den. Zwischenfazit Sollte das Land Baden-Württemberg dem Vorschlag nicht zustimmen, wird es in der Region Mittlerer Oberrhein in der neuen Förderperiode 2021 bis 2023 die Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe - Mittlerer Oberrhein in der bisherigen Form nicht mehr geben. Alternative für den Stadtkreis Karlsruhe Sollte das Land Baden-Württemberg dem Vorschlag nicht zustimmen, wäre es denkbar, eine Teil- stelle (0,5 VZÄ) bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe ohne Landesförderung fort- zuführen, um den Frauen im Stadtkreis Karlsruhe eine fundierte intensive Beratung anbieten zu kön- nen. Mit Blick darauf, dass die Stadt Karlsruhe die Kontaktstelle Frau und Beruf Mittlerer Oberrhein mit bisher 90 TSD Euro kofinanziert hat, könnte mit ungefähr der Hälfte des Betrages auch in Zukunft ein Beratungsangebot für Frauen im Stadtkreis Karlsruhe erfolgen. Dazu müsste ein Konzept mit der Gleichstellungsbeauftragen erarbeitet werden, in dem auch mögliche Synergien geprüft werden. Zu Umsetzung des Konzepts müssten die erforderlichen Mittel im Entwurf des Haushalt 2021 eingestellt werden. Bei den Beschäftigten der Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein handelt es sich um unbefristete Mitarbeiterinnen (eine Beamtin, zwei Beschäftigte), d. h. städtische Beschäf- tigte der Stadt Karlsruhe. Ein Verlust des Arbeitsplatzes durch die Nichtfortführung der Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein wird es nicht geben. Die Mitarbeiterinnen können sich je nach ihren Fähigkeiten auf die freien Stellen innerhalb der Stadt Karlsruhe bewerben bzw. würden umgesetzt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Bericht über die aktuelle Situation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein“ zur Kenntnis. 2. Sollte es keine positive Lösung gemeinsam mit dem Land Baden Württemberg geben, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein Beratungsangebot für Frauen aus dem Stadtkreis Karlsruhe gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erarbeiten und die erforderlichen Mittel dafür im Entwurf des Haushalts 2021 einzustellen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 6.1
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Protokoll GR TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Gemeinderat 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Kontaktstelle Frau und Beruf: 6.1 Kontaktstelle Frau und Beruf, Sachstand und weiteres Vorgehen Vorlage: 2020/0961 6.2 Städtische Weiterfinanzierung der Kontaktstelle Frau und Beruf Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/0904 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Bericht über die aktuelle Situation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein“ zur Kenntnis. 2. Sollte es keine positive Lösung gemeinsam mit dem Land Baden Württemberg geben, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein Beratungsangebot für Frauen aus dem Stadt- kreis Karlsruhe gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erarbeiten und die erfor- derlichen Mittel dafür im Entwurf des Haushalts 2021 einzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass Ende des Monats, also eigentlich morgen, die Antragsfrist für die Landesförderung ausläuft, dass nach den derzeitigen Förderbestimmungen eine eigene Kontaktstelle nur für den Stadtkreis Karlsruhe nicht förderungsfähig wäre: Man braucht eine regionaltätige Kontaktstelle, um an diese Förderung des Landes zu kommen. Gleich- zeitig muss es eine konkrete Kontaktstelle an einer Stelle sein. Wir werden dennoch für den Stadtkreis die entsprechenden Landeszuschüsse beantragen, denn wenn außen die anderen Kreise drumherum nicht mitmachen, dann verstehe ich nicht ganz, warum wir nicht dann zumin- dest eine solche Kontaktstelle gefördert bekommen. Wir werden auch ein Modell anbieten, dass – 2 – wir dezentrale Angebote bei den entsprechenden Landratsämtern beziehungsweise bei den Stadtkreisverwaltungen zu einer Gesamtkontaktstelle zusammendenken. Ich habe darüber mit den entsprechenden politischen Verantwortlichen geredet. Die wären mit so einer Vorgehens- weise einverstanden. Damit würde zwar nicht das Kriterium erfüllt, dass es an einer Stelle eine Kontaktstelle sein muss, aber wir würden sicherstellen, dass in der ganzen Region in allen Stadt- und Landkreisen ein solches Angebot vorgehalten wird. Wenn es, so wie bisher auch, an die Ver- waltung angeknüpft ist, würde eine zweite Voraussetzung erfüllt, dass es eine von den bisherigen Anbietern Arbeitsagentur, IHK und Handwerkskammer unabhängige Kontaktstelle sein muss. Insofern versuche ich es mit diesen beiden Varianten doch noch in die Landesförderung zu be- kommen. In der Hoffnung, dass das Land am Ende überwiegend ein Interesse an diesen zusätzli- chen Beratungsangeboten hat und nicht unbedingt nur das Interesse an einer bestimmen Orga- nisationsform. Dazu müssen wir aber abwarten, wie sich das Land am Ende dazu verhält. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die Vorlage. Wir begrüßen das Vorgehen der Stadt, das in einem ersten Schritt versucht wird, eine gemeinsame Lösung mit dem Land Ba- den-Württemberg für eine Weiterfinanzierung der Kontaktstelle zu finden. So könnte das bereits aufgebaute Netzwerk für ratsuchende Frauen in der Region Mittlerer Oberrhein erhalten wer- den. Scheitert dieser Versuch, wird es das Angebot in der bisherigen Form nicht mehr geben. Dieses frauenpolitisch wichtige Angebot soll jedoch grundsätzlich erhalten und nicht einfach ab- gebaut werden. Erforderlich ist es – wie vorgeschlagen – zusammen mit der Gleichstellungsbe- auftragten das Konzept bedarfsorientiert zu überarbeiten. Die Ziele des Programms – Vereinbar- keit von Beruf und Familie, berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten und Gewin- nung von Fachkräften für Unternehmen – sind nach wie vor aktuell und müssen konsequent wei- terverfolgt werden. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Auch von unserer Seite begrüßen wir die Alternativen, die von der Verwaltung angedacht sind. Insgesamt ist es sehr bedauerlich, dass entsprechende Förderungen, die bisher aufgrund von Stiftungen usw. zur Verfügung standen, für dieses wichtige Themenfeld nicht mehr zur Verfügung stehen, und dass sich auch andere Institutionen herausnehmen. Wir halten dieses Projekt nicht nur für Frauen politisch oder gesellschaftlich für wichtig, sondern im Hinblick auch auf bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Familien insgesamt und gesamtgesellschaftlich. Es ist ein wichtiges Thema, dass die Vernetzung, die Organisation, Struk- turen, Einbindung von Frauen im Beruf in bestimmte Fachkräftepotentiale weiterhin unterstützt werden können. Wir hoffen, dass sich gemeinsam mit dem Landkreis und mit der Region eine Lösung findet, die auch auf Dauer tragfähig wäre. Denn wir sehen natürlich, dass wir als Stadt nicht allein das Ganze stemmen und finanzieren können, zumal die Beratungsangebote auch Einwohnerinnen aus dem Umkreis zugutekommen. Wir sehen es aber zuversichtlich, dass ein Plan B gegeben ist mit der Ansiedlung bei unserer Gleichstellungsbeauftragten, die auch Synergien herstellen kann. Stadträtin Melchien (SPD): Auch als SPD-Fraktion nehmen wir diese Vorlage zur Kenntnis und geben unsere Zustimmung für den hier aufgezeigten Weg. Wobei wir natürlich, ähnlich, wie si- cherlich auch die Fachverwaltung und meine Vorrednerinnen, nicht zufrieden sind. Dass Gleich- berechtigung immer noch nicht verwirklicht ist, zeigt sich gerade und oftmals auch in eklatanter Weise im beruflichen Bereich. Von daher erachten wir es als eine wirklich wichtige gesamtgesell- schaftliche Aufgabe, hier gegenzusteuern, kompetente Unterstützung anzubieten und eine spe- – 3 – zielle Förderung bei den Berufswegen zu sehen, egal, ob es jetzt einen Wiedereinstieg oder eine berufliche Weiterentwicklung betrifft, wie es bisher auch der Fall ist. Von daher hoffen auch wir auf eine Verständigung mit dem Land. Es wäre sicherlich – wie Sie eingangs erwähnt haben – in unserem gemeinsamen Interesse, eine Lösung zu finden. Wir hof- fen auch noch auf eine Chance. Da bestätigen mich Ihre einführenden Worte auf eine gewisse regionale Kooperation. Hier kann sicherlich auch das Land noch einmal seinen Beitrag leisten, indem auf der einen Seite nachgegeben wird, was strenge Vorgaben bedeutet, aber auf der an- deren Seite noch einmal ein Anstoß gegeben wird - auch an die anderen Partner - zu sagen, da lohnt sich eine Zusammenarbeit. Dieses Thema ist uns allen wichtig. Von daher möchte ich noch einmal für meine Fraktion betonen, aus unserer Sicht ist es ein Muss, dass wir eine Beratungsstelle in welcher Form auch immer anbieten. Es ist sicherlich richtig, dass die Gleichstellungsbeauftragte für den Fall, dass wir mit dem Land nicht zu einer Lösung kom- men, Konzepte entwickelt und dass Mittel im Haushalt, wenn auch in geringerer Form, einge- stellt werden. Uns ist auch bewusst, dass wir in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage diese Mittel nicht einfach vollumfänglich ersetzen können und dann durch den städtischen Haushalt vollumfänglich finanzieren. Auch wenn wir das natürlich gerne wollten. Aktuell hoffen wir aller- dings noch sehr auf eine Weiterfinanzierung mit Landesmitteln und denken, falls es nicht funkti- oniert, ist unsere Kreativität und auch Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Akteuren ge- fragt. Dazu werden wir sicherlich am Ende eine Lösung finden. Stadtrat Jooß (FDP): Wir stimmen heute dem Auslaufmodell Kontaktstelle Frau und Beruf zu. Gleichzeitig fragen wir uns, warum gibt es nicht eine Kontaktstelle Mann und Beruf im Zuge der Gleichberechtigung. Frau Dogan hat es schon gesagt, die Familien sind auch gefragt, nicht nur die Frauen, auch die Männer. Die Zahlen sind so deutlich rückläufig, dass wir uns fragen, ob das überhaupt noch notwendig ist, ob es die Frauen überhaupt noch notwendig haben, eine Kontakt- stelle zu haben. Ich glaube, Frauen sind heute mündig genug, dass sie sich selber darum küm- mern können. Deswegen stimmen wir dem vorläufig für ein Jahr zu. Wenn die Komplementär- mittel gesichert werden können durch das Land und wir die in Anspruch nehmen, stimmen wir dem gerne zu. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Lieber Karl-Heinz, leider ist die Chancengleichheit, die wir anstre- ben, noch lange nicht verwirklicht. Deswegen ist es immer noch gut, wenn wir etwas schieben, was wir unterstützen. Es ist auch unser Ziel, dass wir eine Gesellschaft haben, wo jeder seine Po- tentiale entfalten kann. Deswegen wollen wir das auch weiterhin unterstützen. Wir sind dafür. Wir sind auch mit dem vorgeschlagenen Weg sehr da’accord. Deswegen herzlichen Dank für die Bemühungen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine ein- stimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- – 4 – 16. Oktober 2020