Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III

Vorlage: 2020/0915
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 14.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0915 Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 14 x Der Gemeinderat möge beschließen, Das Bebauungsplanverfahren wird neben dem städtebaulichen Rahmenplan auf Grundlage folgen- der zentraler Punkte begonnen: 1. einer festgelegt Mindestquote öffentlich geförderten Mietwohnungsbau aus dem Segment „Sozialer Mietwohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein (WBS)“ in Höhe von 50% der entstehenden Wohnungen 2. der Förderung der Beteiligung und Realisierung gemeinwohlorientierter Wohnprojekte im Planungsgebiet. Hierfür wird durch die Stadtverwaltung ein entsprechender Planungs-, und Beteiligungsprozess entwickelt. Erfahrungen erfolgreicher Projekte in Karlsruhe, sowie aus anderen Städten in Baden-Württemberg werden berücksichtigt. Das entwickelte Konzept wird dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt/Begründung: zu 1. Karlsruhe braucht dringend geförderten Mietwohnungsraum und damit erschwinglichen Wohnraum für Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Hochpreisige Wohnungen gibt es in Karlsruhe genug. Die Zahlen der Stadtverwaltung sprechen eine deutliche Sprache. Ohne weitere Neubauten hätte Karlsruhe 2030 nur noch 2.900 Sozialwohnungen, da die Bindungsfristen im Bestand mittlerweile ausgelaufen sind bzw. in den nächsten Jahren auslaufen. Allein bei der Volkswohnung sind nach de- ren Auskunft aktuell 9.000 Wohnungssuchende gemeldet. Für das Gebiet finden die Vorschriften von KAI keine Anwendung. Dennoch bzw. deswegen umso mehr ist es geboten und in der Verantwortung des Gemeinderats, eine Quote für öffentlich geför- derten Mietwohnungsbau vor bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren festzulegen und von den späteren Bauherr*innen und Investoren einzufordern. Eine Mindestquote von 50% Wohnungen aus dem Segment „Sozialer Mietwohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein (WBS)“ ist angesichts der angespannten Wohnungslage insbesondere für preiswerte Wohnungen angemessen. zu 2. Mit Blick auf Städte wie Tübingen oder Freiburg ergibt sich in Karlsruhe in punkto gemeinwohlorien- tierter Wohnprojekte ein trauriges Bild. Engagierte Initiativen zur Gründung von Wohnprojekten, die es auch in Karlsruhe vielfach gibt, sind bisher fast ausnahmslos an mangelnden Umsetzungsmöglich- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 keiten gescheitert, am mangelnden Grundstücken und insbesondere auch der mangelnden Unter- stützung seitens der Stadtverwaltung und der städtischen Politik. Auch von Seiten der Stadt wird das geplante Wohngebiet immer wieder als Potentialfläche zur für die Verwirklichung von Wohnprojekten benannt. Die Ausführung, dass insbesondere im Bereich des „Waldquartiers“ „Teilbereiche davon ggf. für besondere Bauformen/Baugruppen zur Verfügung zu stellen“ seien, reicht aber als Leitlinie nicht aus. Es muss deutlicher benannt werden, welche Art von Projekten insbesondere zu fördern sind und wie die Förderung erfolgen soll. Hier sind in erster Linie gemeinwohlorientierte Wohnprojekten zu nennen, die selbstgenutztes Ge- meinschaftseigentum realisieren, die preiswerte Mietwohnungen schaffen und die ggfs. Angebote für den Stadtteil bzw. für besonders benachteiligte Gruppen auf dem Wohnungsmarkt machen. Die Stadtverwaltung muss vorab der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens konkrete Ziele benennen, Kriterien vorlegen, anhand derer das weitere Verfahren ausgerichtet werden soll. Einfach gesagt: ein lange zugesagter Vorschlag zur „Konzeptvergabe“ an Baugruppen muss vorab in den städtischen Gremien besprochen und beschlossen werden. Die Unterstützung von gemeinwohlorientierten Wohnprojekten muss eine zentrale Grundlage für die weiteren Planungen von Neureut-Zentrum III sein. Wie schon in anderen Zusammenhängen ausgeführt, schlagen wir vor, die Arbeitsgruppe „Sozialer Wohnraum in Karlsruhe“ in Zusammenarbeit mit u.a. Volkswohnung und relevanten Akteur*innen für Wohnprojekte in Karlsruhe zu reaktivieren. Die Ziele müssen vorab der Ausarbeitung eines Bebauungsplans bestimmt werden. Innovative Kon- zepte erfordern eventuell andere Kubaturen der Architektur, andere Grundstückszuschnitte, andere Vorgaben im Bebauungsplan. Initiativen von Wohnprojekten sollte von Anfang an mitgedacht und in sinnvoller Art und Weise in die Planungen einbezogen werden. Die Stadt sollte Ihre Aufgabe wahrnehmen und Wege für innova- tive Wohnformen öffnen und diese unterstützen. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0915 Dez. 6 Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 14 x Kurzfassung Mit der Zustimmung zum Rahmenplan wird auf dessen Grundlage das Bebauungsplanverfahren ge- startet. Die Festsetzung von Flächen für sozial geförderten Wohnraum können als Planungsziel in- nerhalb des Verfahrens geprüft und abgestimmt werden. Bei einer späteren möglichen Konzeptvergabe von städtischen Baugrundstücken (z.B. im Waldquar- tier) könnte eine Mindestquote an gefördertem Wohnraum berücksichtigt werden. Das bereits bestehende Grundstücksvergabekonzept wurde weiterentwickelt und ist in der finalen internen Abstimmung. Es soll noch in 2020 dem Gemeinderat vorgelegt werden und entsprechende Wohnprojekte im Vergabeverfahren herausfiltern. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Einer festgelegten Mindestquote öffentlich geförderten Mietwohnungsbau aus dem Segment „Sozialer Mietwohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein (WBD)“ in Höhe von 50 % der ent- stehenden Wohnungen Für die Stadt Karlsruhe ist es wichtig, dass das Angebot an geförderten Wohnungen erhöht wird. Zu diesem Zweck wurde das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) beschlossen. Hierbei soll unter anderem 30 % der für die Wohnnutzung neu geschaffenen Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden. Diesbezügliche Regelungen werden bei vorhabenbezogenen Be- bauungsplänen im Durchführungsvertrag und bei investorenbezogenen Angebotsplänen im städte- baulichen Vertrag vereinbart. Das Baugebiet Neureut Zentrum III wird als Angebotsbebauungsplan entwickelt werden, es handelt sich um keine Fläche der Innenentwicklung. In diesem Angebotsbebauungsplan ist es daher nicht möglich, bei den vielen unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümer eine vertraglich gesi- cherte Mindestquote an gefördertem Wohnraum zu fordern. Bei einer späteren möglichen Konzeptvergabe von städtischen Baugrundstücken (z.B. im Waldquar- tier) könnte eine Mindestquote an gefördertem Wohnraum berücksichtigt werden. Ergänzend ist auf Bundesebene eine Änderung des Baugesetzbuches im Rahmen des „Baulandmobi- lisierungsgesetzes“ angedacht. Inwieweit dies weiteren Regelungsspielraum ermöglicht, bleibt ab- zuwarten. Mit der Zustimmung zum Rahmenplan wird auf dessen Grundlage das Bebauungsplanverfahren ge- startet. Die Festsetzung von Flächen für sozial geförderten Wohnraum können als Planungsziel in- nerhalb des Verfahrens geprüft und abgestimmt werden. 2. Der Förderung der Beteiligung und Realisierung gemeinwohlorientierter Wohnprojekte im Planungsgebiet. Hierfür wird durch die Stadtverwaltung ein entsprechender Planungs- und Be- teiligungsprozess entwickelt. Erfahrungen erfolgreicher Projekte in Karlsruhe, sowie aus ande- ren Städten in Baden-Württemberg werden berücksichtigt. Das entwickelte Konzept wird dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung beauftragt, für die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnraumerstellung die "Vergabe nach Konzept" einzuführen, um mehr Vielfalt in der Wohn- raumförderung zu generieren. Das bereits bestehende Grundstücksvergabekonzept wurde weiter- entwickelt und ist in der finalen internen Abstimmung. Ziel des neuen Konzeptes ist, neben den wirt- schaftlichen, ökologischen, energetischen und gestalterischen Kriterien vor allem die Wohnprojekte im Vergabeverfahren herauszufiltern, die einen (sozialen) Mehrwert für das Quartier generieren. Das neue Grundstücksvergabekonzept soll noch in 2020 dem Gemeinderat vorgelegt werden.