Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0939 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0939 Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 14.2 x Anstelle 1. Die Verwaltung ermittelt in ausgewählten Stadtteilen jeweils eine möglichst große und zusammen- hängende Fläche, auf der auf Basis der bestehenden Rechtslage (§23 Absatz 1, 1. SprengV) private Feuerwerke in der Silvesternacht bereits untersagt sind. Anstelle 2. Die Verwaltung entwickelt ein öffentlichkeitswirksames Konzept zur Ankündigung und Kennzeich- nung dieser Flächen und zur maßvollen Umsetzung des bestehenden Verbots. Zur Kontrolle dieser Verbote entwickelt der KOD zusammen mit der Polizei eine Strategie mit dem Schwerpunkt auf Kommunikation und deeskalierendem Kontakt. Anstelle 3. Die Verwaltung berichtet im nächsten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Planungen zur kommenden Silvesterfeier 2020/2021 im Zeichen der Corona-Pandemie. 4. entfällt 5. entfällt 6. unverändert Begründung/Sachverhalt: Die Ankündigung der Verwaltung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit als Reaktion auf unseren ursprünglichen Antrag, das Verbot privater Feuerwerke bereits zum kommenden Jahreswechsel vom Schlossplatz auf den Marktplatz auszuweiten sowie die Zusage, ein Konzept für eine öffentliche Großveranstaltung als alternative Silvesterfeier vorlegen zu wollen, sind zu begrüßen. Die Einrichtung von böllerfreien Zonen auf Grundlage der bestehenden Verordnungen (z.B. in Nähe einer zentral gelegenen Kirche oder Schule) ist dennoch als umsetzbar einzuschätzen, wenn das ent- sprechende Konzept eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne im Vorfeld enthält und die ent- sprechenden Flächen klar ausgewiesen werden. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Renate Rastätter Christine Großmann Dr. Iris Sardarabady Zoe Mayer
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0939 Dez. 2 Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 14.2 x Kurzfassung Die Verwaltung informiert jährlich vor Silvester über die geltenden rechtlichen Regelungen. Sobald die Planungen zum kommenden Silvester abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit informieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anstelle 1. Die Verwaltung ermittelt in ausgewählten Stadtteilen jeweils eine möglichst große und zusam- menhängende Fläche, auf der auf Basis der bestehenden Rechtslage (§23 Absatz 1, 1. SprengV) private Feuerwerke in der Silvesternacht bereits untersagt sind. § 23 Absatz 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengVO) regelt bundesweit die Abbrennverbo- te für pyrotechnische Gegenstände. An Silvester gilt beispielsweise ein Abbrennverbot in unmittel- barer Nähe von Kirchen, Altenheimen und auch brandempfindlichen Gebäuden. Ein flächenhaftes Verbot ist nicht vorgesehen. Innerhalb der Verwaltung existieren keine abschließenden Daten - weder für das Stadtgebiet noch für einzelne Stadtteile -, die eine Ermittlung von Flächen, in denen das Verbot des § 23 Absatz 1 der 1.SprengVO gelten könnte, möglich machen würde. Eine entsprechende Erhebung, beispielsweise auch im Hinblick auf besonders brandempfindliche Gebäude, ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen der Verwaltung nicht leistbar. Anstelle 2. Die Verwaltung entwickelt ein öffentlichkeitswirksames Konzept zur Ankündigung und Kennzeich- nung dieser Flächen und zur maßvollen Umsetzung des bestehenden Verbots. Zur Kontrolle dieser Verbote entwickelt der KOD zusammen mit der Polizei eine Strategie mit dem Schwerpunkt auf Kommunikation und deeskalierendem Kontakt. Die Verwaltung informiert jährlich vor Silvester über die geltenden rechtlichen Regelungen. Bereits im letzten Jahr wurde im Hinblick auf die böllerfreie Zone am Schloss ein Konzept für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit und für ein sensibles und deeskalierendes Vorgehen der Überwachungskräfte erarbeitet. Diese Konzepte sollen - angepasst an die aktuelle Situation in diesem Jahr - auch an Sil- vester 2020/2021 umgesetzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann den Polizeivollzugsdienst um Mitar- beit ersuchen, aber nicht hierzu verpflichten. Anstelle 3. Die Verwaltung berichtet im nächsten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Planungen zur kommenden Silvesterfeier 2020/2021 im Zeichen der Corona-Pandemie. Sobald die Planungen zum kommenden Silvester 2020/2021 abgeschlossen sind, wird die Verwal- tung den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit informieren.