Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022

Vorlage: 2020/0928
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • KVV-Gesellschaftsvertrag Anlage
    Extrahierter Text

    Datei:Ergänzungsvereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag Sachstand:26.05.2020 Bearbeiter:Herr Strotkötter -1 - Ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Karlsruhe, der Stadt Baden-Baden, dem Landkreis Karlsruhe, dem Landkreis Rastatt, dem Landkreis Germersheim, dem Landkreis Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Vorbemerkung 2 I Finanzierung der Gesellschaft 2 § 1 Verbundorganisation 2 § 2 Kostenpauschale für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau 2 II Ungedeckte Kosten für Verkehrsleistungen 3 § 3 Übernahme der verbundbedingten Lasten durch die Gesellschafter 3 § 4 Zuscheidung der Zuschüsse für verbundbedingte Lasten auf die Verkehrsunternehmen 4 § 5 Übernahme der verbleibenden Unterdeckungen 4 III Ergänzende Bestimmungen 4 § 6 Fälligkeit der Zahlungen 4 § 7 Schlussbestimmungen 4 -2 - Vorbemerkung: Am 25.01.2010 wurde zwischen der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt, den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie dem Land Baden-Württemberg die neue Vereinbarung über die Finanzierung des KVV abgeschlossen. Sie regelte die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg bis zum 31.12.2018. Diese Vereinbarung wurde für die Jahre 2019 und 2020 für 2 weitere Jahre auf Basis der bestehenden Regeln verlängert. Die vollständige Neuregelung der Verbundförderung in Baden Württemberg wird voraussichtlich in 2020 noch beschlossen werden, sieht aber für die Umsetzung einen Übergangszeitraum bis 2024 vor. Die abschließende Umsetzung durch die KVV- Aufgabenträger wird nicht mehr in 2020 abgeschlossen werden können. Für das Land Rheinland-Pfalz wird die Vereinbarung vom 01. Januar 1996 derzeit jährlich prolongiert. Eine Neuregelung ist aber auch hier in Aussicht gestellt. Die Ergänzende Vereinbarung über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV vom29.11.2018 läuft zum 31.12.2020 aus und wird daher für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt neu gefasst: I Finanzierung der Gesellschaft § 1 Verbundorganisation (1)Der KVV übernimmt Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Personen- nahverkehrs entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. (2)Die gemäß § 5 (1) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages nicht durch Erträge der Gesellschaft und Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten der Verbundor- ganisation werden bis zur Hälfte durch Zuwendungen der Länder gedeckt. Der übersteigende Betrag wird von den Gesellschaftern entsprechend den Gesellschaftsanteilen übernommen (abweichend hiervon siehe § 2). § 2 Kostenpauschale für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau sind Mitglieder sowohl im KVV als auch im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN/VRN). Ihre Ver- kehrsbeziehungen werden überwiegend durch den VRN abgedeckt. Für die Verkehre innerhalb des KVV übernehmen der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Lan- dau eine jährliche Kostenpauschale für die Verbundorganisation in Höhe von jeweils 12.000,- Euro. -3 - II Ungedeckte Kosten für Verkehrsleistungen § 3 Übernahme der verbundbedingten Lasten durch die Gesellschafter (1)Im baden-württembergischen Teil des KVV betragen die jährlichen verbund- bedingten Lasten rund 7,2 Mio. Euro incl. rund 2,8 Mio. Euro, die durch das Land Baden-Württemberg abgedeckt werden. (2)Für die Jahre 2021 bis 2022 übernehmen die Gesellschafter folgende Anteile: Landkreis Karlsruhe 1.788.000 Euro Landkreis Rastatt 836.000 Euro Stadt Karlsruhe 1.636.000 Euro Stadt Baden-Baden 191.000 Euro (3)Im rheinland-pfälzischen Teil des KVV betragen die jährlichen verbundbe- dingten Lastenrund 1,1 Mio. Euro incl. rund 0,6 Mio. Euro, die durch das Land Rheinland-Pfalz abgedeckt werden. Hiervon übernehmen die Gesellschafter für die Jahre 2021 und 2022 folgende Anteile: Landkreis Germersheim 322.000 Euro Landkreis Südliche Weinstraße 95.000 Euro Stadt Landau 58.000 Euro (4)Die Gesellschafter vereinbaren im Jahr 2021 die Verteilung der verbundbedingten Lasten auf Basis der Ergebnisse der Gespräche mit den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu evaluieren und gegebenenfalls den daraus neu gewonnenen Erkenntnissen anzupassen. § 4 Zuscheidung der Zuschüsse für verbundbedingte Lasten auf die Verkehrsunternehmen Die Zuscheidungen der Zuschüsse zum Ausgleich verbundbedingter Lasten auf die Verkehrsunternehmen erfolgt nach den in der allgemeinen Vorschrift zur Geltung von Höchsttarifen beschriebenen Verfahren. § 5 Übernahme der verbleibenden Unterdeckungen (1)Die verbleibenden Unterdeckungen als Folge gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei den Verkehrsunternehmen einschließlich der vom KVV in Rechnung gestellten und von den Verkehrsunternehmen übernommenen Vertriebskosten werden gemäß § 5 (2) und § 8 des Gesellschaftsvertrags vom 16.12.1998 von den Gesellschaftern jeweils für ihr Gebiet übernommen. Gegebenenfalls auftretende Überzahlungen bei einzelnen Unternehmen bzw. Linienbündeln werden gebietsbezogen ausgeglichen. Abweichungen -4 - der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Leistungen im Rahmen der S-Bahn Rhein-Neckar, RB-, RE- oder IRE-Leistungen erbringen, werden von den Ge- bietskörperschaften gemäß Einwohnerschlüssel übernommen. (2)Soweit keine andere vertragliche Regelung zwischen einem Gesellschafter und einem Verkehrsunternehmen besteht, werden die Zuschüsse treuhän- derisch über den KVV geleistet. Die Gesellschafter ermächtigen den KVV, hierüber gesonderte Verträge mit den Verkehrsunternehmen abzu- schließen. III Ergänzende Bestimmungen § 6 Fälligkeit der Zahlungen (1)Die von den Gesellschaftern nach dieser Vereinbarung gemäß §§ 1, 2 und 5 zu zahlenden Beträge werden 14 Tage nach Abforderung fällig. (2)Die von den Gesellschaftern nach dieser Vereinbarung gemäß § 3 zu leisten- den Zahlungen werden zu vier gleichen Raten jeweils zum 15. 02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig. § 7 Schlussbestimmungen (1)Dieser Vertrag tritt zum 01.01.2021 in Kraft und endet zum 31.12.2022. (2)Für die Stadt Baden-Baden wird die Verpflichtung aus diesem Vertrag von den Stadtwerken Baden-Baden wahrgenommen. (3)Jede Änderung des Vertrages, seiner Anlagen oder dieser Schriftformklausel selbst bedarf der Schriftform. (4)Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien ver- pflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. (5)Jeder Vertragspartner erhält von diesem Vertrag eine Ausfertigung. Karlsruhe, ............................................................................ Stadt KarlsruheLandkreis Karlsruhe Der OberbürgermeisterDer Landrat -5 - ............................................................................ Landkreis RastattStadt Baden-Baden Der LandratDie Oberbürgermeisterin ............................................................................ Landkreis GermersheimLandkreis Südliche Weinstraße Der LandratDer Landrat ............................................................................ Stadt LandauKarlsruher Verkehrsverbund Der OberbürgermeisterDer Geschäftsführer

  • KVV-Gesellschaftsvertrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0928 Dez. 1 Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.09.2020 6 x vorberaten Gemeinderat 29.09.2020 2 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesellschaftsver- trag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beige- fügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsru- her Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassun- gen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.636.000 € jährlich Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die derzeit gültige ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2018 über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zwischen dem KVV und den Städten Karlsruhe, Baden-Baden und Landau sowie den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße läuft zum 31.12.2020 aus. Der Aufsichtsrat des KVV hat sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2020 für die Fortführung der bisherigen Vereinbarung mit den bisherigen Finanzierungsanteilen für die Jahre 2021 und 2022 ausgesprochen und der Gesellschafterversammlung des KVV empfohlen, eine Verlängerung dieser Vereinbarung zu beschließen. Sogenannte verbundbedingte Lasten entstehen insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in einem Tarifverbund ein gemeinsamer einheitlicher Tarif für alle Verkehrsunternehmen gilt. Nachteile können für die Verkehrsunternehmen daraus resultieren, dass der vorherige Haustarif des Verkehrsunterneh- mens mehr Erlöse einbrachte als der Verbundtarif (sog. Harmonisierungsverlust) sowie aus der Ver- pflichtung, auch Fahrgäste mitzunehmen, die ihren Fahrschein bei einem anderen Verkehrsunterneh- men erworben haben (sog. Durchtarifierungsverlust). Die verbundbedingten Lasten im Verbundgebiet des KVV betragen insgesamt rund 8,3 Mio. Euro. Hier- von werden durch die Verbundförderung des Landes Baden-Württemberg jährlich rund 2,8 Mio. Euro und durch die Verbundförderung des Landes Rheinland-Pfalz jährlich rund 0,6 Mio. Euro abgedeckt. Die verbleibenden rund 4,9 Mio. Euro werden durch die kommunalen Gesellschafter getragen. Die Finanzierungsanteile der Kommunen für die Jahre 2021 und 2022 für die verbundbedingten Lasten des KVV entsprechen den derzeitigen Beträgen und sehen wie folgt aus: Euro Landkreis Karlsruhe 1.788.000 Stadt Karlsruhe 1.636.000 Landkreis Rastatt 836.000 Landkreis Germersheim 322.000 Stadt Baden-Baden 191.000 Landkreis Südliche Weinstraße 95.000 Stadt Landau 58.000 Summe 4.926.000 Es wird vorgeschlagen, die ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag über die Finanzie- rung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 mit den gleichen Finanzierungsanteilen der Gesellschafter wie bisher fortzuführen. Aufgrund eventueller Folgewirkungen des neuen Fahrgeldzuscheidungsmodells des KVV soll die Ver- einbarung lediglich für zwei weitere Jahre geschlossen werden. Eine Neuregelung zur Verbundförde- rung in Baden-Württemberg wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beschlossen. Die geplante Neu- regelung sieht jedoch für die Umsetzung einen Übergangszeitraum bis 2024 vor. Für das Land Rhein- land-Pfalz wird die derzeit geltende Vereinbarung zur Verbundförderung derzeit jährlich verlängert. Eine Neuregelung ist aber auch hier in Aussicht gestellt. Die Aufwendungen der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2021 und 2022 aus der Fortführung der Verein- barung zu den verbundbedingten Lasten in Höhe von jährlich 1.636.000 Euro werden von der Verwal- tung im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. Beschluss: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesellschaftsver- trag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beige- fügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Karlsru- her Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 2
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV-Gesell- schaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 Vorlage: 2020/0928 Beschluss: Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der ergänzenden Vereinbarung zum KVV Gesell- schaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV für die Jahre 2021 und 2022 einverstanden und stimmt dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung durch den städtischen Vertreter in der Gesell- schafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) zu. Der Gemeinderat ist da- mit einverstanden, dass noch Anpassungen der Vereinbarung, welche nicht grundsätzlicher Art sind, vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir können gleich zur Abstimmung gehen. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2020