Anteilige Berechnung der Kita-Gebühren verwirklichen

Vorlage: 2020/0922
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0922 Anteilige Berechnung der Kita-Gebühren verwirklichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 6 x Die Gemeinderatsfraktion der LINKEN beantragt: Die anteilige Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs von 01.05.2020 bis zum 28.6.2020 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genom- menen Betreuungstage vorgenommen. Sachverhalt/Begründung: Die Kritik zahlreicher Eltern an der pauschalen Abrechnung beginnend ab dem 1. Tag, an dem die Kinder wieder in die (Not)Betreuung aufgenommen werden konnten, können wir gut nachvollzie- hen. In der Corona-Krise gab es enorme Anstrengungen vieler Eltern den Familienalltag zu gestalten. Dass sie nun Beiträge entrichten müssen für Leistungen, die sie nicht in Anspruch nehmen konnten, ist ein falsches familienpolitisches Zeichen. Auch die Argumentation der Verwaltung über die hohen Mehraufwände bei solch einem Verfahren erschließt sich uns nicht. Wir haben großes Vertrauen in unsere Verwaltung und die Träger, dass diese gemeinsam ein aufwandsarmes und für alle tragbares Verfahren finden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 6
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0922 Dez. 3 Anteilige Berechnung der Kita-Gebühren verwirklichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 6 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die in der Vorlage vorgesehene Erstattung trägt dem System der vollen Elternbeiträge Rechnung und berücksichtigt dabei auch den Zeitpunkt, an dem das Kind wieder die Einrichtung besucht. Damit erfolgt bis zur "Wiederbetreuung" des Kindes in der Einrichtung grundsätzlich eine "anteilige" Erstat- tung wochenweise. Ab "Wiederaufnahme" des Kindes in der Einrichtung ist eine weitere Erstattung der Elternbeiträge nicht mehr vorgesehen. Bei einer tageweisen Erstattung hingegen ist weiterhin auch jede Woche bzw. sind die Betreuungstage in jeder Woche für sich zu betrachten. Dies führt sowohl auf Verwaltungs- als auch auf Trägerseite zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Bei einer tageweisen Erstattung der Elternbeiträge wäre das gesamte Abrechnungsverfahren zu überarbeiten bzw. neu aufzustellen. Wird an der in der Vorlage vorgeschlagenen Erstattungsvariante festgehalten, kann das bereits für die Erstattung der Elternbeiträge im Zeitraum vom 17. März bis 30. April 2020 erarbeitete Verfahren angewandt werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei den Elternbeiträgen um einen Beitrag handelt, der bei weitem nicht kostendeckend ist. Vor dem Hintergrund, dass die Notbetreuung bzw. die Betreuung im Rahmen des reduzierten Regel- betriebs unter veränderten Rahmenbedingungen statt findet und insbesondere die Fixkosten nicht geringer werden, wäre grundsätzlich auch eine Neukalkulation der Elternbeiträge für den Notbe- treuungszeitraum eine mögliche Alternative. Angesichts der schwächeren Auslastung der Einrichtun- gen würden sich die entstehenden Kosten auf einen kleineren Personenkreis verteilen. Dies hätte eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Notbetreuung bzw. des reduzierten Regelbetriebs zur Fol- ge. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.