Sachstand der Planungen für das Haus des Jugendrechts

Vorlage: 2020/0908
Art: Anfrage
Datum: 16.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.07.2020 Vorlage Nr.: 2020/0908 Sachstand der Planungen für das Haus des Jugendrechts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 35 x 1. Wie weit sind die Planungen für das Haus des Jugendrechts vorangeschritten? 2. Wann kann mit einer Eröffnung des Hauses gerechnet werden? Sachverhalt/Begründung In Karlsruhe ist die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts geplant. Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich. Um sich einen Eindruck über den Fortgang der Umsetzung zu ver- schaffen, stellt die CDU-Fraktion die vorliegende Anfrage. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dirk Müller

  • Stellungnahme CDU Haus des Jugendrechts
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeindratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0908 Dez. 3 Sachstand der Planungen für das Haus des Jugendrechts Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2020 35 x 1. Wie weit sind die Planungen für das Haus des Jugendrechts vorangeschritten? Im März 2019 hat eine Projektgruppe mit Vertretern der Stadt Karlsruhe (Jugendgerichtshilfe), der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Amtsgerichts Karlsruhe, des Landgerichts Karlsruhe, der Amtsge- richte Karlsruhe-Durlach und Ettlingen und des Polizeipräsidiums Karlsruhe die Arbeit zur Erstellung eines Konzeptes für ein Haus des Jugendrechts (HdJR) in Karlsruhe aufgenommen. Bereits am 5. Juli 2019 hat die Projektgruppe dem Lenkungsausschuss, bestehend aus Frau Polizei- präsidentin Denner, Herrn Bürgermeister Dr. Käuflein, dem Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Herrn Gremmelmaier, dem Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe Herrn Müller, der Vizepräsiden- tin des Amtsgerichts Karlsruhe Frau Beese und dem Direktor des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach Herrn Lorenz, Ergebnisse zu den Arbeitspaketen: • Örtlicher Zuständigkeitsbereich • Fallzahlen Polizei und JGH • Personalberechnung Polizei • Problematik der Zuständigkeit HW (18 – 21 J) • Raumbedarf • Liegenschaften vorgelegt. Der Lenkungsausschuss des Projekts HdJR legte daraufhin am Ende seiner ersten Sitzung fest, dass das Haus des Jugendrechts Karlsruhe realisiert werden soll. Konkret wurde formuliert: „Alle Teilnehmer stimmen darin überein, dass durch die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts Karlsruhe eine zentrale Ansprechstelle im Stadtkreis Karlsruhe für die Themen Jugendschutz, Ju- gendhilfe, Jugenddelinquenz und Opferschutz von Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen und diese kommunalen und staatlichen Aufgaben in idealer Weise gebündelt werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Lenkungsausschuss bittet die Projektgruppe, die für die Realisierung notwendigen Grundlagen- papiere (Kooperationsvertrag/Geschäftsordnung) zu erarbeiten und dem Lenkungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.“ Die Projektgruppe hat diesen Auftrag umgesetzt, die entsprechenden Papiere liegen den beteiligten Behörden zu Feinabstimmung vor. Eine geeignete Liegenschaft für die Umsetzung des Projekts konnte gefunden werden. Mieter ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau BW. Die erforderlichen Umbauarbeiten sollen im Herbst 2020 erfolgen. Nach deren Fertigstellung werden die Polizei in einem Umfang von 24 Sachbearbeitern plus Leitung, die Jugendgerichtshilfe mit 8 Sachbearbeitern plus Leitung und die Staatsanwaltschaft mit einer Dezernentenstelle in die Blücherstraße 20 einziehen. Darüber hinaus sollen weitere Räume für die Umsetzung von konkreten Angeboten wie Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Trainingskurse, Ver- kehrsunterrichte, Leseweisungen und so weiter, im Gebäude angemietet werden. Die Stadt Karlsruhe ist, entsprechend des Umfangs der für die Jugendgerichtshilfe benötigten Räu- me, Untermieterin. 2. Wann kann mit einer Eröffnung des Hauses gerechnet werden? Ein konkreter Eröffnungstermin steht noch nicht fest. Er ist zunächst abhängig vom Ablauf der Um- bauarbeiten (für den Bereich der Polizei gelten besondere Sicherheitsvorschriften) und wird dann mit den Kooperationspartnern im Haus (Polizei, Staatsanwaltschaft) abgestimmt.

  • Protokoll GR TOP 35
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 35 der Tagesordnung: Sachstand der Planungen für das Haus des Jugendrechts Anfrage: CDU Vorlage: 2020/0908 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf, und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2020