Gründung des Eigenbetriebs "Gewerbeflächen"

Vorlage: 2020/0954
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.08.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 EigenB Gewrbeflächen Satzung
    Extrahierter Text

    1 Anlage 1 Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) und der §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 3 Satz 3, 8 Abs. 3 und 9 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. Oktober 2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Die Stadt Karlsruhe gründet zur städtebaulichen Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe einen Eigenbetrieb. (2) Der Eigenbetrieb wird unter der Bezeichnung „Eigenbetrieb Gewerbeflächen“ nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (3) Zweck des Eigenbetriebes ist die Bevorratung von Industrie- und Gewerbegrundstücken innerhalb des Stadtgebietes von Karlsruhe, dazu gehört insbesondere - die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen - der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken - die Vermietung und Verpachtung sowie die Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken - Verwaltung, Kauf und Verkauf von Erbbaurechten und anderen grundstücksgleichen Rechten. (4) Der Eigenbetrieb kann ergänzend gemischt genutzte Grundstücke erwerben, wenn diese überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. § 2 Stammkapital, Mittelverwendung (1) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 2 Millionen Euro. (2) Die Mittel des Eigenbetriebes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 2 § 3 Organe des Eigenbetriebes Organe des Eigenbetriebes sind: 1. der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe 2. der Hauptausschuss 3. der/die jeweilige Oberbürgermeister/in der Stadt Karlsruhe und 4. die Betriebsleitung. § 4 Zuständigkeit des Gemeinderates Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung (insb. § 39 Abs. 2 GemO) und das Eigenbetriebsgesetz (insb. § 9 EigBG) vorbehalten sind und nicht durch diese Satzung auf den Hauptausschuss oder die Betriebsleitung übertragen worden sind. In diesem Rahmen entscheidet er insbesondere über: 1. den Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung, 2. die grundlegenden Ziele des Eigenbetriebes sowie wesentliche Änderungen / Ergänzungen seiner Aufgaben, seines Leistungsangebotes und seiner (möglichen) Betriebsstätte, 3. die Festsetzung der Höhe des Stammkapitals, 4. die Festsetzung des Wirtschaftsplanes gem. § 14 Abs. 3 EigBG, den Finanzplan und das Investitionsprogramm gem. § 14 Abs. 4 EigBG sowie Änderungen des Wirtschaftsplanes gemäß § 15 Abs. 1 EigBG, 5. die Bestellung und Abberufung, die Einstellung und Entlassung der Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin sowie die Entlastung der Betriebsleitung, 6. die Gründung eines Betriebsausschusses sowie die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Betriebsausschusses, 7. die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages, 8. die Bestimmung eines Abschlussprüfers, 9. Die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Stadt Karlsruhe, 10. die in § 5 Abs. 3 genannten Aufgaben, sobald die dort genannten Wertgrenzen überschritten werden. 3 § 5 Hauptausschuss (1) Dem Hauptausschuss wird die Vorberatung der dem Gemeinderat nach § 4 dieser Satzung zur Entscheidung vorbehaltenen Angelegenheiten, einschließlich der Anträge, die an den Gemeinderat gestellt werden und Angelegenheiten des Eigenbetriebes betreffen, übertragen. (2) Zum Zweck der Überwachung der Betriebsleitung kann der Hauptausschuss von der Betriebsleitung jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Eigenbetriebs verlangen und sich auch selbst darüber informieren; er kann insbesondere die Bücher und Schriften des Eigenbetriebs sowie dessen Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. (3) Der Hauptausschuss entscheidet über 1. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Gegenständen des beweglichen Vermögens des Eigenbetriebs von mehr als 50.000 Euro bis zu 250.000 Euro. 2. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Ausübung von Vorkaufsrechten und Bestellung von dinglichen Rechten bei einem Grundstückswert von mehr als 500.000 Euro bis zu von 1,5 Millionen Euro 3. Vergabe von Lieferungen und Leistungen jeweils von mehr als 500.000 Euro bis zu 2 Millionen Euro. 4. Schenkung und Verzicht auf Ansprüche von mehr als 100.000 Euro bis zu 1 Million Euro, soweit es für die Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist. 5. Einleitung von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme der Anträge oder Vergleich, sofern der Wert des Nachgebens mehr als 200.000 Euro, höchstens jedoch 350.000 Euro beträgt und die Angelegenheit für die Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist. 6. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen des Erfolgsplanes gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 EigBG. 7. die in § 7 Abs. 4 genannten Aufgaben, soweit die dort genannten Wertgrenzen überschritten werden. (4) Für die Bestellung der Mitglieder und für die/den Vorsitzenden sowie für den Geschäftsgang im Hauptausschuss gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung, die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und die Geschäftsordnung des Gemeinde- rates der Stadt Karlsruhe und seiner Ausschüsse. 4 (5) Die Betriebsleitung nimmt auf Verlangen an den Sitzungen des Hauptausschusses teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, zu den Beratungsgeständen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen. § 6 Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (1) Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Betriebsleitung sowie aller beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister kann der Betriebsleitung Weisungen erteilen, um insbesondere die Einheitlichkeit der Verwaltung zu wahren, die Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs zu sichern und Missstände zu beseitigen. (2) Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen der Betriebsleitung, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden; er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Stadt nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten, die in der Zuständigkeit des Gemeinderates oder des Hauptausschusses liegen und deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung des jeweiligen Gremiums aufgeschoben werden kann, entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister an Stelle des Gremiums. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums unverzüglich mitzuteilen. (4) Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister entscheidet und wirkt mit bei allen Angelegenheiten, die ihr/ihm durch die Gemeindeordnung Baden- Württemberg und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten oder ihr/ihm vom Gemeinderat übertragen worden sind. § 7 Betriebsleitung (1) Zur Leitung des Eigenbetriebs wird eine Betriebsleitung –bestehend aus einem/einer Betriebsleiter / Betriebsleiterin- bestellt. (2) Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb und ist für die wirtschaftliche Führung des Betriebs verantwortlich, soweit im Eigenbetriebsgesetz oder in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. (3) Die Betriebsleitung ist für die Festlegung der inneren Organisation des Eigenbetriebs und interne Zuweisung von Zuständigkeiten alleine verantwortlich. (4) Der Betriebsleitung werden im Einzelfall folgende Aufgaben übertragen: 5 1. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Gegenständen des beweglichen Vermögens des Eigenbetriebs bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro. 2. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Ausübung von Vorkaufsrechten und Bestellung von dinglichen Rechten bei einem Grundstückswert bis zu einer Wertgrenze von 500.000 Euro. 3. Vergabe von Leistungen und Lieferungen bis zur Wertgrenze von 500.000 Euro. 4. Schenkung und Verzicht auf Ansprüche bis zu 100.000 Euro. 5. Einleitung von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme der Anträge oder Vergleich, sofern der Wert des Nachgebens diesen Betrag nicht überschreitet und die Angelegenheit nicht von besonderer Bedeutung ist, bis zu der Wertgrenze von 200.000 Euro. 6. Abschluss, Änderung und Beendigung von Miet- und Pachtverträgen, deren Jahresmiete/-pacht 100.000 Euro nicht übersteigt sowie Änderungen von Miet- und Pachtverträgen von nicht grundsätzlicher Bedeutung. 7. Abschluss von sonstigen Verträgen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro. (5) Der Betriebsleitung wird die Aufnahme von Krediten im Rahmen des § 87 Abs. 1 GemO zur Finanzierung von Investitionsvorhaben sowie zur Umschuldung im Rahmen des Wirtschaftsplans übertragen. (6) Alle den Eigenbetrieb betreffenden Vorlagen für den Gemeinderat und den Hauptausschuss bereitet die Betriebsleitung vor und leitet sie rechtzeitig an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister weiter. (7) Die Betriebsleitung vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates und des Hauptausschusses. (8) Die Betriebsleitung ist Vorgesetzter der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. (9) Die Betriebsleitung hat die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs rechtzeitig zu unterrichten. Zur Unterrichtung der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters hat die Betriebsleitung insbesondere: 1. regelmäßig vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und über die Abwicklung des Vermögensplans zu berichten; 2. unverzüglich zu berichten, wenn sich abzeichnet, dass ein Fehlbetrag entstehen wird oder Mehrausgaben erforderlich werden oder erfolgsgefährdende Mindererträge zu erwarten sind oder sonst im erheblichen 6 Umfang vom Erfolgsplan abgewichen werden muss oder sonst im Vermögensplan abgewichen werden muss. (10) Die Betriebsleitung kann zur Erledigung einzelner Aufgaben des Eigenbetriebes Ämter und Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften der Stadt Karlsruhe in Anspruch nehmen. Sie muss diese in Anspruch nehmen, wenn dies für den Eigenbetrieb zweckmäßig oder aus Gründen der Einheitlichkeit der Stadtverwaltung erforderlich ist. (11) Die Betriebsleitung hat der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe alle Maßnahmen mitzuteilen, die die Finanzwirtschaft der Stadt Karlsruhe berühren. Sie hat ihr/ihm insbesondere den Entwurf des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses sowie die Zwischenberichte rechtzeitig zuzuleiten. Auch hat sie sie/ihn auf Wunsch über die Tätigkeit des Eigenbetriebs zu unterrichten, soweit sie für die Finanzwirtschaft der Stadt Karlsruhe von Bedeutung ist. Die Stadtkämmerei ist frühzeitig zu unterrichten, wenn sich für den Eigenbetrieb ein Jahresfehlbetrag abzeichnen wird. § 8 Personalangelegenheiten (1) Die Betriebsleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, soweit diese nicht dem Gemeinderat obliegen oder im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin zu entscheiden sind. (2) Die Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten bis Entgeltgruppe E 12 sowie die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen erfolgt durch die Betriebsleitung im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister. (3) Die Einstellung und Ernennungen von Beamtinnen und Beamten bis Besoldungsgruppe A 13 g Landesbesoldungsordnung Baden-Württemberg (Endstufe des gehobenen Dienstes) und unbegrenzt die Ernennungen von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit sowie ebenfalls unbegrenzt die Beendigung von beamtenrechtlichen Dienstverhältnissen obliegen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister auf Vorschlag durch die Betriebsleitung. (4) Die Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13 sowie die Einstellung von Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 13h Landesbesoldungsordnung Baden-Württemberg obliegen dem Gemeinderat nach Vorberatung im Personalausschuss. (5) Für die Bediensteten gelten im Übrigen die gesetzlichen, tariflichen und sonstigen stadtinternen Regelungen. 7 § 9 Vertretung des Eigenbetriebs (1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Aufgaben unter dem Namen des Eigenbetriebs. (2) Die Betriebsleitung kann Bedienstete des Eigenbetriebes in bestimmten Umfang mit ihrer Vertretung beauftragen und in einzelnen Angelegenheiten rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilen. Die Beauftragung und die Erteilung rechtsgeschäftlicher Vollmacht bedürfen der Zustimmung der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters. (3) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform und sind von der/dem Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. (4) Sind in Angelegenheiten des Eigenbetriebs Erklärungen Dritter gegenüber der Stadt Karlsruhe abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber der Betriebsleitung. § 10 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr für den Eigenbetrieb ist das Kalenderjahr. § 11 Prüfungsrechte Die Jahresabschlussprüfung erfolgt gemäß §§ 111 ff. Gemeindeordnung und § 16 Eigenbetriebsgesetz durch das Rechnungsprüfungsamt. Daneben obliegt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 112 Abs. 1 Gemeindeordnung auch die laufende Prüfung der Kassenvorgänge, Kassenprüfung, die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände sowie die nach § 112 Abs. 2 GemO übertragenen Prüfungsaufgaben (u.a. Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit, Bauprüfung). § 12 In Kraft treten Diese Satzung trifft am 1. Dezember 2020 in Kraft.

  • Anlage 2 Eröffnungsbilanz EiB Gewerbeflächen
    Extrahierter Text

    Eigenbetrieb Gewerbeflächen Anlage 2 Eröffnungsbilanz zum 1. Dezember 2020 01.12.202001.12.202001.12.202001.12.2020 Aktivseite€Passivseite€€ A.AnlagevermögenA.Eigenkapital I.Immaterielle Vermögensgegenstände0,00I.Gezeichnetes Kapital / Stammkapital2.000.000,00 II.SachanlagenII.Gewinnvortrag0,00 a)Grundstücke39.000.000,00III.Jahresergebnis0,002.000.000,00 b)Gebäude100.000.000,00 c)technische Anlagen und Maschinen1.000.000,00 III.Finanzanlagen0,00140.000.000,00 B.Rückstellungen0,00 B.Umlaufvermögen I.Forderungen und sonstige VermögensgegenständeC.Verbindlichkeiten 1.Forderungen gegen verbundene Unternehmen0,001.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten143.000.000,00 2.Forderungen gegen die Stadt Karlsruhe5.000.000,002.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen0,00 3.Sonstige Vermögensgegenstände1.381.764,686.381.764,683.Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe0,00 4.Sonstige Verbindlichkeiten (Mietkautionen)1.381.764,68144.381.764,68 II.Bankguthaben, Kassenbestand0,00 C.Rechnungsabgrenzungsposten0,00D.Rechnungsabgrenzungsposten0,00 146.381.764,68146.381.764,68

  • Anlage 3 Wirtschaftsplan 2020 EiB Gewerbeflächen
    Extrahierter Text

    -Anlage3- Wirtschaftsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung Eigenbetrieb Gewerbeflächen 1Erfolgsplan Erträge712.614€ Aufwendungen632.275€ 2Vermögensplan Einnahmen143.350.000€ Ausgaben143.350.000€ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 140.000.000€ 4Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen10.460.000€ 5 Der Höchstbetrag derKassenkredite 126.400€ Karlsruhe, denBetriebsleitung Eigenbetrieb Gewerbeflächen Anlage 3 FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 Aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Kalrsruhe am 20. Oktober 2020 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: Planansatz Plan 2020 in€ 13 1.Umsatzerlöse711.781 2.Bestandsveränderungen0 3.aktivierte Eigenleistungen0 4.sonstige betriebliche Erträge0 5.Betriebserträge711.781 6.Materialaufwand191.156 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren0 b)Aufw. für bezogene Leistungen191.156 7.Personalaufwand950 a)Löhne und Gehälter950 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung0 8.Abschreibungen250.000 9.sonstige betriebliche Aufwendungen101.920 10.Betriebsaufwand544.026 11.Zinsen und ähnliche Erträge833 12.Zinsen und ähnliche Aufwendungen29.167 13.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit139.422 14.Steuern vom Einkommen und Ertrag41.827 15.sonstige Steuern17.256 16.Jahresgewinn / Jahresverlust80.340 2 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ERFOLGSPLAN für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020 Lfd. Nr. Bezeichnung Lfd.Rumpf-GJ 20202021202220232024 134567 1.Umsatzerlöse711.7818.605.7928.670.2108.734.6298.799.047 a)Miet- und Pachteinnahmen536.8216.441.8496.441.8496.441.8496.441.849 b)Indexierung Mieteinnahmen: 1% Steigerung p.a.064.418128.837193.255257.674 c)Betriebs- und Nebenkosten von Mietern (durchlaufend)174.9602.099.5252.099.5252.099.5252.099.525 2.Bestandsveränderungen00000 3.aktivierte Eigenleistungen00000 4.sonstige betriebliche Erträge00000 5.Betriebserträge711.7818.605.7928.670.2108.734.6298.799.047 6.Materialaufwand191.1562.293.8672.293.8672.293.8672.293.867 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren00000 b)Aufw. für bezogene Leistungen191.1562.293.8672.293.8672.293.8672.293.867 umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten ohne Grundsteuer161.1561.933.8671.933.8671.933.8671.933.867 lfd. Instandhaltungskosten Gebäude + Anlagen25.000300.000300.000300.000300.000 Sonstige Bewirtschaftungskosten5.00060.00060.00060.00060.000 7.Personalaufwand95011.40011.40011.40011.400 a)Löhne und Gehälter95011.40011.40011.40011.400 GF-Gehalt Eigenbetriebsleiter (Nebentätigkeit)5006.0006.0006.0006.000 Aushilfslöhne Buchhaltung und Kassenverwaltung4505.4005.4005.4005.400 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung00000 8.Abschreibungen250.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 a)Gebäude250.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 b)Parkplätze00000 c)Garagen00000 d)Infrastruktur00000 e)Betriebsvorrichtungen00000 9.sonstige betriebliche Aufwendungen101.920558.040558.040558.040558.040 a)Immobilienvewaltung KFG26.920323.040323.040323.040323.040 c)Steuerberaterkosten (Erstellung JA + Steuererklärung)25.00050.00050.00050.00050.000 d)Prüfungskosten RPA (Annahme: gleiche Höhe wie EiBS)10.00010.00010.00010.00010.000 e)Gemeinkostenverrechnung Stadt Karlsruhe25.00050.00050.00050.00050.000 f)Programmlizenz Buchhaltungsprogramm5.0005.0005.0005.0005.000 g)Sonstige Geschäftsaufwendungen10.000120.000120.000120.000120.000 10.Betriebsaufwand544.0265.863.3075.863.3075.863.3075.863.307 11.Zinsen und ähnliche Erträge83310.00010.00010.00010.000 12.Zinsen und ähnliche Aufwendungen29.167375.000400.000425.000450.000 13.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit139.4222.377.4852.416.9042.456.3222.495.741 14.Steuern vom Einkommen und Ertrag41.827713.246725.071736.897748.722 15.sonstige Steuern17.256207.073207.073207.073207.073 Grundsteuer17.256207.073207.073207.073207.073 16.Jahresgewinn / Jahresverlust80.3401.457.1671.484.7601.512.3531.539.946 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ERLÄUTERUNGEN zum Erfolgsplan 2020 Bezeichnung 2 Einnahmen Rumpf-GJ 2020 in€ Einnahmen 2021 in€ Einnahmen 2022 in€ Einnahmen 2023 in€ Einnahmen 2024 in€ 134567 1. Zuführung zum Stammkapital 2.000.0000000 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 00000 3. Jahresgewinn 80.3401.457.1671.484.7601.512.3531.539.946 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 00000 5. Zuweisungen und Zuschüsse 00000 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 00000 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 00000 8.Kredite140.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 a)von der Stadt Karlsruhe00000 b) von Dritten 140.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 250.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 1.019.66042.833315.240587.647860.054 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 00000 12. Finanzierungsmittel insgesamt 143.350.00014.500.00014.800.00015.100.00015.400.000 Ausgaben Rumpf- GJ 2020 in€ Ausgaben 2021 in€ Ausgaben 2022 in€ Ausgaben 2023 in€ Ausgaben 2024 in€ 134567 1. Immaterielle Anlagenwerte 00 2.Sachanlagen010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 a) Erwerb von Grundstücken und Gebäuden + nachträgl. AK010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 b) Investitionen in Infrastruktur00000 c) Geschäftsausstattung 00000 3. Finanzanlagen 00000 4. Rückzahlung von Stammkapital 00000 5. Entnahme aus Rücklage 00000 6. Jahresverlust 00000 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 00000 8. Auflösung Investitionszuschüsse 00000 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 00000 10.Tilgung von Krediten143.350.0004.500.0004.800.0005.100.0005.400.000 a)an Stadt Karlsruhe00000 b)Rückzahlung Darlehen LBBW (15.12.2020)143.000.0000000 c)3 % Tilgung neues Darlehen 140 Mio.€ + 10 Mio. € p.a.350.0004.500.0004.800.0005.100.0005.400.000 d) Weitere Tilgung Darlehen / Clearingkonto 00000 11. Gewährung von Krediten / Kernhaushalt 00000 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 00000 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 143.350.00014.500.00014.800.00015.100.00015.400.000 2 2 FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Eigenbetrieb Gewerbeflächen VERMÖGENSPLAN für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Einnahmen 2020 in€ Einnahmen 2021 in€ Einnahmen 2022 in€ Einnahmen 2023 in€ Einnahmen 2024 in€ 145678 1. Zuführung zum Stammkapital 2.000.0000000 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 00000 3. Jahresgewinn 80.3401.457.1671.484.7601.512.3531.539.946 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 00000 5. Zuweisungen und Zuschüsse Land 00000 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 00000 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 00000 8. Kredite 140.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 250.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 1.019.66042.833315.240587.647860.054 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 00000 12. Finanzierungsmittel insgesamt 143.350.00014.500.00014.800.00015.100.00015.400.000 Ausgaben 2020 in€ Ausgaben 2021 in€ Ausgaben 2022 in€ Ausgaben 2023 in€ Ausgaben 2024 in€ 145678 1. Immaterielle Anlagenwerte 00000 2. Sachanlagen 010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 3. Finanzanlagen 00000 4. Rückzahlung von Stammkapital 00000 5. Entnahme aus Rücklage 00000 6. Jahresverlust 00000 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 00000 8. Auflösung Investitionszuschüsse 00000 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 00000 10.Tilgung von Krediten143.350.0004.500.0004.800.0005.100.0005.400.000 11. Gewährung von Krediten 00000 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 00000 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 143.350.00014.500.00014.800.00015.100.00015.400.000 2 Eigenbetrieb Gewerbeflächen FINANZPLAN für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz 2 FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Verpflichtungs- ermächtigungen 2020 in€2021 in€2022 in€2023 in€2024 in€ 1234567 1.Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und nachträgliche Anschaffungskosten Pfizer-Areal 10.000.00010.000.000000 2.Beratungsleistungen Steuerberatung, Jahresabschluss, Prüfung 240.00060.00060.00060.00060.000 3.Dienstleistungen Hausmeister-, Sicherheits- und Facility-Management 200.00050.00050.00050.00050.000 4.Abschluss von Verträgen über Buchhaltungs- und Jahresabschluss-Software inklusive Wartung und Updates 20.0005.0005.0005.0005.000 Summe 10.460.00010.115.000115.000115.000115.000 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN VORAUSSICHTLICH FÄLLIG WERDENDEN AUSGABEN für das Rumpf-Geschäftsjahr 2020 Lfd. Nr. Maßnahme davon voraussichtlich fällige Ausgaben AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2020 I. Allgemeines Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020wurde der EigenbetriebGewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist diestädtebauliche Bevorratung von Gewerbe-und Industriegrundstücken innerhalbdes Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu dazu gehört insbesonderedie Ausübung von Vorkaufsrechtensowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen,der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstückensowiedie Vermietung und VerpachtungundBewirtschaftung von eingebrachtenbzw. erworbenen Grundstücken. II.Erläuterungen zumErfolgsplan Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlösebestehenaus Miet-und Pachteinnahmensowie umlagefähigen Betriebskostendeseingelegten Grundstücks in Hagsfeld (Pfizer-Areal). Derzeit sind das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäudenahezu vollständig vermietet. Es bestehen 8 Mietverträge. Die Hauptmieter sind in den Bereichen Pharma/IT/Logistik/Energie/Öffentliche Verwaltung tätig. Diese Bereiche sind von der Corona-Krise weniger stark beeinträchtigtals andere Branchen. Derzeit gibt es keine Anzeichen fürMietausfälle. Mietstundungen mussten bisher ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die angesetzten Umsatzerlöse entsprechen den aktuellen Miethöhen und Nebenkosten laut den vorliegenden Mietverträgen. Die Mietverträge haben Festmietzeiten, welche je nach Vertragin den Jahren 2022 bis2031 enden. Für die Anschlusszeit bestehengrößtenteilsVerlängerungsoptionen seitens der Mieter.Die meisten Mietverträge beinhalten eine Regelung zur Inflationsanpassung der Miete (Indexierung) in regelmäßigen Zeitabständen.Die entsprechende Erhöhung der Mieterträge wurde ab demGeschäftsjahr 2021 mit 1% jährlich berücksichtigt. Ein älteres Gebäude auf dem Gelände steht derzeit leer. Hier beabsichtigt der Eigenbetrieb eine Untersuchung, ob sich eine Sanierung des Gebäudeslohnt. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden die weiteren Optionen (Abriss, Neubau) betrachtet werden. Die Betriebs-und Nebenkosten sowie die Grundsteuer können nahezu vollständig auf die Mieter umgelegt werden, so dass es sich hierbei größtenteilsum durlaufendePosten handelt. Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen Es wurden Aufwendungen im Wirtschaftsplan für nicht umlegbare Instandhaltungsaufwendungen (25.000€ pro Monat) und sonstige Bewirtschaftungskosten (5.000 € pro Monat) eingeplant. Personalaufwand Im Personalaufwand sind die Nebentätigkeitsvergütungen für den Eigenbetriebsleiterund Aushilfen für die Verwaltung des Eigenbetriebs berücksichtigt. Abschreibungen Die Abschreibung richtet sich nach den handelsrechtlichenNutzungsdauern sowie den steuerlichen Abschreibungstabellen. Die vorhandenen Gebäude werden mit 3% jährlich abgeschrieben. Sonstige betriebliche Aufwendungen AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2020 Es besteht ein Treuhand-und Verwaltervertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH. Das dort vereinbarte Verwalterentgelt wurde als sonstigerbetrieblicherAufwandberücksichtigt. Des Weiteren entstehen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses durch das städtische Rechnungsprüfungsamt.Auch die sonstigen Verwaltungskosten wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet. Finanzergebnis DerEigenbetriebrechnet für das aufzunehmende Darlehen in Höhe von 140 Mio. Euro aufgrund von Erfahrungswerten mit einemZinssatz von 0,25%. Das Darlehen soll zum 15. Dezember 2020 ausbezahlt werden und die bisherige Finanzierung ablösen.Es wirdeine Laufzeit des Darlehensvon 33 Jahren und eine Zinsbindung über 10 Jahreangestrebt. Vorhandene Liquidität des Eigenbetriebs wirdüber einen Cash-Pooldem Kernhaushalt und den teilnehmenden städtischen Gesellschaftenzur Verfügung gestellt. Die Verwaltung geht hierbei von durchschnittlichenZinserträgen in Höhe von ca. 0,5% p.a.auf das Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euroaus. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der Eigenbetrieb geht aus Vereinfachungsgründen von 30% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) auf das Ergebnisvor Steuernaus. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern ist der voraussichtliche jährliche Aufwand für die Grundsteuer dargestellt. Jahresergebnis Für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 rechnet der Eigenbetrieb Gewerbeflächen mit einem positivenErgebnis in Höhe von ca. TEUR 80. Auch in der mittelfristigen Erfolgsrechnung wird mitjährlichenpositiven Ergebnissengerechnet. Die Ergebnisentwicklung hängt im Wesentlichen von der Vermietungssituation und der Bonität der Mieter ab. Aufgrund der vorliegenden Informationen, rechnet die Eigenbetriebsleitung nicht mit größeren Leerständenoder Mietausfällen für das vorhandeneGrundstück. AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2020 III.Erläuterungen zum Vermögensplan Im Vermögensplan wird der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) den Finanzierungsmitteln (Einnahmen) gegenübergestellt. 1. Finanzierungsmittel Die Finanzierung erfolgtim Jahr 2020im Wesentlichenüberdas von der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) zur Verfügung gestellt Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro sowie über eine Kreditaufnahme in Höhe von 140 Mio. Euro. Die Kreditaufnahme in Höhe von 140 Mio. Euro wird ein zum 15.12.2020 fälliges Darlehen in Höhe von 143 Mio. Euro ablösen (Umschuldung).Die Anschaffungskosten des Grundstücks mitsamt Gebäuden betrageninsgesamtebenfallsrund 140 Mio. Euround werdenvollständig fremdfinanziert. Diebeim Eigenbetrieb verbleibendenGewinne in Höhe vonvoraussichtlichüber1 Mio.Europ.a. werdenebenfalls zur Finanzierung der Investitionen sowie zur Verstärkung des Eigenkapitals des Eigenbetriebs beitragen. 2. Finanzierungsbedarf Das neue Darlehenin Höhe von 140 Mio. Eurosoll eine jährliche Tilgung in Höhe von 3% haben, die der Abschreibungshöheauf die vorhandenen Gebäude entspricht. Ab dem Jahr 2021 sind nachträgliche Anschaffungskosten auf das vorhandene Grundstück sowieInvestitionen in weitere Grundstücke, insbesondere aus der Ausübung von Vorkaufsrechten, in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Die Investitionen werden voraussichtlich vollständig fremdfinanziert. IV.Stellenplan Der Eigenbetriebverfügt über kein eigenes Personal. Die Aufstellung eines Stellenplans unterbleibt daher.

  • Anlage 4 Wirtschaftsplan 2021 EiB Gewerbeflächen
    Extrahierter Text

    -Anlage4- Wirtschaftsplan2021 und mittelfristige Finanzplanung Eigenbetrieb Gewerbeflächen 1Erfolgsplan Erträge8.615.792€ Aufwendungen7.155.160€ 2Vermögensplan Einnahmen14.500.000€ Ausgaben14.500.000€ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 10.000.000€ 4Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen10.460.000€ 5 Der Höchstbetrag derKassenkredite 1.431.000€ Karlsruhe, denBetriebsleitung Eigenbetrieb Gewerbeflächen Anlage 4 FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Geschäftsjahr 2021 Aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Kalrsruhe am 20. Oktober 2020 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: Planansatz Plan 2020 in€ 13 1.Umsatzerlöse8.605.792 2.Bestandsveränderungen0 3.aktivierte Eigenleistungen0 4.sonstige betriebliche Erträge0 5.Betriebserträge8.605.792 6.Materialaufwand2.293.867 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren0 b)Aufw. für bezogene Leistungen2.293.867 7.Personalaufwand6.450 a)Löhne und Gehälter6.450 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung0 8.Abschreibungen3.000.000 9.sonstige betriebliche Aufwendungen558.040 10.Betriebsaufwand5.858.357 11.Zinsen und ähnliche Erträge10.000 12.Zinsen und ähnliche Aufwendungen375.000 13.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit2.382.435 14.Steuern vom Einkommen und Ertrag714.731 15.sonstige Steuern207.073 16.Jahresgewinn / Jahresverlust1.460.632 2 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ERFOLGSPLAN für das Geschäftsjahr 2021 Lfd. Nr. Bezeichnung Lfd.20212022202320242025 134567 1.Umsatzerlöse8.605.7928.670.2108.734.6298.799.0478.863.466 a)Miet- und Pachteinnahmen6.441.8496.441.8496.441.8496.441.8496.441.849 b)Indexierung Mieteinnahmen: 1% Steigerung p.a.64.418128.837193.255257.674322.092 c)Betriebs- und Nebenkosten von Mietern (durchlaufend)2.099.5252.099.5252.099.5252.099.5252.099.525 2.Bestandsveränderungen00000 3.aktivierte Eigenleistungen00000 4.sonstige betriebliche Erträge00000 5.Betriebserträge8.605.7928.670.2108.734.6298.799.0478.863.466 6.Materialaufwand2.293.8672.293.8672.293.8672.293.8672.293.867 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren00000 b)Aufw. für bezogene Leistungen2.293.8672.293.8672.293.8672.293.8672.293.867 umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten ohne Grundsteuer1.933.8671.933.8671.933.8671.933.8671.933.867 lfd. Instandhaltungskosten Gebäude + Anlagen300.000300.000300.000300.000300.000 Sonstige Bewirtschaftungskosten60.00060.00060.00060.00060.000 7.Personalaufwand6.45011.40011.40011.40011.400 a)Löhne und Gehälter6.45011.40011.40011.40011.400 GF-Gehalt Eigenbetriebsleiter (Nebentätigkeit)6.0006.0006.0006.0006.000 Aushilfslöhne Buchhaltung und Kassenverwaltung4505.4005.4005.4005.400 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung00000 8.Abschreibungen3.000.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 a)Gebäude3.000.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 b)Parkplätze00000 c)Garagen00000 d)Infrastruktur00000 e)Betriebsvorrichtungen00000 9.sonstige betriebliche Aufwendungen558.040558.040558.040558.040558.040 a)Immobilienvewaltung KFG323.040323.040323.040323.040323.040 c)Steuerberaterkosten (Erstellung JA + Steuererklärung)50.00050.00050.00050.00050.000 d)Prüfungskosten RPA (Annahme: gleiche Höhe wie EiBS)10.00010.00010.00010.00010.000 e)Gemeinkostenverrechnung Stadt Karlsruhe50.00050.00050.00050.00050.000 f)Programmlizenz Buchhaltungsprogramm5.0005.0005.0005.0005.000 g)Sonstige Geschäftsaufwendungen120.000120.000120.000120.000120.000 10.Betriebsaufwand5.858.3575.863.3075.863.3075.863.3075.863.307 11.Zinsen und ähnliche Erträge10.00010.00010.00010.00010.000 12.Zinsen und ähnliche Aufwendungen375.000400.000425.000450.000475.000 13.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit2.382.4352.416.9042.456.3222.495.7412.535.159 14.Steuern vom Einkommen und Ertrag714.731725.071736.897748.722760.548 15.sonstige Steuern207.073207.073207.073207.073207.073 Grundsteuer207.073207.073207.073207.073207.073 16.Jahresgewinn / Jahresverlust1.460.6321.484.7601.512.3531.539.9461.567.539 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ERLÄUTERUNGEN zum Erfolgsplan 2021 Bezeichnung 2 Einnahmen 2021 in€ Einnahmen 2022 in€ Einnahmen 2023 in€ Einnahmen 2024 in€ Einnahmen 2025 in€ 134567 1. Zuführung zum Stammkapital 00000 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 00000 3. Jahresgewinn 1.460.6321.484.7601.512.3531.539.9461.567.539 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 00000 5. Zuweisungen und Zuschüsse 00000 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 00000 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 00000 8. Kredite10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 a)von der Stadt Karlsruhe00000 b) von Dritten 10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 3.000.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 39.368315.240587.647860.0541.132.461 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 00000 12. Finanzierungsmittel insgesamt 14.500.00014.800.00015.100.00015.400.00015.700.000 Ausgaben 2021 in€ Ausgaben 2022 in€ Ausgaben 2023 in€ Ausgaben 2024 in€ Ausgaben 2025 in€ 134567 1. Immaterielle Anlagenwerte 00 2.Sachanlagen10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 a) Erwerb von Grundstücken und Gebäuden + nachträgl. AK10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 b) Investitionen in Infrastruktur00000 c) Geschäftsausstattung 00000 3. Finanzanlagen 00000 4. Rückzahlung von Stammkapital 00000 5. Entnahme aus Rücklage 00000 6. Jahresverlust 00000 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 00000 8. Auflösung Investitionszuschüsse 00000 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 00000 10.Tilgung von Krediten4.500.0004.800.0005.100.0005.400.0005.700.000 a)an Stadt Karlsruhe00000 b)Rückzahlung Darlehen LBBW (15.12.2020)00000 c)3 % Tilgung neues Darlehen 140 Mio.€ + 10 Mio. € p.a.4.500.0004.800.0005.100.0005.400.0005.700.000 d) Weitere Tilgung Darlehen / Clearingkonto 00000 11. Gewährung von Krediten / Kernhaushalt 00000 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 00000 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 14.500.00014.800.00015.100.00015.400.00015.700.000 Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Eigenbetrieb Gewerbeflächen VERMÖGENSPLAN für das Geschäftsjahr 2021 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) 2 2 FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Einnahmen 2020 in€ Einnahmen 2021 in€ Einnahmen 2022 in€ Einnahmen 2023 in€ Einnahmen 2024 in€ 145678 1. Zuführung zum Stammkapital 00000 2. Zuführung zur Rücklage abzügl. Entnahmen 00000 3. Jahresgewinn 1.460.6321.484.7601.512.3531.539.9461.567.539 4. Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil abzügl. Entnahmen 00000 5. Zuweisungen und Zuschüsse Land 00000 6. Beiträge und ähnliche Entgelte 00000 7. Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 00000 8. Kredite 10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 9. Abschreibungen und Anlagenabgänge 3.000.0003.000.0003.000.0003.000.0003.000.000 10. Rückflüsse aus gewährten Krediten 39.368315.240587.647860.0541.132.461 11. erübrigte Mittel aus Vorjahren 00000 12. Finanzierungsmittel insgesamt 14.500.00014.800.00015.100.00015.400.00015.700.000 Ausgaben 2021 in€ Ausgaben 2022 in€ Ausgaben 2023 in€ Ausgaben 2024 in€ Ausgaben 2025 in€ 145678 1. Immaterielle Anlagenwerte 00000 2. Sachanlagen 10.000.00010.000.00010.000.00010.000.00010.000.000 3. Finanzanlagen 00000 4. Rückzahlung von Stammkapital 00000 5. Entnahme aus Rücklage 00000 6. Jahresverlust 00000 7. Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil 00000 8. Auflösung Investitionszuschüsse 00000 9. Entnahme langfristiger Rückstellungen 00000 10.Tilgung von Krediten4.500.0004.800.0005.100.0005.400.0005.700.000 11. Gewährung von Krediten 00000 12. Finanzierungsfehlbedarf aus Vorjahren 00000 13. Finanzierungsbedarf insgesamt 14.500.00014.800.00015.100.00015.400.00015.700.000 2 Eigenbetrieb Gewerbeflächen FINANZPLAN für das Geschäftsjahr 2021 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz 2 FINANZIERUNGSBEDARF (Ausgaben/Mittelverwendung) Lfd. Nr. Bezeichnung Planansatz Verpflichtungs- ermächtigungen 2021 in€2022 in€2023 in€2024 in€2025 in€ 1234567 1.Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und nachträgliche Anschaffungskosten Pfizer-Areal 10.000.00010.000.000000 2.Beratungsleistungen Steuerberatung, Jahresabschluss, Prüfung 240.00060.00060.00060.00060.000 3.Dienstleistungen Hausmeister-, Sicherheits- und Facility-Management 200.00050.00050.00050.00050.000 4.Abschluss von Verträgen über Buchhaltungs- und Jahresabschluss-Software inklusive Wartung und Updates 20.0005.0005.0005.0005.000 Summe 10.460.00010.115.000115.000115.000115.000 Eigenbetrieb Gewerbeflächen ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN VORAUSSICHTLICH FÄLLIG WERDENDEN AUSGABEN für das Geschäftsjahr 2021 Lfd. Nr. Maßnahme davon voraussichtlich fällige Ausgaben AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2021 I. Allgemeines Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020wurde der EigenbetriebGewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist diestädtebauliche Bevorratung von Gewerbe-und Industriegrundstücken innerhalbdes Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu dazu gehört insbesonderedie Ausübung von Vorkaufsrechtensowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen,der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstückensowiedie Vermietung und VerpachtungundBewirtschaftung von eingebrachtenbzw. erworbenen Grundstücken. II.Erläuterungen zumErfolgsplan Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlösebestehenaus Miet-und Pachteinnahmensowie umlagefähigen Betriebskostendeseingelegten Grundstücks in Hagsfeld (Pfizer-Areal). Derzeit sind das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäudenahezu vollständig vermietet. Es bestehen 8 Mietverträge. Die Hauptmieter sind in den Bereichen Pharma/IT/Logistik/Energie/Öffentliche Verwaltung tätig. Diese Bereiche sind von der Corona-Krise weniger stark beeinträchtigtals andere Branchen. Derzeit gibt es keine Anzeichen fürMietausfälle. Mietstundungen mussten bisher ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die angesetzten Umsatzerlöse entsprechen den aktuellen Miethöhen und Nebenkosten laut den vorliegenden Mietverträgen. Die Mietverträge haben Festmietzeiten, welche je nach Vertragin den Jahren 2022 bis2031 enden. Für die Anschlusszeit bestehengrößtenteilsVerlängerungsoptionen seitens der Mieter.Die meisten Mietverträge beinhalten eine Regelung zur Inflationsanpassung der Miete (Indexierung) in regelmäßigen Zeitabständen.Die entsprechende Erhöhung der Mieterträge wurde ab demGeschäftsjahr2021mit 1% jährlich berücksichtigt. Ein älteres Gebäude auf dem Gelände steht derzeit leer. Hier beabsichtigt der Eigenbetrieb eine Untersuchung, ob sich eine Sanierung des Gebäudeslohnt. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden die weiteren Optionen (Abriss, Neubau) betrachtet werden. Die Betriebs-und Nebenkosten sowie die Grundsteuer können nahezu vollständig auf die Mieter umgelegt werden, so dass es sich hierbei größtenteilsum durlaufendePosten handelt. Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen Es wurden Aufwendungen im Wirtschaftsplan für nicht umlegbare Instandhaltungsaufwendungen (25.000€ pro Monat) und sonstige Bewirtschaftungskosten (5.000 € pro Monat) eingeplant. Personalaufwand Im Personalaufwand sind die Nebentätigkeitsvergütungen für den Eigenbetriebsleiterund Aushilfen für die Verwaltung des Eigenbetriebs berücksichtigt. Abschreibungen Die Abschreibung richtet sich nach den handelsrechtlichenNutzungsdauern sowie den steuerlichen Abschreibungstabellen. Die vorhandenen Gebäude werden mit 3% jährlich abgeschrieben. AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2021 Sonstige betriebliche Aufwendungen Es besteht ein Treuhand-und Verwaltervertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH. Das dort vereinbarte Verwalterentgelt wurde als sonstigerbetrieblicherAufwandberücksichtigt. Des Weiteren entstehen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses durch das städtische Rechnungsprüfungsamt.Auch die sonstigen Verwaltungskosten wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet. Finanzergebnis DerEigenbetriebrechnet für das aufzunehmende Darlehen in Höhe von 140 Mio. Euro aufgrund von Erfahrungswerten mit einemZinssatz von 0,25%. Das Darlehen soll zum 15. Dezember 2020 ausbezahlt werden und die bisherige Finanzierung ablösen.Es wirdeine Laufzeit des Darlehensvon 33 Jahren und eine Zinsbindung über 10 Jahreangestrebt. Vorhandene Liquidität des Eigenbetriebs wirdüber einen Cash-Pooldem Kernhaushalt und den teilnehmenden städtischen Gesellschaftenzur Verfügung gestellt. Die Verwaltung geht hierbei von durchschnittlichenZinserträgen in Höhe von ca. 0,5% p.a.auf das Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euroaus. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der Eigenbetrieb geht aus Vereinfachungsgründen von 30% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) auf das Ergebnisvor Steuernaus. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern ist der voraussichtliche jährliche Aufwand für die Grundsteuer dargestellt. Jahresergebnis Für dasGeschäftsjahr2021rechnet der Eigenbetrieb Gewerbeflächen mit einem positivenErgebnis in Höhe von ca.1,4 Mio. Euro. Auch in der mittelfristigen Erfolgsrechnung wird mitjährlichenpositiven Ergebnissengerechnet. Die Ergebnisentwicklung hängt im Wesentlichen von der Vermietungssituation und der Bonität der Mieter ab. Aufgrund der vorliegenden Informationen, rechnet die Eigenbetriebsleitung nicht mit größeren Leerständenoder Mietausfällen für das vorhandeneGrundstück. AnlageEigenbetriebGewerbeflächenWirtschaftsplan 2021 III.Erläuterungen zum Vermögensplan Im Vermögensplan wird der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) den Finanzierungsmitteln (Einnahmen) gegenübergestellt. 1. Finanzierungsmittel Die Finanzierung erfolgtim Jahr2021im Wesentlichenübereine Kreditaufnahme in Höhe von 10 Mio. Euro sowie über den Jahresgewinn in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro und die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen auf die Gebäude des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 3 Mio. Euro. 2.Finanzierungsbedarf Für das Jahr 2021 sind nachträgliche Anschaffungskosten auf das vorhandene Grundstück sowie Investitionen in weitere Grundstücke, insbesondere aus der Ausübung von Vorkaufsrechten, in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehen.Des Weiteren besteht ein Finanzierungsbedarf in Höhe der Tilgung der aufgenommenen Darlehenin Höhe von 4,5 Mio. Euro(3 % von 150 Mio. Euro). IV.Stellenplan Der Eigenbetrieb verfügt über kein eigenes Personal. Die Aufstellung eines Stellenplans unterbleibt daher.

  • Gründung EiB Gewerbefläche
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0954 Dez. 4 Gründung des Eigenbetriebs "Gewerbeflächen" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2020 8 x Gemeinderat 20.10.2020 5 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ zum 1. Dezember 2020 mit einem Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderlichen haushaltsrechtlichen Beschlüsse zur Bereitstellung der Mittel zu veranlassen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ (Anlage 1). Änderungen nicht grundsätzlicher Art, welche sich im Rahmen des Abstimmungsprozesses mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ergeben, dürfen noch vorgenommen werden. 3. Der Gemeinderat bestellt Herrn Torsten Dollinger zum Betriebsleiter. 4. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz (Anlage 2) des Eigenbetriebs zum 1. Dezember 2020 fest. 5. Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 (Anlage 3) und für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) sowie deren Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. 6. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der bebauten Grundstücke mit den Flurstück-Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (Pfizer-Areal) mitsamt der bisherigen Zwischenfinanzierung bei der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 143 Mio. Euro in den Eigenbetrieb „Gewerbeflächen“ zum 1. Dezember 2020 zu. 7. Der Gemeinderat beschließt die Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 15. Dezember 2020 über 140 Millionen Euro (Anschlussfinanzierung Pfizer-Areal). 8. Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des zwischen der Stadt Karlsruhe und der Karlsruher Fächer GmbH abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltervertrages durch den Eigenbetrieb Gewerbeflächen zu. 9. Der Gemeinderat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit der Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie mit der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungspflichten. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. März 2020 die Ausübung des Vorkaufsrechts für die auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücke Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (ehemaliges Pfizer- Areal in Hagsfeld) durch die Stadt Karlsruhe zu einem vereinbarten Kaufpreis von 132.425.000,00 Euro zuzügliche Nebenkosten (insgesamt ca. 143 Mio. Euro) beschlossen. Hierfür wurde zeitgleich ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit veranschlagten 143 Millionen Euro verabschiedet. Die- ser sieht vor, dass das Grundstück noch in 2020 an eine Personengesellschaft oder einen Eigenbe- trieb weiterübertragen wird. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beide Optionen bewertet und ist zum Ergebnis gekommen, dass die Übertragung in einen neu zu gründenden städtischen Eigenbetrieb die bessere Option darstellt. Vorteile des Eigenbetriebs sind insbesondere: • Fähigkeit zur Ausübung von Vorkaufsrechten für die Stadt Karlsruhe (da der Eigenbetrieb als Sondervermögen ein Teil der Stadt Karlsruhe ist). • Günstigere Finanzierung, da die Darlehensaufnahme durch die Stadt Karlsruhe (Eigenbetrieb) selbst erfolgt und keine Bürgschaften erforderlich sind. • Umsätze mit der Stadt Karlsruhe sind als Innenumsätze nicht umsatzsteuerpflichtig. Die kurzfristige Zwischenfinanzierung im städtischen Haushalt durch ein Bankdarlehen endet zum 15. Dezember 2020. Daher soll der Eigenbetrieb noch vor diesem Zeitpunkt gegründet werden. Die Anschlussfinanzierung soll dann bereits beim neu gegründeten Eigenbetrieb erfolgen. Es wird derzeit damit gerechnet, dass der Eigenbetrieb mindestens kostendeckend arbeiten wird. Durch das Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro soll ein Eigenkapitalpuffer für derzeit nicht erwar- tete Verluste z.B. aufgrund von Mietausfällen geschaffen werden. 2. Satzung des Eigenbetriebs (Anlage 1) Die Satzung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ basiert auf den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Zweck des Eigenbetriebes ist die Bevorratung von Industrie- und Gewerbegrundstücken innerhalb des Stadtgebietes von Karlsruhe, dazu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten so- Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Stammkapital 2 Mio. Euro keine Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen und der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Des Weiteren die Vermietung und Verpachtung sowie die Bewirtschaf- tung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. Der Eigenbetrieb soll mit Blick auf die aktive Vorratspolitik im Rahmen der Gewerbeflächenvorsorge für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit schaffen, Gewerbe- und Industrieflächen mit dem Ziel einer zeitnahen Flächenentwicklung für hochwertige Dienstleistungs- und Gewerbenutzung erwerben zu können. Die Ausweisung, künftige Entwicklung, Vermarktung sowie laufende Sicherung von Gewerbeflächen zählt zu den Kernaufgaben der kommunalen Wirtschaftspolitik. Wie Gutachten und Analysen belegen, besteht in Karlsruhe ein erheblicher Bedarf an Gewerbeflächen. Der Gemeinderat hat sich daher schon seit Jahren für die Realisierung der Innenentwicklungspotentiale ausgesprochen. Die Marktteilnahme der Stadt durch die Ausübung von Vorkaufsrechten eröffnet Innenentwicklungspotenziale und gewährleistet zudem die Möglichkeit eines Spielraumes für die Realisierung einer vorausschauenden Grundstückspolitik, die vor allem einen Bestand an Grundver- mögen für eine sinnvolle Erfüllung der Gemeindeaufgaben erfordert. Durch Erwerbe zum Zwecke der gezielten Nutzung kann die Innenentwicklung eines Gewerbegebiets durch wertschöpfendere und ökologisch optimierte Planungen gesteuert werden. Aufgrund des zum Gründungszeitpunkt noch überschaubaren Aufgabengebiets des Eigenbetriebs (Verwaltung eines großen Industriegrundstücks) wird vorerst auf die Einrichtung eines Betriebsaus- schusses verzichtet. Soweit Beschlüsse erforderlich sind, welche über die Befugnisse der Eigenbe- triebsleitung hinausgehen, werden diese nach Zuständigkeit vom Hauptausschuss (§ 5 der Betriebssatzung) oder vom Gemeinderat (§ 4 der Betriebssatzung) getroffen. Der Eigenbetrieb verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. 3. Betriebsleitung Die Betriebsleitung soll aus einer Person bestehen. Zum Betriebsleiter wird Herr Torsten Dollinger bestellt. Dieser erfüllt als Volkswirt und Stadtkämmerer mit langjähriger Berufserfahrung in bester Weise die Anforderungen an die Leitung eines Eigenbetriebs. Durch den bestehenden Treu- hand- und Verwaltervertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH wird die Eigenbetriebsleitung bei der Immobilienverwaltung sowie der baulichen und technischem Betreuung der Objekte zusätz- lich unterstützt. 4. Zuordnung Die Hauptaufgabe des Eigenbetriebs liegt in der Bevorratung von Gewerbe- und Industrieflächen (Grundstücksverkehr) und der Vermögensverwaltung. Der Eigenbetrieb wird aufgrund seines Tätig- keitsschwerpunktes dem Dezernat 4 zugeordnet. Der Dezernatsverteilungsplan wird in Kürze entsprechend angepasst. 5. Eröffnungsbilanz (Anlage 2) Zum Gründungszeitpunkt 1. Dezember 2020 gehen die bebauten Grundstücke Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (ehemaliges Pfizer-Areal) sowie die Zwischenfinanzierung der Stadt Karlsruhe in Höhe von 143 Mio. Euro auf den Eigenbetrieb über. Dem Eigenbetrieb wird ein Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro als Risikopuffer zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden au- ßerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 6. Wirtschaftsplan für das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 (Anlage 3) Für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 ergibt sich voraussichtlich ein Überschuss aus den Mieterträgen in Höhe von ca. TEUR 80. Größere Investitionen sind für das Rumpfgeschäftsjahr nicht vorgesehen. Die Liquidität des Eigenbetriebs ist durch das zur Verfügung gestellte Eigenkapital (Stammkapital) in Höhe von 2 Mio. Euro jederzeit gesichert. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 7. Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich voraussichtlich ein Überschuss aus den Mieterträgen in Höhe von ca. 1,46 Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 10 Mio. Euro für nachträgliche Anschaffungskosten auf dem Pfizer-Areal sowie für eine mögliche Ausübung von Vor- kaufsrechten vorgesehen. Die Liquidität ist durch das vorhandene Stammkapital, die laufenden Mietüberschüsse sowie den eingeplanten Kreditaufnahmen jederzeit gesichert. 8. Darlehensaufnahme (Anschlussfinanzierung) Die bisherige Finanzierung des Pfizer-Areals läuft zum 15. Dezember 2020 aus. Die Anschlussfinan- zierung soll direkt beim Eigenbetrieb Gewerbeflächen erfolgen. Die Verwaltung strebt ein Darlehen mit einer jährlichen Tilgung in Höhe von 3% (Laufzeit ca. 33 Jahre) bei einer Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren an. Aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen Darlehensaufnahmen erwartet die Verwaltung für das Darlehen einen Zinssatz in Höhe von ca. 0,25%. 9. Fortführung Treuhand- und Verwaltervertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. März 2020 wurde das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ermächtigt, einen Verwaltervertrag über die kaufmännische und technische Verwaltung des Areals mit der Karlsruher Fächer GmbH abzuschließen. Dies ist zwischenzeitlich durch den Abschluss eines Treuhandvertrags und eines Verwaltervertrags zwischen der Stadt Karlsruhe und der Karlsruher Fä- cher GmbH erfolgt. Diese Verträge sollen ab dem 1. Dezember 2020 vom Eigenbetrieb Gewerbeflä- chen fortgeführt werden. 9. Weiterer Ablauf Die Satzung des Eigenbetriebs ist nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung bei der Aufsichtsbehörde (Re- gierungspräsidium Karlsruhe) anzuzeigen. Zugleich ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Der Wirtschaftsplan 2020 ist nach § 12 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 81 Abs. 2 Gemein- deordnung dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die darin enthal- tene Kreditermächtigung ist nach § 87 Gemeindeordnung genehmigungspflichtig. 10. Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung BW wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs vom Rech- nungsprüfungsamt geprüft. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ zum 1. Dezember 2020 mit einem Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro. Die notwendigen Haus- haltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderlichen haushaltsrechtlichen Beschlüsse zur Bereitstellung der Mittel zu veranlassen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ (Anlage 1). Änderungen nicht grundsätzlicher Art, welche sich im Rahmen des Abstimmungsprozesses mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ergeben, dürfen noch vorgenommen werden. 3. Der Gemeinderat bestellt Herrn Torsten Dollinger zum Betriebsleiter. 4. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz (Anlage 2) des Eigenbetriebs zum 1. Dezember 2020 fest. 5. Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 (Anlage 3) und für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) sowie deren Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. 6. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der bebauten Grundstücke mit der Flurstück-Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (Pfizer-Areal) mitsamt der bisherigen Zwischenfinanzierung bei der Lan- desbank Baden-Württemberg in Höhe von 143 Mio. Euro in den Eigenbetrieb „Gewerbeflächen“ zum 1. Dezember 2020 zu. 7. Der Gemeinderat beschließt die Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 15. Dezember 2020 über 140 Millionen Euro (Anschlussfinanzierung Pfizer-Areal). 8. Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des zwischen der Stadt Karlsruhe und der Karlsruher Fächer GmbH abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltervertrages durch den Eigenbetrieb Ge- werbeflächen zu. 9. Der Gemeinderat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit der Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie mit der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungspflichten.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Gründung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ Vorlage: 2020/0954 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ zum 1. Dezember 2020 mit einem Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird er- mächtigt die erforderlichen haushaltsrechtlichen Beschlüsse zur Bereitstellung der Mittel zu veranlassen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Gewerbeflächen“ (An- lage 1). Änderungen nicht grundsätzlicher Art, welche sich im Rahmen des Abstimmungs- prozesses mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ergeben, dürfen noch vorgenommen werden. 3. Der Gemeinderat bestellt Herrn Torsten Dollinger zum Betriebsleiter. 4. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz (Anlage 2) des Eigenbetriebs zum 1. Dezember 2020 fest. 5. Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Dezem- ber 2020 bis 31. Dezember 2020 (Anlage 3) und für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) so- wie deren Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. 6. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der bebauten Grundstücke mit der Flurstück-Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (Pfizer-Areal) mitsamt der bisherigen Zwischenfinanzierung bei der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 143 Mio. Euro in den Eigenbetrieb „Gewer- beflächen“ zum 1. Dezember 2020 zu. 7. Der Gemeinderat beschließt die Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 15. Dezember 2020 über 140 Millionen Euro (Anschlussfinanzierung Pfizer-Areal). – 2 – 8. Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des zwischen der Stadt Karlsruhe und der Karls- ruher Fächer GmbH abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltervertrages durch den Eigen- betrieb Gewerbeflächen zu. 9. Der Gemeinderat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit der Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie mit der Prüfung der Ausschreibungsunterla- gen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungs- pflichten. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Hier gibt es zwei Änderungen, die wir für das Protokoll kurz noch zur Kenntnis geben sollten. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Im Rahmen der Vorabstimmung mit der Aufsichtsbe- hörde, dem Regierungspräsidium, hat diese zwei Änderungswünsche formuliert, die für uns nachvollziehbar sind und die wir auch umsetzen wollen. Zum einen soll in der Satzung des Eigenbetriebs noch schriftlich festgehalten werden, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsge- setzbuches erfolgen. Darüber hinaus sind in den Wirtschaftsplänen 2021 jeweils in geringer Höhe Verpflichtungsermächtigungen für Aufwendungen aufgeführt. Die sind nach Einschätzung des Regierungspräsidiums nicht erforderlich. Beides würden wir dann bei der Genehmigungs- vorlage beim Regierungspräsidium ändern. Sie sollten darüber informiert sein, bevor Sie zur Be- schlussfassung oder zur Diskussion schreiten. Der Vorsitzende: Ich habe keine Wortmeldungen. Dann gehen wir gleich in die Abstimmung. – Das ist eine deutliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. November 2020