Beschaffung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe

Vorlage: 2020/0951
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.08.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.09.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschaffung von zwei KEF
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0951 Dez. 5 Beschaffung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.09.2020 3 X Einstimmig zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrgestell und Auf- bau) an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Los 2 (Beladung) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG und Los 3 (Rollcontainer) an die Firma Bastian GmbH zu. Die Beurteilung der CO 2 - Relevanz ist als Anlage beigelegt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 504.367,12 € keine 25.008 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit 1. Ausschreibungsgegenstand Für die Branddirektion wurde durch die Zentrale Vergabestelle die Lieferung von zwei Kleineinsatz- fahrzeugen (KEF) inklusive Beladung ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde in drei Lose aufge- teilt. Los 1 beinhaltet die Lieferung von zwei Fahrgestellen sowie die Herstellung und Lieferung des Fahrzeugaufbaus. In Los 2 wurde die allgemeine feuerwehrtechnische Beladung und in Los 3 die Beladungsmodule auf Basis von Rollcontainern ausgeschrieben. Diese Beschaffung erfolgt im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung 2019/2020, die im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 5. Juni 2018 beraten und empfohlen wurde. 2. Art der Vergabe Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 30. April 2020 versandt. Außerdem erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe und im Ausschreibungsservice auf der Homepage der Stadt Karlsruhe und des Bundesverwaltungsamtes auf www.bund.de. Es haben 19 Firmen die Vergabeunterlagen angefordert. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30. Juni 2020 um 11 Uhr gingen ein Angebot für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau), drei Angebote für Los 2 (Beladung) und zwei Angebote für Los 3 (Rollcontainer) ein. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Los 1 – Fahrgestell und Aufbau Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte gemäß Vergabeunterlagen zu 75 Prozent nach dem Preis, zu 15 Prozent nach den technischen Anforderungen und zu 10 Prozent nach dem Umfang der Gewährleistung. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prü- fung erfüllt das einzige vorliegende Angebot die Anforderungen und konnte zur Wertung zugelassen werden. 1) Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Görlitz 847,5 von 1.000 Punkten 391.269,52 Euro Brutto Los 2 – Beladung Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte gemäß den Vergabeunterlagen zu 100 Prozent nach dem Preis. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung erfüllten die drei vorliegenden Angebote die Anforderungen und konnten zur Wertung zugelassen werden. 1) Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG, Fellbach 75.446,00 Euro Brutto 2) Anbieter B 75.593,06 Euro Brutto 3) Anbieter C 77.714,75 Euro Brutto Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Los 3 – Rollcontainer Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte gemäß den Vergabeunterlagen zu 100 Prozent nach dem Preis. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung erfüllten die zwei vorliegenden Angebote die Anforderungen und konnten zur Wertung zugelassen werden. 1) Bastian GmbH, Karlsruhe 37.651,60 Euro Brutto 2) Anbieter B 54.418,70 Euro Brutto 4. Auftragswert Nach Auswahl der wirtschaftlichsten Angebote ergibt sich somit folgender Gesamtauftragswert für die Beschaffung von zwei KEF bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, Beladung und Rollcontainer in Höhe von: 504.367,12 Euro (Brutto) Unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien soll nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt werden. Es wird vorgeschlagen bei Los 1 der Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaumallee 15, 02826 Görlitz, bei Los 2 der Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG, Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach und bei Los 3 der Firma Bastian Feuerwehrtechnik GmbH, Essenweinstraße 38, 76131Karlsruhe, den Zuschlag zu erteilen. 5. Bereitstellen der Haushaltsmittel Bei der Erstellung der Vorlage für den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen im Juni 2018 wurden die Fahrzeuge als technischer Ersatz des bestehenden Kleineinsatzfahrzeuges mit einer Haushalts- summe von 95.000 Euro pro Fahrzeug kalkuliert. Durch die Umsetzung des Organisationsgutachtens der Berufsfeuerwehr sollen die Fahrzeuge nun jedoch ein erweitertes Einsatzspektrum abdecken. Während das Vorgängerfahrzeug nur als Einzelfahrzeug für Kleineinsätze konzipiert war, sind die bei- den neuen Kleineinsatzfahrzeuge als integraler Bestandteil des Löschzugkonzeptes vorgesehen. Dar- über hinaus sind sie als ständige ergänzende Technik- und Personalkomponente bei Einsätzen des Lösch- und Rüstzuges eingebunden und rücken zukünftig im Zugverband mit aus. Mit den neuen Fahrzeugen können zusätzlich neue eigenständige Aufgaben wie Verkehrsabsicherung auf mehrspu- rigen Kraftfahrstraßen, als Transportfahrzeuge für Höhenrettungseinsätze und sonstige Logistikauf- gaben abgearbeitet werden. Die Umsetzung dieses umfassenden Aufgabenspektrums ist mit dem bisher vorhandenen Fahrzeug auf Basis eines Kombi-Kastenwagens technisch nicht darstellbar, so dass sich im Rahmen der Fahr- zeugplanung die Notwendigkeit ergab, Fahrzeuge mit Transporterfahrgestell und individuell erstell- tem Aufbau sowie einer Ladebordwand zu konzipieren. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ein derartiges Fahrzeugkonzept ist jedoch mit den ursprünglich eingeplanten Haushaltsmitteln nicht darstellbar. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 314.367,12 Euro können im Jahr 2020 im PSP-Element Fahrzeugbeschaffung (7.370001.700.811.01) bereitgestellt werden und zwar 170.000 Euro durch die Verschiebung der Beschaffung des Abrollbehälters Rüst/Bau in den Haushalt 2022 und der Restbetrag in Höhe von 144.367,12 Euro dadurch, dass die Auftragsvergabe für die Be- schaffung der Hilfeleistungslöschfahrzeuge voraussichtlich sich bis Ende 2020 verzögert und die Schlusszahlung für die Fahrzeuge dann erst im Jahr 2022 erfolgen wird. Die Haushaltsmittel für die Beschaffung der KEF im Jahr 2020 stehen damit zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Liefe- rung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrge- stell und Aufbau) an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Los 2 (Beladung) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG und Los 3 (Rollcontainer) an die Firma Bastian GmbH zu. Die Be- urteilung der CO 2 Relevanz ist als Anlage beigelegt. 2. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.

  • Beschaffung von zwei KEF Anlage
    Extrahierter Text

    Beschaffung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe - Anlage CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz  Nein ☒ Ja  positiv ☒ geringfügig ☒ negativ  erheblich Begründung/Optimierung: MB Sprinter MAN TGE Baujahr 2007 2020 Zulässige Gesamtmasse 4,6t 5,5t Abgasnorm Euro IV Euro VI CO 2 -Emission 276 g/km 228 g/km Die Fahrleistung des Kleineinsatzfahrzeuges beträgt durchschnittlich 10.500 km/a. Beim Einsatz der beiden Ersatzfahrzeuge werden teilweise Aufgaben aufgeteilt, so dass sich die gesamte Kilometerleistung nicht verdoppelt sondern um circa 2/3 erhöht. Da die neuen Fahrzeuge trotz einer höheren Gesamtmasse aufgrund moderner Motorentechnik einen geringeren CO 2 -Ausstoß haben, ergibt sich folgende Vergleichsrechnung: Alt: 276 g/km * 10.500 km/a = 2.898.000 g/a entspricht 2,9 t/a Neu: 228 g/km * 17.500 km/a = 3.990.000 g/a entspricht 4,0 t/a Durch die konzeptionelle Verdopplung der Fahrzeuge erhöht sich der CO 2 -Ausstoß um 1,1 t/a und ist deshalb deutlich unter 100 t/a als geringfügig einzustufen.

  • Protokoll HA TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Sitzung Hauptausschuss 15. September 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Beschaffung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufs- feuerwehr Karlsruhe Vorlage: 2020/0951 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von zwei Kleineinsatzfahrzeugen (KEF) für die Berufsfeuerwehr Karlsruhe, Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Los 2 (Beladung) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG und Los 3 (Rollcontainer) an die Firma Bastian GmbH zu. Die Beurteilung der CO 2 Relevanz ist als Anlage beigelegt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt ein- stimmige Zustimmung mit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 23. September 2020