Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0905 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0905 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe GRÜNE, FDP, DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 7 x Die Punkte 4 und 5 der Beschlussvorlage werden ersetzt durch: 4. Der Erstkinderzuschuss wird zeitgleich zum 1. März 2021 um 3% angehoben. 5. Es findet eine regelmäßige Dynamisierung des Erstkinderzuschusses statt. Sachverhalt/Begründung: Im letzten DHH haben wir einstimmig bewusst eine auskömmliche Finanzierung der Kita- Beitragszuschüsse sichergestellt: „Die antragstellenden Fraktionen setzen sich deshalb für einen Stufenplan für gebührenfreie Kitas ein. Hierfür soll ein Fonds mit zunächst jährlich 5 Millionen gebil- det werden. Als Schritte zur Gebührenfreiheit sollen künftige Gebührenerhöhungen sowohl bei städ- tischen Kindertagesstätten als auch bei Kindertagesstätten freier Träger verhindert werden.“ (Inter- fraktioneller Antrag vom 09.10.2018). Als Teil unseres Stufenplans und um künftigen Beitragssteigerungen vorzubeugen, fordern wir eine regelmäßige Dynamisierung des Erstkinderzuschusses, damit die Eckbeiträge nicht steigen. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Benjamin Bauer Renate Rastätter Lüppo Cramer Max Braun Tom Høyem Karl-Heinz Joos Lukas Bimmerle Karin Binder
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0905 Dez. 3 Neue Finanzierungssystematik von Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 7 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den interfraktionellen Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um die Erhöhung des Eckbeitrags um 3 Prozent zu vermeiden, ist ein Betrag von 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr erforderlich, der in den Erstkinderzuschuss zusätzlich investiert werden müsste. Neben der einkommensabhängigen Reduzierung der Elternbeiträge hält die Verwaltung dies angesichts der kurzfristigen massiven Belastungen, die dadurch auf den städtischen Haushalt zukommen würden, allerdings derzeit nicht für vertretbar. Eine Anhebung des Erstkinderzuschusses zur Entlastung der Eltern ist in erheblicher Weise in 2019 erfolgt. Durch die zum 1. März 2021 beabsichtigte Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzie- rung werden die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen ganz nachhaltig entlastet, so dass zukünftig unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Freistellung der Geschwis- terkinder rund 40 Prozent aller Kinder keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zahlen müssen. Mit der beabsichtigten Erhöhung der Eckbeiträge um 3 Prozent wird von den Eltern kein höherer Anteil an den Kosten verlangt, sondern es wird ausschließlich die Beteiligung an regelmäßigen Kos- tenerhöhungen vorgeschlagen. Nach Auffassung der Verwaltung ist den einkommensmäßig oberen 60 Prozent die anteilige Beteiligung an allgemeinen Kostenerhöhungen zumutbar, zumal der Entlas- tungsschritt durch Erhöhung des Erstkinderzuschusses im vorigen Jahr im Durchschnitt beim 10fachen lag. Vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche finanziellen Folgen die aktuelle Situation für die Stadt Karlsruhe in den folgenden Jahren hat, empfiehlt die Verwaltung im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt sowie unter Beachtung der gesamtstädtischen Situation in Bezug auf Covid-19, die Ablehnung des interfraktionellen Antrags auf Erhöhung des Erstkinderzuschusses um 3 Prozent sowie dessen Dynamisierung in Folgejahren.