Einrichtung einer Fahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft
| Vorlage: | 2020/0927 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.07.2020 Vorlage Nr.: 2020/0927 Einrichtung einer Fahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 37 x 1. Aus welchen genauen Gründen möchte die Stadtverwaltung Karlsruhe beim Amt für Abfall- wirtschaft eine eigene Fahrschule einrichten? 2. Welche Anschubfinanzierungen und Investitionssummen müssen für die Einrichtung, Umrüs- tung etc. getätigt werden? 3. Wie viele Vollzeitstellen müssen für den Betrieb einer eigenen städtischen Fahrschule ge- schaffen werden bzw. wie sieht der Personalschlüssel hierfür aus? Welche generellen Perso- nalkosten fallen an? 4. Wie hoch sind die gängigen jährlichen Kosten für den Betrieb einer eigenen kommunalen Fahrschule? 5. Weshalb sind für den städtischen Bedarf keine Kooperationen mit privaten Fahrschulen wie in anderen Städten möglich? Die geplante Einrichtung einer eigenen Fahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft ist im Hinblick auf eine Verwendung großer Summen öffentlicher Gelder zunächst schwer nachvollziehbar. Es ist der- zeit noch nicht vollständig klar, welche Investitionen und Sparmaßnahmen die Stadt Karlsruhe nach der Corona-Krise in den künftigen Monaten zusätzlich tätigen muss, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen aufzufangen und den Menschen ein Funktionieren des normalen Alltags zu gewährleisten. Daher stellt sich die Frage, warum große Summen für die Einrichtung, Umrüstung, personelle Besetzung etc. einer städtischen Fahrschule aufgebracht werden sollen, wenn eine pro- duktive und zielführende Zusammenarbeit mit privaten Fahrschulen genauso möglich wäre. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0927 Dez. 5 Einrichtung einer Fahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2020 37 x 1. Aus welchen genauen Gründen möchte die Stadtverwaltung Karlsruhe beim Amt für Ab- fallwirtschaft eine eigene Fahrschule einrichten? Die Einrichtung einer Behördenfahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft hat zum Ziel, den stetig steigenden Bedarf an Fahrerinnen und Fahrern der Führerscheinklasse C1, C1E, C und CE innerhalb des Konzerns Stadt Karlsruhe zu decken. Seit der Umstellung der Fahrerlaubnis- klassen im Januar 1999, der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland im Jah- re 2011 sowie der Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Jahr 2009 ist ein stetiger Rückgang von qualifizierten LKW- Fahrern und -Fahrerinnen auf dem Arbeits- markt zu verzeichnen. Aufgrund der Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung im Januar 1999 ist es den Fahrer- laubnisinhabenden zum Führen von PKW (Klasse B/BE) nicht mehr erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t bzw. LKW-Züge bis 18 t zu führen. Durch diese Umstellung ist es den Dienststellen aufgrund fehlenden Fahrpersonals teilweise nicht mehr vollumfänglich möglich, ihr tägliches Arbeitsaufkommen abzuarbeiten. Die Inha- berinnen und Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 (LKW < 7,5 t, Züge bis 18 t) sind im Ru- hestand oder ihre Fahrerlaubnis wurde mit Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlän- gert. Dies hat zur Folge, dass es auch innerhalb der Stadtverwaltung immer weniger Kraftfahrende mit dem Führerschein C1/C1E (LKW bis 7,5 t und Anhängerzüge bis 12 t) und C/CE (LKW bis 40 t ohne oder mit Anhänger) gibt. Durch die Umsetzung der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes müssen zudem alle Fahrenden im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr regelmäßig Weiterbildungen absolvieren. Schon in der Vergangenheit war es zunehmend schwierig, insbesondere in Zeiten mit hohem Krankenstand, bei den Kraftfahrenden Fahrpersonal im Wege der Leiharbeit zu akquirieren. Bereits 2014 und 2015 gab es deshalb Gespräche unter Beteiligung und mit großer Unter- stützung des Gesamtpersonalrats, die das Ziel verfolgten, eine eigene Behördenfahrschule im Amt für Abfallwirtschaft einzurichten. Im Jahre 2016 waren die Vorbereitungen hierfür nahezu abgeschlossen, wurden aber auf- grund der folgenden Wechsel der Amtsleitung nicht weiter verfolgt. Nach der im Oktober 2018 erfolgten Übernahme der Amtsleitung durch Herrn Olaf Backhaus fanden Gespräche des Gesamtpersonalrats mit Herrn Backhaus und seiner Stellvertreterin, Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frau Doris Schönhaar, statt mit dem Ziel, die nahezu fertiggestellte Planung für eine Behör- denfahrschule fortzusetzen. Neben dem Amt für Abfallwirtschaft haben unter anderem das Gartenbauamt, das Tiefbau- amt und das Forstamt einen entsprechenden Bedarf an Fahrausbildungen angezeigt. Auch das Kulturamt benötigt Fahrpersonal für den Medienbus. Ebenso besteht der Wunsch der Branddirektion, den Führerschein Klasse C durch die geplante Behördenfahrschule ausbilden zu lassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass es künftig noch weitere Änderungen im Berufskraft- fahrerqualifikationsrecht geben wird. So befindet sich momentan eine Novelle des Berufs- kraftfahrergesetzes im Gesetzgebungsverfahren, um die EU-Richtlinie 2018/645 nun auch in der Bundesrepublik umzusetzen. Danach sollen künftig alle Kraftfahrenden, die mehr als 30 % (gegenüber bislang 50 %) ihrer monatlichen Arbeitszeit ein Fahrzeug führen, der Qualifika- tionspflicht unterliegen, was eine weitere Erhöhung des Schulungsbedarfs nach sich ziehen wird. Eine Behördenfahrschule kann sehr spezifisch auf die jeweiligen Bedürfnisse der städtischen Dienststellen eingehen. Das Ziel der Behördenfahrschule ist es, eine hoch qualifizierte Aus- bildung der Teilnehmenden zu gewährleisten, da mehr Zeit für die Ausbildung, sowohl bei den Fahrstunden als auch im theoretischen Teil sowie für den technischen Dienst am Fahr- zeug zur Verfügung steht als in privaten Fahrschulen. Das AfA beschäftigt bereits einen Fahrlehrer, der Schulungen wie Berufskraftfahrerqualifika- tion, Unterweisungen und sonstige Fortbildungen durchführt. Durch die langjährige Berufs- erfahrung des Mitarbeiters als Fahrer, LKW-Mechaniker und Kraftfahrer wird während der Ausbildung auch ein hohes Augenmerk auf die Wartung, Pflege und den allgemeinen Zu- stand sowie auf den ressourcenschonenden Umgang mit den Fahrzeugen gelegt. Ein weiterer Vorteil einer Behördenfahrschule besteht darin, dass die Stadt langjährigen Mitarbeitenden eine Möglichkeit anbieten kann, wenn diese aufgrund vorhandener körper- licher Einschränkungen nicht mehr ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen können. Als Kraft- fahrende können sie weiterhin im Arbeitsleben aktiv sein, wodurch sich die Stadt Karlsruhe als sozialer und verlässlicher Arbeitgeber auszeichnet. 2. Welche Anschubfinanzierungen und Investitionssummen müssen für die Einrich- tung, Umrüstung etc. getätigt werden? Wie bereits erläutert, beschäftigt das Amt für Abfallwirtschaft bereits einen Fahrlehrer. Auch sind die notwendigen Schulungsräume schon vorhanden. Ein alter LKW des Zoos konnte vom Amt für Abfallwirtschaft übernommen und zu einem Fahrschulfahrzeug umgebaut werden. Dieser kann für die Schulung der Führerscheinklasse C1/C1E genutzt werden. Für die Schulung der Klasse C/CE wird ein Fahrschul-LKW angemie- tet, ebenso für die Durchführung von Prüfungen. Die Gesamtkosten der Behördenfahrschule belaufen sich den Berechnungen zufolge auf 93.500 Euro im Jahr. Dabei sind Kosten für die Miete von Fahrschulfahrzeugen, für Ausbil- dungsanlagen, für die Anschaffung einer Software, Kosten für Treibstoff sowie Kosten für die zusätzliche Fahrlehrerstelle (1/2 VZW in E 8) eingerechnet. In Anlage 1 sind die Kosten für den Führerschein Klasse C/CE in der Behördenfahrschule dargestellt. Sie belaufen sich auf 3866 €. Ein vergleichbares Angebot einer privaten Fahrschule betrug rund 3.989 €. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Wie viele Vollzeitstellen müssen für den Betrieb einer eigenen städtischen Fahr- schule geschaffen werden bzw. wie sieht der Personalschlüssel hierfür aus? Welche generellen Personalkosten fallen an? Zum Betreiben einer Behördenfahrschule steht bereits ein ausgebildeter Fahrlehrer zur Ver- fügung, der alle infrage kommenden Führerscheinklassen ausbilden darf und bereits jetzt die Berufskraftfahrerqualifikation als Fortbildung für das Personal- und Organisationsamt durch- führt (1,0 VZW in E 8). Ein Mitarbeiter, der lange Jahre Fahrlehrer bei der Branddirektion war und zum 30. September 2020 in den Ruhestand versetzt wird, ist bereit, im Rahmen einer Anschlussbeschäftigung als zusätzlicher Fahrlehrer (0,5 VZW in E 8) zur Verfügung zu stehen. Er kann als Fahrlehrer sein Augenmerk auf die spezifischen Bestandteile der Ausbildung des Feuerwehrfahrpersonals legen. Ebenso fährt er derzeit den Medienbus und kann bei der Ausbildung von Fahrpersonal für den Medienbus, der mit der Fahrerlaubnis Klasse C geführt wird, auf die spezifischen Bedürfnisse der Fahrschülerinnen und -schüler eingehen. 4. Wie hoch sind die gängigen jährlichen Kosten für den Betrieb einer eigenen kom- munalen Fahrschule? Wie unter 2 ausgeführt, wurden die jährlichen Kosten mit 93.500 Euro berechnet, allerdings ohne die schon jetzt anfallenden Personalkosten des Fahrlehrers (1,0 VZW in E 8). Zu den allgemeinen Aufwendungen für die Behördenfahrschule kommen noch die Kosten für die regelmäßig notwendigen Berufskraftfahrerschulungen hinzu. Hierbei handelt es sich um eine Weiterbildung der Fahrer, die zur Verlängerung der Fahrerlaubnis im gewerblichen Gü- terverkehr erforderlich ist. Die Kosten belaufen sich auf 2.550 Euro pro Person. 5. Weshalb sind für den städtischen Bedarf keine Kooperationen mit privaten Fahr- schulen wie in anderen Städten möglich? In einer Behördenfahrschule kann spezifischer auf die speziellen Bedürfnisse der Dienststel- len eingegangen werden, als dies bei privaten Fahrschulen möglich ist. Dies gilt sowohl in Bezug auf die zeitliche Ausgestaltung des Fahrunterrichts als auch in Bezug auf die Schulung besonderer Kenntnisse für Spezialfahrzeuge. Es wurde mit 24 Teilnehmenden pro Jahr geplant, welche vor allem aus operativen Ämtern (Amt für Abfallwirtschaft, Gartenbauamt, Forstamt) kommen werden. Die Aus- und Weiterbildung zum Kraftfahrenden wird als Teil des Fortbildungsprogramms des Personal- und Organisationsamts realisiert werden. Es ist geplant, zum Januar 2021 mit dem Unterricht zu starten. Dabei soll im Oktober 2020 mit den konkreten Vorbereitungen begonnen werden, da Auswahlverfahren für die zukünftige Teilnahme sowie Abstimmungen mit den interessierten Dienststellen geführt werden müssen. Die Stadt Mannheim (Eigenbetrieb Stadtraumservice) führt alle Berufskraftfahrerschulungen durch. Überlegungen, eine eigene Fahrschule einzurichten, konnten aufgrund der Umstruk- turierungen (Zusammenlegung von TBA, Grünflächenamt und Stadtreinigung) noch nicht umgesetzt werden. Städte wie Hamburg, Berlin oder Duisburg haben eigene Fahrschulen, um individuell auf die Bedarfe der einzelnen Dienststellen eingehen zu können. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die insbesondere unter Punkt 1 dargestellten Vorteile einer Behördenfahrschule rechtferti- gen aus Sicht der Stadtverwaltung die Einrichtung einer eigenen Fahrschule, zumal - wie dargestellt - ein Fahrlehrer bereits vorhanden ist.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 37 der Tagesordnung: Einrichtung einer Fahrschule beim Amt für Abfallwirtschaft Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0927 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2020