Finanzierung der Schlosslichtspiele in den Jahren 2021 bis 2024
| Vorlage: | 2020/0886 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Karlsruhe Marketing und Event GmbH |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0886 Dez. 1 Finanzierung der Schlosslichtspiele in den Jahren 2021 bis 2024 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.09.2020 9 x vorberaten Gemeinderat 29.09.2020 1 x zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Durchführung der Schlosslichtspiele im Jahr 2021 ein- verstanden und genehmigt bereits jetzt im Vorgriff auf den Beschluss zum Haushalt 2021 die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro. Die Mittel werden durch die Ver- waltung in den Entwurf des Haushaltes 2021 eingestellt. 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele auch in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro müssen in den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 eingebracht werden und stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Aufgrund des Auslaufens des Kooperationsmarke- tings mit der KASIG sind die bisher ergänzenden Mittel der KASIG für die Schlosslichtspiele i.H.v. 150.000 € ab dem Jahr 2022 ebenfalls einzubringen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele im Jahr 2024 ebenfalls durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 400.000 Euro sind in den dann aufzustellenden Entwurf des Doppelhaushalts einzubringen und stehen ebenfalls unter Finanzierungsvorbehalt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 400.000 € 250TSD € Zuschuss 150TSD € Koop.mark. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KME Ergänzende Erläuterungen Seite 2 SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe Die SCHLOSSLICHTSPIELE waren eine der Säulen der erfolgreichen Bewerbung der Stadt Karlsruhe als UNESCO City of Media Arts. Die SCHLOSSLICHTSPIELE verbinden Kunst und Technologie, machen auf spektakuläre Weise Medienkunst mitten in der Stadt erlebbar und sorgen weit über die Grenzen von Stadt und Land hinaus für Aufsehen. Sie bieten einen eintrittsfreien Zugang zu Kunst für Menschen unterschiedlichster Hintergründe. SCHLOSSLICHTSPIELE 2020 Die SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe 2020 finden vom 5. August bis 13. September aufgrund der Corona-Maßnahmen als digitale Edition ausschließlich im virtuellen Raum statt. Diese Ausgabe stellt eine Weltpremiere dar: erstmals werden digitale künstlerische Inhalte in Form von „Projection Map- ping“ im virtuellen Raum gezeigt. Unter der kuratorischen Leitung des künstlerisch-wissenschaftli- chen Vorstands des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Peter Weibel sind zwei neue Produktionen für die diesjährigen SCHLOSSLICHTSPIELE entstanden, die Bezug nehmen auf die deut- sche EU-Ratspräsidentschaft und den „Green Deal“ Das Motto der digitalen Edition der SCHLOSS- LICHTSPIELE lautet „Abbruch in der Realität - Aufbruch in die Virtualität“. Die üblichen Rahmenveranstaltungen auf dem Schlossgelände entfallen. Das KME-Citymarketing or- ganisiert eine Ausstellung in Schaufenstern, um Licht- und Medienkunst dennoch in der Innenstadt präsent zu machen. SCHLOSSLICHTSPIELE 2015-2019 Seit ihrer Premiere zum Stadtgeburtstag KA300 genießen die SCHLOSSLICHTSPIELE ungebrochene Beliebtheit beim Publikum und sind für viele nicht mehr aus dem Karlsruher Sommerkalender weg- zudenken. Als fortgeführtes Event-Format haben sie das Ziel der Nachhaltigkeit des 300. Stadtge- burtstags erreicht. Zunehmend reisen (Tages-)Touristen an, wie Umfragen, u.a. durch das Amt für Stadtentwicklung, belegen. Resonanz Rund 1,7 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer erlebten seit 2015 die SCHLOSSLICHTSPIELE. 2019 kamen jeden Abend durchschnittlich 8.200 Besucherinnen und Besucher zum Schloss, an drei Sams- tagen wurde die Besucheranzahl von den Sicherheitskräften auf jeweils bis zu 30.000 geschätzt. 45% der Besucherinnen und Besucher stammten aus Karlsruhe, 18% aus der Region Mittlerer Oberrhein, 13% aus weiteren Regionen Baden-Württembergs, 19% aus dem übrigen Bundesgebiet und 5% aus dem Ausland (eigene Umfrage an zwei Wochenenden). Die SCHLOSSLICHTSPIELE beleben die Innenstadt bereits vor Showbeginn. 2019 gaben über 50% der befragten Besucherinnen und Besucher an, ihren Aufenthalt bei den SCHLOSSLICHTSPIELEN mit weiteren Angeboten in der Karlsruher Innenstadt zu verbinden wie z.B. Einkaufen oder Nutzung des gastronomischen Angebots. Auch in 2020 erhält die KME aus dem Budget des Kooperationsmarketings/Baustellenmarketings der KASIG 150.000 Euro. Auch 2019 wurde die Veranstaltung weiter optimiert: Die Audiotechnik wurde ausgebaut, damit der Sound besser auf den Veranstaltungsort konzentriert wird; zudem wurden die Programmzeiten un- ter der Woche verkürzt. Seitens der Anwohner ging 2019 keine einzige Beschwerde ein. In enger Ab- stimmung mit Vermögen & Bau Baden-Württemberg wird beim Aufbau der SCHLOSSLICHTSPIELE die Optik der Schlossanlage geschützt und dafür Sorge getragen, dass das Schloss auch tagsüber als Se- henswürdigkeit erlebbar ist. Das Sicherheitskonzept auf dem Schlossplatz wird fortlaufend optimiert und neuen Herausforderungen angepasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Finanzierung Der angestrebte Wegfall der Mietkosten an das Land Baden-Württemberg für den Schlossvorplatz wurde nicht erreicht. Damit ist ein städtischer Projektzuschuss i. H. v. 250.000 Euro für das Jahr 2021 weiterhin erforderlich. Ergänzend ist im Jahr 2021 erneut ein Zuschuss i. H. v. 150.000 Euro für die SCHLOSSLICHTSPIELE aus dem Budget des Kooperationsmarketings/Baustellenmarketings der KASIG zu erwarten. Eine Genehmigung der erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zum jetzigen Zeitpunkt und damit im Vorgriff auf den Beschluss zum Haushalt 2021 ist erforderlich, weil nur so die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung im Sommer 2021 getroffen werden können. Mit der Fertigstellung der Kombilösung entfällt ab dem Jahr 2022 planmäßig das gesamte Baustel- lenmarketing der KASIG, zu denen neben der Finanzierung des Kooperationsmarketing / Citymarke- tings auch die Förderung der SCHLOSSLICHTSPIELE zählt. Daher muss ab 2022 eine Anschlussfinan- zierung des Citymarketings erfolgen. Diese wird derzeit durch die Stadt Karlsruhe vorbereitet und soll als Teil des Aktionsprogramms aus dem CIMA-Gutachten zur Innenstadt für den Doppelhaushalt 2022/23 beantragt werden. Für die SCHLOSSLICHTSPIELE sind damit jedoch die bisherigen ergänzen- den Mittel des KASIG-Kooperationsmarketings in Höhe von 150.000 € ab dem Jahr 2022 ebenfalls zu finanzieren. Sponsoren und Spender 2019 Im vergangenen Jahr konnten 335.000 Euro Sponsorengelder für die Finanzierung der SCHLOSS- LICHTSPIELE gewonnen werden. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 war dies eine Steigerung um 55.000 Euro, die insbesondere aufgrund einer Kooperation mit dem KIT Zentrum für Klima und Umwelt zu- stande kam. Mit dem Verkauf der „Wir-lassen-das-Schloss-leuchten“-Bändchen und weiterer Spen- den am Infopunkt wurden im Jahr 2019 25.000 Euro eingenommen, 5.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Sponsorenakquise für das Jahr 2020 wurde durch die Corona-Pandemie unterbrochen: Bereits getroffene Vereinbarungen für die SCHLOSSLICHTSPIELE 2020 konnten größtenteils auf das Folgejahr verschoben werden, was eine große Verbundenheit der Partnerunternehmen zu den SCHLOSSLICHT- SPIELEN deutlich macht. Mit einem angepassten Sponsoring-Konzept wurden für die Digitale Edition der SCHLOSSLICHTSPIELE 2020 25.000 Euro Sponsorengelder eingeworben. Eine zunächst für mög- lich gehaltene gesteigerte Sponsoring-Bereitschaft aufgrund der Auszeichnung als UNESCO City of Media Arts ist bislang nicht zu verzeichnen, die Situation für das Jahr 2021 erscheint aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kaum optimistisch. Für den Fall der Fortführung der SCHLOSSLICHTSPIELE ist bereits ein umfangreicher Sponsorenver- trag für das Folgejahr 2021 in Verhandlung. Zudem haben die Sponsoren ihr Engagement auf 2021 verschoben Ausblick Die SCHLOSSLICHTSPIELE sind die größte und publikumsstärkste Veranstaltung für Medienkunst in Karlsruhe und tragen einen zentralen Aspekt des städtischen Markenkerns in die Stadtmitte. Der Präsident des Goethe-Instituts Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann bezeichnete die SCHLOSSLICHT- SPIELE in seinem „Letter of Support“ für die UNESCO-Bewerbung als „important step in promoting media arts in the urban space“. Die Fortsetzung der SCHLOSSLICHTSPIELE im Falle einer positiven Entscheidung seitens der UNESCO wurde in der Bewerbung angekündigt. Die Besucherstruktur der Veranstaltung ist breit gefächert, umfasst alle Altersgruppen und Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen. Die Veranstaltung schafft einen für die Besucherinnen und Besucher kostenfreien Zugang zu Kunst und ein verbindendes Erlebnis, das zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen kann. Die SCHLOSSLICHTSPIELE beziehen Karlsruher Institutionen ein und schaffen erfolgreiche Ko- operationen, wie dies bereits mit dem Badischen Landesmuseum, dem Naturkundemuseum oder dem KIT Zentrum für Klima und Umwelt erreicht wurde. Als bislang einzige deutsche UNESCO City of Media Arts präsentiert Karlsruhe international und bundesweit relevante Themen in Form von Medi- enkunst. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Kontext zur Vollversammlung des ökumenischen Rats der Kirchen, die in das Jahr 2022 verscho- ben wurde, ist eine passende thematische Ausrichtung der SCHLOSSLICHTSPIELE vorgesehen. Neben entsprechenden Shows ist die direkte Verknüpfung der Vollversammlungsteilnehmer mit den SCHLOSSLICHTSPIELEN geplant, die in Form eines festen Programmpunkts zum koordinierten und umfangreichen Besuch stattfinden soll. Der Aufsichtsrat der KME hat in seiner Beratung am 18.03.2020 die Durchführung der SCHLOSS- LICHTSPIELE in den Jahren 2021-2024 befürwortet. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat | Ausschuss 1. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Durchführung der Schlosslichtspiele im Jahr 2021 ein- verstanden und genehmigt bereits jetzt im Vorgriff auf den Beschluss zum Haushalt 2021 die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro. Die Mittel werden durch die Ver- waltung in den Entwurf des Haushaltes 2021 eingestellt. 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele auch in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro müssen in den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 eingebracht werden und stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Aufgrund des Auslaufens des Kooperationsmarke- tings mit der KASIG sind die bisher ergänzenden Mittel der KASIG für die Schlosslichtspiele i.H.v. 150.000 € ab dem Jahr 2022 ebenfalls einzubringen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele im Jahr 2024 ebenfalls durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 400.000 Euro sind in den dann aufzustellenden Entwurf des Doppelhaushalts einzubringen und stehen ebenfalls unter Finanzierungsvorbehalt.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Finanzierung der Schlosslichtspiele in den Jahren 2021 bis 2024 Vorlage: 2020/0886 Beschluss: 1. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Durchführung der Schlosslichtspiele im Jahr 2021 ein- verstanden und genehmigt bereits jetzt im Vorgriff auf den Beschluss zum Haushalt 2021 die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro. Die Mittel werden durch die Verwaltung in den Entwurf des Haushaltes 2021 eingestellt. 2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele auch in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 250.000 Euro müssen in den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 eingebracht werden und stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Aufgrund des Auslaufens des Kooperationsmar- ketings mit der KASIG sind die bisher ergänzenden Mittel der KASIG für die Schlosslicht- spiele i.H.v. 150.000 Euro ab dem Jahr 2022 ebenfalls einzubringen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geplant ist, die Schlosslichtspiele im Jahr 2024 ebenfalls durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von 400.000 Euro sind in den dann aufzustellenden Entwurf des Doppelhaushalts einzubringen und stehen eben- falls unter Finanzierungsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 37 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zuge- stimmt. Mündlicher Änderungsantrag AfD: Bei 5 Ja-Stimmen 37 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehr- heitlich abgelehnt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: – 2 – Ich möchte noch einmal feststellen, dass selbstverständlich alle entsprechenden finanzwirksa- men Konsequenzen ab den Jahren 2022 unter ausdrücklichem Haushaltsvorbehalt stehen und dann gegebenenfalls noch einmal thematisiert werden müssen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Unter dem Punkt 1 gehen wir davon aus, dass es sich um die tat- sächlichen Lichtspiele handelt und nicht um irgendwelche virtuellen. Wenn tatsächlich virtuelle stattfinden würden, würden wir noch einmal darüber abstimmen. Ist das so richtig? Ansonsten würde ich um getrennte Abstimmung bitten. Der Vorsitzende: Ich kann Ihnen diese Frage, Herr Dr. Schmidt, nicht beantworten, weil ich nicht weiß, inwieweit es im nächsten Jahr möglich ist, die Schlosslichtspiele in unserer traditio- nellen Form durchzuführen. Insofern möchte ich jetzt Ihnen hier kein Versprechen abgeben. Wenn Sie sagen, Sie möchten das getrennt abstimmen, dann würde ich das gerne als Ände- rungsantrag hier aufnehmen, dass unter der Ziffer 1 eine Ergänzung kommt. Sie stellen den Än- derungsantrag bei der Ziffer 1, die Änderung aufzunehmen, dass es sich dann um die realen Schlosslichtspiele vor dem Schloss handeln muss. Über diesen Änderungsantrag bitte ich jetzt abzustimmen. – Damit ist der Änderungsantrag ab- gelehnt. Jetzt kommt die Originalbeschlussvorlage zur Abstimmung. – Das ist eine breite Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2020