Verlängerung Alkoholverbot am Werderplatz

Vorlage: 2020/0918
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 21.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 23.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0918 Verlängerung Alkoholverbot am Werderplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 23 x 1. Das Alkoholverbot am Werderplatz wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Für die Herstellung der laut § 10a PolG notwendigen Brennpunkte erstellt die Stadt ein Konzept. 2. Ergänzend zum Alkoholverbot erlässt die Stadt Karlsruhe ein Heroinkonsumverbot auf öf- fentlichen Plätzen und Straßen. Sachverhalt / Begründung: Wie in diesem Jahr zu beobachten war, greift das Alkoholverbot tatsächlich. Allerdings greift die Maßnahme nur dort, wo auch das Verbot umgesetzt wurde. Es hat eine Verlagerung auf die benach- barten Straßen und Plätze stattgefunden, wobei insgesamt nicht weniger Alkohol getrunken wurde. Einzig logisch und konsequent wäre nun, das Alkoholverbot auf das gesamte Stadtgebiet auszuwei- ten, explizit miteingeschlossen sämtlicher Wirtschaften, Lokale und Trinkstuben. Des Weiteren unterstützen wir die Repressionslinie der Stadt voll und ganz, Sozialarbeit ist ohnehin meist müßig und viel zu teuer. Verbote dagegen sind schnell umzusetzen und kosten nichts – uns zumindest nicht. Und nicht zuletzt liegt die Thematik damit vor Allem in den Händen derjeniger, die das Verbot durchsetzen müssen. Wir fordern daher die Ergänzung des Alkoholverbots, mindestens durch ein Heroinverbot. Ziel soll sein, bald alle bewusstseinsverändernden Substanzen durch Verbo- te besiegt zu haben. Unterzeichnet von: Max Braun Rebecca Ansin

  • Stellungnahme TOP 23
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs-antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0918 Dez. 2 Verlängerung Alkoholverbot am Werderplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 23 x Kurzfassung Für eine generelle stadtweite Anordnung eines Alkoholkonsumverbotes fehlen die rechtlichen Vo- raussetzungen. Schon der Besitz von Heroin stellt einen strafbaren Tatbestand dar, der geahndet werden kann. Für zusätzliche Verbote wird daher kein Erfordernis gesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Das Alkoholverbot am Werderplatz wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Für die Her- stellung der laut § 10a PolG notwendigen Brennpunkte erstellt die Stadt ein Konzept. Für die Anordnung eines generellen Alkoholverbots besteht keine Rechtsgrundlage. Auch ein bloßes Alkoholkonsumverbot, wie es am Werderplatz besteht, unterliegt den strengen rechtlichen Rah- menbedingungen des § 10a Polizeigesetz (PolG). So ist erforderlich, dass es sich bei der Örtlichkeit um einen „Brennpunkt“ handelt, der sich unter anderem durch eine hohe Anzahl von alkoholbeding- ten Ordnungsstörungen im Vergleich zu anderen Plätzen abhebt. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind aktuell im Stadtgebiet Karlsruhe nur am Werderplatz erfüllt. 2. Ergänzend zum Alkoholverbot erlässt die Stadt Karlsruhe ein Heroinkonsumverbot auf öffentli- chen Plätzen und Straßen. Das Erfordernis eines Verbots des Konsums von Heroin besteht es aus Sicht der Stadtverwaltung nicht, da bereits der Besitz von Heroin nach dem Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt werden kann.