Weiterführung der Majolika Manufaktur mithilfe von zusätzlichen Maßnahmen des Mietverzichts
| Vorlage: | 2020/0940 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 28.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0940 Weiterführung der Majolika Manufaktur mithilfe von zusätzlichen Maßnahmen des Mietverzichts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 1 x Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zu TOP 1 wird ergänzt durch unterstützende Maßnahmen des Mietverzichts für die Majolika-Stiftung zum Erhalt der Karlsruher Manufaktur. Die städtischen Zuschussmittel in Höhe von 150.000 Euro für die Majolika-Stiftung sind ein erster Schritt in Richtung Erhalt der überregional bekannten Manufaktur. Für das in der Karlsruher Bevölke- rung stark verwurzelte kulturelle Erbe müssen jedoch weitere Hilfsmaßnahmen seitens der Stadt vorgenommen werden, damit ein künstlerisches Überleben möglich ist. Die Majolika darf dabei nicht als wirtschaftliches Unternehmen, sondern muss als historisch gewachsenes Kunst- und Kulturgut betrachtet werden, das mit der jüngeren Geschichte der badischen Fächerstadt eng verbunden ist. Deshalb wird zu den kommunalen Hilfsmitteln in Höhe von 150.000 Euro ein zusätzlicher Mietver- zicht vorgeschlagen, um der Majolika Manufaktur weiterhin ihren festen Platz in Karlsruhe zu si- chern. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0940 Dez. 2 Weiterführung der Majolika Manufaktur mithilfe von zusätzlichen Maßnahmen des Mietverzichts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 1 x Kurzfassung Die KVVH GmbH als Vermieterin hat mit der Majolika als Mieterin im Zuge der Corona-Pandemie eine auf das Jahr 2020 befristete Mietkürzung um 2/7 der Netto-Monatsmiete vereinbart: Statt 8.500 Euro (vertraglich vereinbarte Netto-Monatsmiete) beträgt die monatliche Netto-Miete in 2020 nur noch ca. 6.100 Euro. Darüber hinaus hat die Majolika von der Möglichkeit der Stundung im Rahmen des Corona- Zah- lungsmoratoriums für Mieter Gebrauch gemacht. Für einen weiteren Mietverzicht ab 2021 besteht derzeit keine Veranlassung. Letztlich könnte eine Mietentlastung der Majolika nur durch eine entsprechende Erhöhung der Zuschüsse für die Majolika ausgeglichen werden. Angesichts der aktuellen und für die nächsten Jahre erwarteten Finanzlage der Stadt bittet die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVVH