Reform der Leitungsstruktur am Badischen Staatstheater
| Vorlage: | 2020/0953 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.08.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 04.08.2020 Vorlage Nr.: 2020/0953 Reform der Leitungsstruktur am Badischen Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 19 x Der Gemeinderat beauftragt die Stadt Karlsruhe, sich mit dem Land Baden-Württemberg ins Be- nehmen zu setzen und die nötigen Schritte einzuleiten, um mittelfristig die Leitungsstruktur des Ba- dischen Staatstheaters im Staatsvertrag zu ändern. Begründung Nicht nur, aber auch aufgrund der derzeitigen Vorfälle innerhalb des Badischen Staatstheaters, ist das derzeitige Generalintendantenmodell stark in die Kritik geraten und kritisch zu hinterfragen. Das hierarchische Modell stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist mit dem Anspruch des Staatstheaters, ein modernes, offenes Haus zu sein, nicht vereinbar. Schon seit längerer Zeit wird bundesweit diskutiert, wie problematisch die längst überholten hierar- chischen Strukturen sind. Zu der heutigen Situation an den Theatern passe es nicht mehr, dass eine Person an der Spitze fast ohne Regularien und mit sehr weitreichenden Kompetenzen durchregieren kann. In vergleichbaren Häusern bundesweit gibt es dieses Modell nur noch sehr selten. An den meisten Häusern besteht eine Doppelspitze oder eine Intendanz mit effektiver Doppelspitze. Die Abkehr vom Generalintendantenmodell wird langfristig auch den Bestand der Mehrspartenbüh- nen sichern. Von einem neuen Führungsmodell erwarten wir flachere Hierarchien und mehr künstle- rische Ausgewogenheit. Gleichzeitig fordern wir grundlegende Veränderungen bei den Arbeitsbe- dingungen und den Abbau von prekären Arbeitsbedingungen am Badischen Staatstheater. Beispiele: Staatstheater Augsburg: Staatsintendanz mit effektiver Doppelspitze Theater Bremen: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Staatstheater Darmstadt: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Theater Dortmund: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Theater und Philharmonie Essen: Spartenintendanzen Staatstheater Hannover: Spartenintendanten Staatstheater Kassel: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Staatstheater Mainz: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Staatstheater Nürnberg: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Staatstheater Wiesbaden: Intendanz mit effektiver Doppelspitze Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Staatstheater Stuttgart: „Stuttgarter Modell“, sehr erfolgreich. Seit 1992 gibt es an der Spitze keinen Generalintendanten mehr. Drei gleichberechtigte künstlerische Intendanten von Oper, Schauspiel und Ballett haben die Gesamtleitung seither inne. Der Änderungsprozess muss umgehend eingeleitet werden, damit klare Kriterien für die zukünftige Richtung des Hauses vorgegeben sind. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0953 Dez. 2 Reform der Leitungsstruktur am Badischen Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 19 x Kurzfassung Bereits 2015 befasste sich der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters mit der Weiterentwick- lung der Verwaltungsstrukturen mit dem Ziel, eine zweite starke Position am Haus zu schaffen. Das Modell der Generalintendanz und die Leitungsstrukturen an Theatern sollen Gegenstand eines Prozesses über zukunftsfähige Strukturen im Theaterbereich auf Landesebene sein. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits in seiner Sitzung vom 20. Februar 2013 beauftragte der Verwaltungsrat des Badischen Staats- theaters unter anderem auf der Basis des Gutachtens der actori GmbH, des führenden Beratungs- und Vermarktungsunternehmens im Bereich Kultur, die Träger des Badischen Staatstheaters, die Aufbau- und Ablauforganisation des Theaters zu überprüfen. Im ersten Schritt erfolgte am 27. März 2015 eine Stärkung des Bereichs Finanzen und Controlling neben dem Bereich Allgemeine Verwal- tung. Nach der Umstellung des Theaters in die Form eines Landesbetriebs wurde in der Sitzung vom 13. November 2015 der Entwurf des Betriebsstatuts vorgelegt, in dem unter anderem die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen mit den Stabsstellen Allgemeine Verwaltung und Kaufmännischer Ge- schäftsbereich verankert wurde. Unberührt hiervon bleibt die operative Leitung des Theaters dem Generalintendanten jeweils für die Geltungsdauer seines Vertrages in umfassender Verantwortung übertragen; hierzu gehört die Auswahl der Spartenleitungen, vor deren Ernennung sich der General- intendant mit dem Verwaltungsrat ins Benehmen setzt. In seiner Sitzung vom 28. November 2016 erließ der Verwaltungsrat das Betriebsstatut. Mit Zurruhesetzung des damaligen Verwaltungsdirektors entschied der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 19. März 2018 die Zusammenführung der beiden Verwaltungsbereiche unter Leitung eines Kaufmännischen Direktors zum 1. Juli 2018 mit dem Ziel, effiziente Leitungsstrukturen am Haus zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat beauftragte das Badische Staatstheater, ein neues Orga- nisations- und Leitungsmodell zu entwickeln. Dieses neue Organisations- und Leitungsmodell wurde bereits am 29. Juni 2018 von Hans Tränkle, dem ehemaligen Geschäftsführenden Intendanten der Württembergischen Staatstheater Stuttgart vorgestellt; er hatte dem Generalintendanten und Kaufmännischen Direktor als Berater zur Seite gestanden. Durch die Umwandlung des Theaters in einen Landesbetrieb wurden neue Strukturen geschaffen, die unter anderem der Theaterleitung mehr Gestaltungsfreiheit einräumen, aber auch mehr Eigenverantwortlichkeit abverlangen und wirtschaftlichen Aspekten einen eigenen Stellenwert geben. Folgerichtig wurde der Theaterleitung mit dem Kaufmännischen Direktor eine entsprechende Kompetenz beigegeben. Die neue Leitungsform mit einem Generalintentanten und einem Geschäfts- führenden Direktor soll zukunftsorientiert, der Kollegialität verpflichtend aufgestellt werden. Sie lehnt sich an Organisationsmodelle mit einem Ersten und einem Zweiten Betriebsleiter an. Das neue Organisations- und Leitungsmodell wird seit dem 1. November 2018 umgesetzt Die vom Verwaltungsrat beschlossene Überarbeitung des Verwaltungsstatuts, welches den Verwal- tungsrat unter anderem zur Regelung des Betriebsstatuts ermächtigt, wurde bereits in der Gemein- deratsitzung vom 18. September 2018 behandelt. Dort heißt es:„Neben der Stärkung des Kaufmän- nischen Bereiches durch die Einführung eines Kaufmännischen Direktors sind weitere Optimie- rungsmaßnahmen für eine effizientere und zeitgemäße Leitung und Verwaltung des Hauses erfor- derlich. Erste Grundlagen für eine neue Ausrichtung der Organisations- und Leitungsstrukturen wur- den mit den Beschlüssen des Verwaltungsrates vom 19.3.2018 gelegt. Ziel der Neuregelung ist ein modernes Leitungsmodell mit dem Generalintendanten als gesamtverantwortlichem Leiter des The- aters. Die Funktion und die Entscheidungsbefugnisse des Generalintendanten werden künftig er- gänzt durch Mitwirkungsrechte und -pflichten des Geschäftsführenden Direktors. Generalintendant und Geschäftsführender Direktor bilden gemeinsam die Theaterleitung in einer gewissen hierarchi- schen Abstufung. Für die Umsetzung der neuen Leitungs- und Organisationsstrukturen durch den Verwaltungsrat ist eine Änderung des Verwaltungsstatuts erforderlich, also des bestehenden Ver- trags zwischen Land Baden-Württemberg und Stadt Karlsruhe über die Verwaltung des Badischen Staatstheaters vom 06.06./10.07.1956 in der Fassung vom 24. Juli 1974.“ Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Verwaltungsstatuts einstimmig zu. Die Änderung des Verwaltungsstatuts/Theatervertrags wird derzeit von den Trägern vorbereitet. Für die aktuelle Situation am Badischen Staatstheater und die bekannte Führungs- und Vertrau- enskrise kann das derzeitig am Badischen Staatstheater geltende Generalintendantenmodell nicht verantwortlich gemacht werden. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass diese Strukturen dennoch neu überdacht werden sollen. In der Sitzung vom 17. Juli 2020 sprachen sich deshalb die Mitglieder im Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters für eine Strukturkommission zur Bewertung des Generalintendantenmodells aus und kamen überein, unter überregionaler Beteiligung einen Zukunftsprozess über tragfähige und zeitge- mäße Leitungsstrukturen im Theaterbereich einzuleiten. Diese Betrachtung muss auf Landesebene geschehen, unter Einbeziehung des Staatstheaters in Stuttgart und des Nationaltheaters in Mannheim.